Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • mein Schreiben an Verivox:

    Betr.: / Betrugsvorwurf gegen DEP

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gestern erhielt ich von der DEP völlig überraschend und grundlos eine form- und fristlose Kündigung des über VERIVOX o.g. Gasliefervertrages zum 01.10.2021.


    Dabei beruft sich das Unternehmen auf seine AGB - die nun aber den Vertragsangaben bei Verivox Beschreibungen und Vereinbarungen auf Ihrem Portal und in Ihrer Vertragsbestätigung völlig zuwiderlaufen. Zudem wird damit die von Ihnen auf Ihrer Plattform damals bereitgestellten Bewertungen und Sternevergabe völlig ad absurdum geführt.

    Scheinbar hat der Anbieter (bzw. die Geschäftsführende Familie) es zum betrügerischen Geschäftsmodells gemacht, zu Beginn der Sommerzeit (= ohne Heizungsnotwendigkeit!) Verträge abzuschließen mit hohem GP und niedrigem AP um dann zu Beginn der Heizperiode fristlos und grundlos zu kündigen. Somit schöpft man die überhöhten Grundbeträge ab - und entzieht sich der Vertragserfüllung (=Lieferung von Gas zu niedrigem AP). SO macht man Millionen!

    Jetzt fehlt nur noch eine Insolvenz - um das Bild zu vervollständigen.


    Für mich steht Verivox für dieses DEP-Desaster mit in der Verantwortung.

    Durch/über Verivox wurde der Vertrag abgeschlossen.

    Die von Ihnen veröffentlichten Angaben über Bewertung, Preis, Laufzeit, Preisgarantie und AGB bzw. Fristen waren für mich kaufentscheidend bzw. haben maßgeblich zu meiner Entscheidung pro DEP beigetragen. Die abweichenden Angaben fallen in Ihren Verantwortungsbereich.

    Bitte werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht und sorgen dafür, dass die DEP nicht alle "Verivox-Kunden" derartig über den Tisch zieht und schädigt.


    Ich erwarte von Ihnen zügige und geeignete Intervention und die eindeutige und entschiedene Vertretung meiner/unserer Kundeninteressen.

    Bitte halten Sie mich zeitnah und fortlaufend auf aktuellem Stand.

    mit freundlichen Grüßen


    ________________________________

    :/:cursing: .... und soeben die Antwort von Verivox:


    Sehr geehrter ......

    danke, dass Sie uns direkt kontaktieren.

    Die DEP Deutsche Energiepool GmbH hat uns mitgeteilt, dass sie aufgrund des extremen Preisanstiegs für Erdgas auf dem Weltmarkt kurzfristig die Belieferung ihrer Privatkunden einstellen muss und alle Privatkundenverträge fristgerecht kündigt.

    Wir bedauern diese Entwicklung. Der Energieversorger begründet die fristgerechten Kündigungen mit außergewöhnlich hohen Großhandelspreisen, (siehe Handelsblatt ) von heute. Leider können wir solche Entwicklungen nicht vorhersehen oder verhindern.

    Die gute Nachricht: Sie können sich ab sofort mit wenigen Klicks einen neuen, zuverlässigen Gasanbieter suchen. Gern beraten wir Sie bei der Auswahl eines geeigneten Versorgers.

    Ganz wichtig: Sie müssen sich keine Sorgen machen. Die unterbrechungsfreie Gasversorgung ist in Deutschland gesetzlich garantiert. Notfalls springt immer der Grundversorger ein.

    Der Versorger ist verpflichtet, Ihnen eine Endabrechnung zu stellen und ausstehende Guthaben zu erstatten. Sollte es dabei Schwierigkeiten geben, können wir uns für Sie bei dem Versorger einsetzen – als Vergleichsportal sind uns hierbei jedoch Grenzen gesetzt. Sie können sich in einem solchen Fall auch an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

    Für Ihr Vertrauen bedanken wir uns. Sie haben noch Fragen oder Wünsche? Bitte zögern Sie nicht, uns erneut zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Der Name wurde von der Moderation entfernt]

    Manager E-Mail & Customer Support

    service@verivox.de


    ____________________________________________________


    SO also sieht Verivox das ??? SO wird das abgehandelt ??:cursing:


    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Für eine sofortige Rückbuchung vergangener Monate in denen der Vertrag ja wie vereinbart eingehalten wurde, sehe ich keine gute Grundlage.

    doch ;),

    -> den Vorwurf des (von Anfang an geplanten:/) "Eingehungsbetruges" (?) ..... "gewerbsmäßig" (?) noch dazu.... (?) ;)

    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Die Antworten der beiden Vergleichsportale sind der pure Hohn ggü. uns.


    Klar kann man gerne sofort wieder über ein Vergleichsportal einen neuen Vertrag abschließen, dann fließen ja wieder Provisionen. Ich kann nur jedem Geprellten hier raten nicht mehr über Vergleichsportale abzuschließen, nichts mehr, weder Versicherungen noch Telefon noch Strom/ Gas. Die lassen uns einfach im Regen stehen, Zitat "uns sind hier die Hände gebunden".


    Ich habe jetzt bei meinem örtlichen Betreiber direkt abgeschlossen, kwh Preis 5,19 cent, Grundgebühr für das Jahr 160 Euro. Billiger sind auch andere gerade nicht

  • Vertrag vom 07.04.2021

    Leiferbeginn am 01.06.2021

    Verbrauchsannahme 18000Wh

    pro kWh = 1ct

    Arbeitspreis = 179,33 Euro/Jahr

    Grundpreis brutto = 688,19 Euro/Jahr

    Bruttopreis im 1. Jahr = 868,12 Euro

    Abschlag pro Monat = 72,34 Euro

    Check24 Kündigungsfrist - 1 Monat zum Vertragsende

    Check24 Vertragslaufzeit - 1 Monat

    Check 24 Preisgarantie - 12 Monate

    DEP AGB - wie bei allen anderen - abweichend vom Check24


    Kündigung zum 01.10.2021 am 19.09.2021 per E-Mail erhalten


    Bei einem Anruf bei den örtlichen Stadtwerken - wegen einer anderen Angelegenheit - habe ich (nebenbei) erfahren, dass es bereits vermerkt ist, dass ich eine Gaslieferung ab dem 02.10.2021 wünsche und eine neue Kundennummer für ein Onlinetarif (keine Grundversorgung) vergeben wurde.

    Der MA selbst konnte sich nicht erklären wie das zustande gekommen ist, denn normalerie ist sowas gar nicht möglich... Aber okay -zumindest werden wir ab dem 02.10.21 nicht frieren...


    Die Verbraucherzentrale gab mein Anliegen an die Fachabteilung weiter.


    Meine Meinung - alle gekündigten DEP Kunden sollen sich überall beschweren -vielleicht können wir gemeinsam etwas erreichen.


    Stellt bitte entsprechende Texte zur Verfügung, sodass auch die jenigen die sich mit der Materie nicht so auskennen, sich zur Sache äußern können. Vielen Dank im Voraus.

  • ob "beschweren" reicht?

    ....... vielleicht sollten doch auch möglichst viele "Meldung" machen bei der Polizei (geht online) oder Anzeige erstatten (geht auch online) ...... die zuständige Stattsanwaltschaft Osnabrück ist ja doch jüngst erst "aufgefallen" durch besonders eifriges "verfolgen" .... ;)8)8):S

    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Verbrauchsannahme: 30000 kWh/Jahr

    Arbeitspreis: 1ct/kWh (Verbrauch 6/21-9/21 etwa 1000 kWh, d.h. Arbeitspreis ca. 2,50 €/Monat)

    Grundpreis: 91,36 €/Monat

    Abschlag: 116 €/Monat

    Lieferbeginn: 1.6.2021


    1) Sollte die Deutsche Energiepool in Insolvenz gehen, wird es absehbar zu keiner "Schlussrechnung" mit Erstattungen aus zu hohen Abschlägen angesichts der Sommerverbräuche kommen. In meinem Falle müssten von DEP etwa 88€ [ 4 x (116-94) ] erstattet werden. Der "faire" Monatspreis für die Sommermonate ist natürlich weitaus niedriger als bei 94 € anzusetzen.


    2) Rückbuchung der gezahlten Abschläge: Nach meiner Erfahrung sollte man sich im Insolvenzfalle nicht allzu große Sorgen um die Kosten eines Inkassoverfahrens machen. Im Falle BEV blieben mehrere von uns ignorierte Forderungen bisher folgenlos.


    3) Der entstandene Schaden ist leicht zu beziffern: Hätte man im Frühjahr statt DEP für die Sommermonate einen anderen Anbieter mit monatlicher Kündigung beauftragt und diesem dann zum 1.10. gekündigt, um einen neuen Tarif abzuschließen, wie ja nun notwendig, hätte man bei zwar höherem Arbeitspreis aber viel niedrigerem Grundpreis deutlich weniger gezahlt.


    4) Schlägt man bei Endablesung etwas drauf, schadet man damit keineswegs dem nachfolgenden Versorger. Der zahlt dem Netzbetreiber nur die angegebene Zählerdifferenz. Den zu hoch angegebenen vorherigen Verbrauch stellt der Netzbetreiber DEP in Rechnung. Man trifft damit also schon die "Richtigen".

  • DRJ:

    ich habe erst mal die Einzugsermächtigung für Oktober entzogen

    Hast Du DEP per E-Mail, Fax oder Briefpost die Einzugsermächtigung entzogen???

    Ich habe das nämlich gleichfalls vor, denn ich befürchte, dass DEP am 1.10.21 munter nochmals die Grundgebühren aller Kunden einziehen wird.

    Kurze Info wäre nett.

    Danke!

  • DRJ:

    Hast Du DEP per E-Mail, Fax oder Briefpost die Einzugsermächtigung entzogen???

    Ich habe das nämlich gleichfalls vor, denn ich befürchte, dass DEP am 1.10.21 munter nochmals die Grundgebühren aller Kunden einziehen wird.

    Kurze Info wäre nett.

    Danke!

    Per e-mail - mir reicht das. Es ist der gewöhnliche Kommunikationsweg mit der Firma. Und wenn sie trotzdem abbuchen, dann lasse ich den Betrag rückbuchen und den von September dann gleich mit.

  • Hallo zusammen,


    bin auch betroffen. Wie widerruft ihr denn das SEPA Mandat bei DEP. Schriftlich per Brief oder schreibt ihr einfach eine E-Mail obwohl das nicht wirklich rechtssicher ist? Danke.

    Hab ne Mail an info@deutsche-energiepool.de geschrieben und das Lastschriftmandat widerrufen. Dann habe ich die Bank angerufen und die letzten beiden Lastschriften von August und September zurück geholt.

  • Das hab ich Heute von Verivox bekommen :


    Sehr geehrter Herr Kahl,

    danke, dass Sie uns direkt kontaktieren.

    Die DEP Deutsche Energiepool GmbH hat uns mitgeteilt, dass sie aufgrund des extremen Preisanstiegs für Erdgas auf dem Weltmarkt kurzfristig die Belieferung ihrer Privatkunden einstellen muss und alle Privatkundenverträge fristgerecht kündigt.

    Wir bedauern diese Entwicklung. Der Energieversorger begründet die fristgerechten Kündigungen mit außergewöhnlich hohen Großhandelspreisen (siehe Handelsblatt ). Leider können wir solche Entwicklungen nicht vorhersehen oder verhindern.

    Die gute Nachricht: Sie können sich ab sofort mit wenigen Klicks einen neuen, zuverlässigen Gasanbieter suchen. Gern beraten wir Sie bei der Auswahl eines geeigneten Versorgers.

    Ganz wichtig: Sie müssen sich keine Sorgen machen. Die unterbrechungsfreie Gasversorgung ist in Deutschland gesetzlich garantiert. Notfalls springt immer der Grundversorger ein.

    Der Versorger ist verpflichtet, Ihnen eine Endabrechnung zu stellen und ausstehende Guthaben zu erstatten. Sollte es dabei Schwierigkeiten geben, können wir uns für Sie bei dem Versorger einsetzen als Vergleichsportal sind uns hierbei jedoch Grenzen gesetzt. Sie können sich in einem solchen Fall auch an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

    Für Ihr Vertrauen bedanken wir uns. Sie haben noch Fragen oder Wünsche? Bitte zögern Sie nicht, uns erneut zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Der Name wurde von der Moderation entfernt]

    Manager E-Mail & Customer Support

    Gas@verivox.de

  • Wie verifox zu der Aussage kommt, dass DEP fristgerecht hätte gekündigt, ist mir schleierhaft. Die Kündigung aufgrund der außergewöhnlichen Lage am Gasmarkt ist noch am ehesten mit Paragraf 7 in Einklang zu bringen - dort steht außdrücklich eine Frist von 4 Wochen, was auch in Einklang mit den Vertragsgrundlagen, die verifox, check24 etc. ausgewiesen haben, steht. DEP kündigt ja gerade nicht fristgerecht. Es wundert mich sehr, dass verifox die Kündigung als fristgerecht bewertet. Dann müsste man ihnen selbst ja den Vorwurf machen, ihre Kunden getäuscht zu haben.

  • Soeben habe ich ebenfalls per E-Mail an service@deutsche-energiepool.de und an info@deutsche-energiepool.de meine Einzugsermächtigung widerrufen und um schriftliche Bestätigung gebeten (allerdings glaube ich nicht, dass diese Bestätigung jemals kommt).

    Ich gehe davon aus, dass am 1.10. nochmals der monatliche Abschlag abgebucht wird - das Geld wollen die doch ganz bestimmt noch mitnehmen! Die Insolvenzanmeldung wird dann ein paar Tage später erfolgen.

    Wenn zum 1.10. nochmals abgebucht wird, lasse ich den Betrag (mtl. Abschlag = 50.--, Grundpreis 37,63€, Verbrauch: rund 15.000) zurückbuchen.

    Bin sehr gespannt, wie es weiter geht und hoffe, dass ich ab 2.10. von meinem neuen Gasversorger beliefert werde.

    Von Seiten verivox oder check24 ist auf jeden Fall keinerlei Hilfe zu erwarten. Die haben mit kassiert und werden sich schon deshalb sehr bedeckt halten.

  • Ich halte es bei dem Schlamperladen auch für möglich, dass die nicht mal wissen wie man zum Ende des Liefermonats kündigt :)


    Wenn man einen neuen Vertrag sucht, startend zum 2.ten, hat man eine eingeschränkte Auswahl, da es auch Anbieter gibt die nur zum Monatsanfang Verträge abschließen. Die Vergleichsportale sind nicht mal in der Lage, ihren betroffenen Kunden einen Neuvertragsstart zu garantieren, mit dem man eine zwischenzeitlich teuere Grundversorgung vermeidet. Beim Vergleich über die Portale muss man auch aufpassen wie man vergleicht. Es kommt dabei oft zu einer zu großen Differenz zum örtlichen Versorger der da in der Grundeinstellung ja ohne den eigenen angebotenen Bonus steht.


    Es kann lohnend sein beim örtlichen Versorger den günstigsten Tarif zu wählen, der sicher auch den reibungslosen Übergang garantieren kann und man vermeidet die Vergleichsportale für ihre Schlamperei noch zu belohnen.

  • Also wegen dem Kündigungsdatum von DEP mach ich mir keinen Kopf. Die schreiben ja in der Kündigung sogar, dass man beim neuen Anbieter den 1.10. als Lieferbeginn angeben soll...

    Und außerdem kann man ja genauso wie DEP einfach an irgendeinem Tag für den nächsten Tag noch eine Kündigungsmail an DEP schicken. Das ist genauso rechtssicher wie deren Kündigung.

  • DRJ:

    Hast Du DEP per E-Mail, Fax oder Briefpost die Einzugsermächtigung entzogen???

    Ich habe das nämlich gleichfalls vor, denn ich befürchte, dass DEP am 1.10.21 munter nochmals die Grundgebühren aller Kunden einziehen wird.

    Kurze Info wäre nett.

    Danke!

    Also entgegen meiner bisherigen Aussage muss man ein Sepa Mandat in der Tat schriftlich per Brief kündigen. Am besten mit Einschreiben, eventuell sogar mit Rückschein.


    Aber, bei einer Kündigung der Geschäftsbeziehung erlischt das Sepa Mandat automatisch mit. Und eine Kündigung ist laut AGB der DEP per Mail möglich. Dies habe ich zum 30.09.21 gemacht. Sollte also eine Abbuchung im Oktober kommen, geht diese zurück, da es keine Geschäftsbeziehung mehr gibt.

  • Naja, ich werde Check24 auf jeden Fall anschreiben u in Haftung nehmen.

    Immerhin habe ich bei denen einen Wechsel zu einem Anbieter beauftragt, der mir 12 Monate Preisgarantie gibt und nichts anderes.

    Das hat Check24 aber nicht getan und müsste jetzt Rückabwickeln!


    Ob ich als ahnungsloser Verbraucher eine Prüfpflicht der ellenlangen AGB, ist nicht sicher.

    Zumindest sind die AGB keine gültigen AGB und von daher steht aus meiner Sicht klar eine betrügerische Absicht dahinter, was ggfs auch zu einer Durchgeiffshaftung führen könnte.

    An den bisherigen Firmensitzen der Fam. P sieht man ein großes Wohnmobil, ich glaube einen Pool etc.


    Vlt wohnt ja jemand in der Nähe u schaut mal über den Zaun….

  • Guten Morgen Gemeinde ?

    Ich bin immernoch beeindruckt, es hier so los ist und wir sind nur wenige - von gestern Mittag bis heut morgen sind drei volle Seiten z.T. Sehr hilfreiche neue Beiträge dazu gekommen.

    Für die Statistik muss ich zunächst meine Angaben korrigieren:

    Abgeschlossen habe ich

    11.03.2021

    17.000 kWh

    AP: 0,01€

    GP: 47,43€

    Abschlag: 62,00€


    Desweiteren hat mir die gestern schon erwähnte Quelle vom freundlichen Grundversorger mitgeteilt, dass dort am 15.09.21 bereits seitens der DEP die Kunden zum 01.10.21 gekündigt bzw. als Rückkehrer gemeldet wurden, und zwar ALLE.

    Desweiteren bestätigt mir jene Quelle: Kündigung zum 01.10.21 bedeutet Ende der Versorgung am 01.10.21 23:59 Uhr, nicht 0:00 Uhr (war ursprünglich meine Annahme, da im Kündigungsschreiben aufgefordert werden, einen neuen Anbieter zu finden, der mich ab 1.10. versorgt.


    Ralf_K. du schreibst, du musstest deinen niedrigen Verbrauch „beweisen“ wie niedrig ist er denn, wenn wir fragen dürfen?


    Ich hatte gestern tatsächlich den selben dämlichen Schritt gemacht, über Check24 einen neuen Anbieter zu finden und bei der EnBW abgeschlossen.

    Aber Danke Stejome für erstens Deine Recherche zur Sippschaft Pliet, das ist echt ungeheurelich und für Deinen Hinweis, mal direkt anfragen zu stellen. Das habe ich soeben gemacht und Siege da: sowohl unser örtlicher Anbieter und Grundversorger als auch unser ehemaliger Anbieter Entega sind (bei telefonischem Direktkontakt) günstiger als die EnBW.

    Ich denke, ich widerrufe den Vertrag von gestern und gehe zurück auf ein Angebot vom Grundversorger, der kann jedenfalls nicht einfach so beschließen, die Versorgung ein zu stellen.


    Noch eine Rückmeldung an alle: ( fipsy) Unser Grundversorger hat übrigens bisher alle Durchletungsentgelte von der DEP erhalten. Auch bei dem der erwähnten Quelle ist dem so, es ist davon aus zu gehen, dass diese Sorge


    Ehe ich jetzt noch mehr vergesse, was ich schreiben wollte, schicke ich mein Post mal ab, auch „Guten morgen“ ist schon „Maaaalzeit“ geworden ??


    Eins noch zum Schluss: ich habe bisher 400m3 reell verbraucht (4391kWh) das ist nicht mal ein Drittel des Jahresverbrauchs, aber schon für ‚n halbes Jahr bezahlt.

    Ich ärgere mich immernoch ?

  • Hallo,


    ich gehöre (leider) auch zu den Betroffenen, Kündigung zum 01.10.21erhalten per Email am 19.09.21 um 13:12 Uhr.


    meine Daten:

    Verbrauchsannahme: 32500 kWh/Jahr

    Arbeitspreis: 1ct/kWh

    Grundpreis: 90,31 €/Monat

    Gesamtkosten: 1408,72€

    Abschlag: 117 €/Monat

    Lieferbeginn: 14.04.2021


    Nach der Durchsicht der AGB und des Vertrags habe ich noch am Sonntag folgende Email an DEP verschickt:

    ________________________________________________________________________


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Bedauern habe ich Ihr Schreiben vom 17.09.21 (per Email vom 19.09.2021) zur Kenntnis genommen.

    Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie zwar laut §5 des Vertrages ein sofortiges Kündigungsrecht haben, der Satz über die zugehörige Frist "In diesem Fall endet der Vertrag schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Kündigung an die DEP" bezieht sich allerdings lediglich auf die Kündigung durch den Kunden. Entsprechend steht es auch in §3 Ziffer 3.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Ich gehe davon aus, dass dem o.a. Kündigungsschreiben §7 Ziffer 7.3 (AGB) zugrunde liegt:

    "7.3 Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit kann die DEP die Lieferung ablehnen oder den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen."


    Aus diesem Grund muss ich Ihrer Kündigung zum 01.10.2021 widersprechen,


    da die erwähnte Frist von vier Wochen nicht eingehalten wurde und die Kündigung somit nicht rechtsgültig ist.

    Auf Ihrer Webseite (Stand heute, 19.09.2021) machen Sie außerdem immer noch Werbung für die Gasversorgung:

    "Das Team der DEP Deutsche Energiepool GmbH mit Sitz in Salzbergen/Niedersachsen, hat sich auf die kostengünstige Beschaffung von Energie, insbesondere die Beschaffung von Erdgas für Industriekunden und Stadtwerke spezialisiert. Seit dem Jahr 2021 beliefern wir darüber hinaus bundesweit auch Privatkunden."

    Ich behalte mir vor, für im Vergleich zum bestehenden Vertrag anfallende zusätzliche Mehrkosten (Rückfall in die Grundversorgung, Anwaltskosten usw.) Schadenersatz zu fordern. Ein Wechsel zu einem anderen Versorger innerhalb von 9 Arbeitstagen dürfte wohl nicht machbar sein.


    Ich darf Sie bitten, mir den Erhalt dieser Mail zu bestätigen und mir Ihre weitere Vorgehensweise mitzuteilen.


    Mit freundlichen Grüßen,

    (Name, Adresse, Kundennummer)

    _____________________________________________________________________________


    Werde heute das Ganze nochmal per Brief/Einschreiben zusammen mit dem Widerruf des SEPA Mandats losschicken, die letzten beiden Abschläge habe ich bereits wieder zurückgeholt und meiner Bank mitgeteilt, eine zukünftige Abbuchung nicht mehr zu erlauben.


    Zur Ermittlung des "Schadens" habe ich mir folgende Gedanken gemacht:


    Gas-Verbrauch bis heute (731m3 x 10,602 = 7750kWh)

    hochgerechnet auf ein ganzes Jahr (=> 18600kWh)


    d.h. für 12 Monate würden bei gleicher Kostenstruktur

    18600kWh / 32500kWh x 1408,72€ = 806,22€ fällig werden.


    für 6 Monate (14.04.21 - 13.10.21) dementsprechend 806,22€ / 2 = 403,11€


    bis jetzt bezahlt 6 x 117€ = 702€

    zurückgefordert 2 x 117€, verbleiben 468€

    voraussichtlicher Schaden: 468€ - 403,11€ = 64,89€

    (nach heutigem Stand)


    Eine genauere Berechnung ist erst nach Kenntnis des genauen Zählerstands beim Ablauf möglich, evtl. kommen noch Kosten für den Rückfall in die Grundversorgung ab 01.10.21 dazu,

    mein neuer Gasversorger "Grünwelt Energie" kann erst ab 18.10.21 liefern.

    Das wären dann zusätzlich ca. 80€, also insgesamt ca. 145€, falls sich nicht noch ein Inkassobüro meldet oder Rechtsanwaltskosten dazu kommen.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.