Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Kitzinger:

    Danke für die Zahlen vom Februar 21.


    Für die Gesamt-Schadensberechnung müsste man aber doch auch die Tarifbedingungen von DEP mit dem an den tatsächlichen Verbrauch angepassten Grundpreis heranziehen können, oder?

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • ine rechtliche Würdigung der AGB und des Vertrags mit einer daraus resultierenden verpflichtenden Änderung wird meiner Meinung nach von der Schlichtungsstelle aus nicht passieren, ist da ja auch gar nicht vorgesehen.

    Nein?

    Daraus leiten sich doch die Ansprüche der DEP ab, gegen die wir uns wehren (z.B. Kündigungsklauseln). An der Prüfung der AGB kommt man da nicht herum. Die AGB müssen übrigens auch beim Schlichtungsantrag mit eingereicht werden.

  • Apropos Kündigungsklauseln (hatte ich bereits mehrfach erwähnt):


    das wäre bestimmt eine Möglichkeit, wo die Schlichtungsstelle Einfluss nehmen könnte.


    Aber was haben wir davon? Kündigungstermin dann eben Ende Oktober. Und?


    s.o.:

    "1. Den Kündigungstermin zum 31.10.21 wirksam werden lassen.

    Was ist damit gewonnen? Einen Monat mehr zu bisherigen Konditionen mit zu hoher Grundgebühr. Unterschied zur Grundversorgung mit den momentanen Preisen liegt bei mir bei ca. 2,15€."


    Selbstverständlich wird die Schlichtungsstelle die AGB prüfen! Das will ich doch schwer hoffen, alles andere wäre Unsinn. Meine Bemerkung hierzu war allerdings absolut ergebnisorientiert, und die Möglichkeiten der Schlichtungsstelle sind meiner Meinung nach in unserem Fall nicht unbedingt effektiv. Es sei denn, sie könnten eine Änderung der verbrauchsabhängigen Grundpreise erreichen, was ich aber persönlich für unrealistisch halte. Aber man sollte es auf jeden Fall versuchen.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Kann mir bitte jemand sagen, wer der zuständige Admin für diesen Thread ist?

    Ich hatte um die Löschung des Bildes in Post #352 gebeten, ist leider noch nicht erfolgt.

    Und Post #314 gehört auch nicht hier rein.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Zu der Frage nach den Kündigungsfristen und zu dem was damit gewonnen ist muss zunächst mal festgestellt werden, dass Heizmonate ja erst günstige Liefermonate bei dem Vertrag ausmachen und der Oktober wäre ein Heizmonat gewesen. Die hätten also zunächst mal weniger der überhaupt strittigen Überbezahlung auf ihrem Konto. Desweiteren hätte man selber mehr Zeit gehabt sich über die eigene Reaktion Gedanken zu machen und einen Anbieterwechsel vornehmen können ohne in die Grundversorgung zu fallen.


    Also ich habe von meinem Vergleichsportal noch keine genaue Angabe darüber erhalten wie es zu den ausgewiesenen Vergleichskriterien gekommen ist. Ich würde gerne schwarz auf weiß haben, dass die DEP denen andere Daten als jene zukommen hat lassen, die DEP meint nun einhalten zu müssen. Das wäre für mich ein weiteres Indiz für eine Betrugsabsicht zum Vertragsstart. Für die Kündigungsfristen des Vertrages hat ein user weiter oben ein Zitat einer Verifoxantwort hier rein gepostet, die darauf hinweist.

  • Aber was haben wir davon? Kündigungstermin dann eben Ende Oktober. Und?

    s.o.:

    "1. Den Kündigungstermin zum 31.10.21 wirksam werden lassen.

    Was ist damit gewonnen?

    Ich denke etwas weiter: Wenn die Kündigungsklauseln unwirksam sind ist der Vertrag ungekündigt.


    Die die DEP wäre weiterhin in der Erfüllungspflicht und wenn sie der nicht nachkommt wäre zumindest zumindest Schadensersatz für die Preisdifferenz zum nächstteuren Versorger fällig.

  • Ich denke etwas weiter: Wenn die Kündigungsklauseln unwirksam sind ist der Vertrag ungekündigt.


    Die die DEP wäre weiterhin in der Erfüllungspflicht und wenn sie der nicht nachkommt wäre zumindest zumindest Schadensersatz für die Preisdifferenz zum nächstteuren Versorger fällig.

    Post #361:


    "Einzelne privatrechtliche Schadenersatzforderungen (bei mir wären es ca. 450€) vor Gericht durchzusetzen, sind immer langwierig und die Erfolgschancen nicht einzuschätzen (evtl. Insolvenz?), und ohne Rechtsschutzversicherung dazu mit erheblichen Kosten verbunden. Dies dürfte doch Einige abschrecken, da dadurch der "finanzielle Schaden" nur noch vergrößert wird und die Erfolgsaussichten doch sehr zweifelhaft sind. Was ist, wenn ich recht bekomme und es gibt nichts mehr zu holen? Ich erinnere nur an Flexstrom, da kam am Schluss auch nichts dabei heraus."


    Alles wunderbar, aber was zählt, ist das "was hinten rauskommt".

    Selbst die Jungs (und Mädels natürlich) von Verivox befürchten ja eine Insolvenz, wie weiter oben ein User berichtet hat.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Hallo Frau Pliet, sind Sie es? Klicken Sie sich durch die Foren und machen den Leuten vor Rücklastschriften angst?

    ...

    Hast Du überhaupt ein Stück von dem gelesen, was ich geschrieben habe? Oder wie kommst Du darauf nach meinem detailierten Bericht, meine als solches sogar gekennzeichnete Meinung derart zu kommentieren. Vor allem dann mit einer rechtlichen absolut bedenklichen Erklärung.

  • Ein kleines Update. Heute erhielt ich das folgende Schreiben von der Verbraucherschutzzentrale:



    Das betreffende Dokument ist zwar sehr allgemein gehalten, aber wer sich hier beteiligen möchte, kann sich damit und seinen Unterlagen sicher auch an Herrn Müller wenden.

    Die Mailadresse lautet: energierecht@vz-rlp.de


    Einwilligungserklärung für Datenweitergabe Marktbeobachtung.pdf

  • Hallo zusammen,


    Zumindest ergeben die Beiträge hier viele Anregungen und Ideen für ein Entgegenwirken gegen diese mindestens kurzfristige und ggfs auch unwirksame Kündigung seitens DEP.


    Auch wenn DEP neu auf dem Privatmarkt waren, haben sie doch zumindest damit geworben, seit Jahren gewerbl. Kunden zu bedienen.

    Auch das Gründungsdatum lag deutlich vor Frühjahr 2021. auch hier ging man erstmal von einer normalen Ausweitung der Geschäftstätigkeit aus. Dass der Gas u Strommarkt schnelllebiger geworden ist, war mit bewusst.


    Und dass der Energiepreis für jeden Kunden gleich hoch war (1 Cent/kWh) hat mich insofern nicht gestört, da mit einer 12 monatigen Preisgarantie geworben wurde.

    Ich ging davon aus, dass die für Gewerbekunden so grosse Mengen abnehmen, dass dieser Deal mit hohem Grundpreis und geringen var. Preis für die quasi ein Beifang war und auch Abweichungen des Verbrauchs bei Privatkunden nach oben denen nicht so viel ausmachen, wobei ja explizit auch die Prüfung des vorherigen Verbrauchs angeführt wurde.

    Insofern war das Risiko ja fast nur auf einen kalten Winter begrenzt, welches DEP eingegangen ist und der Gewinn wäre bei 12 monatiger Laufzeit ggfs ein warmer Winter.


    Andere Anbieter mit vergleichbaren Gesamtpreisen sind auch noch im Rennen und auch wenn bei den Vergleichsportalen schon von Insolvenz gesprochen wurde, vermuten ich, dass zZt noch Geld da ist, wenn man sich den möglichen Überschuss einmal ausgerechnet hat.


    Mein Anwalt ist jedenfalls in Bereitschaft und wir warten nur auf die Endabrechnung.

    Eine Aufforderung, die Abrechnung auf den Sommerverbrauch neu zu berechnen ist bereits versendet worden.

    Schlichtungsstelle Energie kommt als nächstes, danach die Klage!


    Wie ein anderer User schrieb, widerstrebt dieses Handeln meinem pers. Gerechtigkeitsempfinden und es ist ja durchaus legitim, dies gerichtlich prüfen zu lassen.


    Macht im übrigen fast jeder Arbeitnehmer nach einer Kündigung durch den AG und die Quoten liegen da ja auch nicht ganz schlecht, je nach Sachverhalt.

  • Hast Du überhaupt ein Stück von dem gelesen, was ich geschrieben habe? Oder wie kommst Du darauf nach meinem detailierten Bericht, meine als solches sogar gekennzeichnete Meinung derart zu kommentieren. Vor allem dann mit einer rechtlichen absolut bedenklichen Erklärung.

    Hab ich und es war mit einem Augenzwinkern versehen. Dachte es wäre ob ihrer umfassenden Ausführungen klar geworden.

    Rechtlich bedenklich ist in erster Linie das, weshalb wir uns hier alle austauschen. Aber das werden andere beurteilen müssen.

  • Kitzinger:

    Danke für die Zahlen vom Februar 21.


    Für die Gesamt-Schadensberechnung müsste man aber doch auch die Tarifbedingungen von DEP mit dem an den tatsächlichen Verbrauch angepassten Grundpreis heranziehen können, oder?

    Stehe wohl gerade etwas auf der Leitung: Was ist mit "... die Tarifbedingungen von DEP mit dem an den tatsächlichen Verbrauch angepassten Grundpreis" gemeint?

    - Anstatt der vertraglichen 1.632,98 € für 40.000 kWh/12 Monate z. B. die 492 € (lt. DEP-Tarifliste) für 13.000 kWh tatsächlich verbrauchte Gasmenge nehmen? Die allermeisten dürften wohl tatsächliche Verbräuche von 2 - 3.000 kWh haben, hierfür liegen mir keine DEP-Tarifdaten vor. Daher hatte ich die im Forum genannten Grundpreise durch die vertraglichen Jahresmengen dividiert und kam auf im Grundbetrag steckende kWh-Preise von 3,37 bis 4,20 Cent (die Höhe korreliert nicht mit der Jahresmenge).

    - Oder folgende Rechnung: Grundpreis 1.632,98 durch 40.000 kWh teilen - ergibt 4,08 Cent/kWh. Mit diesem kWh-Preis die tatsächliche, bisherige Verbrauchsmenge (z. B. 4.000kWh in 6 Monaten) multiplizieren = 163,20 €. Und schließlich diese 163 € mit dem gezahlten Grundpreis (6x 136,08 = 816,48 €) vergleichen? Diese 653 € wären quasi die Vorrauszahlung ohne Gegenleistung, auch eine Art von Gesamt-Schaden.


    Der Vergleich zwischen DEP und z. B. Montana ist letztendlich der "Minimalschaden" im Sinne von "hätte ich Montana Garant anstatt DEP genommen, dann hätte ich bis zum 01.10. soundsoviel bezahlt".


    Den Tippfehler mit der "27" hatte ich nach dem Hochladen auch bemerkt, aber ein nachträgliches Ändern ist hier im Forum nicht möglich. Ich hoffe, im jetzigen Post stecken nicht allzuviele (Rechen-)Fehler - und wenn ja, dann einfach im "Kkmodus" berichtigen ;-))

  • Stehe wohl gerade etwas auf der Leitung: Was ist mit "... die Tarifbedingungen von DEP mit dem an den tatsächlichen Verbrauch angepassten Grundpreis" gemeint?


    Es müsste doch möglich sein, über Verivox oder check24 die zugrunde liegende Formel für den verbrauchsabhängigen Grundpreis zu bekommen. Die haben doch bei den Angeboten in Nullkommanix den Grundpreis berechnen können.

    Wenn genügend Beispiele vorhanden sind, könnte man es ansonsten empirisch versuchen, interessant wäre dafür speziell ein Angebot mit möglichst wenig Verbrauch.

    In meiner Tabellen-Formel (Post#348) habe ich einmal die beantragten Verbrauchsmengen mit den zugehörigen Grundpreisen auf die tatsächliche Verbrauchsmenge umgerechnet (also gleiche Gesamtkosten ct/kWh) und einmal einen durchschnittlichen Fixkostenanteil von 10€ zugrunde gelegt.

    Ich denke, dass das schon ganz gute Näherungen sind.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • zur Erläuterung meiner Berechnung:


    die tatsächlich verbrauchte Gasmenge muss durch die Anzahl der Tage der Vertragsdauer geteilt und mit 365 multipliziert werden. Nur so kommt man auf einen vergleichbaren Jahresverbrauch. Die ursprünglich zugrundeliegenden Jahres-Gesamtkosten werden auf ct pro kWh umgerechnet und auf die neue Jahresmenge übertragen. Von der nun erhaltenen neuen Gesamtrechnung werden 1ct/kWh des "neuen" Jahresverbrauchs abgezogen, das Ergebnis durch 12 geteilt. Damit erhält man den "neuen" Grundpreis, der dem "neuen" Jahresverbrauch entspricht.

    Die "rechtmäßig" geschuldeten bzw. anfallenden Kosten werden auf die Anzahl der Tage der tatsächlichen Vertragsdauer hochgerechnet (neuer Grundpreis x 12 /365 mal Tage der Vertragsdauer + tatsächlicher Verbrauch x 1ct/kWh).


    Beim zweiten Rechnungsmodell habe ich im Prinzip entsprechend gerechnet, aber den Grundpreis in einen Fixkostenanteil (entsprechend dem durchschnittlichen Grundpreis aller anderen "normalen" Versorger) und einen Anteil für verbrauchsabhängige Kosten aufgeteilt. Das macht aus betriebswirtschaftlicher Sicht mehr Sinn, da es unabhängig vom Verbrauch gewisse feste Kosten1 gibt, die eigentlich separat zu berücksichtigen sind.


    Alles klar?

    Ansonsten bitte nachfragen.


    Ich glaube, ich kann ganz gut rechnen, aber das mit dem Erklären kann ich selbst nicht beurteilen.


    1 feste Kosten:

    Personalkosten, Kosten fürs Büro wie Miete, Strom, Heizung, Internet (Server, Domaingebühren), Kontogebühren, usw.


    PS: ich hab mal bei Verivox nachgefragt wegen der Grundpreis-Berechnungsformel. Bin gespannt, was sie antworten.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • direkt von der Seite der DEP: https://www.deutsche-energiepool.de/

    Die selbe Antwort erhielt ich übrigens von der DEP auf meine ganz oben zitierte Mail ebenfalls.


    Ich bin zum 2.10.21 zu Voltera gewechselt. Da man bei denen auch eine Belieferung vor Ablauf der Widerrufsfrist wünschen kann, war dies möglich. So falle ich dann nicht vorübergehend in den Grundtarif des örtlichen Versorgers zurück. Bei DEP zahlte ich rund 60 Euro, beim neuen Anbieter nun 98 Euro. Ein deutlicher Unterschied, aber angesichts der gewaltigen Preissteigerungen auf dem Erdgasmarkt noch akzeptabel, zumal es ein Jahr Preisgarantie, nach einem Jahr 15% Rabatt auf den Jahresverauch und einen Sofortbonus von 100 € für Neukunden gibt. Ist so ganz okay, wenn auch nicht überragend. Vor allem vor dem Hintergrund, dass ich vor einigen Jahren noch 3,7 ct/kWh gezahlt habe. Bei 8 Euro Grundgebühr. Und vor dem Hintergrund, dass es keinerlei Knappheit bei den Gasreserven gibt. Die Verknappung ist künstlich erzeugt, um die Preise zu treiben und vermutlich auch aus politischen Gründen.

  • Und bei DEP handhabe ich es so. Ich hole mir die letzten beiden Buchungen nicht zurück. Ich rechne mir den ursprünglich angesetzten Jahresverbrauch runter auf die Monate die ich bei DEP war. Und den Verbrauch gebe ich an. Dann bin ich DEP nichts schuldig und die mir auch nicht.

    Das kann aber dazu führen, dass der neue Anbieter dir einen exorbitanten Abschlag berechnet, weil er dann einen gewaltigen Jahresverbrauch prognostiziert. Ich sollte jetzt z.B. beim neuen Anbieter 141 Euro monatlich bezahlen, obwohl 98 realistisch waren. Ein Anruf hat die Sache geklärt und ich zahle nun 98. Es zeigt aber, dass falsch angesetzte Verbrauchsangaben problematisch sein können und man dann auf die Kulanz des neuen Anbieters angewiesen ist. Dennoch sehe ich dein Vorgehen in diesem Fall als eine Art "Notwehr" an, zumal es niemanden übervorteilt und nur Zahlungsgerechtigkeit herstellt.

  • Allerdings wie schon mehrfach geschrieben,besteht da natürlich das Restrisiko das die dann den "Jahresverbrauch" nach oben anpassen und man somit nochmehr Grundpreis zahlen soll.

    Das glaube ich nicht, da im Vertrag die Grundgebühr nicht als verbrauchsabhängig angegeben ist. Sie ist somit fester Vertragsbestandteil und kann nicht nachträglich verändert werden. Schlau wäre es daher gewesen, von Anfang an deutlich weniger Jahresverbrauch anzugeben. Aber ich habe damals wirklich nicht damit gerechnet, von denen übervorteilt zu werden.


    Wie gut, dass ich mir aufgrund des geringen Gaspreises diesen Sommer einen Heizpilz für den Garten angeschafft habe, der jeden Abend lief, wodurch ich nun schon die Hälfte meines Jahresverbrauchs erreicht habe. :D Der wird natürlich zum 1.10.21 auf Dauer abgeschaltet.

  • Ich habe gleich nach der Kündigung ,einen Vertrag bei meinen Grundversorger Eon abgechlossen.das lief richtig gut. Nachdem ich bei anderen Anbieter auch nicht günstiger lag.:thumbup:

  • Es bleibt uns allen doch wirklich nichts anderes übrig, als sich rechtlich beraten lassen, Aufsichtsbehörden einzuschalten ode die Schlichtungsstelle anzurufen.

    Für mich stellt sich eher auch die ganz grundsätzliche Frage, ob aufgrund solcher Erfahrungen und halbseidener "Geschäftsmodelle" das Prinzip der Berechnung von verbrauchsabhängigen Monats-Gebühren auf Basis eines Ganzjahresverbrauchs überhaupt noch tragbar ist. Denn es verpflichtet den Kunden in den verbrauchsarmen Monaten u.U. zu einer Vorleistung (und auch den Lieferanten in den verbrauchsstarken Monaten u.U. zu einer Vorleistung). Sollte dieses Prinzip vorsätzlich für betrügerische Zwecke missbraucht werden (was man hier zumindest vermuten kann), ist eine solche Zahlweise eigentlich nicht mehr tragbar. Die Regulierungsbehörde sollte sich mit dieser Sache daher auch aus grundsätzlichen Erwägungen auseinandersetzen.