Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Allerdings wie schon mehrfach geschrieben,besteht da natürlich das Restrisiko das die dann den "Jahresverbrauch" nach oben anpassen und man somit nochmehr Grundpreis zahlen soll. Ich weiß nicht ob die berechtigt sind den Einblick beim Grundversorger zu bekommen was wir die letzten Jahre verbraucht haben um somit nen verbrauchsdurchschnitt zu ermitteln. Anhand dessen könnten die dann feststellen das der Zählerstand so nicht stimmen kann.

    Hier hatte ja mal jemand geschrieben, dass die sich schon informiert hatten was man vorher verbraucht hat. Jedoch vermutlich nur auf Jahressicht oder Halbjahressicht, also ich habe nur zweimal im Jahr meinen Zählerstand gemeldet, im Juni und im Dezember.


    Wir haben ja einen Jahresverbrauch angegeben und nicht wann wir diesen verbrauchen, insofern kann man natürlich im Rahmen seinen Zählerstand nun ein wenig nach oben abrunden., dies dürfte auf gar keinen Fall zu einer Anpassung des GP sorgen.


    Ich für meinen Teil werde der Endabrechnung widersprechen und auf einer Anpassung des GP auf meinen tatsächlichen Verbrauch bestehen. Grund, der GP war variabel entsprechend des Verbrauchs und damit ein variabler Teil des Preises und kein Fixer. Dieser Forderung zu Anpassung des GP an den tatsächlichen Verbrauch werde ich dann mit der Rückgabe von Abschlägen untermauern. Denn dann sind deren Einzüge nämlich nicht mehr unstrittig.

  • Von der Rechtslage dürfte es erst einmal so aussehen, dass wir alle den AGB`s zugestimmt haben. Auch der Einschränkung, dass Kündigungen ausserhalb der 4-wöchigen Frist angewendet werden können, sofern es eine Begründung dafür gibt. Diese wurde mit der Abwendung eines wirtschaftlichen Schadens begründet.


    Meiner Meinung nach macht sich jeder, der Abschläge zurück holt, des Vertragsbruchs schuldig und soweit mir bekannt ist, bekommen das auch Nachfolge-Versorger mit und können einen Vertragsschluss damit ablehnen.


    Ich denke, es bleibt uns nichts anderes übrig, als die Schlussrechnung abzuwarten um dann ggf. zivilrechtlich weitere Schritte zu unternehmen.

    Auch die Vermutungen einer anstehenden Insolvenz sind und bleiben vorerst nur Vermutungen.

    Sollte es zu einem Mahnverfahren kommen und man widerspricht dem, wird allein der vorliegende Vertrag geprüft und nicht allgemein angenommenen Dinge wie Abzocke, vermuteter Betrug usw.

    Recht haben ist leider noch lange nicht Recht bekommen :(


    Also, bitte gut überlegen trotz der Wut auf den Versorger, kann sehr teuer werden.


    Vielleicht hat ja noch irgend jemand eine Idee, wie man die entsprechenden Aufsichtsbehörden mobilisieren kann. Obwohl diese ja immer eeeewig brauchen und sich erst einschalten, wenn es zu spät ist ...


    Hat sich schon irgend jemand an die Schlichtungsstelle gewandt? Aber auch hier sehe ich schwarz. Die sind wohl erst nach falscher Schlussrechnung einzuschalten ...

    Leider beruht ja zur Zeit alles auf bloße Vermutungen.


    Ist echt eine saublöde, unbefriedigende Situation.

  • Hallo,

    ich habe auch die „ Drohmail“ erhalten, nachdem ich die August und September Zahlungen zurück gegeben habe.

    Bin noch am überlegen wie und was ich jetzt darauf antworte.

    Falls jemandem schon eine sinnvolle Antwort auf deren Mail eingefallen ist, wäre ich für Inspirationen sehr dankbar.

    Gruß Claudia

  • "Ach, sieh mal einer an, arbeitet ja doch noch einer bei diesem Betrügerhaufen."


    Mit solchen Äußerungen wäre ich vorsichtig. Meiner Meinung nach hat die DEP bislang exakt nach Vertrag und AGBs gehandelt, auch wenn die Vertragsbedingungen für den Allerwertesten sind. Aber ihr habt sie nun mal damals akzeptiert.


    Da eine Endabrechnung noch nicht erfolgt ist, sind eure ganzen Annahmen hier völlig spekulativ und emotional getrieben. Auf dieser Basis würde ich persönlich nicht einfach so SEPA-Einzüge zurückbuchen lassen.

  • Hallo, bin nicht betroffen, aber kann die Meinungen komplett nachvollziehen.


    In der Sache sehe ich das wie sabineg.

    Hierzu noch eine Überlegung:

    Bei dem Vertrag handelt es sich um ein befristetes (grundsätzliche Laufzeit 12 Monate) Dauerschuldverhältnis. Dieses kann nach §314 BGB vorzeitig gekündigt werden. Hierauf beruft sich wohl der Anbieter etwas verklausuliert auf der Homepage (ob zu Recht lassen wir mal beiseite.. ). Diese Kündigung muss auch rechtzeitig (in Bezug auf die Kenntnis der wirtschaftlichen Schieflage) erfolgen (Abs. 3). Das unterstelle ich jetzt auch mal einfach.

    Interessant wird aber jetzt Abs.4 von § 314 BGB.


    "Die Berechtigung Schadenersatz zu verlangen wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen."


    Durch die vorzeitige und de facto fristlose Kündigung entsteht zumindest vom Oktober bis zum Ablauf des reguären Vertragsendes ein konkreter Schaden, nämlich die Mehrkosten, die ein neuer Vertrag im Vergleich verursacht.


    Ich würde diesen Schaden im Rahmen der hoffentlich kommenden Schlussrechnung mit dem Anspruch des Anbieters aufrechnen.


    Achtung: keine juristische Beratung

  • "Ach, sieh mal einer an, arbeitet ja doch noch einer bei diesem Betrügerhaufen."


    Mit solchen Äußerungen wäre ich vorsichtig. Meiner Meinung nach hat die DEP bislang exakt nach Vertrag und AGBs gehandelt, auch wenn die Vertragsbedingungen für den Allerwertesten sind. Aber ihr habt sie nun mal damals akzeptiert.

    Noch haben wir in diesem Land Meinungsfreiheit und sollen sie mich doch verklagen, wird lustig vor Gericht.

  • Noch haben wir in diesem Land Meinungsfreiheit und sollen sie mich doch verklagen, wird lustig vor Gericht.

    Die Freiheit haben wir wohl, Meinungen frei äußern zu dürfen.

    In diesem Fall solltest du deine Meinung auch expizit als Meinung (Meiner Meinung nach handelt es sich um... ) kundtun, und nicht als Urteil bzw. Behauptung (Das sind... )!


    Wer hier in Schland nicht von einem Gericht als Betrüger verurteilt worden ist, darf nicht als Betrüger bezeichnet werden, schon gar nicht öffentlich!


    Finanztip könnte ggfs. von den Leuten auf Unterlassung verklagt werden... was nicht mit 3 Euro 50 getan ist... sondern richtig Geld kosten kann, und sei es nur für die Anwanltskosten. Ich denke die gute Xenia sollte sich diese Klamotte mal ansehen und darauf reagieren ;)

  • Er hat ja begründet weshalb er sie für Betrüger hält und daher ist es als seine Meinungsäußerung kenntlich genug. Im Zweifel wird er sicher von einem 'Forumsadmin höflich aufgefordert, das Posting zu ändern. Also kindisch ist nach jedem Satz 'hallo nur meine Meinung' zu schreiben ...

  • Nochmal: ich habe einen Vermittler namens Check24 beauftragt, einen Vertragswechsel zu definierten Konditionen vornehmen sollte. Jetzt -insbes. Durch die vorzeitige Kü seitens DEP- hat sich herausgestellt, dass dies nicht erfolgt ist, da die Preisgarantie/ Mindestlaufzeit nicht eingehalten wurde.


    Daher ggs Rückabwicklung ab Frühjahr.


    Ob die AGB insbes in Bezug auf Sonderkündigung durch DEP wirksam sind, gilt es (gerichtlich) zu prüfen bzw feststellen zu lassen, wobei ich persönlich der Meinung bin, dass die AGB den Verbraucher benachteiligen und nicht transparent sind, ergo unwirksam.


    Das Thema des flex. Grundpreises je Kunde ist meiner Meinung eine Methode die unzulässig ist, da ja ein Verbraucher keine Kenntnis über andere Verträge hatte.

    Jeder hat seine Werte eingegeben und sich gefreut, dass es in der Konstellation zufällig bei ihm passte. Für mich persönlich ist das bewusste Täuschung mit dem Ziel einen Vorteil zu erlangen.


    Ich werde definitiv Klage einreichen wenn mir die Schlussabrechnung nicht passt, weil es mir nicht ums Geld geht, sondern weil ich solche Menschen/verhalten nicht mag, sollte es so kommen, wie wir alle hier vermuten.


    In ein paar Tagen/Wochen sind wir schlauer!


    Geht davon aus, dass DEP mindestens hier mitliest.

    Und aus Vertragsdatum u Abschlag lässt sich seitens DEP auch der Kunde nachvollziehen, also modifiziert eure Uahlen bitte etwas, wenn ihr unerkannt bleiben wollt!!

    Wenn ich Betrüger wäre, würde ich sogar hier mitschreiben……

  • Ich habe keine Lust darauf den Zählerstand falsch anzugeben und das halte ich klarer für strafbar als denen zu viel bezahlte Beträge abzunehmen. Solltest du denken, sie seien mit ihrem Vorgehen etwa durch ihren Vertrag abgesichert, dann müsstest du die Kröte schlucken. Zählerstände falsch anzugeben ist nicht ok. Was tust du, wenn jemand zum Ablesen kommt?

    Natürlich würde ich das alles im gesunden Rahmen lassen und nicht meinen Jahresverbrauch für die knapp 6monate als Zählerstand angeben. Ob ich das am Ende mache, weiß ich selbst auch noch nicht. Zurück buchen werde ich jedenfalls nicht,weil das kommt all denjenigen mit Sicherheit noch teuer zu stehen. Da wie schon geschrieben die ihren "Vertrag" ja erfüllt haben und somit keine Grundlage besteht das Geld zurück zu buchen.

    Die haben ja keinen Vertragsbruch begangen, die verhalten sich halt nur ?



    Es kann gerne jemand kommen zum ablesen,der bleibt dann an meiner Grundstücksgrenze stehen. Ich bin nicht verpflichtet jemanden in mein Haus zu lassen.

  • Auch hierfür gibt es AGB`s:


    "Der Kunde hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Wasserversorgungsunternehmens den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § xx genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung, oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich und vereinbart ist"


    Schlussendlich kann auch bei Verweigerung des Zutritts der Strom/ das Gas abgestellt werden.


    Ich verstehe ehrlich nicht, warum hier halbseidene Empfehlungen, die schon Straftatbeständen nahe oder sogar gleich kommen, gegeben werden, und das noch mit lautem Hurra ....


    Auch ist der Einwand der Gefährdung des Forenbetreibers von JDS völlig korrekt !!!


    Es bleibt uns allen doch wirklich nichts anderes übrig, als sich rechtlich beraten lassen, Aufsichtsbehörden einzuschalten ode die Schlichtungsstelle anzurufen.

    Aber ... es gibt einen Vertrag, den wir alle geschlossen haben und wir die Schlussrechnung abwarten müssen.

    DEP - so widerlich es auch ist - kann sicherlich den drohenden wirtschaftlichen Schaden beweisen und damit ist die Kündigung rechtens.

  • Auch hierfür gibt es AGB`s:


    "Der Kunde hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Wasserversorgungsunternehmens den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § xx genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung, oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich und vereinbart ist"


    Schlussendlich kann auch bei Verweigerung des Zutritts der Strom/ das Gas abgestellt werden.

    kurze Frage: seit wann kann Dein Wasserversorgungsunternehmen Dein Gas und Deinen Strom abstellen? Aber das Wasser nicht?

    Und soweit ich weiß, geht es bei uns allen nur ums Gas (und ums Geld).


    Sorry, war nur ein Scherz, seit 3 Tagen bin ich nur noch mit diesem Sch....rott hier beschäftigt, und das geht mir langsam auf den Sa..... na egal, dann eben Geist.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Habe ebenfalls die Mail wegen Lastschrift-Rückbuchung erhalten und eben mit folgendem Text geantwortet (darunter befand sich noch die Original Mail):


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    sicherlich sind Ihnen meine beiden letzten Mails entgangen, da sie wahrscheinlich zu beschäftigt waren, Mails der weiter unten stehenden Art zu verschicken und die unzähligen Anrufe zu beantworten.

    Ich bin gerne bereit, bestehende und berechtigte Forderungen zu bezahlen, behalte mir dies jedoch bis zum Erhalt einer korrekten Abrechnung vor.

    Die Historie der Familie Pliet und ihren bisherigen Firmen, davon augenscheinlich einige mit Insolvenzen beendet, wirft kein gutes Licht auf eine mögliche Erstattung eines Guthabens, deswegen wurden aus Gründen kaufmännischer Vorsicht die Beiträge für August und September zurückgebucht und dies Ihnen auch mit Begründung mitgeteilt.

    Bei einer korrekten Berechnung des verbrauchsabhängigen Grundpreises in Bezug auf die erbrachten Leistungen bis zum Ende des von Ihnen gekündigten Vertrages wären selbst bei angesetzten monatlichen Fixkosten von 10€/Monat und einem hochgerechneten Verbrauch von ca. 8500kWh lediglich knapp 400€ für die erbrachten Leistungen fällig, bezahlt habe ich aber bereits 468€.

    Des Weiteren wäre noch Schadenersatz für die entstehenden Mehrkosten innerhalb der Restlaufzeit des ursprünglichen Vertrages (mit Preisgarantie!!) in Anrechnung zu bringen. Ich behalte mir ausdrücklich vor, diese gegebenenfalls auf dem Rechtsweg geltend zu machen.

    Falls die Schluss-Abrechnung ohne jedwede Berücksichtigung der bisherigen verbrauchsarmen Monate erfolgen sollte, oder Sie mit rechtlichen Schritten eine unkorrekte Abrechnung durchzusetzen versuchen sollten, behalte ich mir ebenfalls geeignete rechtliche Schritte vor. Angesichts der o.a. Historie wäre erforderlichenfalls auch die Erstattung einer Anzeige wegen vorsätzlichem Eingehungsbetrug gegen die Firma DEP in Person der Geschäftsführerin Dagmar Pliet zu erwägen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    N.N.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • irgendwie beweist die Familie Pliet ja schon Humor, nennt ihre Firma DEP. So fühlt man sich als Kunde jetzt.

    Auch hierfür gibt es AGB`s


    Das sollten dann aber auch die richtigen AGBs sein und in denen der DEP steht das nicht. Außerdem sind AGBs nicht in Stein gemeißelt und werden vor Gericht oft genug als nichtig erachtet.