Hallo zusammen,
ich habe neben der Arbeit ein Teilzeitstudium begonnen.
Dieses kann ich von der Steuer absetzen, da es sich um ein Zweistudium handelt.
Ich arbeite in der Stadt A und das Teilzeitstudium findet an der Uni in der Stadt B statt.
Die Distanz zwischen A und B sind 150 km.
Aus diesem Grund habe ich eine Zweitwohnung am Studienort B.
Die wöchentlichen Heimfahrten zwischen A und B habe ich bei der Steuererklärung angegeben,
um die Kilometerpauschale in Anspruch zu nehmen.
Nun verlangt das Finanzamt einen Nachweis der gefahrenen Kilometer.
Hierzu führt das Finanzamt Möglichkeiten für einen Nachweis an :
Kaufvertrag, TÜV-Bescheinigung, Reparaturrechnungen, Inspektionheft.
Meine Frage: Kann ich einen Nachweis dadurch erbringen, dass ich meine erbrachten
und bescheinigten Leistungen durch die Uni vorlege?
Aus der Leistungsbescheinigung sollte doch hervorgehen, dass ich regelmäßig an den
Lehrveranstaltungen teilgenommen habe. Die Teilnahme erforderte entsprechend die
wöchentlichen Fahrten.
Vielen Dank für eure Antworten!