Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Hallo,

    habe Dep per Mail kontaktiert mit der

    Bitte um Bestätigung, dass der GP für Oktober nicht mit einer eventuellen Erstattung für denn Verbrauchspreis verrechnet wird bzw als Nachforderung für den Monat Oktober auf der Rechnung steht und ich dann noch überweisen muss weil man ja mitgeteilt hat dass man nicht mehr abbucht. Um rechtzeitige Antwort habe ich gebeten um eventuell noch zum 30.9. reagieren zu können.


    Dieses Zenario kann ich mir noch gut vorstellen. Und dann stehe ich da mit der Verpflichtung der Abschlussrechnung.


    Sollte ich Antwort bekomme gebe ich die hier weiter

  • Hallo zusammen,

    als Außenstehender habe ich die Frage: Erfolgte der Anbieterwechsel über den Finanztip- gasrechner, bzw. war dieser dort gelistet?

    Einen Dank im voraus und Gruß

  • "Fakt ist:

    - Zurückholen der Lastschriften ist Vertragsbruch und mindert im Zweifelsfall Eure Diskussionsgrundlage. Das Geld steht denen leider als vereinbarter Abschlag zu und das werden die sich holen. Entweder durch ein Inkasso oder am Ende durch den Insolvenzverwalter und der bekommt es auf jeden Fall."


    Da bin ich nicht so sicher:

    Die DEP täuschte die Absicht einer Belieferung für mindestens 12 Monate vor und kündigte den Vertag zu Beginn der Heizperiode, also dem Zeitpunkt der eigentlichen Leistungserbringung.


    1. Die sehr hohen Abschlagszahlungen (bei niedrigen Arbeitswerten) wurden aufgrund des zu erwartenden JAHRESverbrauchs individuell festgelegt (AGB 6.4), welcher zuvor von der DEP unter Zuhilfenahme der Vorabrechnungen geprüft wurde.


    2. Es wurde bestimmt (AGB 6.4), dass der Kunde ZWÖLF gleich hohe Abschlagszahlungen auf die zu erwartende JAHRESverbrauchsabrechnung zu leisten habe.


    3. Im §7 des Liefervertrages gibt die DEP eine 12 monatige Preisgarantie.


    4. Ihre Kündigung erfolgte "willkürlich", nicht unter Angabe aus von Ihnen nicht zu vertretenden wichtigen Gründen.


    Die Belieferung über mindestens ein Jahr hinweg wird durch die AGB auf mehrfache Weise nahegelegt und war die Vertragsgrundlage auf der ich meine Willenserklärung nach Treu und Glauben abgegeben habe.


    Wird seitens der DEP nun einseitig davon abgewichen, basierte meine Willenserklärung, sowie die Berechnung der Abschlagsbeträge, auf sachlich falschen Annahmen. Die Vertragsgrundlage ist entfallen und muss neu (nach-)verhandelt werden.

    Eingehungsbetrug? Möglich. Aber kann ich den beweisen?


    Das Ergebnis einer Nachverhandlung (gibt es die Bereitschaft dazu nicht, wäre dies ein weiteres Indiz für ein geplantes Handeln) wäre wohl ein geringerer Grundbetrag auf Basis des Sommerverbrauchs, denn der Vertrag lief ausschließlich ausserhalb der Heizperiode (Kostenverteilung 1/3 - 2/3?).


    Was ihnen zusteht legt die DEP in der Schlußrechnung dar. Das Rückbuchen dient also lediglich dazu eine Überzahlung des Vertrages erstmal zu verhindern.


    Kurz nach Rückbuchung bekam ich übrigens ePost von der DEP. Wirkt auf mich sehr unprofessionell (es wird gleich gedroht) und es beinhaltet Rechtschreibfehler!


    "Sie haben in den vergangenen Tagen mindestens einer durch uns durchgeführten SEPA-Basislastschrift zwecks Einzug des vertraglich vereinbarten monatlichen Abschlages widersprochen.

    Durch Ihren Liefervertrag mit uns schulden Sie gemäß §2.2 für die Laufzeit des Vertrages monatliche Abschlagszahlungen.


    Wir fordern Sie daher auf, den zurückgebuchten Betrag umgehend, spätestens bis zum 27.09.2021 auf unser nachfolgendes Bankkonto zu überweisen :

    Kontoinhaber : DEP Deutsche Energiepool GmbH

    Bank : Oldenburgische Landesbank AG

    ...


    Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihre KundennummerXXX an.

    Durch Ihr Handel befinden Sie sich in Verzug. Der Widerspruch gegen eine SEPA-Basislastschrift ohne anerkennenswerte Gründe ist sittenwidriger Missbrauch.

    Wir werden daher bei Nichtzahlung ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten. Die durch Ihr Handeln entstandenen und entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten."

  • Zurückholen der Lastschriften ist Vertragsbruch und mindert im Zweifelsfall Eure Diskussionsgrundlage. Das Geld steht denen leider als vereinbarter Abschlag zu und das werden die sich holen. Entweder durch ein Inkasso oder am Ende durch den Insolvenzverwalter und der bekommt es auf jeden Fall.

    Hallo Frau Pliet, sind Sie es? Klicken Sie sich durch die Foren und machen den Leuten vor Rücklastschriften angst?


    Ich sage Ihnen was ich mache und was alle anderen auch machen sollten:


    1. Lastschriften stornieren


    2. Beschwerde bei Ihnen (DEP) einlegen (ist formal notwendig). Gründe habe ich oben bereits dargelegt. (Eingehungsbetrug? Nichteinhalten der Kündigungsfrist? Täuschung der Verbraucher: Die DEP wird im Handelsregister als Kleinstunternehmen geführt. Die Website spricht aber eine andere Sprache. )


    3. Schlichtungsverfahren einleiten (https://www.schlichtungsstelle-energie.de/). Das ist kostenlos für Verbraucher. Die Kosten muss allein der Versorger (Familie Pliet) tragen.


    4. Allen Ansprüche der DEP / Inkasso mit Verweis auf das laufende Schlichtungsverfahren vollumfänglich widersprechen.


    5. Schlichterspruch abwarten.


    FunFact: Mein Autocorrect hat aus Pliet "PLEITE" gemacht ;)

  • Wenn jemand wissen möchte, wie die voraussichtliche Abrechnung von DEP aussehen wird, hier ein Excel-Sheet zur Berechnung.


    Für die Apfel-Anhänger das Gleiche als *.numbers File. Da das Hochladen von solchen Dateien hier nicht möglich ist, habe ich ".zip" drangehängt, ist aber nicht gepackt, also einfach nur wegmachen nach dem Download.


    Die bereits eingefügten Zahlen sind nur Platzhalter, bitte durch die jeweils eigenen ersetzen.

  • Ich habe gestern auch eine Bestätigung über den Eingang meines Widerrufs der Einzugsermächtigung erhalten.


    "Ab sofort werden keine Fälligkeiten mehr eingezogen"

  • Ich denke nicht, dass die Abrechnung so aussehen wird. Ich denke der Grundpreis wird einbehalten und abgerechnet werden die KWh.

    In den AGB und im Vertrag steht leider nichts Näheres über die Abrechnung des Grundpreises. Falls das aber nicht tageweise passieren sollte, wäre das bestimmt ein guter Grund zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens.

    Das Einzige, was ich im Internet gefunden habe, ist Folgendes:


    https://www.verbraucherzentral…ergieversorger-bev-32540:


    "Anbieter müssen eine taggenaue Abrechnung des Grundpreises vornehmen."


    Ich bitte zu beachten, dass meine Berechnungsformeln einige Ungenauigkeiten enthalten und das Ergebnis nur als Näherung zu betrachten ist.

    Die tageweise Berechnung geht von 360 Tagen aus, der Umrechnungsfaktor m3 in kWh entspricht dem Faktor meines früheren Lieferanten und ist nicht allgemeingültig.


    Im Vertrag steht:


    "2. Alle Wärmemengen aus diesem Vertrag beziehen sich auf den Brennwert Hs,n"


    Die Umrechnung in kWh müsste dann sein:

    Brennwert HS,n = 11,267 kWh pro m³


    Ich habe den Faktor 10,602 verwendet, d.h. die in der Formel errechneten und angezeigten Menge der kWh wäre dann ca. 6,3% höher.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Die DEP täuschte die Absicht einer Belieferung für mindestens 12 Monate vor und kündigte den Vertag zu Beginn der Heizperiode, also dem Zeitpunkt der eigentlichen Leistungserbringung.

    Auch wenn das noch so oft wiederholt wird (und ich verstehe, dass sich manche an diesen Strohhalm klammern), so ist das doch offensichtlich nicht haltbar: Beim Anbietervergleich und beim Abschluss des Vertrages stand bei jedem "Vertragslaufzeit: 1 Monat", in den AGB (die bei den Vergleichsportalen immer direkt verlinkt sind) waren die Kündigungsfristen aufgeführt. Außerdem hat der Anbieter selbstverständlich seine Leistung erbracht, nämlich Gas geliefert.


    Man stelle sich das umgekehrte Szenario vor: ich schließe für die Wintersaison einen solchen Vertrag mit 1 Monat Laufzeit bzw., Kündigungsfrist ab, obwohl ich weiß, dass ich in einigen Monaten umziehe. Kann dann auch der Versorger kommen und sich beschweren, dass der Vertrag doch auf Basis des 12-Monats-Verbrauchs berechnet wurde, er aber nur die verbrauchsstarken Monate liefern musste? Absurde Vorstellung, oder? Die Argumentation wäre selbstverständlich: Wenn das den Versorger stört, darf er solche Verträge eben nicht anbieten.


    Falls nicht irgendjemand noch irgendwelche Beweise für einen geplanten Betrug findet (wie sollen die aussehen?), so wird es bei den meisten Kunden letztendlich um die Frage gehen, ob die Kündigungsfrist korrekt war, ob also für Ende September gekündigt werden durfte, oder ob es Ende Oktober hätte sein müssen. Und diese Frage ist für die Höhe des Schadens nebensächlich, da dürfte es um ein paar Euro gehen (wenn der Oktober sehr warm wird, könnte der zusätzliche Monat die Kosten für die Verbraucher sogar erhöhen).


    1. Lastschriften stornieren

    Wie bereits mehrfach von verscheidenen Leuten ausgeführt, ist das eine schlechte Idee, die ein teurer Bumerang werden kann: Für die Rückbuchung von Lastschriften braucht es gute Gründe. Es geht hier aber um Lastschriften für Monate, für die das Unternehmen seine Leistung erbracht hat. Der bloße Verdacht, das Unternehmen könnte eine falsche Schlussabrechnung erstellen, ist bestimmt nicht ausreichend. Aber wenn den diversen Forenmitgliedern hier nicht geglaubt wird, vielleicht glaubt mancher externen Seiten, z.B. hier: "Wider­spricht ein Verbraucher einem SEPA-Mandat ohne anerken­nens­werte Gründe, gilt das gemeinhin als sitten­wid­riger Missbrauch." Auch hier geht es um einen vergleichbaren Fall (insolventer Stromanbieter und die Befürchtung, sein Geld nicht wiederzubekommen) und auch dort wird von einem derartigen Vorgehen abgeraten.

  • Jetzt nach all diesen postings wird von einigen vorgetragen, dass man zwar auf Vermittlungsportalen für einen Vertrag mit 12 Monaten Preisgarantie werben darf, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, und es soll rechtens sein, dass der Anbieter gar nichts garantieren muss, Monatsbeiträge kassieren kann, solange es diesem nicht einfällt, 'fristlos' zu kündigen mit der Extremvorstellung, dass womöglich volle Beiträge auch für angebrochene Monate zu leisten wären.


    Also ich selber denke nicht, dass wir in einer totalen Bananenrepublik leben.

  • Man stelle sich das umgekehrte Szenario vor: ich schließe für die Wintersaison einen solchen Vertrag mit 1 Monat Laufzeit bzw., Kündigungsfrist ab, obwohl ich weiß, dass ich in einigen Monaten umziehe. Kann dann auch der Versorger kommen und sich beschweren, dass der Vertrag doch auf Basis des 12-Monats-Verbrauchs berechnet wurde, er aber nur die verbrauchsstarken Monate liefern musste? Absurde Vorstellung, oder? Die Argumentation wäre selbstverständlich: Wenn das den Versorger stört, darf er solche Verträge eben nicht anbieten.

    Das hätte ich wirklich gerne gemacht. Und bei einer Firma nennt sich das "unternehmerisches Risiko". Aber ich denke mal, die haben genau aus diesen Gründen dieses Modell mit der zugrunde liegenden Konstellation von Grundpreis/Arbeitspreis mit Absicht in den verbrauchsarmen Monaten gestartet.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Ich danke Dir für deine Info, dass Du offenbar von verifox schriftlich bestätigt bekommen hast, dass DEP denen eine andere Kündigungsfrist angegeben hat, als jene die sie nun meinen einhalten zu müssen. Das ist doch mal eine sehr gute Information. Ich werde versuchen, mir sofort von meinem Vergleichsportal eine Bestätigung dieser Info geben zu lassen. Die haben bisher nur mit Gemeinplätzen geantwortet und mittlerweile auch die schon von anderen erwähnten 20 Euro nachgeschoben ...

  • Version 2:

    Hab jetzt beide Tabellen zusammengefasst, meine Formeln etwas verbessert, tageweise Berechnung jetzt mit 365 Tagen/Jahr und die Umrechnung m3/kWh angepasst.


    Für die Apple-User wie vorher:

    Dateien mit der Endung *.numbers lassen sich leider nicht hochladen, deshalb hier als *numbers.zip

    Zur Verwendung einfach das ".zip" löschen, dann sollte es gehen. Die Datei ist NICHT gepackt, also nicht einfach draufklicken, sonst startet das falsche Programm.

  • Jetzt nach all diesen postings wird von einigen vorgetragen, dass man zwar auf Vermittlungsportalen für einen Vertrag mit 12 Monaten Preisgarantie werben darf, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, und es soll rechtens sein, dass der Anbieter gar nichts garantieren muss, Monatsbeiträge kassieren kann, solange es diesem nicht einfällt, 'fristlos' zu kündigen mit der Extremvorstellung, dass womöglich volle Beiträge auch für angebrochene Monate zu leisten wären.


    Also ich selber denke nicht, dass wir in einer totalen Bananenrepublik leben.


    Deine Argumentation ist etwas schräg. Man kann sich zwar den ungekehrten Vorgang vorstellen, sowie man sich alles Mögliche vorstellen kann. Allein die Realität gibt es nicht her. Die Angebote wurden so platziert, dass ein vorzeitiger Wechsel mit dieser Kalkulation allein für DEP einen Gewinn bringen konnte.

  • Jetzt nach all diesen postings wird von einigen vorgetragen, dass man zwar auf Vermittlungsportalen für einen Vertrag mit 12 Monaten Preisgarantie werben darf, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, und es soll rechtens sein, dass der Anbieter gar nichts garantieren muss, Monatsbeiträge kassieren kann, solange es diesem nicht einfällt, 'fristlos' zu kündigen mit der Extremvorstellung, dass womöglich volle Beiträge auch für angebrochene Monate zu leisten wären.

    Es geht (auch) darum, dass Geschädigte nun nicht aus Frust Dinge tun, die ihnen nochmal zusätzlich Geld kosten. Und sich Hoffnungen machen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit enttäuscht werden. "Unfair" ist eben keine rechtliche Kategorie. Und dass wir alle hier - mich eingeschlossen - dem Unternehmen schon aufgrund der Vorgeschichte der Beteiligten unterstellen, das von Anfang an so geplant zu haben, bringt auch niemandem einen Euro zurück. Dass es (rechtlich!) allein schon zu beanstanden ist, dass ein Unternehmen einen Vertrag kündigt, wenn dies im Vertrag so vorgesehen ist, glaubt doch hier hoffentlich niemand (die Frage nach der Korrektheit der angewendeten Kündigungsfrist einmal außen vor gelassen).


    Die Angebote wurden so platziert, dass ein vorzeitiger Wechsel mit dieser Kalkulation allein für DEP einen Gewinn bringen konnte.

    Ja, das glaube ich auch. Und weiter? Gehst du denn davon aus, dass diese Argumentation vor Gerichten mit so großer Wahrscheinlichkeit Erfolg hat, dass man auf dieser Grundlage z.B. Lastschriften für erbrachte Leistungen zurückbuchen sollte? Ich kann mir das - als Laie - nicht vorstellen, dazu wurden Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist zu deutlich vor Vertragsabschluss kommuniziert.

  • Es geht (auch) darum, dass Geschädigte nun nicht aus Frust Dinge tun, die ihnen nochmal zusätzlich Geld kosten. Und sich Hoffnungen machen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit enttäuscht werden. "Unfair" ist eben keine rechtliche Kategorie. Und dass wir alle hier - mich eingeschlossen - dem Unternehmen schon aufgrund der Vorgeschichte der Beteiligten unterstellen, das von Anfang an so geplant zu haben, bringt auch niemandem einen Euro zurück. Dass es (rechtlich!) allein schon zu beanstanden ist, dass ein Unternehmen einen Vertrag kündigt, wenn dies im Vertrag so vorgesehen ist, glaubt doch hier hoffentlich niemand (die Frage nach der Korrektheit der angewendeten Kündigungsfrist einmal außen vor gelassen).


    Ja, das glaube ich auch. Und weiter? Gehst du denn davon aus, dass diese Argumentation vor Gerichten mit so großer Wahrscheinlichkeit Erfolg hat, dass man auf dieser Grundlage z.B. Lastschriften für erbrachte Leistungen zurückbuchen sollte? Ich kann mir das - als Laie - nicht vorstellen, dazu wurden Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist zu deutlich vor Vertragsabschluss kommuniziert.

    Allein das mit der Kündigungsfrist wurde überhaupt nicht vor Vertragsabschluss kommuniziert. Das mit der Möglichkeit einer Kündigung des Vertrages 'ohne Einhaltung einer Frist' steht in einer email der Lieferbestätigung und des Abschlagsplanes und es wurde nicht mal verdeutlicht, welche Seite damit gemeint ist. Kündigen tut ja in der Regel der, der bestellt hat und für den hätte es sich auch niemals lohnen können. Das alles ist derartig schlampig und widersprüchlich - da halte ich persönlich in der Tat für wahrscheinlich, dass sie damit nicht durchkommen werden und dass die letztlich ihrerseits den S...... einziehen werden.


    Der nächste Schritt für mich ist eine Bestätigung der ausgewiesenen Bewerbungsinformationen wie Preisgarantie und Kündigungsfrist des Vermittlungsportals einzuholen. Die meinen ja sie seien nicht dafür verantwortlich und würden den Unternehmen nur eine Plattform bieten. Diese müssten ja ihrerseits ein Interesse haben die fraglichen Informationen dem Kunden zu bestätigen.


    Nicht zu vergessen ist auch, dass die so gescheit waren, ohne Begründung zu kündigen! Eine Begründung wurde erst nachgeschoben.

  • Ich bin erst seit dem 01.07.2021 bei dem Verein und wurde auch zum01.10.2021 gekündigt. davon waren wir 6 Wochen im Urlaub während der Zeit haben ich kein Gas gebraucht. Meine Heizung ist ab 15.06.-31.10.2021 abgestellt. Nur heiß Wasser wurde verbraucht. auch ich habe vorsorglich 2 Lastschriften zurück gebucht. Auch ich habe an die Verbraucherzentrale geschrieben. Ich sehe das ganze auch als eine große Betrugsmasche.:cursing::cursing::cursing::thumbdown:

  • Hallo zusammen,

    die Rückbuchung von Lastschriften kostet Geld. Meine Bank ( Ing Ba ) berechnet dafür pro Auftrag 3 Euro, die der DEP in Rechnung gestellt werden. Wie hoch deren Bearbeitungsgebühren sind, wird sich herausstellen.

    Der örtliche Grundversorger tritt ersatzweise bis 05.10.21 ein. Ein nahtloser Übergang kann nicht realisiert werden, obwohl ich am Montag sofort einen neuen Vertrag mit einem anderen Gasversorger geschlossen habe.

    Die Schlichtungsstelle zu kontaktieren, halte ich für richtig. Weder auf die Bundesnetzagentur noch die Verbraucherzentrale können wir zählen.

    Uns eint die Gemeinschaft, und die sollten wir sinnvoll nutzen.

    Bei ntv ist bereits ein Artikel über die DEP erschienen, wonach dieser die Segel wegen der drastischen Preissteigerung des Gases auf dem Markt bundesweit nunmehr streichen müsse.

    Der Sommer war aber auch eisig kalt?…

  • Zum Them Rückbuchung steht in dem genannten Link von Mkm:

    „Wer eine Abbuchung widerruft und die Rückbuchung verlangt, muss gute Gründe dafür haben“, sagt Rechtsanwalt Stephen Rehmke, Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Mitglied der gleichnamigen Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ein solcher Grund liege vor, ... der Kunde sich so gegen eine Belastung wehre, der keine berechtigte Forderung des Unternehmens zugrunde liege.

    Anerken­nens­werte Gründe liegen auch vor, wenn der Kunde sich Gegen­rechte wie etwa ein Leistungs­ver­wei­ge­rungs-, Zurückbehal­tungs- oder Aufrech­nungs­recht erhalten will."


    Das "alles" scheint mir in unserem Fall gegeben zu sein.