Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Mal schauen was die antworten:


    ... hiermit entziehe ich Ihnen mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung für ...


    Zudem bin ich schon mal neugierig darauf, wie sie den von Ihnen jahresverbrauchsabhängig angebotenen Jahresgrundpreis für die Zeit abrechnen wollen, in der sie lieferten, nachdem sie ihrerseits nach ein paar Monaten kündigen, ohne dass der Verbraucher einen Anlaß gegeben hätte.


    Mit freundlichen Grüßen, ...

  • Das mit diesem verbrauchsabhängigen Grundpreis wurde zwar so gehandhabt, steht aber im Vertrag nicht. Meiner laienhaften Meinung nach steht also der Grundpreis fest - egal wie viel man dann im Nachhinein verbraucht. Und es wurde auch gut geprüft vorab seitens der DEP. Ich musste bspw. die Jahresrechnung der vorherigen Lieferanten schicken, weil meine KWh Angabe zu niedrig war. Die durfte nur um 10% nach unten abweichen.

  • So klar ist das für mich überhaupt nicht. Der Jahresverbrauch ist Grundlage der Jahresgrundgebühr und der Verbrauch von Gas ist über ein Jahr betrachtet nicht gleichmäßig - in der Heizperiode wird wahrscheinlich bei den meisten 2/3 oder mehr des Jahresverbrauches anfallen - dann kann man nicht einfach Frühjahr- und Sommermonate mitnehmen und nach der günstigen Hälfte des Jahres kündigen. Dass die damit durchkommen ohne die Grundgebühr an den Verbrauch der Nichtheizsaison rückanzupassen ist keinesfalls klar. Noch haben die auch nirgends mitgeteilt wie sie letztlich abrechnen werden.


    Die Portale kommen auch nicht so einfach aus der Geschichte raus, wenn sie ungültige Kündigungsfristen angeben.


    Das entscheiden letztlich Gerichte.

  • Wir haben 2 Monatbeiträge über die Bank zurückgeholt ( bis 8 Wochen geht es zurück).

    Die Einzugsermächtigung per Einschreiben gekündigt.

    Die DEP bei der Verbraucherzentrale gemeldet.

    Anzeige Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges bei der Polizei online erstattet (5 Minuten ).

  • Die Pliets sind wohl wirklich schon seit Jahren mit diesem Trick unterwegs. Es gibt einschlägige GmbHs von Dagmar Pliet, Harald Pliet, Alexandra Pliet, Thomas Pliet und Julian Pliet.


    Immer im Energiesektor, Gas, unterwegs und immer wieder gehen die GmbHs insolvent.


    Diese werden neu gegründet, sind dann 1-2 Jahre ruhend. Dann läuft die Abzocke und dann kommt die Insolvenz.

    Alexandra Pliet, Hopsten - früher Geschäftsführer der eposso energy GmbH (companyhouse.de)

    Harald Pliet, Rheine - Geschäftsführer der Deutsche Erdgas Versorgungs GmbH (companyhouse.de)


    Gegen diese Sippschaft kann man wohl nicht viel ausrichten ohne sich selber viel Ärger, Streß und vermutlich auch Kosten aufzuhalsen.


    Meine Konsequenz ist, über Vergleichsportale keine Verträge mehr abzuschließen, alle laufenden Verträge die ich über Check24/ Verivox abgeschlossen habe, wurden heute gekündigt, damit denen nicht mehr die Bestandsprovisionen zufließen.


    Zukünftig schaue ich dort nur noch was es kostet und schließe dann selber direkt bei den Unternehmen ab, natürlich nach selber durchgeführter Seriositätsprüfung. Denn DEP wäre einfach zu enttarnen gewesen, aber ich habe mich leider auf Check24 verlassen, das was mein Fehler.

  • Bin auch Betroffener, habe seit 01.07.21 bei DEP abgeschlossen. Geht das wirklich so einfach, dass man Rückbuchung auslöst. Welche Konsequenzen können dadurch entstehen. Ich habe versucht telefonischen Kontakt zu bekommen, Ansage:" Dieser Anschluss ist momentan nicht erreichbar!!!" Das sagt eigentlich alles zu deren Betrugsmasche.

    Gruß Guenni43

  • Hallo, ich habe gerade mit einer Mitarbeiterin von Check 24 gesprochen. Sie sagte mir, dass DEP Check24 zugesagt hätte, das nach dem 30.09. eine Schlussrechnung erstellt werden würde. Ich bin neugierig, wie das vonstatten geht! Wahrscheinlich nehmen sie die Abschlussstände von der Netzagentur, die wir gemeldet haben.


    Gruß Guenni43

  • Rückbuchung geht wie Überweisung in 2 Minuten ist das Geld auf Deinem Konto (unter Umsätze und Pfeil zurück) gutgeschrieben und Konsequenz: Was man hat, hat man und DEP muss nun auf dem legalen Weg an das Geld kommen.

  • Allerdings weiß ich nicht ob die Variante mit dem großzügigen hochrechnen der verbrauchten Menge ratsam ist,da die Grundgebühr scheinbar prozentual ja auch steigt bei mehr Verbrauch.

    Was ist der richtige Weg ?

    Ob das zurückbuchen des abschlages der richtige Weg ist oder ob man dadurch noch mehr Probleme bekommt ??‍♂️

    Da du kein Jahr Kunde warst, kann keiner eine Hochrechnung für ein Jahr anstellen, da niemand weiß, wie dein Verbrauch sich weiter entwickelt hätte. Solange du also bisher nicht den angegebenen Jahresverbrauch überschritten hast, sollte das kein Problem sein. Und hast du ihn bereits überschritten: Glückwunsch, denn dann hast du keinen Schaden!


    Bucht man zurück, könnte irgendwann ein Inkassobüro ins Spiel kommen. Aber mit hohen, zusätzlichen Kosten wäre wohl erstmal nicht zu rechnen. Denkbar ist aber, dass die DEP schon jetzt alle Forderungen vorsorglich an ein Inkassounternehmen verkauft hat. Da sie in betrügerischer Absicht handeln, ist mit allem zu rechnen, auch mit dem Zurückhalten der Netzdurchleitungsentgelte. Dazu weiter unten mehr.


    Nun wäre es eventuell hilfeich zu wissen, wie eure/unsere Grundpreise (GP) für unterschiedliche, prognostizierten, Mengen aussehen.

    Bei mir 47,24 für ca. 15.200 kWh.


    Ich hätte den Wechsel nicht vorgenommen, wenn ich gewusst hätte, dass der Vertrag nur 1/2 Jahr läuft.


    Sehr ärgerlich. Ich hatte bis dato check24 ebenfalls für seriös gehalten - daran habe ich jetzt echte Zweifel.

    Keiner hätte den Vertrag dann wohl abgeschlossen. Ich habe ihn über Verivox abgeschlossen. Es sind also alle Vergleichsportale betroffen, nicht nur check24.


    Nun aber noch ein mögliches Horror-Szenario: Was ist, wenn DEP den lokalen Netzbetreibern die Netzdurchleitungsentgelte vorenthalten hat? Das wäre nichts neues, das hatte ich schonmal im Strombereich vor etwa 15 Jahren. Da kam dann der lokale Netzbetreiber und sandte mir eine Rechnung über die säumigen Durchleitungsentgelte. Das könnte hier durchaus auch noch auf uns zukommen und würde den Schaden zusätzlich immens vergrößern! Denn laut Gesetz ist der lokale Netzbetreiber der Gläubiger für die Netzdurchleitungsentgelte, und ihr seid persönlich der Schuldner, der für die (Nicht-)Zahlung haftet! Und das, obwohl ihr die Durchleitungsentgelte in treuem Glauben an euren Versorger gezahlt habt. In der Hoffnung, dass dieser sie brav an den lokalen Netzbetreiber weiterleitet. Wenn er dies aber nicht tut, seid ihr die Gelackmeierten! Das wissen nur wenige. Warum das Gesetz so gemacht wurde und trotz häufigen Missbrauchs nie geändert wurde, weiß niemand. Vermutlich wurde das Gesetz so von den Lobbyisten der Energiewirtschaft geschrieben, um den Betrug zu erleichtern. Und die Politik findet das scheinbar gut.


    Insofern kann es also durchaus sinnvoll sein, den Schaden durch eine Lastschriftrückgabe schon vorsorglich zu begrenzen. Denn wir wissen derzeit nicht, was noch auf uns zukommt.


    Fragt lieber mal vorsorglich bei Eurem Netzbetreiber an, ob dieser die Durchleitungsentgelte von der DEP für euren Anschluss erhalten hat! Ich werde das morgen machen, heute ist es leider schon zu spät.

  • Also das mit den Netzentgelten steht hier aber anders, da muss nicht der Endkunde, also wir zahlen bzw. wir bekommen es in Rechnung gestellt und zahlen es an den Netznutzer und sind damit raus aus der Nummer.


    Zitat:

    • ist eine Gebühr, die jeder Netznutzer, der Strom oder Gas durch das Versorgungsnetz leitet, an den Netzbetreiber zahlen muss
    • Bei Haushaltskunden ist der jeweilige Gas- oder Stromlieferant der Netznutzer. Er stellt die Netzentgelte den Verbrauchern in Rechnung und leitet sie an den Netzbetreiber weiter.
    • Jede Zählerstelle muss ein Netzentgelt entrichten.

    Bundesnetzagentur - A-Z - Netzentgelt (Strom und Gas)


    Dies heißt für mich, ich habe an den Netznutzer bezahlt, hat dieser die Zahlungen nicht weitergeleitet, ist das nicht mein Problem.

  • Schön, wie die rechtschaffenen Leute hier in Großbuchstaben und mit vielen Ausrufezeichen einen "Betrug" wittern, um dann im nächsten Satz anzukündigen, aus Rache jetzt ihrerseits ihren nächsten Gasanbieter durch Falschangaben bei den Zählerständen zu betrügen. Genau mein Humor.

  • Habe soeben mit meiner Rechtschutzversicherung telefoniert. Die Dame sagte mir das sie mir ohne Kenntnis zum Vertrag nichts sagen kann (Vertrag kann ich ihr nicht zusenden,da ausschließlich telefonische Beratung) ?


    Sie sagte mir nur das durch das zurückbuchen der Monatsbeiträge wahrscheinlich noch hohe Kosten auf einen zu kommen können,da ja Gas geliefert wurde usw wäre es wohl nicht rechtmäßig dieses Geld zurück zu Buchen. Somit können Gebühren und vor allem Anwaltskosten der Gegenseite entstehen.


    Ob das so kommt liegt halt an DEP.

    Meine Möglichkeiten um eine genauere Einschätzung eines Anwaltes zu bekommen wäre nun ein persönliches Gespräch mit einem Anwalt zu führen, allerdings lohnt sich das nicht bei 150€ Selbstbeteiligung und vielleicht 300€ miese die ich durch DEP mache,wobei ja nicht mal gewiss wäre ob man überhaupt irgendwelches Geld bekommen würde.


    Für mich fällt somit eine Rückbuchung weg, der Weg zum Anwalt ebenso ( kosten vs evtl. Erstattung lohnen sich nicht)


    Heißt für mich persönlich gibt es jetzt nur 2 Varianten. Entweder gebe ich den richtigen Zählerstand zum 30.9. an oder ich gebe einen ordentlich aufgerundeten Zählerstand an. Wobei ich da auch nicht weiß ob nicht noch Folgekosten entstehen,sprich Nachzahlung beim Arbeitspreis...


    Antwort von meiner zuständigen Verbraucherschutzzentrale habe ich auch bekommen, kleiner Ausschnitt dazu :


    "

    Es ist für unsere Arbeit äußerst wichtig, über Unregelmäßigkeiten bzw. Geschäftspraktiken von Anbietern zum Nachteil der Verbraucher frühzeitig Kenntnis zu erhalten.


    Ihre Beschwerde haben wir registriert und werden sie in geeigneter Weise entsprechend unseren satzungsmäßigen Aufgaben verwenden."

  • Wir wissen ja noch gar nicht wie die DEP gedenkt abzurechnen, obwohl ich nicht an eine gute Lösung im Sinne der Verbraucher glaube. Aber zum jetzigen Zeitpunkt ohne Kenntnis der Endabrechnungsart kann man einen Betrug nicht sicher behaupten und somit habe ich erst mal nur die Einzugsermächtigung für Oktober gekündigt. Wenn die Insolvenz anmelden denke ich, dass der Insolvenzverwalter zurückgebuchte Zahlungen für vergangene Lieferzeiten versuchen wird einzutreiben. Von check24 bin ich sehr enttäuscht - als ich nach deren Verantwortung im Telefonat fragte war die Leitung plötzlich unterbrochen ... . Ich hatte nicht wirklich Lust darauf mit deren Hilfe gleich den nächsten Vertrag abzuschließen. Es scheint mir dass die bei den vielen vorzeitigen Neuabschlüssen nicht gerade zu den Verlierern der Sache zählen.

  • Dies heißt für mich, ich habe an den Netznutzer bezahlt, hat dieser die Zahlungen nicht weitergeleitet, ist das nicht mein Problem.

    Da steht aber nur, dass der Netznutzer das Geld zahlen sollte. Wer es zahlen muss, wenn der Netznutzer es nicht zahlt, bleibt offen. Ich bekam jedenfalls vor 15 Jahren ein Schreiben von Enercity Netz, in dem ich zur Zahlung der Netzdurchleitungsentgelte aufgefordert wurde (habe ich noch hier liegen). Und ich war damals nicht der einzige. Vielleicht wurde das Gesetz aber auch geändert? Ist zu erkennen, wann es letztmalig geändert wurde?

  • Für mich fällt somit eine Rückbuchung weg, der Weg zum Anwalt ebenso ( kosten vs evtl. Erstattung lohnen sich nicht)

    Sehe ich genauso, bei einer Rückbuchung können unkalkulierbare Kosten auf einen zukommen und der Rechtsweg lohnt sich nur für diese Beträge.



    Von check24 bin ich sehr enttäuscht - als ich nach deren Verantwortung im Telefonat fragte war die Leitung plötzlich unterbrochen ... .

    Eben, das genau ist so, Check24 sehe ich in der Verantwortung für die Seriosität der Anbieter gerade zustehen. Ein wenig Internetrecherche hätte diesen Plieten Clan auffliegen lassen. Da Check24 diesen Service anscheinend aber nicht liefern mag, gibt es auch kein Geld mehr von bzw. durch mich für bei Check24 abgeschlossene Verträge. Zukünftig schmarotze ich dort nur noch um mir dann zumindest einen Teil meines Schaden zurück zu holen.

  • Da steht aber nur, dass der Netznutzer das Geld zahlen sollte. Wer es zahlen muss, wenn der Netznutzer es nicht zahlt, bleibt offen. Ich bekam jedenfalls vor 15 Jahren ein Schreiben von Enercity Netz, in dem ich zur Zahlung der Netzdurchleitungsentgelte aufgefordert wurde (habe ich noch hier liegen). Und ich war damals nicht der einzige. Vielleicht wurde das Gesetz aber auch geändert? Ist zu erkennen, wann es letztmalig geändert wurde?

    Deine Erfahrung glaube ich Dir unbesehen.


    Ich habe jedenfalls keinen Vertrag mit dem Netzbetreiber, daher kann der Netzbetreiber bei mir auch kein Geld einfordern. Ich habe aber einen Vertrag mit DEP und dort steht folgender Satz:

    "Der Arbeitspreis AP beträgt 1,00 cent je kWh brutto inklusive sämtlicher Kosten, Steuern, Abgaben und Netzentgelte."

    Thema durch, ich habe bezüglich der Netzentgelte befreiend an DEP gezahlt und damit kann mich mein Netzbetreiber mal mit seiner Forderung, sollte er denn damit kommen.


    Vielleicht wurde dies ja doch in den letzten 15 Jahren geändert. Ich weiß es nicht, finde den Text der Bundesnetzagentur jedoch eindeutig.

  • Zu eurer Kenntnis. Ich habe auf das Kündigungsschreiben der DEP mit folgendem Text geantwortet. Ich denke, er ist für beide Seiten fair und sollte auch vor Gericht bestand haben:


  • Es ist gut, dass wir hier die Grundgebühren für unterschiedliche Verbrauchsmengen sammeln! Bitte schreibt hier alle Euren Jahresverbrauch und eure Grundgebühr rein! Dann werde ich versuchen, eine mathematische Formel für die verbrauchsabhängige Grundgebühr zu ermitteln. Diese kann dann jeder zur Berechnung der Grundgebühr auf der Basis seines tatsächlichen Verbrauchs heranziehen. So wird keiner übervorteilt. Weder die DEP, noch ihr als Kunde.