Finanzamt: Heimfahrten nachweisen

  • Hallo zusammen,


    ich habe neben der Arbeit ein Teilzeitstudium begonnen.

    Dieses kann ich von der Steuer absetzen, da es sich um ein Zweistudium handelt.


    Ich arbeite in der Stadt A und das Teilzeitstudium findet an der Uni in der Stadt B statt.

    Die Distanz zwischen A und B sind 150 km.

    Aus diesem Grund habe ich eine Zweitwohnung am Studienort B.


    Die wöchentlichen Heimfahrten zwischen A und B habe ich bei der Steuererklärung angegeben,

    um die Kilometerpauschale in Anspruch zu nehmen.


    Nun verlangt das Finanzamt einen Nachweis der gefahrenen Kilometer.

    Hierzu führt das Finanzamt Möglichkeiten für einen Nachweis an :

    Kaufvertrag, TÜV-Bescheinigung, Reparaturrechnungen, Inspektionheft.


    Meine Frage: Kann ich einen Nachweis dadurch erbringen, dass ich meine erbrachten

    und bescheinigten Leistungen durch die Uni vorlege?

    Aus der Leistungsbescheinigung sollte doch hervorgehen, dass ich regelmäßig an den

    Lehrveranstaltungen teilgenommen habe. Die Teilnahme erforderte entsprechend die

    wöchentlichen Fahrten.


    Vielen Dank für eure Antworten!

  • Hallo.


    Es scheint dem Finanzamt doch um die Kilometer (mit dem Auto gefahren) zu gehen und nicht um die Teilnahme am Studium. Vermutlich wird das Finanzamt ohne geeignete Nachweise die Heimfahren nicht anerkennen.

  • Es geht um einen Nachweis, dass ich die Strecken zurückgelegt habe.

    Meine Logik:
    Wenn ich in der Stadt A arbeite und in der Stadt B an der Uni Präsenzpflicht habe und beides unter einem Hut bekommen habe, dann muss ich ja die Strecken zurückgelegt haben.
    Das erscheint mir ein geeigneter Nachweis zu sein.
    Referat Janders: Kannst du das nachvollziehen?

  • Das ist kein Beleg! Das erscheint Dir zwar als geeigneter Beleg, aber Du würdest die Frage gar nicht stellen müssen, hättest Du irgendwelche Belege .....

    Zitat

    Wenn ich in der Stadt A arbeite und in der Stadt B an der Uni Präsenzpflicht habe und beides unter einem Hut bekommen habe, dann muss ich ja die Strecken zurückgelegt haben.

    Das erscheint mir ein geeigneter Nachweis zu sein.

    Geblubbere und Geschwurbel, das weisst Du selbst. Eine Immatrikulation ist noch lange kein Nachweis für ein konkretes Studium. Es gibt nicht wenige, die nur zum Schein eingeschrieben sind, um das subentionierte ÖPNV-Ticket oder eine günstige studentische Krankenversicherung zu kassieren.


    Denn es werden konkrete Nachweise verlangt.

    Zitat

    Kaufvertrag, TÜV-Bescheinigung, Reparaturrechnungen, Inspektionheft.

    Die Du offensichtlich nicht (mehr) beibringen kannst.


    Und weisst Du warum keine Nachweise hast?

    Spätestens ab März 2020 wurdest Du ins Home Office zum Studieren verdonnert, nix Präsenzpflicht. Du hast die Strecken von A nach B gar nicht mehr zurückgelegt. Keine Fahrt - kein Beleg, noch nichtmals ein Ticket von der DB AG, blöd ne?

    Ein Versuch, das Finanzamt zu betuppen wird ohne Nachweis nicht gelingen!

    Allein der Versuch macht sich nicht wirklich gut in den Steuer-Akten. Papier ist geduldig.

    Und Du bist in Sachen Steuererklärung mutmasslich Anfänger, .... geht ja schon gut los.


    ..... Cleverle .... .

  • Also mich müssen wir hier nicht überzeugen, sondern das Finanzamt.


    Dort könnte man argumentieren, dass

    die Anwesenheit in B nicht bedeutet, dass die Fahrten nach A auch alle stattgefunden haben. Ggf. musste A in einigen Wochen gar nicht aufgesucht werden (Urlaub etc.)?


    Ich kann dem netten Herrn im Pollunder mit den Ärmelschonern nicht hinter die Stirn schauen, wer weiß, was der sich so denkt? ;)

  • Referat Janders


    Der EdlerRitter versucht gerade uns und dem Finanzamt vorzugaukeln, dass Leistungsnachweise identisch mit Anwesenheit sind. Nein sind sie nicht: in der Erwachsenenbildung gibt es so gut wie keine Anwesenheitslisten.


    Zitat


    Ggf. musste A in einigen Wochen gar nicht aufgesucht werden (Urlaub etc.)?


    2020 war kein Urlaub - da war doch Corona ... until today. ;)

  • Moin,


    so weit mir bekannt ist, gibt's sogar die Möglichkeit die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter beim FA anzurufen und nett zu fragen, wie denn der angeforderte Nachweis erbracht werden soll.

  • @Vino Verde: Es geht nicht um das Jahr 2020, sondern um das Jahr 2016.
    Also nichts mit Corona und Vorgegaukle.
    Die Studienordnung schreibt eine zwingende Präsenzpflicht vor.
    Für den Scheinerwerb bedurfte es das Bestehen einer Klausur und dem Absolvieren von Praktika vor Ort.
    (Ein Biochemie-Praktikum lässt sich nicht zu Hause in der Küche durchführen.)

  • Die Anforderung an die Belege wurde ja schon klar kommuniziert. Es wird unterstellt, das er ein KfZ hat, aber ob das überhaupt so der Wahrheit entspricht stimmt? .... Man weiss es nicht.


    Spielst Du darauf an, fingierte PDF-Dateien dem FA zu übermitteln und sich vorher intensiv in Photoshop CS2 reinzufuchsen? Handgemachte Tankquittungen??

  • JDS: Hatte schon mehrmals im Finanzamt angerufen - der zuständige Sachbearbeiter ist im Homeoffice.

    Dann probiere es mal per Email... einfach ein bischen "doof" stellen und nett nachfragen, wie du für 2016 Belege beibringen kannst... wenn die alle bereits im Papiermüll entsorgt worden sind. Irgendwas wird dir schon einfallen, oder?

  • EdlerRitter - Wo sind denn die Belege? Und warum kommst Du erst jetzt auf die Idee, die Steuererklärung für das Zweitstudium von Anno Tuck einzureichen?

    Dir muss klar gewesen sein, dass das FA im Zweifel immer die Belege sehen will. Du gehst ja nicht auf die Gründe ein, warum Dir sämtliche Belege abhanden gekommen sind. Warum hast Du dann überhaupt die Kilometer angegeben? Hättest Du dir ja auch sparen können. Jetzt ist das Dilemma groß und Du bist ziemlich spät dran.

    Pech - vergiss die Kilomter uns sag dem FA, dass Du sie nicht mehr beibringen kannst.

    Hast Du halt verpeilt. Schreib die Sache ab, hier kann keiner Belege herzaubern und von der Photshop CS2 Geschichte ist dringend abzuraten.

  • @Vino Verde: Bitte höre mit deinen Unterstellungen auf.
    Ich habe kein KFZ und beabsichtige auch nicht, irgendwelche Daten zu manipulieren.

    Dem Finanzamt muss ich auch nicht nachweisen, dass ich ein KFZ besessen habe.
    Es geht hier nur um den Nachweis, dass ich die Strecken tatsächlich zurückgelegt, was auch der Wahrheit entspricht.

    @Vino Verde: Wenn du nichts Vernünftiges beizusteuern hast, dann lasse es doch einfach.

    Zitat aus der Studienordnung:
    Die Vergabe des Scheins erfolgt aufgrund von 85% Anwesenheit und des Bestehens der Klausur.

  • Ist schon klar, man mus nicht dem eigenen PKW verwenden. Man kann auch die KM absetzen, die man mit einem anderen Fahrzeug gefahren ist. Aber ohne Belege - kein Gewinn!


    Für die Entfernungspauschale ist jedes mobile Mittel recht: zu Fuß, Rad, Inliner, Dreirad, Bus, Auto, PKW .... irgendwann auch mal Flugtaxi, wer weiss? Bei den kleinen Varianten ist eben nur das "Problem", dass man von vornherein gar keine Belege erzeugt .... gut für die Umwelt.


    Leg das Thema einfach ad acta - Zaubern kann hier keiner. Mach einen Haken dran und versuche in Zukunft alle möglichen Quittungen zentral zu sammeln. Soooviel Geldverlust ist die Sache nicht. That´s it!

  • @Vino Verde es gibt durchaus Leute, die sich erst nach dem Studium mit dem Thema beschäftigen und dann die 4 Jahre rückwirkend ausnutzen. Gerade weil bei zweitem Wohnsitz und 150km was zusammen kommen kann. ^^


    Und ich meine, du kannst es mit der SO und dem Schein probieren. Anderenfalls falls du ein Android Smartphone besitzt und den Standortverlauf nicht ausgeschaltet hast, schau mal in dein Google-Konto. Ist gruselig, aber vielleicht für die Zwecke geeignet?

    Und wenn du dir das Auto geliehen hast, hast du darüber vielleicht was?

  • Wo ist denn das Problem? Für Steuerrückforderungen muss ich Belege vorlegen.

    Wenn ich in einer Fahrgemeinscahft (PKW) mitgefahren bin, lasse ich mir eine Quittung für die Kostenbeteiligung geben. Habe ich mir ein Auto geliehen, lasse ich mir das bestätigen. Bin ich mit der Bahn gefahren, habe ich Fahrkarten. Bin ich mit Rad gefahren, weise ich das möglichst glaubhaft nach.

    Liegen keine Belege mehr vor, ist das Pech. Bei Steuerdingen eben eher ein Stück in die Zukunft denken und jeden Beleg aufheben. Mache ich seit Jahrzehnten so und fahre gut damit.

  • Also was @Vino Verde da rumschreibt ist ein Graus. Wie kann man sich so angegriffen fühlen und nur gehässig antworten? Das ist meiner Meinung keine geeignete Umgangsform in einem Forum.


    EdlerRitter Ein Versuch wäre es wert, die Nachweise dadurch zu erbringen, dass du Anwesend sein musstest. Sollten keine anderen Belege mehr vorliegen, würde ich den Weg wählen, das FA kann dann immer noch ablehnen.


    Viele Grüße

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-