Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Ich habe heute eine mail von der service deutsche energiepool erhalten, wo sie mich auffordert die 2 Rücklastschriften zu bezahlen. Gleichzeitig drohen sie mir bei nicht Zahlung bis zum 04.10 21 mit Rechtlichen Schritten. Ich habe eine gute Rechtschutzversicherung. Erstmal vordere ich eine ordentliche Endabrechnung.:cursing::cursing::cursing:

  • Ich hatte auch daran gedacht, die Abschläge zurückzubuchen, wenn ich keine Antwort auf meine hier gepostete Mail erhalte. Da ich aber 2 Tage später die allgemeine Standardmail von DEP erhielt, hatte ich darauf verzichtet, da sie ja zumindest in Teilen meiner Aufforderung nachgekommen waren.


    An deiner Stelle würde ich ihnen mitteilen, dass du absolut zahlungswillig bist, aber aus Gründen der Schadensbegrenzung auf die Schlussrechnung wartest, bevor du deren Forderungen begleichst.


    Ich sehe derzeit eigentlich nur drei praktikable Lösungen, um einen finanziellen Schaden halbwegs abzuwenden:

    - Überhöhten Verbrauch angeben (mit allen möglichen Folgen, die oben schon genannt wurden), oder:

    - Nach den oben genannten Formeln eine neue Grundgebühr für die tatsächliche Lieferdauer zusammen mit dem tatsächlichen Verbrauch berechnen und diese dann mit den offenen Forderungen verrechnen, und/oder:

    - Einen möglichen Rechtsweg beschreiten, der langwierig und evtl. mit weiteren Kosten verbunden und dessen Ausgang zudem völlig ungewiss ist.

  • Bei NDR Info wurde heute auch darüber berichtet: NDR Info


    Was die Frau vom Verbraucherschutz erzählt, halte ich aber für falsch, da die Kunden durch zahlreiche Äußerungen des Unternehmens bei Vertragsabschluss von einer Belieferung über 12 Monate ausgehen mussten. Die Willenserklärung des Kunden ist also unter der Annahme falscher Voraussetzungen erfolgt, was einen Widerruf rechtfertigt. Hätte die Frau vom Verbraucherschutz recht, so wäre dies künftig ein absoluter Freibrief für jede Form von Betrug bei langfristigen Lieferverträgen. Es gibt nur eine Möglichkeit, sowas künftig zu verhindern: Ein Verbot von Grundgebühren bei Energielieferverträgen. Die Grundgebühr muss künftig in die Verbrauchspreise eingerechnet werden. Dann gibt es solche Probleme nicht mehr, denn dann sind die beiderseits erbrachten Leistungen zu jedem Zeitpunkt exakt feststellbar. Ist zwar ein Nachteil für Leute, die sehr viel verbrauchen, macht die Sache aber endlich transparent.

  • Es gibt nur eine Möglichkeit, sowas künftig zu verhindern: Ein Verbot von Grundgebühren bei Energielieferverträgen. Die Grundgebühr muss künftig in die Verbrauchspreise eingerechnet werden.

    Das ist leider aus betriebswirtschaftlicher Sicht ziemlicher Unsinn und wird deshalb auch nicht möglich sein. Die Grundpreise sollen ja letztendlich die monatlichen Fixkosten abdecken. Einzig der "Missbrauch", also verbrauchsabhängige Grundpreise, sollte verboten werden, da die dem Sinn und Zweck eines eigentlichen "Grundpreises" ja auch widersprechen.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Ich muss jetzt nochmal fragen. Ab dem 01 10 21 springt unser Grundversorger. Ich möchte doch auch bitte auf meinen Zähler schauen und den aktuellen Stand übermitteln :)

    Nun meine Frage, welchen schicke ich der DEP ? vom 30 09 o 01 10 21. Unterschied wird ja marginal sein...


    Danke für eure Meinung :)

    Gruss und alles Gute für euch,


    Sascha

  • Für die Kunden gilt eine reguläre Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende und eine Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn.


    Den Vertrag kündigt die DEP zum schnellstmöglichen Abmeldetermin beim Netzbetreiber. Die Kunden werden offenbar erst nach dem Netzbetreiber von dem Vorgang informiert.


    Der Vertrag wird zunächst ohne Begründung gekündigt, eine Begründung wird nachgereicht. Eine kaufmännische Unzumutbarkeit aufgrund gestiegener Beschaffungspreise.


    Auf die Frage, ob und wie sie nun das Mißverhältnis von erbrachter Leistung und eingezogenen jahresverbrauchsabhängigen Grundgebühren ausgleichen wollen geben sie bisher keine Antwort. So ist zu befürchten, dass sie für sich in höheren Beschaffungspreisen eine Unzumutbarkeit für die Vertragserfüllung sehen, jedoch keine Unzumutbarkeit für ihre Kunden in verbrauchsarmer Zeit für den Winterverbrauch im Grunde in Vorleistung gegangen zu sein.


    Mein Google Alert hat angeschlagen. Langsam beginnen sich die Medien für die Deutsche Energiepool zu interessieren:

    https://www.ndr.de/nachrichten…zockt,gasanbieter102.html

    Der Artikel ist nicht besonders geistreich - es wird suggeriert als hätte man einen Preis von 1 cent die KWh Stunde vereinbart als könnte der Preis nicht haltbar sein. Ein Preis von 1 cent die KWh wäre unter keinen Umständen haltbar gewesen. Dieser steht freilich in Zusammenhang mit dem individuell jahresverbrauchsabhängig bestimmten Grundpreis. Zudem wird die Frage nach der Kündigungsfrist gar nicht kritisch hinterfragt.


    Ich frage mich immer noch, wie die Vergleichsportale zu der Einreihung dieses Anbieters in ihren Vergleich kamen. Ich habe Paketpreise ausgeschlossen und auch Anbieter die nicht ihren Richtlinien entsprachen. Trotz allem bin ich bei diesem Anbieter gelandet. Das ist sehr ärgerlich.

  • Ich muss jetzt nochmal fragen. Ab dem 01 10 21 springt unser Grundversorger. Ich möchte doch auch bitte auf meinen Zähler schauen und den aktuellen Stand übermitteln :)

    Nun meine Frage, welchen schicke ich der DEP ? vom 30 09 o 01 10 21. Unterschied wird ja marginal sein...

    Ich wollte ursprünglich beim neuen Versorger (ist zufälligerweise auch mein Netzbetreiber) einen Vertrag ab 1.10. Mir wurde dort mitgeteilt, dass bedingt durch die Kündigung von DEP zum 1.10. (bereits am 15.9. eingegangen) der Vertrag erst ab dem 2.10. möglich wäre.

    An Deiner Stelle würde ich mich nochmal beim Grundversorger versichern, dass er bereits ab dem 1.10. (inklusive und nicht danach) liefert.

    Eine ganz genaue Ablesung wäre um Mitternacht, bei Lieferung ab dem 1.10. also 1. Oktober 0:00 Uhr. Falls dem Netzbetreiber da ein paar m3 mehr mitgeteilt werden würden (wie Du bereits bemerkt hast, ist der Unterschied IMHO sowieso marginal) wäre es auf jeden Fall nicht zu Deinem Nachteil.....

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Das ist leider aus betriebswirtschaftlicher Sicht ziemlicher Unsinn und wird deshalb auch nicht möglich sein.

    Nö, vor Jahren gab es noch massenhaft Strom- und Gastarife, die keine Grundgebühr hatten oder diese lag nur bei 2-4 Euro im Monat. Trotzdem waren die Verbrauchspreise sehr niedrig. Betriebswirtschaftlich ist das also kein Problem, es ist nur aus der Mode gekommen, weil man heute noch vielfach geldgieriger ist, als früher. Früher hatten wir mal soziale Marktwirtschaft, dann freie Marktwirtschaft, dann Kapitalismus und jetzt Manchester-Kapitalismus. Ist zwar verfassungswidrig, aber wen interessierts...

  • Der Artikel ist nicht besonders geistreich - es wird suggeriert als hätte man einen Preis von 1 cent die KWh Stunde vereinbart als könnte der Preis nicht haltbar sein. Ein Preis von 1 cent die KWh wäre unter keinen Umständen haltbar gewesen. Dieser steht freilich in Zusammenhang mit dem individuell jahresverbrauchsabhängig bestimmten Grundpreis. Zudem wird die Frage nach der Kündigungsfrist gar nicht kritisch hinterfragt.

    Nicht nur das. Auch die Aussage des Anwalts, man würde vor Gericht sicher Schiffbruch erleiden - und das ohne jede Begründung - ist hanbebüchen! Er würdigt mit keinem Wort eine durch zahlreiche Belege zu vermutende, arglistische Täuschung des Kunden bei Vertragsabschluss und die Tatsache, dass das Unternehmen de facto im Voraus Wucherpreise für eine quasi nicht erbrachte Leistung kassiert hat. Dies sind Fakten, die in einem Gerichtsverfahren auf jeden Fall zu würdigen wären. Auch wenn es nur auf einen Vergleich hinausläuft, müsste vom Gericht zumindest ein halbwegs realistischer Marktpreis für die erbrachten Leistungen zugrunde gelegt werden, was ja derzeit nicht der Fall ist. Derzeit wurden die Kunden ja belegbar mit völlig unrealistischen Gesamtpreisen übervorteilt, die bei Vertragsabschluss auch nicht absehbar waren. Es wurde also für eine nur sehr geringe Leistung ein völlig überhöhter Gesamtpreis kassiert, was für den Kunden vorher nicht erkennbar war.


    Ein GUTER Anwalt wäre also gefordert und noch besser: Ein Anwalt, der bereit wäre, ein Musterfeststellungsverfahren für uns alle zu führen. Dass jeder für sich selbst klagt, wäre Unsinn!

  • "Nicht nur das. Auch die Aussage des Anwalts, man würde vor Gericht sicher Schiffbruch erleiden - und das ohne jede Begründung - ist hanbebüchen! Er würdigt mit keinem Wort eine durch zahlreiche Belege zu vermutende, arglistische Täuschung des Kunden bei Vertragsabschluss und die Tatsache, dass das Unternehmen de facto im Voraus Wucherpreise für eine quasi nicht erbrachte Leistung kassiert hat. Dies sind Fakten, die in einem Gerichtsverfahren auf jeden Fall zu würdigen wären."


    Und das sagst du nun als Anwalt, Richter oder mit welcher Qualifikation? Empörung ist in Rechtsdingen ein schlechter Ratgeber.


    Ich jedenfalls sehe hier keine "zahlreichen Belege" für eine geplante Aktion. Bestenfalls Spekulationen, weil die Geschäftsführer vorher schon mal in die Insolvenz gegangen sind.

  • "Nicht nur das. Auch die Aussage des Anwalts, man würde vor Gericht sicher Schiffbruch erleiden - und das ohne jede Begründung - ist hanbebüchen! Er würdigt mit keinem Wort eine durch zahlreiche Belege zu vermutende, arglistische Täuschung des Kunden bei Vertragsabschluss und die Tatsache, dass das Unternehmen de facto im Voraus Wucherpreise für eine quasi nicht erbrachte Leistung kassiert hat. Dies sind Fakten, die in einem Gerichtsverfahren auf jeden Fall zu würdigen wären."


    Und das sagst du nun als Anwalt, Richter oder mit welcher Qualifikation? Empörung ist in Rechtsdingen ein schlechter Ratgeber.


    Ich jedenfalls sehe hier keine "zahlreichen Belege" für eine geplante Aktion. Bestenfalls Spekulationen, weil die Geschäftsführer vorher schon mal in die Insolvenz gegangen sind.

    Dann denkst Du doch sicher, dass die den ohne entsprechende Gegenleistung eingestrichenen Betrag in der Schlussrechnung ausgleichen wollen - ähnlich zu den Berechnungen die jass56 hier vorgestellt hat ;)

    Dann hätten wir zwar in der Hochpreisphase wechseln müssen und wären zwischendurch in die Grundversorgung gefallen - aber damit müsste man leben?


    Ich weiß ja nicht wie die kalkulieren, dass etwas so plötzlich über sie hereinbricht und sie nicht mal mehr die Zeit hatten die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende einzuhalten :D

  • Naja, und dass die AGB kundenunfreundlich sind, ist auch nicht zu verachten.

    Jegliche Verträge unterliegen ggfs der AGB Kontrolle und werden für unwirksam erklärt, sowas gibt es sogar im Arbeitsrecht, in dem ich mich zufällig recht gut auskenne.


    Man stelle sich mal einen Leasingvertrag für einen PKw vor.


    Listenpreis 50.000

    Leasingsonderzahlung zu Beginn 10.000, dann monatlich sagen wir 500 Euro, macht nach 3 Jahren zusammen 28.000 Euro, was durchaus als Paket realistisch erscheint. Selbst wenn der Anbieter damit werben würde, jederzeit mit 1 Monat kündbar, würde das bei einer Kü seitens des Leasinggebers nach 6 Monaten sicherlich vom Gericht kassiert werden, weil es gegen Treu und Glauben verstösst. Damit hätte man ja effektiv pro Monat weit über 2000 Euro gezahlt. Aus meiner Sicht gibt es da auch genügend Urteile die schon verbraucherfreundlich sind, insofern bin ich weiterhin guter Dinge.


    Ich glaube wir haben gute Argumente gesammelt und die 100 Euro Sb für die Rechtsschutz jucken mich da wenig. Mir gehen solche Menschen nur gegen den Strich, weil ich mich dort einfach verschaukelt fühle.

  • *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Frage in die Runde: hat eigentlich aktuell irgendwer irgendetwas von oder über die Gewerbekunden von DEP gehört?


    Irgendwie macht mich der Gang der Dinge jetzt doch zunehmend stutzig. Denn die DEP hat doch via ihrer HP verkündet, sie werde die Belieferung mit Gas in Deutschland einstellen.
    Heißt das einstellen nur für die Privatkunden? Und was ist mit den Gewerbekunden? Gibt es die überhaupt? Und wenn, warum von der Seite keinerlei Reaktion? Das gewerbliche Geschäftsfeld wird auch in keinem Beitrag oder Artikel erwähnt ?? :/
    Außer der Behauptung der DEP zu Beginn ihres Einstieges in den Handel mit Privatkunden sie hätten bisher nur gewerbliche Kunden beliefert finde ich bisher null/nada/nichts über die (angeblichen??) Gewerbekunden der DEP. Würden die nicht auch irgendwie reagieren wenn "ihr" Anbieter derart aktuell in die Schieflage gerät ??

    :/:/:/


    Für mich persönlich war damals jedenfalls die Beschreibung über/von DEP, sie seien bisher Lieferant von ausschließlich Gewerbekunden gewesen ganz wesentlich für mein (aus heutiger Sicht falsches ) Vertrauen in die Firma. Zum einen, weil durch bisherige Gewerbekunden keinerlei negative Reaktionen oder Beurteilungen zu lesen waren - zum anderen, waren gerade die Gewerbekunden und das dadurch sugerierte SEHR große Handelsvolumen der DEP Anlass sich auf dieses Unternehmen einzulassen. Mein Gedanke war: die handeln derartig große Mengen, dass sie sicherlich schon allein dadurch günstige Beschaffungskosten sich langfristig sichern konnten.

    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
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  • Betrug liegt nur dann vor, wenn man sich selbst auf Kosten eines anderen einen persönlichen Vorteil verschafft. Dies ist aber nicht der Fall, wenn man auf der Basis eines Jahresverbrauchs und einer Belieferungszeit von 6 Monaten die Hälfte dieses Jahresverbrauchs angibt und abrechnen lässt. Dann entsteht weder für den Lieferanten noch für den Kunden ein finanzieller Schaden. Denn ich habe dann im Voraus für ein Produkt bezahlt, von dem sich ein Teil lediglich noch beim Lieferanten befindet und mir noch nicht geliefert wurde. Nichts anderes ist eine Vorauszahlung beim Gas, die hier ja stattgefunden hat. Es ist ein ganz normaler Vorgang, dass ein Kunde in Vorleistung tritt, also mehr zahlt, als er erstmal bekommt. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages müssen dann die beiderseits erbrachten Leistungen allerdings aufgerechnet, oder der noch fehlende Teil nachgeliefert werden, genauso wie bei der Rückgabe einer Ware. Es ist nicht zulässig, dann den bereits gezahlten Teil einfach einzubehalten. Ebenso wie in den Wintermonaten auch der Lieferant in Vorleistung treten kann. Ist eigentlich völlig logisch.

  • Noch ergänzend: Mal angenommen, es wäre genau umgekehrt gewesen: Wir hätten den Vertrag zum Winter auf ein Jahr abgeschlossen und als Kunde nach 6 Monaten gekündigt, obwohl wir bereits 100% des für das ganze Jahr veranschlagten Gases abgenommen hätten. Dann hätte der Lieferant einen riesigen Schaden, weil er von uns nur die Grundgebühren für 6 Monate erhalten hätte, aber die Leistung für ein volles Jahr hätte erbringen müssen. Jedes Gericht würde dem Lieferanten dann aber sofort die noch fehlenden Zahlungen des Kunden als Schadenersatz zusprechen, da der Lieferant in treuem Glauben seine Kalkulation auf eine jährliche Belieferung abgestellt hatte und er es nicht zu vertreten hätte, wenn der Kunde einfach vorzeitig kündigt, obwohl man zuvor eine Belieferung über ein Jahr abgesprochen hatte. Da sieht die Sache doch plötzlich ganz anders aus, oder?

  • Noch ergänzend: Mal angenommen, es wäre genau umgekehrt gewesen: Wir hätten den Vertrag zum Winter auf ein Jahr abgeschlossen und als Kunde nach 6 Monaten gekündigt, obwohl wir bereits 100% des für das ganze Jahr veranschlagten Gases abgenommen hätten. Dann hätte der Lieferant einen riesigen Schaden, weil er von uns nur die Grundgebühren für 6 Monate erhalten hätte, aber die Leistung für ein volles Jahr hätte erbringen müssen. Jedes Gericht würde dem Lieferanten dann aber sofort die noch fehlenden Zahlungen des Kunden als Schadenersatz zusprechen, da der Lieferant in treuem Glauben seine Kalkulation auf eine jährliche Belieferung abgestellt hatte und er es nicht zu vertreten hätte, wenn der Kunde einfach vorzeitig kündigt, obwohl man zuvor eine Belieferung über ein Jahr abgesprochen hatte. Da sieht die Sache doch plötzlich ganz anders aus, oder?

    Nein.


    Da der "normale" Grundpreis die festen Kosten des Lieferanten abdeckt, und der tatsächliche Verbrauch ja abgerechnet und bezahlt werden muss, entsteht kein Schaden.


    In unserem Fall mit der DEP bei einem verbrauchsabhängig kalkulierten Grundpreis würde zwar ein Verlust für den Versorger entstehen, ist aber durch das Kalkulationsmodell des Liefervertrages begründet und somit reines Unternehmer-Risiko. Die Frage stellt sich lediglich, ob beim Vertragsabschluss bewusst eine falsche Verbrauchsmenge angegeben wurde. Dann wäre es Vorteils-Erschleichung bzw. bewusste Täuschung.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.