Rechtsschutzversicherung

  • Liebes Finanztip-Team,


    heute habe ich mein Rechtsschutzversicherungs-Angebot von der "Württembergischen" erhalten.


    -Privatrechtschutz für Nichtselbstständige
    nach § 25 ARB
    Kompaktschutz für Paare und Familien ohne Arbeits-Rechtschutz.


    Kann mir jemand sagen, auf welche Dinge ich besonders achten muss beim Lesen der Bedingungen?


    Vielen Dank schon mal!


    Gruß Carmen

  • Guten Morgen alice_95,
    gebe Ihnen gern einige Empfehlungen zum Thema RS.Vor Abschluß sollte man sich einige Gedanken machen für welche evtl.rechtlichen Fälle man Vers.Schutz wünscht.Der von Ihnen zitierte §25 ARB bietet auch keinen Vers.Schutz für den Verkehrs und Miet-bzw.GrundstücksRS.Ist dies gewollt?M.E sollten Sie die ARB ab § 1 lesen.Besonders wichtig sind die §§ 2-Leistungsarten u.3-Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten.In § 4 dürfte erklärt werden was der RSoder VersFall ist.Hier ist fogendes zu beachten:im "Schadenersatz RS" gibt es die "Kausalereignistheorie" und die "Folgeereignistheorie".Was die "Württembergische" anwendet kann ich nicht sagen da mir deren ARB nicht vorliegen.Empfohlen wird aber nur Vertäge mit der "Folgeereignistheorie"abzuschließen.Bitte dort anrufen und ggf.schriftlich bestätigen lassen.Für einen evtl.Abschluß gebe ich noch folgenden Hinweis:Auch bei der RS ist eine Prämienanpassung möglich-siehe ARB.Die Folgejahresbeiträge werden dann ab der Fälligkeit 1.10.des Jahres erhöht. Man sollte daher unabhängig vom Beginn des Vertrages den Ablauf auf den 30.9.eines Jahres festlegen. Dazu ein Beispiel:Sollte eine Prämienerhöhung ab 1.10.2015 erfolgen und der Ablauf ist der 30.9.2016 dann greift diese Erhöhung erst zur Fälligkeit 30.9.2016 also ein Jahr später.
    Gruß trumpet