Berechnungsgrundlage für Corona Überbrückungsgeld III

  • Hallo und guten Tag an die Community!

    Als Soloselbstständiger ist das Corona Überbrückungsgeld III für mich von Interesse.
    Verwirrend ist für mich, dass für die Monate November und Dezember 2020 als Berechnungsgrundlage die Monate des Jahres 2019 zugrunde gelegt werden, für die Monate Januar Februar März 2021 aber dann nicht die Monate des Jahres 2020 sondern ebenfalls die des Jahres 2019.
    Ist das von mir falsch interpretiert, habe ich einen Denkfehler, oder ist das tatsächlich so?
    Wenn es tatsächlich so ist, stellt sich für mich die Frage, warum mal zwölf Monate und kurz darauf 24 Monate zurückliegende Zeit als Berechnungsgrundlage dienen. Letztendlich gingen die Geschäfte im Januar und Februar und teilweise auch noch im März im Jahr 2020 noch uneingeschränkt gut. Im Jahr 2021 sieht das ja nun anderes aus.
    Ich wäre erfreut über eine Antwort und eine Erklärung.
    Vielen Dank im Voraus
    Gerhard Pietsch

  • Hallo pigi01 , willkommen hier im Forum!


    Die Wirtschaft ist 2020 ja ab Mitte Februar eingebrochen. Der Februar 2020 könnte also schon ein falsches Bild liefern, wenn er Bezugspunkt wäre. Wenn Du ein starkes Wachstum von 2019 nach 2020 hattest, kann das bei Dir individuell anders aussehen. Ob es dafür eine Sonderregelung gibt, weiß ich allerdings nicht.