Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Ich hatte der Rechnung (ohne Mahngebühren, da ich nichts zurückgebucht hatte, war aber geringfügige Erstattung ausgewiesen) widersprochen, und seit dem nichts mehr von DEP gehört und auch keine Erstattung überwiesen bekommen (Kontoverbindung hatte ich mitgeteilt). Der Schlichtungsstelle wurde auch nicht geantwortet und auf die erstattete Anzeige gab es auch noch keine Reaktion.

  • Ich hab immer noch keine Abrechnung und von der Schlichtungsstelle seit meinem Antrag am 9.12.21 auch nichts mehr gehört.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Hier ist auch noch keine Endabrechnung erfolgt.

    Da kommt wohl nüscht mehr.

    Ist auch okay, die würden ja, da Zurückgebucht wurde, eh noch Geld bekommen. Dann halt nicht.

  • DEP antwortet auf nichts, Mail, Fax, Briefe bleiben unbeantwortet, Mehr als 30 gesendet, nichts kam. Anruf Zwecklos.

    In Oktober hatte ich den September Abbuchung Wiederrufen, danach hatte ich den Einzugsermächtigung per mail auch Wiederrufen, hierfür bekam ich eine Rückantwort das Sie nicht mehr Abbuchen, Jedoch wurde späther den AbschlussRechnung Abgebucht, erneut Wiederrufen bei meine Bank, dann Mahnung erhalten mit Gebühr enthalten für meine zweite Wiederruf. Hier hats sich DEP selbst gebraten wenn es dem Inkasso unternehmen gibt weil Umberechtige Forderung enthält. Mit Einzugsermächtigungswiederrufsbestätigung dürft keine Kosten Zurück Fordern.

  • Hallo Leute, habe am 6.1.22 nun auch eine Abrechnung mit einer Nachzahlung erhalten ( hatte 2 Abschläge zurüchgebucht). Zahlungsfrist ist 5 Tage!

    Einige von euch haben wohl schon mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen. Könnten diejenigen mal fragen, ob Bereitschaft bestünde weitere Mandate zu übernehmen? Unsere Sachverhalte sind ja in wesentlichen gleich, so dass es wohl auch aufgrund des geringen Streitwerts Sinn machen würde, wenn ein Anwalt mehrere Betroffene vertritt. Könnt ihr den Namen des Anwalts nennen ?

    Ich habe der Rechnung per Mail widersprochen und Zahlungsverweigerung erklärt.

  • Hallo Leute, habe am 6.1.22 nun auch eine Abrechnung mit einer Nachzahlung erhalten ( hatte 2 Abschläge zurüchgebucht). Zahlungsfrist ist 5 Tage!

    Einige von euch haben wohl schon mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen. Könnten diejenigen mal fragen, ob Bereitschaft bestünde weitere Mandate zu übernehmen? Unsere Sachverhalte sind ja in wesentlichen gleich, so dass es wohl auch aufgrund des geringen Streitwerts Sinn machen würde, wenn ein Anwalt mehrere Betroffene vertritt. Könnt ihr den Namen des Anwalts nennen ?

    Ich habe der Rechnung per Mail widersprochen und Zahlungsverweigerung erklärt.

    Jetzt wo sie dir die Rückbuchung der Abschläge streitig machen kannst du es ja nochmal bei dem Polizeibeamten versuchen, der meinte du hättest ja durch deine Rückbuchung keinen Schaden erlitten und daher keinen ausreichenden Grund für eine Betrugsanzeige ;)

  • An Alle. Bin zwar kein Jurist, kann mir denken Anzeige gegen DEP zu Anzeige bringen aber die haben es Begrundet mit Gaspreise Explosion was tatsächlich zustande gekommen ist.

    Daher eine Anzeige,denke ich , wurde nix bringen.

    Zu Anwalt beauftragen nachdem eine mahnung erhalten hat, Finger weg, bleiben Sie auf die Kosten liegen wenn nichts anders weiter kommt, nicht zum Prozess kommt.

    Wird sehr teuer wenn eine Inkasso kommt mit Forderung bis 2 instanz, der Anwalt wiederspricht auch dieses, danach kommt nichts, Bleiben JEDER auf seine Anwaltkosten sitzen.

    Hat man SB zahlt die SB aus eigene Tasche, daher Finger weg vom Anwalt.


    Anwalt erst dann Beauftragen wenn Sie jeder Inkasso Forderung abgewiesen haben, dieses versucht dann Gerichtlich durchzusetzen, Jetzt ist die zeit eine Rechstanwalt einzuschalten, Wer Prozess verliert zahlt alles.

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute ein Schreiben von DEP bekommen, in dem sie mich darauf hinweisen, dass ihre Forderung gegen mich nun an ein Inkasso Unternehmen übergeben wurde. Dieses würde sich zeitnah bei mir melden.


    Die Schlichtungsstelle hatte meinem Antrag im Dezember stattgegeben, seitdem habe ich nichts mehr gehört, auch nach Ablauf der 3 Wochen nicht.


    Ich bin nun doch sehr verunsichert, dass DEP tatsächlich ein Inkasso Unternehmen beauftragt. Wäre sehr ärgerlich, wenn ich mir wegen so einem Mist meine Schufa ruiniere...


    Würde gerne Mal eure Meinung dazu hören und ob bei weiteren ein Inkasso Unternehmen beauftragt wurde.


    Gruẞ

  • Hallöchen an alle! ^^

    Bin hier nun registriert und beteilige mich am Forumthema.

    Das aller erste Mal, dass die DEP sich "vernünftig" meldet ist gerade eingetreten - WOW, das sowas geht :thumbup:!

    Also die DEP beauftragt die Alpmann Fröhlich Rechtsanwaltgesellschaft mbH, Kirchstraße 36 48282 Emsdetten (Dr. Axel Lehrke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht).


    Wo ist das Inkasso geblieben, DEP? Mit einem 80 Cent Brief, ganz ohne Wirkung, zu verschicken scheint nicht geholfen zu haben, anstatt der Schlichtschtelle im Schlichtungsfall endlich mal behilflich zu sein. Mich ärgerts, dass auf nichts eingegangen wird, nichts erklärt wird und falsches suggeriert wird. Wisst ihr alle noch, als die Webseite Texte wie: "Bereits heute haben wir im Sinne unserer Kunden bundesweit bedeutende

    Erdgasbeschaffungs- und Transportoptionen gesetzt um die langfristige

    Versorgungssicherheit zu gewähren. [...]" sowie "[...] Die langjährige Erfahrung aller

    Mitarbeiter und Gesellschafter verknüpft mit einem umfangreichen und hervorragenden

    Netzwerk von Energiefachleuten bilden die Basis für unseren Erfolg. [...]" (Quelle:

    web.archive.org deutsche-energiepool.de vom 24.09.2021) hatte? Selbst nach der Kündigung und als auf der Webseite deren Pressemitteilung stand, waren die Texte noch immer auf der Webseite. Die sind erst jetzt vor kurzem aufgefallen und hups, gelöscht worden.



    Nicht nur wurde verspätet eine Abschlussrechnung (§ 40c Abs. 2 S. 1

    EnWG) mit einer auffälligen kurzen Zahlungsaufforderung (§ 40c Abs. 1 S. 1 EnWG) geschickt, Kundenanfragen ignoriert, Firmensitz gewechselt um Verfolgungsbehörden aus dem Weg zu gehen und den Amtsgericht damit auch gewechselt, mit Inkasso leer gedroht, ein Anwalt beauftragt, sondern vorallem mit Kunden gespielt, wenn im Frühling Gasverträge mit extrem hohen Grundgebühren und im Herbst gekündigt wird. Der Preis für die Menge Gas ist absolut mit dem Wort Wucher beschreibbar.


    Auch halt diese ständigen Firmen(namens)wechsel...

    Die DEP Deutsche Energiepool ist bei der Webseite northdata.de/DEP+Deutsche+Energiepool+GmbH aufgeführt. Dort sind weitere (ehemalige) Unternehmen vom Geschäftsführer Harald Pliet aufgeführt:

    - Profi-Kom GmbH (Hopsten), mit neuem Namen eposso energy GmbH (Hopsten (später: Rheine)) Unternehmensgegenstand: Handel mit Energieträgern, insbesondere Strom und Erdgas. Liquiediert.

    - eposso network GmbH (Rheine), später Deutsche Erdgas Versorgungs GmbH (Rheine (Umzug: Rheine)) Unternehmensgegenstand: Energieversorgung für Privat- und Gewerbekunden sowie sämtliche damit verbundenen Dienstleistungen. Liquidation.

    - DEP Deutsche Energiepool GmbH (Salzbergen (Leerstehend mit Zettel "Wettringen" NDR Beitrag bei 03:25min)(später: Monheim), Unternehmensgenstand: die Energieversorsorgung für Privat- und Gewerbekunden sowie sämtliche damit verbundenen Dienstleistungen.

    - HVD Energie GmbH (Rheine (später: Wettringen)). Gegenstand: Handel mit und der Vertrieb von Energieprodukten, insbesondere mit Strom und Erdgas.


    Zwar ist dies per se nicht illegal, jedoch bin ich verwundert darüber. Die HVD Energie GmbH, welches am 14.11.2021 auf Frau Dagmar Pliet übertragen wurde, die Firmenanschrift am 28.12.2021 wechselte, hat bereits auch die Domain hvd-energie.de bei IONIS (1&1), genau wie die deutsche-energiepool.de auch, registriert. Die Webseite steht in den Startlöchern.


    Und warum habt ihr die selbe Anschrift wie die Gaztrade GmbH (Northdata: Gaztade GmbH Industrieweg 2, 48493 Wettringen) und warum hat die DEP die Wortmarke Gaztrade eingtragen, wobei ihr nicht die Gaztrade GmbH seid (Quelle: Markenregister: Gaztrade, ehemalige Marke: eposso & ehemalige Marke: cabbi)? Warum war auch die Gaztrade GmbH wie ihr erst mit euch in Salzbergen und seid dann gemeinsam nach Monheim in dieses Gebäude wo man sich ein Briefkasten online für Briefkastenfirmen kaufen kann gezogen? Hat der Inhaber von Gaztrade Ari Alkadi gemäß seinen Tipps geholfen https://fbw.h-da.de/studium/en…-in-der-energiewirtschaft ?


    Bitte zieht keine Leute ab. Lasst es bleiben.

  • So, das (kleine) Guthaben aus der (angefochtenen) Schussrechnung ist nun tatsächlich eingegangen, sonst seitens DEP keinerlei Reaktion.

    Die Schlichtungsstelle hat auch keine Antworten von DEP erhalten und heute kam die Schlichtungsempfehlung (zusammen mit einer langen Begründung):


    1. Ich soll die Vertragsbeendigung zum 01.10.2021 akzeptieren.

    2. Die DEP ändert die Schlussabrechnung dahingehend, dass als Grundpreis nur die in der Rechnung aufgeführten Fixkosten des Netzbetriebs und des Messstellenbetriebs abgerechnet werden.

    3. Ein sich aus der Korrekturrechnung ergebendes Guthaben hat die DEP unverzüglich auszuzahlen.


    Ich habe nun 2 Wochen Zeit, dem zuzustimmen oder es abzulehnen...

    Die DEP wird sich dazu wohl vermutlich nicht äußern, also denke ich "Zustimmen und hoffen"?


    Von meiner Online-Anzeige bei der (damals) zuständigen Polizeibehörde kam im Übrigen noch gar nichts.

  • Ja die Empfehlung der Schlichtungsstelle ist hervorragend, auch wenn die DEP nicht zustimmt. Man durfte ja davon ausgehen, dass sie das nicht tut, wo sie ja nicht mal bereit war an der Schlichtung in irgendeiner Form mitzuwirken. Aber ich interpretiere die Empfehlung so, dass die DEP ziemlich alleine stehen wird in der Auffassung der Rechtmäßigkeit ihres Vertragswerks und ihres konkreten Vorgehens.


    Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen!


    Es wird ihnen vorgeschlagen, dass mit Akzeptanz ihrer Kündigung seitens der Kunden der Grundpreis in Höhe der angegebenen Fixkosten für Messstellendienstleistung und Messstellenbetrieb abgerechnet werden soll. Sowie die bisher angefallenen Mahn-, Inkasso- und Rücklastschriftenkosten getragen werden sollen.


    Sie bekämen dann für ihr Gas die 1 cent pro KWh und das was gewöhnlich mit einem Grundpreis abgedeckt werden soll :) - sie hätten sich also mit ihrem planvollen Verschieben der variablen Verbrauchskosten in einen 'Grundpreis', der nun auf die angegebenen Fixkosten reduziert werden soll, selber veräppelt.


    Natürlich wurde auch die Beschwerde als begründet angesehen und die Kostenpauschale für die Schlichtung der DEP auferlegt.

  • Hallo zusammen,


    das klingt ja erstmal recht ermutigend!


    Ich habe ebenfalls Post von der Schlichtungsstelle bekommen, mit der Bitte um erneute Stellungnahme.


    Wäre zufällig einer von euch bereits, eine sinnvoll formulierte Stellungnahme ggü. der Schlichtungsstelle hier zu teilen? Ziel ist es ja kurz und prägnant, die einseitige Vorteilnahme durch Paketpreis vs. vorzeitige Kündigung und resultierende Nicht-Erfüllung darzulegen?


    Da ich leider keinen Rechtsbeistand habe in dieser Sache, wäre ich euch wirklich sehr dankbar wenn jmd. bereit wäre seine Stellungnahme zu teilen.


    Danke!

    VG

  • Na ja ermutigend ist anders! Das kam (erwartungsgemäß) heute von der Schlichtungsstelle:


    "der Beschwerdegegner akzeptiert unsere Empfehlung nicht. Daher war es leider nicht möglich, eine Einigung herbeizuführen. Das Schlichtungsverfahren ist somit beendet.

    Diese Mitteilung gilt zugleich als Bescheinigung über einen erfolglosen Einigungsversuch nach § 15 a Abs. 3 S. 3 des Gesetzes zur Einführung der Zivilprozessordnung. "


    Wie nun sinnvoll weiter?

  • Hab gestern eine Mail von der Schlichtungsstelle bekommen:


    "Empfehlung:

    Die Beschwerdegegnerin erstattet dem Beschwerdeführer einen Betrag in Höhe von 209,66 EUR. Damit sind alle wechselseitigen Ansprüche aus dem beendeten Liefervertrag abgegolten."


    Als Abrechnungsbasis dient eine dem tatsächlichen Verbrauch angepasste Grundgebühr nach meiner Berechnung:

    Vertragsdauer 170 Tage

    Verbrauch 8828 kWh

    aufs Jahr hochgerechnet ca. 19000 kWh


    => Grundgebühr 52,80 €


    Dann bin ich mal gespannt auf die Antwort von DEP. Aber die wird wohl meines Erachtens höchstwahrscheinlich nicht zu meinen Gunsten ausfallen. Und Schadenersatz für die restliche Zeit bis zu einem Jahr ist auch nicht drin, da laut der Meinung des Ombudsmanns bez. der Beschaffungs-/Rohstoffpreise


    "diese Erhöhung so schwerwiegend war, dass wegen einer Überschreitung des der Beschwerdegegnerin zuzuweisenden Risikobereichs unter Umständen sogar von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage im Sinne des S 313 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch auszugehen war".

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Ich bin extrem interessiert wie ein Gericht dies Urteilen würde. Wenn jemand es hinter sich hat, bitte ich darum dies hier mitzuteilen :)


    Meine Schlichtung droht auch zu scheitern. Ich weiß definitiv, dass das bisher (zuviel?) überwiesene Geld ich niemals wieder sehen werde.

  • Wie bereits erwartet und befürchtet, die Schlichtungsempfehlung wurde abgelehnt:


    Zitat:


    "Sehr geehrte Frau Wagner,

    in dieser Angelegenheit erklären wir namens und kraft Vollmacht der von uns vertretenen Beschwerdegegnerin, der Firma DEP Deutsche Energiepool GmbH:

    Der Schlichtungsvorschlag, den Sie am 25.04.2022 unterbreitet haben, wird zurückgewiesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Axel Lehrke

    Rechtsanwalt

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht"


    Zitat Ende.


    Ich habe bis jetzt immer noch keine richtige Abrechnung bekommen, bei der letzten haben sie sich verrechnet (sind aber nur ein paar Euro). Doch die Anwaltskanzlei behauptet, es würde alles stimmen. Anscheinend können die nicht mal 2 und 2 zusammenzählen.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.