Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 30 Jahren ist mein Mann selbstständig als Malermeister ohne Angestellte. Zu Beginn seiner Selbstständigkeit waren die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge so hoch, dass er gezwungen war in eine private KV zu gehen. Der Gewinn seines Betriebes ist klein geblieben (20000 € pro Jahr) bis heute.
Ich persönlich arbeite als Gymnasiallehrerin Vollzeit und bin schon über der Bemessungsgrenze, also nun freiwilliges Mitglied. Ich bin nicht verbeamtet. Das war in einigen neuen Bundesländern nicht möglich.
Meine Frage nun: Wenn mein Mann seinen Betrieb abmeldet, kann er dann familienversichert bei mir sein, obwohl ich freiwillig gesetzlich krankenversichert bin, da ich s.o. über der Bemessungsgrenze liege.
Ich würde mich freuen, eine aussagekräftige Antwort zu bekommen, der Besuch der Verbraucherzentrale vor 5 Jahren war nicht sehr zielführend.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Pauline28