Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Hier das gleiche Spiel...

    Habe eben die u.a. Mail abgesendet und meine letzte Lastschrift zurückgeholt...


    Sehr geehrte Frau Pliet,

    sehr geehrte Damen und Herren,


    ich bin doch etwas enttäuscht bzgl. ihrer plötzlichen Kündigung zum Beginn der Heizsaison (und vermute, dass Sie dies -entgegen der im Vertrag genannten Floskel "Der Vertrag... wird auf unbestimmte Zeit geschlossen"- bereits zu Vertragsabschluss -in mindestens (!) irreführender Weise- planten).


    Gleichzeitig heißt es in Ihren Vertragsbedingungen bzgl. der Kündigung von Kundenseite aus: "In diesem Fall endet der Vertrag schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Kündigung an die DEP."


    Der Kunde wird in Ihrem Vertragsverständnis unangemessen benachteiligt, wenn Sie eine Kündigung per E-Mail erst weniger als zwei Wochen vor der von Ihnen avisierten Vertragsbeendigung versenden (und zwar "zur Unzeit", in der Nacht auf Sonntag, rückdatiert auf Freitag).


    Ein neuer Anbieter kann in der Kürze der Zeit nicht mehr gefunden werden. Ein Rückfall in die (teure) Grundversorgung ist vorprogrammiert, was einen finanziellen Schaden bei mir verursacht. Bei der AVU (lokaler Anbieter Grundversorgung) muss ich mit ca. 120 Euro Kosten für einen Monat Grundversorgung rechnen (16.500 kWh / Liefergebiet 58332, Informationen laut AVU.de).


    Ich werde somit die letzte von Ihnen eingezogene Lastschrift zurückgeben (und Ihnen im Gegenzug 10 Euro überweisen). Dies berechne ich wie folgt: 120 Euro Grundversorgung AVU statt 65 Euro laut dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag ergibt einen finanziellen Schaden von 55 Euro; ergo überweise ich Ihnen 10 Euro für den Monat September 2021.


    Die Kündigung ab dem 01.10. akzeptiere ich im Gegenzug.


    Wenn Sie auf der vollen Forderung für September 2021 beharren, widerspreche ich Ihrer Kündigung zum 01.10. und fordere eine angemessene Kündigungsfrist (z.B. zum 01.11.2021).

    Zudem möchte ich ergänzend darauf hinweisen, dass in den Vertragsunterlagen des Vermittlerportals "Verivox" bei Vertragsabschluss eine Kündigungsfrist von einem Monat genannt wurde.


    Gerne können Sie mich telefonisch / per Mail kontaktieren.


    Mit freundlichen Grüßen

    Marcel S...

  • Hi,


    bin ebenfalls betroffen, war aber auch ehrlicherweise von so einer Wendung ausgegangen.


    Meinerseits ziehe ich alle Register. Rechtsschutz wird für zivilrechtlichen Ansprüche aus der Nichterfüllung eingeschaltet und außerdem Strafanzeige beim Amtsgericht Osnabrück aufgrund der aus meiner Sicht durchaus gegebenen strafrechtlichen Relevanz gestellt.

  • Bei mir das gleiche. Kann die bisherigen Beiträge bestätigen. :(

    Lastschriften könnte man wohl noch für einige Zeit zurückholen, es würde im Moment für August und September funktionieren, ich warte aber noch ab.

    Rechtlich gesehen kann man wahrscheinlich nur die falsche Kündigungsfrist anfechten und damit ein paar Euro an Schaden (wie Marcel, siehe oben, sehr gut dargelegt hat), aber der echte Verlust kommt ja durch die hohen Monatsgrundbeträge zusammen für April - September, in denen kaum geheizt wurde und daher der effektive anteilige Verbrauch vom Jahr extrem gering ist.

    Ehrlicherweise muss ich sagen: Es war eigene Dummheit, der Firma edle Absichten zu unterstellen und von einer tatsächlichen 12 Monate Belieferung auszugehen. Das zu viel gezahlte Geld muss ich dann wohl unter Lehrgeld verbuchen.

    Falls Ihr Euch mit der Firma DEP anlegt (Anzeige, Klage, ...), lasst mal hören, wie es läuft, egal ob gut oder schlecht.

  • Ich sehe hier einen möglichen Trick: Die Sonne beginnt gerade zu scheinen und die Temperaturen steigen. Man beginnt den Vertrag im Frühjahr, danach steht ein halbes Jahr fast ohne Heizung bevor. Was wäre, wenn der Anbieter im Herbst kündigt?

    Das mag alles sein. Wir werden sehen, ob es so kommt, dass viele Kunden zum Herbst eine völlig überraschende Kündigung bekommen.

    Und genauso hat es der Anbieter heute gemacht: Kündigung zum 1.10.21 ist heute bei mir per Mail eingetrudelt, wie andere hier ja auch schon berichten.


    Man kann davon ausgehen, dass dies bei Vertragsabschluss schon so geplant war, weil anderenfalls bei diesen Preisen kaum eine Kostendeckung möglich gewesen wäre. Ich sehe dies mindestens als arglistige Täuschung, wenn nicht gar als Betrugsabsicht an. Ich war davon ausgegangen, dass der niedrige Gaspreis im Mittel durch den hohen Grundpreis kompensiert wird, oder man beim Einkauf direkt beim Hersteller (z.B. Gazprom etc.) besonders günstige Einkaufspreise erzielt hat und daher ein solches Preismodell anbieten kann. Dass man hier jedoch in Betrugsabsicht handelt, hatte ich damals nicht gedacht.


    Da es eine große Zahl von betrogenen Kunden geben muss, könnte doch vielleicht eine Musterfeststellungsklage sinnvoll sein!? So wie damals beim Diesel-Skandal gegen VW. Gibt es jemanden, der einen Anwalt kennt, der sowas vielleicht machen würde? Ich wäre dabei!

  • Bist du betroffen und würdest du dich an einer Musterfeststellungklage beteiligen? 22

    1. Ja (17) 77%
    2. Weiß ich noch nicht (3) 14%
    3. Nein (2) 9%
    Zitat
    Arglistige Täuschung (Gabler Wirtschaftslexikon):

    Vorsätzliches Hervorrufen, Bestärken oder u.U. auch Bestehenlassen von falschen Vorstellungen eines anderen in dem Bewusstsein, dass dieser Irrtum für die Willenserklärung des anderen bestimmend ist. Der Getäuschte kann die Willenserklärung, zu der er durch die arglistige Täuschung bestimmt worden ist, anfechten (Anfechtung). Dies gilt auch dann, wenn die arglistige Täuschung nicht von dem Erklärungsgegner (Vertragspartner), sondern von einem Dritten verübt worden ist, aber der Gegner die Täuschung kannte oder aus Fahrlässigkeit nicht kannte (§ 123 BGB).

    Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Getäuschte die Täuschung entdeckt (§ 124 BGB).


    Das trifft es doch zu 100%. Es wurde nicht zuletzt durch die abgegebene Preisgarantie von einem Jahr die falsche Vorstellung bei den Kunden geweckt, dass der Vertrag auch mindestens ein Jahr bestehen würde. Dies war für die Willenserklärung (Vertragsabschluss) bestimmend. Denn keiner hätte jemals diesen Vertrag abgeschlossen, wenn er gewusst hätte, dass der Vertrag nur für die Sommerzeit besteht, in der man eh kein Gas verbraucht. Effektiv kommt es sonst nämlich zu einem Gaspreis, der noch weit über den teuersten Angeboten liegt, die man im Netz derzeit überhaupt finden kann.


    Im Grunde kann man daher den gesamten Vertrag widerrufen, vom Vertragsabschluss an. Das Problem ist, dass dann dann natürlich die beiderseits erbrachten Leistungen zurückzuerstatten sind, was bei verbranntem Gas etwas schwierig sein dürfte. Ist aber eine sehr interessante Rechtsfrage, die mal zu klären wäre, falls sie nicht schon geklärt wurde.

  • Klagen wäre eine Möglichkeit, wie die Erfolgsaussichten aussehen ??‍♂️ bei Check24 stand damals 1 Monat Kündigungsfrist. In einer Mail siehe weiter oben steht Kündigung jederzeit und ohne Frist. Ob sowas legal ist weiß ich nicht,falls es da eine Grauzone gibt,macht klagen keinen Sinn sondern kostet nur weiteres Geld.


    Eine andere Möglichkeit wäre,wenn man den Zählerstand zum 30.9. angibt, das man dort großzügig aufrunden... Somit hält man den eigenen finanziellen Verlust und deren Gewinn etwas geringer...

    Der Sommer war halt durchwachsen,da musste man öfter mal Heizen ?


    Vielleicht ist die Idee auch Blödsinn,dem Schlafmangel geschuldet. Was meint Ihr?

  • Sorry, die Posts vorher nicht rechzeitig gelesen "Handy_Lesesituation.... Brille&Co. ;))



    Moin,

    zur o.g. Anbieter kann ich Neues beitragen:

    heute hat mir der Anbieter meinen seit Frühjahr diesen Jahres bestehenden Vertrag - völlig überraschend - per mail fristlos zum 01.10.2021 gekündigt. Ohne einen Grund anzugeben.

    Zur Info: kl. EFH, Heizung seit April aus, nur WW, es gibt eine Abbuchungsermächtigung, Kto. liquide ;).

    Es scheint also so, als ob der Gedanke von Joachim 1203 (s.u. vom Februar 2021) nicht weit hergeholt ist ..... ?


    Ich frage mich allerdings, was ICH nun tun kann und/oder soll?

    Gibt's hier vielleicht noch andere user mit ähnlichen Erfahrungen?


    würde mich über Antworten/Erfahrungen freuen,


    Sonntagsgrüße,

    Trixie

    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Liebe community,


    Ich melde mich mit an Bord der Betroffenen. Abschluss im Februar, da war zumindest noch für ne Weile die Heizung an.

    Vielen Dank für die Anregungen MarcelS und KleenLatte.

    Eine Sammelklage klingt interessant. Ich für meinen Teil, gerade aufgewacht und durch Zufall nur die email gelesen (die an und für sich schon frech ist, auf Freitag datier und gestern um 20:45 eingegangen) und muss jetzt erst mal überblicken, welchen Verbrauch ich hatte, wie ich von hier aus weiter vorgehe, wohin wechseln usw.


    Was ist das bitte für ein Argument? „… die DEP hat sich entschlossen die Versorgung Bundesweit ein zu stellen“?

    Also gehe ich von Insolvenz aus?

    Sollten sie darüber hinaus noch als Versorger tätig sein, ist dies ja ebenfalls Betrug, oder?

    Leider fehlen mir die finanziellen Mittel und die Zeit, mich in einen Rechtsstreit zu begeben. Ich werd wahrscheinlich die Kröte schlucken müssen.


    Aber die Beiträge August und September werde ich in jedem Fall zurück ziehen und dem tatsächlichen Verbrauch entgegen gerechnet überweisen, denn ich „… habe beschossen, den Unterhalt von Betrugsverdächtigem Vorgehen ein zu stellen“!

    Ich bleibe gespannt

    Beste Grüße alle zusammen

    Marietta

  • Allerdings weiß ich nicht ob die Variante mit dem großzügigen hochrechnen der verbrauchten Menge ratsam ist,da die Grundgebühr scheinbar prozentual ja auch steigt bei mehr Verbrauch. Somit könnten die... Wiederum die Grundgebühr nach oben anpassen. Andernfalls war ich 5monate und 5 Tage bei denen unter Vertrag,da können die eigentlich keine Hochrechnung für 1 Verbrauchsjahr zusammenstellen.


    Was ist der richtige Weg ?

    Ob das zurückbuchen des abschlages der richtige Weg ist oder ob man dadurch noch mehr Probleme bekommt ??‍♂️

  • Hallo zusammen,


    gleiches Bild bei mir.


    Kündigung zum 01.10.2021 kam Samstagabend per Mail.

    Lieferbeginn bei mir war der 07.04.2021 obwohl ich über Check24 eigentlich im Februar bereits den Wechsel angestoßen hatte (Wunsch-Lieferbeginn war der 03.03.2021). Der Kreis zum von Joachim1203 erwähnten Trick scheint sich zu schließen.


    Nun haben wir alle wie es scheint ein ähnliches Problem, und zwar dass der Grundpreis bei uns zu hoch angesetzt wurde, da tatsächlich keine Jahresverbrauch zustande gekommen ist, dieser aber für die Berechnung herangezogen wurde. Nun wäre es eventuell hilfeich zu wissen, wie eure/unsere Grundpreise (GP) für unterschiedliche, prognostizierten, Mengen aussehen. So könnte man den Unterschied feststellen und den "Schaden" besser eingrenzen. Der Arbeitspreis (AP) wird wohl bei uns allen gleich sein und € 0,01 betragen (1,00 Cent).


    Ich habe für 35.000 kWh (ca. Jahresverbrauch) einen GP von € 100,32 brutto im Vertrag stehen. Tatsächlich habe ich aktuell aber nur knapp 8.000 kWh verbraucht.

  • Bei mir beläuft sich der Grundpreis bei 18.000kW/h im Jahr auf 62,00€

    In meiner Bestätigungsemail von damals hab ich ihn auch JETZT gesehen, den einen Satz:


    Ihr Erdgasliefervertrag ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar.


    Echt ärgerlich das ganze X(

  • Bei mir das Gleiche: via check24 im April 2021 gewechselt, gestern Abend per Mail die Kündigung zum 1.10.21 erhalten. Ich hätte den Wechsel nicht vorgenommen, wenn ich gewusst hätte, dass der Vertrag nur 1/2 Jahr läuft.

    Ich gehe ebenfalls von einer betrügerischen Absicht aus.

    Bin gespannt, ob innerhalb von 14 Tage ein Anbieterwechsel überhaupt möglich ist - ich glaube, das ist zu kurzfristig.

    Sehr ärgerlich. Ich hatte bis dato check24 ebenfalls für seriös gehalten - daran habe ich jetzt echte Zweifel.

  • Bei mir waren es ab April 16000 und 44,87€.

    Eine andere halbseidene Idee:

    Eigentlich müsste ja noch eine Abrechnung kommen. Ich nehme an, dafür muß jeder seinen Gaszähler noch ablesen! Ich befürchte wir alle hatten diesen Sommer einen sehr hohen Gasverbrauch... Der war aber auch echt schlecht der Sommer, oder nicht!

  • Vergesst diese Vergleichsportale wie Verivox und Check24.


    Verivox hat noch Teldafax beworben, als an anderen Stellen schon über die bevorstehende Insolvenz berichtet wurde.

    Verivox hat Stromio noch als "Partner" bezeichnet, als sich in unzähligen Foren schon Kunden beklagt haben, dass Stromio z.B. ganz andere Preise bestätigt hat als bei Verivox hinterlegt. Auf Anfrage hat Verivox dann geantwortet, dass man keine Möglichkeit habe, auf seine "Partner" einzuwirken.

    Man kann diese Portale zum eingeschränkten Preisvergleich nutzen. Mehr ist das aber auch nicht. Eingeschränkt deshalb, weil viele Anbieter ihre Preise dort gar nicht hinterlegen.

  • Frage: hat einer die AGB der DEP ?

    Wenn ja, bitte Quelle angeben oder AGB zumailen.


    Denn: auf der HP der DEP stehen keine AGB mehr!

    Check24 und Verivox und andere Portale führen DEP nicht mehr als Anbieter (egal welchen Bezugsort man angibt).

    Somit bestehen für uns Verbraucher keinerlei Möglichkeiten mehr unsere Verträge/AGB und damit auch die Rechtmäßigkeit der fristlosen Küpndigung zu überprüfen .... ??

    _____________________

    Im Handelsregister (öffentlich einsehbar unter: ) ist DEP eingetragen unter:

    DEP Deutsche Energiepool GmbH Amtsgericht Osnabrück HRB 211415

    Firmenbeschreibung:

    Die Firma DEP Deutsche Energiepool GmbH wird im Handelsregister beim Amtsgericht Osnabrück unter der Handelsregister-Nummer HRB 211415 geführt.

    Die Firma DEP Deutsche Energiepool GmbH kann schriftlich über die Firmenadresse Rheiner Straße 32, 48499 Salzbergen erreicht werden

    Die Firma wurde am 11.04.2017 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

    Handelsregister Neueintragungen vom 11.04.2017

    HRB 211415: DEP Deutsche Energiepool GmbH, Salzbergen, Rheiner Straße 32, 48499 Salzbergen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom *xx.xx.xxxx mit Änderung vom *xx.xx.xxxx. Geschäftsanschrift: Rheiner Straße 32, 48499 Salzbergen. Gegenstand: die Energieversorsorgung für Privat- und Gewerbekunden sowie sämtliche damit verbundenen Dienstleistungen, ferner die Einbringung und Vermittlung von Dienstleistungen, insbesondere im Energiesektor. Stammkapital: 25.000,00 EUR

    ___________________________


    Also: auch handel mit Privatkunden!


    fipsy

    Idee der Sammelklage gut - aber u.U. langwierig


    Vielleicht erstmal:

    1. jeder Betroffene geht zu seiner Verbraucherzentrale und meldet die DEP

    (vielleicht sammeln wir hier als Liste die Orte an denen gemeldet wurde?)

    => evtl. Musterklage der Verbraucherzentralen?

    2. u.U. Strafanzeige wegen Betruges ? Eingehungsbetrug? -> AGB wären dazu wichtig

    3. evtl. Einzugsermächtigungen stoppen ??

    4. Öffentlichkeit herstellen: Presse! Rundfunk. TV.


    wünsche uns und gegenseitig Glück ;).


    lG

    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Seltsam ist auch das Kündigungsdatum zum 01.10, und nicht zum 30.09. finde ich. Bleibt abzuwarten ob die nicht noch für Oktober die Grundgebühr abbuchen wollen. Im Vertrag ist nicht eindeutig beschrieben ob die Grundgebühr anteilig für den Monat abgerechnet wird oder auch bei Rumpfmonaten fällig ist. Das bleibt abzuwarten, könnte ein weiterer Täuschungsversuch sein.