Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Ich habe ntv eine Mail geschrieben mit der Bitte, ihren Artikel über die DEP einer Überprüfung zu unterziehen und über die tatsächlichen Verlierer zu berichten.

  • Gehst du denn davon aus, dass diese Argumentation vor Gerichten mit so großer Wahrscheinlichkeit Erfolg hat, dass man auf dieser Grundlage z.B. Lastschriften für erbrachte Leistungen zurückbuchen sollte? Ich kann mir das - als Laie - nicht vorstellen, dazu wurden Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist zu deutlich vor Vertragsabschluss kommuniziert.


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    Dass es (rechtlich!) allein schon zu beanstanden ist, dass ein Unternehmen einen Vertrag kündigt, wenn dies im Vertrag so vorgesehen ist, glaubt doch hier hoffentlich niemand (die Frage nach der Korrektheit der angewendeten Kündigungsfrist einmal außen vor gelassen).

    Liefervertrag: 12 Monate Preisgarantie!

    AGB: "Der Kunde zahlt 12 gleichhohe Abschläge auf den zu erwartenden JAHRESverbrauch..."


    Und wo genau wurde dem Kunden hier klar kommuniziert, dass das Unternehmen jederzeit fristlos kündigen darf? Für mich wird hier die Absicht deutlich, dass die Belieferung für mindestens 12 Monate erfolgt...


    Abgesehen davon räumt sich die DEP eine Frist von 30 Tage bis zum Wirksamwerden der Kündigung durch den Kunden ein. Asymetrische Kündigungsverhältnisse zu Lasten der Kunden sind sittenwidrig und damit nichtig. Damit wäre die Kündigung (ohne Begründung) nichtig und die DEP immer noch in Bringschuld. Am Ende müssten sie für die Mehrkosten durch den Grundversorger gradestehen. Wegen dieser zu erwartenden Gegenrechnung habe ich Lastschriften zurückgeholt.


    Ich gehe davon aus, dass, wenn es seitens der DEP (oder Inkasso) wegen Rücklastschrift zur Klage käme, ihnen diese zusammengewurschtelten AGB um die ohren fliegen. Davon bleibt am Ende nicht viel übrig.

  • Version 3 meiner Excel Tabelle:

    damit können zusätzlich noch die Mehrkosten mit einem Anschlussvertrag und/oder einer Zwischenzeit beim Grundversorger im Vergleich zum ursprünglichen DEP Vertrag berechnet werden. Falls sich jemand Hoffnung auf "Schadenersatz" machen sollte........

    Die kWh in der Grund- und Ersatzlieferungszeit müssten allerdings geschätzt werden, da sie ja erst danach genau feststehen.

    Bei Fragen oder Problemen bitte melden.

  • Der nächste Mitleidsartikel:


    https://www.handelsblatt.com/u…-NHpf4PL9PjNhxNAkwJ4R-ap3


    Sollen wir vielleicht eine Spendenaktion starten?

    Das nennt sich 'Qualitätsjournalismus' 8o - die schreiben den Text der DEP ab und bringen es in Zusammenhang mit anderen ihrer Texte über Gaspreisentwicklung Lagerbeständen und der Frage nach der Versorgungssicherheit etc.


    Das braucht ein bisschen Zeit - erste Artikel berichten über das Geschäftsmodell und Beschwerden der betroffenen Kunden ... (also dass der böse Putin uns übers Ohr gehauen hat, wird am Ende nicht raus kommen)

  • Info: Jahresberauch 35.000

    GP 92,40


    Mein Schreiben dan DEP ohne Anspruch auf Erfolg. Nur als Idee


    Ihre Kündigung habe ich mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Diese dürfte allerdings unwirksam sein, denn soweit Sie sich auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit - wie auf Ihrer Webseite zu lesen- berufen, beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen, Nr. 7 Ihrer AGB. Die Regelung unter Punkt 3.2 AGB dürfte insgesamt unwirksam sein, da sie den Verbaucher unangemessen benachteiligt.


    Da Sie mich allerdings durch die Meldung an den Netzbetreiber vor vollendete Tatsachen gestellt haben und der Grundversorger bereits die Übernahme des Vertrages angezeigt hat, gehe ich davon aus, dass Sie nicht gewillt sind Ihre vertaglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Ich widerrufe daher die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung mit sofortigen Wirkung. Die Lastschrift ist auch bei meiner Bank gesperrt. Die Abschläge für August und September habe ich wegen Überzahlung der Forderung zurückgebucht. Den Zählerstand per 30.9. werde ich dem Netzbetreiber mitteilen. Etwaige Restforderungen Ihrerseits werde ich nach Prüfung der Schlussrechnung begleichen. Insoweit weise ich darauf hin, dass der Grundpreis anteilig reduziert werden muss, da dieser anhand der voraussichtlichen Jahresverbrauchsmenge ermittelt wurde, die aufgrund von Ihnen zu vertetenen Gründen nicht erreicht werden kann. Schadensersatzforderungen wegen Nichterfüllung behalte ich mir vor.

  • "Damit wir mal sehen, mit wem wir es zu tun haben. Und was sie mit dem vielen Geld so alles machen......:thumbup:"

    Langsam wird es schon etwas primitiv.


    Persönliche Bilder aus dem Web suchen und Leute an den Pranger stellen, das ist nicht mein Rechtsverständnis.


    Die Vertragsbedingungen waren klar, wer keine AGB liest oder diese ignoriert, hat halt pech gehabt.


    Ich bin genauso betroffen, allerdings sehe ich das realistisch. Ich habe einen Vertrag abgeschlossen, über dessen Modalitäten ich vollends informiert war, dies geschah über check24.


    Sich im Nachhinein ärgern, kann ich nachvollziehen, tue ich auch.

    Was aber ziemlich assi ist, ist nun Andere für sein eigenes Unvermögen haftbar machen zu wollen.


    Falls die DEP betrügen wollte, chapeau! Smart gemacht.

    Hier wird ja gerade so getan, als ginge es um Existenzen.


    Vielleicht sollte man mal kurz inne halten, die Endabrechnung abwarten und wenns nicht passt, steht einem der Rechtsweg offen.


    Grüße

  • Meines Erachtens begibt man sich mit dem Posten privater Bilder in diesen Fall unter das Niveau von DEP, aber bitte, wer's mag. Zumindest lässt es sich unten leichter mit Dreck schmeissen.


    Ich habe Mal den Antrag von Check24 rausgesucht, mit dem der Versorgerwechsel beauftragt wurde. Das Kuriose ist, dass dort in der von Check24 generierten Übersicht die Rede von Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende ist, in den gleichzeitig angehängten AGB der DEP die jederzeitige Kündigung ohne Frist steht.

    In diesen AGB ist hier sogar noch definiert, dass dies sowohl für Versorger als auch Kunde gilt.


    Letzten Endes habe ich mich auch auf die Angaben von CHECK24 verlassen. Ich habe in den letzten Jahren sehr viele Anbieterwechsel vorgenommen uns bisher kein einziges Problem gehabt, bis jetzt...

    Dass ich die AGB nicht gecheckt habe, ist eigene Dummheit.


    Mein neuer Versorger wollte in der automatisierten Antragsstellung auch keine Belieferung zum 02.10. zulassen, da mindestens 3 Wochen Vorlaufzeit einzuhalten sind. Manuell wurde das dann aber auf den 02.10. geändert.


    Ich hatte als erste Maßnahme das SEPA-Mandat bei der Bank gesperrt und DEP per Mail über den Entzug der Abbuchungserlaubnis informiert. Dieses wurde mir 2 Tage später auch bestätigt.


    Jetzt bin ich Mal auf die Abrechnung gespannt. Umso mehr, da ich meinen Abschlag zu Beginn etwas erhöhen lassen hatte. Bis zum 01.10. bin ich dann 6 Monate in der Versorgung, verbraucht habe ich dann 1/5 des Jahresverbrauchs.


    Sollte die Abschlussrechnung den GP auf Jahresbasis ausweisen, werde ich der Rechnung widersprechen und einen angepassten GP fordern. Sollte das nicht fruchten, wird Beschwerde eingelegt und bei Nichtbehebung die Schlichtungsstelle eingeschaltet.


    Ich muss aber dazu sagen, dass sich der wirtschaftliche Schaden bei mir auf ca 150€ beläuft. Das ist jetzt natürlich nicht Nichts, aber aufgrund der Ersparnisse wegen der Anbieterwechsel durchaus zu verkraften. Und zu guter Letzt auch eine vertretbare Strafe für meine Gier frisst Hirn Mentalität. Eigene Schuld, tut weh, bringt einen aber auf den Boden der Tatsachen zurück.

  • 4 Wochen zum Monatsende bedeuten aber min. 4 Wochen oder mehr - hier Ende Oktober - dann würde dein neuer Vertrag am 1. November starten. Die scheinen aber so gierig und dreist, dass sie uns keinen Heizmonat gönnen wollen.


    Zudem sind die selber ja auf die Idee gekommen sich zu Werbezwecken mit Bild ins Netz stellen zu lassen. Dass der Forennutzer jass56 nun auf die Idee kommt das Bildchen in nur leicht verändertem Zusammenhang nochmal hier zu vorzuführen kann ich verstehen. Ich denke es wird schnell korrigiert werden, sollte das nicht erlaubt sein.


    Ich habe sofort nach Eingang der Kündigung am 18.9 kurz vor 23:00 nach der Geschäftsführerung gegoogelt und wollte wissen wer sich das Ganze ausgedacht hat.


    Das mit der manuellen Eingabe freut mich für Dich - allerdings weiß ich nicht, was Du damit zum Ausdruck bringen willst. Was hat das freundliche Entgegenkommen deines Netzbetreibers bzw. Grundversorgers mit der ganzen Sache zu tun?


  • Das Bild wurde von einem Verein im Internet veröffentlicht (siehe Quellenangabe), ist also nicht mehr aus der Privatsphäre.


    Ich habe niemand an den Pranger gestellt, meine Bemerkung hierzu war rein sarkastischer Natur. Wenn Du meinen Sarkasmus nicht verstehst, entschuldige ich mich dafür.


    Dein Lob und Deine Anerkennung für potentielle Betrugsaspekte widersprechen leider meinem Rechtsverständnis! Und bei mir geht es um ca. 450€, was für einen Rentner doch ein ansehnliches Sümmchen ist. Wird mich nicht umbringen, aber stört mein Gerechtigkeitsempfinden ungemein.


    Und den Rechtsweg kannst Du für eine falsche Abrechnung des Arbeitspreises verwenden (was wohl nicht passieren wird, die sind ja nicht blöd) und ausserdem keinen grossen Unterschied macht (bei 1ct / kWh).

    Meines Erachtens begibt man sich mit dem Posten privater Bilder in diesen Fall unter das Niveau von DEP, aber bitte, wer's mag. Zumindest lässt es sich unten leichter mit Dreck schmeissen.


    Über das Niveau von DEP lässt sich bestimmt trefflich streiten.


    Tatsache ist, dass sie mit Bezug auf §3.2 AGB und §5 Vertrag ("In diesem Fall endet der Vertrag schnellstmöglich") gekündigt haben, ein paar Tage später aber auf ihrer Seite von "wirtschaftlicher Unzumutbarkeit" sprechen. Also müsste dann §7.3 AGB mit 4-wöchiger Kündigungsfrist zum Monatsende greifen.


    Sie halten sich also selbst nicht an ihre AGB.


    Meinem Netzbetreiber wurde die Kündigung bereits am 15.09.21 angezeigt, bei mir ist die Kündigung zum 01.10.21 per E-Mail am Sonntag, den 19.09.21 um 13:14 Uhr eingegangen.

    Auf meine bisherigen 5 Mails wurde trotz der Bitte um Antwort bzw. Bestätigung nicht geantwortet, erst nach Rückbuchung der Beiträge für August und September kam überhaupt eine Reaktion, nämlich die Androhung rechtlicher Schritte und die Beschuldigung mit "sittenwidrigem Missbrauch".


    Soviel zum Niveau von DEP.


    Ich habe auch nicht vor mit Dreck zu schmeissen, aber die Tatsachen sprechen eigentlich für sich, und Fakten bleiben immer noch Fakten.


    Ich habe mich wie viele andere von den "günstigen" Bedingungen beim Abschluss blenden lassen. Frei nach dem bekannten Motto "Ich bin doch nicht blöd"! bin ich jetzt wahrscheinlich nicht gerade der Blöde (ist aber Ansichtssache), aber zumindest der Dumme, und muss nun, nicht zuletzt wegen meiner eigenen Dummheit , den Preis dafür bezahlen. Das macht aber die Vorgehensweise von DEP um keinen Deut besser. Dank der zugrunde liegenden Vertragsmodalitäten ist für einen potentiellen Missbrauch Tür und Tor weit geöffnet.


    Leider bietet uns das deutsche Recht nicht viele Möglichkeiten. Wir könnten die Kündigung anfechten (nützt aber nichts, ist ja schon beim Netzbetreiber gekündigt), könnten die AGB anfechten (an die sie sich ja selbst nicht halten), Anzeige wegen gewerblichem vorsätzlichen Eingehungsbetrug stellen, Schadenersatz einfordern.


    Bis das ganze Prozedere durch ist dauert es mindesten 1 Jahr, und bis dahin gibt es im Fall eines positiven Urteils für die Kläger bei DEP höchstwahrscheinlich nichts mehr zu holen.


    Die Historie der Familie Pliet beinhaltet dafür bereits zu viele Insolvenzen:


    eposso energy GmbH, Geschäftsführer Harald Pliet, Insolvenz 26.06.2012

    Deutsche Erdgas Versorgungs GmbH, Geschäftsführer Harald Pliet, Insolvenz am 09.07.2018


    Früher gab es mal einen Spruch:

    "Mach dreimal um (Bankrott) und Du bist saniert"


    Soll keine Unterstellung sein, aber ein gewisser Verdacht erhebt sich schon.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • 4 Wochen zum Monatsende bedeuten aber min. 4 Wochen oder mehr - hier Ende Oktober - dann würde dein neuer Vertrag am 1. November starten. Die scheinen aber so gierig und dreist, dass sie uns keinen Heizmonat gönnen wollen.

    Wie gesagt, in den AGB war schon bei Beauftragung von jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit beider Seiten die Rede

    Das mit der manuellen Eingabe freut mich für Dich - allerdings weiß ich nicht, was Du damit zum Ausdruck bringen willst. Was hat das freundliche Entgegenkommen deines Netzbetreibers bzw. Grundversorgers mit der ganzen Sache zu tun?

    Einige berichteten, dass der neue Versorger nicht zum 02.10. liefern kann oder will und man deshalb in die teure Grundversorgung rutscht. Eine direkte Nachfrage beim Versorger (und ein Verzicht auf das Recht des 14tägigen Widerrufs) kann dazu führen, dass man doch ab dem 02.10. beliefert wird.

    Das war rein informativ.

    Zudem sind die selber ja auf die Idee gekommen sich zu Werbezwecken mit Bild ins Netz stellen zu lassen. Dass der Forennutzer jass56 nun auf die Idee kommt das Bildchen in nur leicht verändertem Zusammenhang nochmal hier zu vorzuführen kann ich verstehen. Ich denke es wird schnell korrigiert werden, sollte das nicht erlaubt sein.

    Es besteht ein großer Unterschied darin, ob ich auf ein solches Bild hinweise oder verlinke oder es ohne Genehmigung mir zu Eigen mache => Urheberrechtsverletzung

    Ob die Quelle hier nun für das "gute" Gewissen genannt wird oder nicht, spielt für die Aneignung keine Rolle.

    Ob man das Risiko für eine Abmahnung und Unterlassungserklärung inkl. Kostennote eingehen will, muss der Nutzer selber wissen.

  • Aus Gründen des Urheberrechts möchte ich den Admin dieses Forums bitten, das eingebundene Foto bei Post# 352 zu löschen, der Link kann ja drin bleiben. Hatte ich in meinem Frust leider nicht dran gedacht, war keine Absicht, nur Dummheit (oder doch Blödheit?).

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Disclaimer:


    meine hier eingestellten Excel- und Numbers-Tabellen (Post #269, #270, #331, #339, #348) ergeben nur Näherungswerte und dienen lediglich der Veranschaulichung bzw. Übersicht. Die Nutzung ist ausschließlich im privaten Bereich erlaubt, sie sind rechtlich nicht bindend und dürfen auch nicht als Grundlage etwaiger rechtlicher Vorgänge verwendet werden.


    26.09.2021, jass56

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • habe Mal den Antrag von Check24 rausgesucht, mit dem der Versorgerwechsel beauftragt wurde. Das Kuriose ist, dass dort in der von Check24 generierten Übersicht die Rede von Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende ist, in den gleichzeitig angehängten AGB der DEP die jederzeitige Kündigung ohne Frist steht.

    In meinen AGB aus 02/2021 steht nichts von einer Frist. Da steht nur, kann jederzeit gekündigt werden.

    Die erste Formulierung mit fristlos bekam ich NACH Vertragsabschluss mit Zusendung des Liefervertrages. Außerdem: ein fristloses Kündigungsrecht wenn man dem Kunden zuvor 12 Monate Preisgarantie gegeben hat? Das soll justiziabel sein?


    Tatsächlich gekündigt haben sie aus Willkür („…haben uns dazu entschlossen…“) und auch nur zwei Wochen zum Monatsende, was durch keinen Paragraphen der AGB gedeckt wird. Hätten sie wirtschaftliche Gründe geltend gemacht, wären es zumindest 4 Wochen gewesen.


    Egal wie man es dreht und wendet: Die Kündigung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam und man könnte die die DEP schadenersatzpflichtig machen (für die Differenz zu den hören Kosten des neuen Anbieters).


    So kann man zumindest die Lastschrift Rückgaben begründen und dem Inkasso seine Forderung um die Ohren hauen.

  • In meinen AGB aus 02/2021 steht nichts von einer Frist. Da steht nur, kann jederzeit gekündigt werden.

    Die erste Formulierung mit fristlos bekam ich NACH Vertragsabschluss mit Zusendung des Liefervertrages. Außerdem: ein fristloses Kündigungsrecht wenn man dem Kunden zuvor 12 Monate Preisgarantie gegeben hat? Das soll justiziabel sein?


    Ich denke mal, wir haben alle die gleichen AGB vom 05.02.2021.

    Und wir reden alle über die gleichen Bedingungen, nur werden hier anscheinend dauernd irgendwelche Sachen verwechselt.

    Die vierwöchige Frist bezieht sich auf §7.3, Kündigung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.

    Unsere Kündigung war "willkürlich" bzw. ohne Begründung und ohne Frist ("jederzeit"), legitimiert mit §3.2 AGB und §5 des Vertrags.

    Die Begründung "wirtschaftliche Unzumutbarkeit" wurde erst später in der Erklärung auf der Webseite nachgeschoben, also NACH der bereits erfolgten Kündigung. Inwieweit das rechtlich zu beanstanden ist (Verschleierung?), ist eine andere Frage.


    Das Wort "fristlos" taucht (zumindest bei mir) in den AGB zweimal, im Vertrag einmal auf, hat aber mit unserem "Tatbestand" ja nichts zu tun.


    §12.4

    Bei Vorliegen einer negativen Auskunft der Creditreform Deutschland oder der SCHUFA

    AG zu Merkmalen der Bonität des Kunden kann die DEP die Energielieferung ablehnen oder diesen Vertrag jederzeit fristlos kündigen.


    §2.3

    ... Falls eine Belieferung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht innerhalb von 2 Monaten nach Auftragseingang beginnen kann, haben der Kunde und DEP das Recht, den Erdgasliefervertrag fristlos per E-Mail an kundenbetreuung@deutscheenergiepool.de

    oder in Textform an DEP Deutsche Energiepool GmbH, Rheiner Straße 32, 48499 Salzbergen zu

    kündigen.


    im Vertrag:

    §3

    ... Sofern eine festgesetzte Sicherheitsleistung nicht fristgerecht eingeht, ist die Deutsche Energiepool berechtigt, den Erdgasliefervertrag vor Belieferungsbeginn zu stornieren bzw. während der Vertragslaufzeit fristlos zu kündigen.



    Ich bin ebenfalls der Meinung, dass die Kündigung wahrscheinlich unwirksam ist, dürfte ja eigentlich erst zum 31.10.21 ausgesprochen worden sein ("wirtschaftliche Unzumutbarkeit"). Aber das müsste zuerst ein Richter feststellen. Und dafür braucht man einen Anwalt, der bei einem Streitwert von ca. 50 - 100€ (Differenz von Grundpreis + Verbrauch zwischen DEP und Anschluss- bzw. Grundversorger) bestimmt nicht alles stehen und liegen lässt, um einen Prozess anzustrengen.


    Die Kündigung seitens DEP entspricht §3.2 AGB und §5 Vertrag, wie auch im uns zugegangenen Schreiben explizit erwähnt. Bleibt die Anfechtung der AGB und der Rechtsgültigkeit des Vertrags. Bis zu einer gerichtlichen Klärung, die einige Zeit dauern kann, ist es DEP bzw. einem zukünftigen Insolvenzverwalter also jederzeit möglich, ein Inkassobüro mit der Beitreibung einer zu dem Zeitpunkt noch berechtigten Forderung zu beauftragen. Eine Begründung der Rückgabe einer Lastschrift, sei sie noch so gut, entbindet nicht von der eigentlichen Zahlung, und beim "um die Ohren hauen" muss man noch aufpassen, dass man nicht wegen Tätlichkeiten verklagt wird.....


    Einzelne privatrechtliche Schadenersatzforderungen (bei mir wären es ca. 450€) vor Gericht durchzusetzen, sind immer langwierig und die Erfolgschancen nicht einzuschätzen (evtl. Insolvenz?), und ohne Rechtsschutzversicherung dazu mit erheblichen Kosten verbunden. Dies dürfte doch Einige abschrecken, da dadurch der "finanzielle Schaden" nur noch vergrößert wird und die Erfolgsaussichten doch sehr zweifelhaft sind. Was ist, wenn ich recht bekomme und es gibt nichts mehr zu holen? Ich erinnere nur an Flexstrom, da kam am Schluss auch nichts dabei heraus.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Ich bin ebenfalls der Meinung, dass die Kündigung wahrscheinlich unwirksam ist, dürfte ja eigentlich erst zum 31.10.21 ausgesprochen worden sein ("wirtschaftliche Unzumutbarkeit"). Aber das müsste zuerst ein Richter feststellen. Und dafür braucht man einen Anwalt,

    Nein!

    Man kann kostenlos bei der Schlichtungsstelle Energie ein Schlichtungsverfahren beantragen wenn man sich zuvor bei der DEP beschwert, und diese gar nicht oder nicht zufriedenstellend geantwortet hat.

    Kostet einen keinen Cent, die Kosten trägt allein der Energieversorger. In diesem Fall die DEP.


    Ein Schlichterspruch ist zwar nicht rechtsbindend, zeigt aber die Tendenz ob man vor Gericht erfolgreich wäre oder nicht.

  • Nein!

    Man kann kostenlos bei der Schlichtungsstelle Energie ein Schlichtungsverfahren beantragen wenn man sich zuvor bei der DEP beschwert, und diese gar nicht oder nicht zufriedenstellend geantwortet hat.

    Kostet einen keinen Cent, die Kosten trägt allein der Energieversorger. In diesem Fall die DEP.


    Ein Schlichterspruch ist zwar nicht rechtsbindend, zeigt aber die Tendenz ob man vor Gericht erfolgreich wäre oder nicht.


    Das ist absolut richtig, und ich hoffe, dass gaaaanz viele das machen, damit DEP wenigstens die zugehörigen Kosten hierfür übernehmen muss.


    Die Frage bleibt nur, was man damit erreichen kann.

    Jeder Kunde hat spätestens mit der ersten Beitragszahlung den Vertrag und die zugrundeliegenden AGB akzeptiert.


    Die ersten Kündigungen kamen am 19.09.21. Vorausgesetzt man hat sich sofort darüber beschwert, muss man erstmal 4 Wochen auf eine Antwort von DEP warten, vorher kann man keinen Antrag stellen.


    Was wäre zu erreichen?


    1. Den Kündigungstermin zum 31.10.21 wirksam werden lassen.

    Was ist damit gewonnen? Einen Monat mehr zu bisherigen Konditionen mit zu hoher Grundgebühr. Unterschied zur Grundversorgung mit den momentanen Preisen liegt bei mir bei ca. 2,15€.


    2. Evtl. Abrechnungsfehler berichtigen (nach den bisherigen Vertragskonditionen).

    Geht erst nach Erhalt der Abrechnung, Beschwerde abschicken, 4 Wochen warten. Eine falsche Abrechnung ist meiner Meinung nach unwahrscheinlich, und wenn, dann geht es um ein paar Cent beim Verbrauch. Die Grundgebühr als Vertragsbestandteil wird die Schlichtungsstelle nicht ändern können.


    3. Komplette Rückabwicklung des Vertrags wegen Unwirksamkeit der AGB usw.

    Damit Rückfall in die Grund- und Ersatzversorgung. Wären für mich ca. 20€ mehr als die Kosten bei DEP, also auch nichts gewonnen.


    4. Schadenersatz fordern?

    Das ist meines Wissens über die Schlichtungsstelle nicht möglich, müsste privatrechtlich erstritten werden.



    Eine rechtliche Würdigung der AGB und des Vertrags mit einer daraus resultierenden verpflichtenden Änderung wird meiner Meinung nach von der Schlichtungsstelle aus nicht passieren, ist da ja auch gar nicht vorgesehen. Das müsste auf privatrechtlichem Weg per Gericht durchgesetzt werden. Und selbst da sehe ich keine großen Erfolgsaussichten, bei einer evtl. zu befürchteten Insolvenz erst recht nicht.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Hallo zusammen,


    ich hatte Anfang 2021 eine Preisrecherche gemacht. Dabei war mir das Angebot von Deutsche Energiepool aufgefallen, da es einen auffallend hohen Grundpreis mit einem extrem niedrigen Arbeitspreis kombinierte. Da die Firma neu auf dem Privatmarkt war, hatte ich damals die Finger davon gelassen, wollte sie aber weiter verfolgen.

    Interessante Diskussionsrunde hier auf Finanztip, es scheint neben so manchen Hitzköpfen auch welche mit Sachverstand zu geben. Daher ein paar Zahlen für Diejenigen, die überlegen, welchen Schaden sie geltend machen können und wie die Aussichten bei der Schlichtungsstelle sind.


    Gaspreise zum 07.02.2021 für 23.000 kWh Jahresabnahme:

    Deutsche Energiepool: 62,99/Monat (68,98 bei 25.000, 75,56 bei 28.000 kWh) + 1 Cent/kWh

    Montana Garant: 4.-/Monat + 4,61 Cent/kWh

    Yippie Easy: 5,82/Monat + 4,68 Cent/kWh

    Maingau Regio: 5.-/Monat + 4,88 Cent/kWh

    "Schaden": Differenz zwischen DEP-Kosten seit Vertragsdauer und Vergleichs-Kosten bei Montana.


    Rechnet man den Grundpreis von DEP auf die kWh um (Jahrespreis:23.000kWh), dann liegt dieser bei 3,29 Cent. Bei Montana sind es z. B. 0,26 Cent!

    Sieht man sich das Verhältnis Grundpreis:Verbrauchspreis an, so beträgt es bei

    DEP 77:27 %

    Montana 4:96 %

    derzeit (Sept. 2021) 10:90 %

    Wie man an den Zahlen sieht, sind "normale" Gastarife fast reine Verbrauchstarife, während DEP einem Volumentarif nahe kommt (man vereinbart eine jährliche Abnahmemenge und berechnet daraus einen monatlichen Beitrag). Daher ist eine jederzeitige Kündigung bei normalen Tarifen für beide Parteien problemlos, während sie bei dem von DEP den Verbraucher eklatant benachteiligen würde (da dieser ja quasi monatlich 1/12 der Jahressumme bezahlt, aber ganz unterschiedliche Gasmengen/Monat geliefert bekommt). Daher sehe ich sehr gute Chancen, dass bei einem Schlichtungsverfahren DEP deutlich "Federn lassen" muss. Aber wie immer gilt der alte Juristenspruch: "Vor Gericht und auf hoher See liegt das Schicksal in ...".


    Somit mein dringender Rat: Legen Sie bei der DEP schriftlich (Einschreiben) Widerspruch gegen die Kündigung ein bzw. widersprechen Sie der Verbrauchsabrechnung und legen Sie den Fall nach Verstreichen der 4-Wochen-Frist der Schlichtungsstelle vor. Das kostet Sie nichts und die Chancen stehen gut, dass Sie einen Teil Ihrer Vorausszahlung wieder zurück bekommen. Näheres siehe Beitrag #325 von TheLight.


    Viel Erfolg!

  • Korinthenkackermodus ein:


    Verhältnis Grundpreis : Verbrauchspreis

    DEP 77 : 27 % = 104% ??

    (kleiner Tippfehler, sollte bestimmt 23% heissen und macht wirklich keinen großen Unterschied)


    Kkmodus aus.



    Wenn ich richtig informiert bin, ist ein Volumentarif nicht illegal. Und ein Tarif, der "dem Volumentarif nahe kommt" dementsprechend ebenfalls nicht.


    Fraglich ist, ob der volumenabhängig kalkulierte Grundpreis aufgrund der wesentlich geringeren Verbrauchsmenge nachträglich geändert bzw. angepasst werden kann.

    Damit wäre ja allen Kunden gedient, würde aber natürlich der Gewinnerzielungsabsicht dieser Firma erheblich zuwiderlaufen. Ich bezweifle, dass die Schlichtungsstelle Derartiges erreichen kann, aber ein Versuch wäre es allemal wert.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.