Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • In vielen Beiträgen wird hier von verbrauchsabhängigem GP gesprochen. In meinem Vertrag steht jedoch ein fester GP. Nur weil jedem von uns ein anderer GP berechnet wird, der vielleicht mit der Gesamtauftragsmenge korreliert, sehe ich nirgends in den mir zugänglichen offiziellen Dokumenten den Hinweis auf einen verbrauchsabhängigen GP.


    Die Hoffnung, dass der GP nachträglich korrigiert wird, nur weil wir bislang nicht mehr als 25-35% der Jahresverbrauchs konsumieren konnten, wird sich als Trugschluss erweisen - vermute ich mal!!! Lasse mich gerne eines besseren belehren.:/


    Von der Schlichtungsstelle Energie bekam ich folgende Antwort:

    Sehr geehrte Damen und Herren ,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist es, Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern beizulegen und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Insofern Sie eine Schlichtung wünschen, müssen Sie einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens stellen und uns die entsprechenden Unterlagen (Vertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB -, ihre Beschwerde an den Versorger, gesamte Schriftverkehr etc.) übermitteln. Den Antrag können Sie schriftlich oder über unser Beschwerdeformular auf unserer Internetseite stellen.


    Wir bitten Sie daher für einen Antrag auf Schlichtung unser Online-Formular zu nutzen unter:


    https://www.schlichtungsstelle…tungsantrag/formular.html


    In diesem Formular können Sie alle notwendigen Informationen eintragen, die wir zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen. Alternativ können Sie sich den Antrag auch ausdrucken und uns postalisch übermitteln.


    Auf unserer Website finden Sie zudem hilfreiche Informationen zur Antragstellung. Unter der Rubrik „Häufige Fragen“ haben wir das Schlichtungsverfahren ausführlich erläutert. Dort erhalten Sie anhand von typischen Fällen auch eine Auflistung der von uns benötigten Unterlagen. Diese Unterlagen müssen Sie dem Formular beifügen.


    Bitte denken Sie auch daran, sich zunächst mit Ihrem Anliegen an Ihr Energieversorgungsunternehmen zu wenden. Die Unternehmen sind gehalten, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten. Erst wenn zwischen Verbraucher und Unternehmen keine zufriedenstellende Einigung erzielt werden kann, kann die Schlichtungsstelle Energie tätig werden.


    Wir dürfen Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass Beratungsleistungen von uns nicht erbracht werden dürfen. Dies ist gesetzlich so vorgesehen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Schlichtungsstelle Energie


  • Der ganze Markt ist ein grausamer Mist - wer nicht ständig wechselt zahlt drauf und ist als Bestandskunde statt König Idiot und dann ständig diese schwarzen Schafe die auftauchen. Wer hat nicht von Euch Eltern und Großeltern die damit ganz und gar nicht zurecht kommen und Höchstpreise zahlen etc.


    Früher war der örtliche Versorger verpflichtet zum für die Person günstigsten Preis zu liefern.

  • Moin zusammen,


    mir wurde ebenfalls zum 01.10. gekündigt, allerdings sehe ich das weitaus weniger dramatisch als einige Andere hier im Forum.


    Seit dem 01.02. werde ich von der DEP mit Gas beliefert, meine Vorauszahlungen decken sich ungefähr mit meinem bisherigen Verbrauch und ich wußte durch die AGB auch von der kurzfristigen Kündbarkeit beider Vertragsparteien.


    Ich weiß nicht, ob die DEP von vornherein das Ziel hatte zum Herbst zu kündigen, kann sein, wer weiß?! Allerdings ist die Gaspreisentwicklung z.Zt. auch wirklich krass, so dass ich mir zumindest vorstellen kann, dass die DEP davon ebenfalls überrascht wurde und das tatsächlich eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit besteht.


    Ich habe der Kündigung dennoch widersprochen, da die DEP in ihrer Stellungnahme als Kündigungsgrund „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ nennt, laut AGB gelten dann, nach meiner Auffassung, 4 Wochen Kündigungsfrist. Daher hätte ich gerne eine ordentliche Kündigung mit 4 Wochen Frist und dann ist das Thema für mich gegessen.


    Ich gehe nicht davon aus, dass darauf reagiert wird. Dann werde ich eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur schreiben, übergangsweise in den örtlichen Versorgungstarif gehen und zeitnah einen neuen Versorger beauftragen, fertig. Mehr Zeit und Mühe ist mir der Quatsch nicht wert.


    Schönen Abend!

  • Stejome

    Die angeführten AGB`s waren auf das nicht hereinlassen eines beauftragten Ablesers bezogen, egal ob Wasser, Strom oder Gas ;)

    Da die Zähler Eigentum der Versorgern sind, muss man diese auch zugänglich machen.


    parallelrechner

    Vielen Dank für deine Anfrage bei der Schlichtungsstelle.

    So in etwa hatte ich mit einer Reaktion gerechnet; noch ist ja kein Schaden zu belegen.

  • *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Zur Veranschaulichung mal ein Überblick, um was es insgesamt geht.

    Irgendwo stand mal was von ca. 15000 Kunden, die über check24 an DEP vermittelt wurden.

    Ich denke mal, über Verivox werden es ungefähr genauso viel sein.

    Wenn bei jedem eine "Überzahlung" (d.h. Vorauszahlung auf zukünftigen Verbrauch, aber noch nicht erhalten) von im Durchschnitt 150€ aufläuft (bei mir wären es allein schon über 300€)


    sind das 30000 x 150€ =

    4,5 Millionen €

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Ich weiß nicht ob die berechtigt sind den Einblick beim Grundversorger zu bekommen was wir die letzten Jahre verbraucht haben um somit nen verbrauchsdurchschnitt zu ermitteln. Anhand dessen könnten die dann feststellen das der Zählerstand so nicht stimmen kann.


    Hier waren 1 oder 2 Personen die nen guten Kontakt zu ihrem Grundversorger hatten, vielleicht könnte das noch jemand herausfinden.

    ich fühle mich hier angesprochen und werde das mal in Erfahrung bringen, kann mir aber vorstellen, dass das unter den Datenschutz fällt.

    Es kann sich ja bei jedem von uns an der Wohnsituation etwas geändert haben (neu eingezogen und / oder nun mehr (Mit)Bewohner, beheizbarer Pool, Gasgrill mit Hausanschluss) und so weiter.


    Ich sehe es inzwischen ähnlich wie viele hier, dass wir uns mit emotionsgetragenen Reaktionen zur Straffälligkeit neigend in Teufels Küche bringen können und bin mir nicht einmal sicher, ob sie am Grundpreis auf der Schlussabrechnung überhaupt herumdrehen werden.

    Ich tippe mal auf „nein“.

    Ja, mich ärgert das ebenfalls über die Maßen und ich bin ebenfalls stark geneigt, eine rotzfreche E-Mail zu schreiben auf die Drohmail.


    Am Ende sind wir meiner Meinung nach jedoch alle selber schuld, uns darauf eingelassen zu haben. Die Freude über das günstige Angebot hat uns das genaue beäugen der AGBs und das „jederzeit kündbar“ auf der Vertragsbestätigung geflissentlich übersehen lassen und wir müssen jetzt, 4-6 Monate später, einfach wieder das zahlen, was wir OHNE die Deutsche Energiepool ohnehin gezahlt hätten (bezogen auf den AP jedenfalls).


    Genau genommen gibt doch jeder mal für Blödsinn Geld aus und verbucht dieses dann unter „das war rausgeschmissene Kohle“, wenn das erstandene Produkt nicht den Erwartungen entspricht. Der online-Gigant mit dem a erstattet netterweise jeden Mist, das finden die Kunden toll und haben diese Erwartungshaltung inzwischen bei allen Dienstleistungen und Produkten, die sie erstehen.


    Da ich immernoch keine Zeit und keinen Nerv auf Rechtsstreit habe, knirsche ich mit den Zähnen, zahle den September nun leider doch zurück und werde auch den korrekten Verbrauch angeben am 30.9.21 um 23:59 Uhr 8o

  • "werde auch den korrekten Verbrauch angeben am 30.9.21 um 23:59 Uhr 8o"


    Laut meinem Grundversorger wurde die Belieferung mit Ablauf des 01.10.21 gekündigt, da müssten wir doch den Zählerstand vom 1.10. um 23:59 Uhr angeben, oder?

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Hallo,

    ich habe auch die „ Drohmail“ erhalten, nachdem ich die August und September Zahlungen zurück gegeben habe.

    Bin noch am überlegen wie und was ich jetzt darauf antworte.

    Falls jemandem schon eine sinnvolle Antwort auf deren Mail eingefallen ist, wäre ich für Inspirationen sehr dankbar.

    Gruß Claudia

    Sehr geehrte Deutsche Energiepool,


    mit meinem "sittenwidrigen" Handeln habe ich mich lediglich Ihrem Geschäftsgebaren angepasst. Sie kündigen meinen Vertrag so kurzfristig, dass ich in die Grundversorgung komme. Sie haben mit mir einen Vertrag geschlossen, obwohl Sie genau wussten, dass Sie ihn nicht über 12 Monate erfüllen werden. Schicken Sie mir eine Endabrechnung, von der ich den mir entstandenen Schaden ganz unbürokratisch abziehe. Alles andere klären wir dann vor Gericht.


    Verachtungsvoll

  • "werde auch den korrekten Verbrauch angeben am 30.9.21 um 23:59 Uhr 8o"


    Laut meinem Grundversorger wurde die Belieferung mit Ablauf des 01.10.21 gekündigt, da müssten wir doch den Zählerstand vom 1.10. um 23:59 Uhr angeben, oder?

    Ja das stimmt auch. Da mir aber in meinem Kündigungsschreiben nahe gelegt wurde, einen Versorger zu finden, der mich AB 1.10. übernimmt, nutze ich hier den Spielraum der freien Interpretation :saint:


    Am Ende werd‘ ich‘s verpeilt haben rechtzeitig gucken zu gehen, weil ich wieder ‚nen Schmetterling oder ein Eichhörnchen gesehen habe. :rolleyes:8o

    Z.B. fällt mir grade, sowie ich diese Zeilen hier schreibe ein, dass ich am 1.10. um 23:59 Uhr garnicht zu Hause sein werde.

    Was kann ich tun? ?

  • Mein Grundversorger hat mir auf Nachfrage den Rückfall in die Grund- und Ersatzversorgung ab 2.10.21 bestätigt, die Kündigung von Seiten der DEP ist zum Ablauf des 1.10.21 (also inklusive 1.10.) eingegangen.

    Wenn kein Zählerstand vom Kunden gemeldet wird, wird geschätzt. Die Frage ist, ob das ein Vorteil oder Nachteil ist.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Ich habe gerade die Schlichtungsstelle Energie e.V. angerufen, die Dame am Telefon meinte, ich sollte ein Beschwerdebrief and die DEP schicken und eine Frist von 4 Wochen setzen, sollten die darauf nicht reagieren bzw. sollte die Firma meine Anforderung ablehnen, dann kann man die Schlichtungsstelle einschalten. Zur Zeit sind denen die Hände gebunden und die wissen nicht was die Firma vor hat.


    Ich habe auch wie alle hier die 2 Abschläge zurückgebucht und habe gestern auch die Mail erhalten. Ich bin mir mittlerweile nicht sicher was richtig ist und was nicht. Soll ich selbst kündigen? die Kündigung widersprechen? Das Geld überweisen? Ist man in dieser Lage nicht wirklich sicher was richtig ist. Ich habe auf jedenfall ein neuer Lieferanten gefunden, Gas Lieferung sollte ab 02.10.2021 anfangen. Ich bin gespannt welche Antworten ich jetzt bekommen würde.;)

  • Moinsen,


    ich habe leider auch einen Vertrag mit 30.000kw/h abgeschlossen (April bis Oktober).


    Bitte beschwert Euch weiterhin über alle Plattformen. Google Rezensionen bitte ohne Vorwürfe, Beleidigungen und Vermutungen schreiben, da diese ansonsten gelöscht werden dürfen. Bitte lasst die Unterstellungen eines absichtlichen Betruges, beschwert Euch über die Kündigungsfrist und der nicht eingehaltenen Preisgarantie!!!


    Ansonsten warte ich jetzt erstmal die Endabrechnung ab. Gegen diese kann man dann immer noch Beschwerde und Rechtsmittel einlegen.

    Ich sehe hier auch die Vermittler wir Verivox oder Check24 in der Verantwortung. Diese haben mich geworben mit 12Monate Preisgarantie und 1monatiger Kündigungsfrist. Jetzt wurde seitens des vermittelten Anbieters gekündigt, da die DEP die Preise nicht halten kann. Im Angebot (beim Abschluss auf der Webseite) der Vermittler stand nirgends, dass auch der Gasanbieter jederzeit kündigen kann (würde der Preisgarantie auch widersprechen).

    Aber wie geschrieben, ich warte jetzt die Endabrechnung ab. Sollte die mit dem Preisabschlag von 12M berechnet sein (Preisgarantie) werde ich dieser widersprechen und um eine neue Abrechnung bitten auf Basis der letzten 6Monate (realistischen Verbrauch) und einem entsprechendem Abschlag.

    Sollte die DEP nicht reagieren, werde ich Rechtsmittel ergreifen. Ein Anwalt wird dann entscheiden ob die DEP oder Verivox/Check24 falsch geworben haben und ob es rechtlich erlaubt ist Abschläge auf Basis eines Jahres zu berechnen (inkl. Preisgarantie) und dann nach 6Monaten den Vertrag vorzeitig zu beenden mit keiner neuen Berechnung des Abschlages (Sommermonate).


    Ich bitte Euch alle um etwas mehr Gelassenheit, dann werden wir auch über die Verbraucherzentralen usw. sicherlich eine Lösung finden (sei es mit DEP oder den Vermittlern).

    Auch Check24 und Verivox müssen an Ihre Reputation denken.


    Lieben Gruß

    Andreas

  • Kleines Update,

    Habe die Lastschriftermächtigung via Brief/Einschreiben verschickt. ( so wie es rechtlich auch anerkannt wird) und eben via e-mail die Bestätigung dazu bekommen.

    Da die Lastschriftermächtigung von Dir ja bereits seit 5 Monaten vorlag, meinst Du bestimmt die Kündigung derselben, oder?


    Na, dann lesen sie dort anscheinend wenigstens die Briefe, die man ihnen schickt.

    Meine Emails wurden bis jetzt nicht beantwortet, Anrufe nicht abgenommen.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Da die Lastschriftermächtigung von Dir ja bereits seit 5 Monaten vorlag, meinst Du bestimmt die Kündigung derselben, oder?


    Na, dann lesen sie dort anscheinend wenigstens die Briefe, die man ihnen schickt.

    Meine Emails wurden bis jetzt nicht beantwortet, Anrufe nicht abgenommen.

    Stimmt,da hast du natürlich Recht,die Kündigung der Einzugsermächtigung meinte ich ?

  • Hallo Gemeinde,

    auch ich bin betroffen (30.000kWh, seit 01.04. mit Abschlag 122 €) und habe Eure Diskussion bislang verfolgt, nebenbei unabhängig davon meine Schritte durchgeführt.


    1. Verivox

    - Montag (9 Uhr) Telefonischer Kontakt: Niemand wusste etwas, auch auf Rückfrage nicht

    - Dienstag (9 Uhr): Bekannte Mail mit dem Absender Sandra Dannehl - Widerspruch gesendet

    - Dienstag (16 Uhr): Mail: Wir haben Ihre Entscheidung zur Löschung Ihres Verivox-Kundenkontos erhalten.

    Komisch, wer hat das veranlasst? Wer sich beschwert fliegt raus? Hiergegen nun auch Widerspruch gesendet.

    - Donnerstag (15 Uhr): Mail: Gerne haben wir Ihr Anliegen bezüglich der Löschung geprüft. Es wurde jedoch keine Löschung durchgeführt.

    Unglaublich, weiss da der Eine nicht, was der Andere macht? Dann im Verlauf noch folgende Infos bezüglich DEP:

    ...Ihre Verärgerung können wir absolut nachvollziehen.Die für den jeweiligen Tarif angegebenen Kündigungsfristen werden Verivox zuvor vom jeweiligen Energieversorger mitgeteilt. Für den in Frage stehenden Tarif wurde uns vom Energieversorger eine längere Kündigungsfrist als bei einem wie von Ihnen beschriebenen sofortigem Kündigungsrecht mitgeteilt.

    Bezüglich Fragen zum Thema Rechnungserstellung, eventuelle Kostenübernahme der Grundversorgung, etwaiges Guthaben oder auch die Einhaltung einer Kündigungsfrist seitens des Energieversorger bitten wir Sie, sich direkt an den Anbieter zu wenden. Sollten Sie dort nicht weiterkommen, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Schlichtungsstelle Energie oder die Verbraucherzentrale zu wenden oder rechtlichen Rat durch eine zur Rechtsberatung befugte Stelle oder Person einzuholen.Da der Energieversorger die Gasversorgung zum 01.10.2021 für Privatkunden einstellt, werden Sie, sofern Sie keinen neuen Versorger beauftragen, vom örtlichen Grundversorger beliefert.

    Damit Sie so schnell wie möglich einen günstigeren Versorger beauftragen können, gelangen Sie über den eingefügten Link direkt zu unserem Tarifrechner...

    FAZIT: Sie haben mich falsch informiert, aber nur weil DEP ihnen falsche Informationen geliefert hat. Rechtlich sind die sicher. Hier hilft nur boykottieren, aber dazu fehlt es uns Deutschen an Rückgrat.


    2. Verbraucherschutzzentrale - Rechtsberatung Energie (Rheinland-Pfalz)

    - Montag (10 Uhr) - Telefonischer Kontakt: Ich bin bereits der zweite Fall, man bittet um Zusendung aller Unterlagen, um sich ein Bild zu machen. Alles zugesendet.

    - Montag (14 Uhr) - Telefonischer Kontakt: Mittlerweile sind insgesamt acht Fälle aufgeschlagen und der Fall an das Bundesteam Energie weitergeleitet.

    Empfehlung: Schreiben einer sachlichen Beschwerde bezüglich der Kündigung an die DEP per Einschreiben mit Androhung von Schadenersatzforderung als Initial zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungstelle Energie. Diese darf die Arbeit erst vier Wochen nach einer solchen Beschwerde aufnehmen. Sollte diese unbeantwortet bleiben bzw. vorher eine Abrechnung kommen, kann die Schlichtungsstelle sofort aktiv werden.

    FAZIT: Die Empfehlung ist auf jeden Fall sinnvoll in Bezug auf die Schlichtungsstelle (s.u.). Die Verbraucherschutzzentrale hilft ansonsten nur durch die kostenpflichtige Rechtsberatung, was aber auch Unsinn ist (s. Rechtsanwalt), da sie ihrem Namen alle Ehre macht, Verbraucher zu schützen - aber eben zukünftige Verbraucher. Das Bundesteam wird eine Unterlassungsklage gegen die DEP anstrengen, keine Neukunden auf die Art zu gewinnen - mehr nicht. Das wird die DEP nicht stören, denn bekannterweise folgt auf DEP - HVD.


    3. Rechtsanwalt

    Zum Glück rechtsschutzversichert habe ich mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen und den Fall geschildert (gleiches bekommt man für 30€ bei der Verbraucherschutzzentrale).

    Auf den ersten Blick ist der Vertrag nicht gebrochen worden, ob die Vertragsbedingungen und AGB Bestand haben, müsste separat geprüft und ggf. vor Gericht entschieden werden. Dazu muss definitiv ein Anwalt beauftragt, aber leider im Vorfeld erstmal der Richtige gefunden werden.

    Abends hatte ich dann ein interessantes Gespräch mit einem befreundeten Anwalt, der mir folgendes sagte: "Geh mal davon aus, dass es bei Dir um einen Streitwert von ungefähr 300€ geht. Für den gesamten außergerichtlichen Aufwand (Einarbeitung, Kontakt zur DEP, Schriftverkehr usw.) bekommt der Anwalt nach Gebührenordnung keine 100€. Den Aufwand macht sich kein Anwalt, außer den Pflichtanwälten der Rechtsschutzversicherung und denen bist du egal. Also bügeln die das mit so wenig Aufwand wie möglich weg."

    FAZIT: Willkommen in Deutschland, aber die einzige Chance wäre einen Anwalt zu finden, der dann möglichst viele Geschädigte zusammengefasst vertritt, dass es für ihn lukrativ wird. Ob alleine wir hier uns organisiert bekommen und einer einen solchen Anwalt findet, wage ich zu bezweifeln. Außerdem bleibt dann immer noch das Risiko der Insolvenz.


    4. Schlichtungsstelle Energie

    Hier sehe ich die größte Chance, denn grundsätzlich ist es so, dass sobald diese Stelle aktiv wird und ein Schlichtungsverfahren einleitet, der Energieversorger dieses bezahlen muss. Ein solches Verfahren kostet 300-400€.

    Vermutlich wird die DEP Anfang Oktober ihre Schlussrechnung nach ihrem Vertragsmodell erstellen und möglicherweise eine gewisse Kulanz als Entschuldigung einbauen.

    Hiergegen muss dann spätestens Widerspruch eingelegt werden, wenn nicht wie in der Empfehlung in Punkt 2 bereits geschehen, eine Beschwerde gesendet wurde. (Wichtig, dies muss unbedingt per Einschreiben passieren!)

    Je nachdem, spätestens nach vier Wochen, kann dann die Schlichtungsstelle angerufen werden. Ich würde in dem Widerspruch auch auf diese Stelle hinweisen.

    FAZIT: Jetzt kann sich die DEP überlegen, ob Sie in jedem Fall 300-400 € an die Schlichtungstelle und dann eventuell noch weitere Summen an den Geschädigten bezahlen muss oder diesem schon vor Inanspruchnahme des Vereins ein vernünftiges Angebot macht.


    5. Lokaler Anbieter

    Es ist schon faszinierend, wie treugläubig Menschen sind. Da schliesse ich mich ein.

    Ich habe den Rechner der Seite meines Versorgers, für mich den günstigsten Preis rechnen lassen und bekomme dort einen Tarif genannt. Wähle ich diesen ganz oben bei Verivox oder Check24 als "Ihr aktueller Tarif" aus, gibt es bei denen keinen einzigen günstigeren Anbieter. So viel zum Thema - bei Gas läuft der Hase nämlich etwas anders als bei Strom.

    Zu meiner Entschuldigung, ich bin im März umgezogen und hatte noch nie mit Gas zu tun.

    FAZIT: Jetzt zahle ich beim lokalen Versorger 0 € Grundpreis und 6,01 ct/kWh bei einer Preisgarantie bis 31.12.2022, somit 150€ monatlich. Auf den Portalen war keiner unter 170€ und das auch nur mit diversen Rabatten und dann auch nur für 12 Monate. Hätte ich das nur schon im März gewusst.


    Zum Abschluss sei noch meine Meinung gestattet

    Es ist erbärmlich, was in Deutschland möglich ist - das ist unstrittig. Darüber können wir uns hier aufregen, einzelne können Schadenfreude von sich geben und wieder andere jede Menge klugscheissen. Ändern werden wir es nicht - wie so vieles Andere auch, weil wie oben schon gesagt uns Deutschen leider das Rückgrat fehlt. Das werden wir am Sonntag wieder erleben und können dabei nur hoffen, dass nicht zu viele Populisten auf zu viele Dumme getroffen sind.


    Leute, hört auf, hier alles wieder und wieder durch zu kauen und Euch dann am Ende sogar noch zu beschweren, wie viel Zeit Euch das gekostet hat.


    Fakt ist:

    - Zurückholen der Lastschriften ist Vertragsbruch und mindert im Zweifelsfall Eure Diskussionsgrundlage. Das Geld steht denen leider als vereinbarter Abschlag zu und das werden die sich holen. Entweder durch ein Inkasso oder am Ende durch den Insolvenzverwalter und der bekommt es auf jeden Fall.

    - Angeben eines falschen Zählerstands ist Betrug. Der Einzelfall hier, der schon seit Jahren "betrogen" hat, vergisst dass der Verbrauch immer mit den Vorfahren verglichen wird oder fährt er für kommende Heizsaison in Urlaub?


    Wir alle haben das Ding "unterschrieben" und wollen jetzt Andere für unsere Doofheit, Faulheit oder Geiz heranziehen.

    Schaut was mit legalen Mitteln geht und geht vor allem jetzt erstmal wieder Eurer eigentlichen Beschäftigung nach. Es macht keinen Spass, sich durch 17 Seiten zu lesen, wenn sich im Grunde alles wiederholt - auch weil es eben keiner liest und deshalb ein und die selbe Frage immer wieder gestellt wird.


    In diesem Sinne wünsche ich Euch einen schönen Abend

    und denen, die sich zu meiner Meinung auslassen wollen - Viel Spaß - nur geht bitte vorher eine rauchen.