Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung mit 60 Jahren

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    seit 30 Jahren ist mein Mann selbstständig als Malermeister ohne Angestellte. Zu Beginn seiner Selbstständigkeit waren die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge so hoch, dass er gezwungen war in eine private KV zu gehen. Der Gewinn seines Betriebes ist klein geblieben (20000 € pro Jahr) bis heute.

    Ich persönlich arbeite als Gymnasiallehrerin Vollzeit und bin schon über der Bemessungsgrenze, also nun freiwilliges Mitglied. Ich bin nicht verbeamtet. Das war in einigen neuen Bundesländern nicht möglich.

    Meine Frage nun: Wenn mein Mann seinen Betrieb abmeldet, kann er dann familienversichert bei mir sein, obwohl ich freiwillig gesetzlich krankenversichert bin, da ich s.o. über der Bemessungsgrenze liege.

    Ich würde mich freuen, eine aussagekräftige Antwort zu bekommen, der Besuch der Verbraucherzentrale vor 5 Jahren war nicht sehr zielführend.

    Vielen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen


    Pauline28

  • Zitat

    .... eine aussagekräftige Antwort zu bekommen, der Besuch der Verbraucherzentrale vor 5 Jahren war nicht sehr zielführend.


    Hi Pauline, was erwartest Du und Dein Mann denn hier? Etwa Heilsversprechen in kostenlosen Internetforen? Mit 60 Jahren zurück in die PKV?? Das Unmögliche möglich machen??


    Man könnte in Eurem Fall mal schauen, was einem VDK oder einem anderem Sozialverbandfür einen kleinen Mitgliedsbeitrag noch so einfällt. Vor ein paar Jahren wäre noch ein respektables Anstellungsverhältnis als Vehikel zur Rückkehr in die GKV möglich gewesen, aber mit 60 zurück in die Familienversicherung?


    Die Thematik ist viel zu komplex bei negativer Aussicht, als das Laien hier mal eben irgendwelche aussagekräftigen - (sozial-)rechtlich einwandfreien - Auskünfte erteilen könnten, sorry. Du kannst sowas hier einfach nicht erwarten. Erkundigt Euch also erneut bei Fachstellen.

  • siehe hier RE: PKV - wechseln in GKV für Ü55.


    Dort hat ein Autor auch angeboten, den Kontakt zu einem passenden Berater herzustellen. Ganz so pessimistisch wie mein Vorredner ("Das Unmögliche ...") würde ich es nicht sehen, aber euer Anliegen und die Prüfung aller Optionen ist in professionellen Händen in der Tat besser aufgehoben. Ihr werde für diese Beratung bezahlen müssen, und mein Rat ist, hier nicht geizig zu sein, denn die Auswirkungen von einem unpassenden PKV-Tarif im Alter wären wesentlich teurer.

  • Mein Freund Lange Oog hat mich eingeladen.

    Zitat

    Meine Frage nun: Wenn mein Mann seinen Betrieb abmeldet, kann er dann familienversichert bei mir sein, obwohl ich freiwillig gesetzlich krankenversichert bin, da ich s.o. über der Bemessungsgrenze liege.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann geht das.

    Professionelle Beratung dazu bieten wir seit 2013.

    Seit dem haben wir pro Jahr ungefähr 200-300 Fälle begleitet.

    Unabhängig von der Technik möglicher Wege und möglichen Rechtsfolgen, wie z. B. die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes, sind auch Themen wie die Erhaltung erworbener Rechte und gebildeter Anwartschaften zu beachten.

    Wovor wir warnen sind die Dienstleister in der Schweiz oder United Kingdom, die mit Auslandsmodellen und Scheinverhältnissen für Honorare oberhalb von 1.000 Euro bis in den fünfstelligen Bereich hin arbeiten. Diese Modelle sind oft nicht nachhaltig und rechtskräftig.