Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Aus den Unterlagen geht ja grob betrachtet nicht hervor, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der Höhe des vom Kunden akzeptierten Grundpreises und dem angenommenen Jahresverbrauch besteht.

    Na dann lies mal ein bisschen weniger grob in den AGB unter 6.4 noch mal nach ?

  • AGB:

    6.4 Der Kunde leistet -beginnend mit dem ersten Liefermonat- monatlich zum Ersten eines Monats zwölf gleich hohe Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Jahresverbrauchsabrechnung. Die Höhe der voraussichtlichen Jahres-Abrechnungssumme wird von der DEP nach billigem Ermessen festgelegt. Die DEP wird dem Kunden die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen rechtzeitig mitteilen.


    SimonSays: wo siehst Du da bitte einen Zusammenhang zwischen der Höhe des Grundpreises und dem Verbrauch? Hier geht es doch nur um die Höhe des monatlichen Abschlags, oder versteh ich da was falsch?

    DRJ hat ja lediglich darauf hingewiesen, dass in den AGB nirgends etwas von einem verbrauchsabhängigen Grundpreis vermerkt ist.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Eine Abschlagzahlung (so die Begrifflichkeit in den DEP-AGB) ist laut Duden "ein Teil einer zu leistenden Zahlung". Die zu leistenden Zahlung sind die (Gesamt-)kosten des zu erwartenden Jahresverbrauchs. Daraus geht hervor, dass die 12 Abschläge den Jahresverbrauch abdecken werden: =verbrauchsabhängiger Grundpreis.

    Der geringe Arbeitspreis von 1ct ist wie das 1-Euro-iPhone. Die Kosten werden an anderer Stelle reingeholt (durch die Abschläge).

  • Ich glaube, Du verbuchselst da ein paar Wechselstaben.


    Deine Erklärung in allen Ehren, aber der Zusammenhang zwischen verbrauchsabhängig berechnetem Grundpreis, den Arbeitskosten und den Abschlägen geht meiner unmaßgeblichen Meinung nach aus den AGB nicht hervor, ganz bestimmt nicht aus 6.4.


    Und die Aufteilung in einen hohen Grundpreis und billige Arbeitskosten ist die kalkulatorische Freiheit des Anbieters. Ändert nichts an der Tatsache, daß wir vera... worden sind, aber Deine Logik in der Begründung kann ich nicht nachvollziehen.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Ja, das stimmt. Ein direkter Zusammenhang zwischen Grundpreis und Verbrauch geht aus 6.4 nicht hervor. Nur ein indirekter.

    Fakt ist aber auch, dass der „verbrauchsunabhängige Grundpreis“ damals Verbrauchsabhängig ermittelt wurde. So habe ich ihn dann akzeptiert.


    Spannend finde ich aber auch die Frage, ob sich die DEP bei einer solchen Vertragsarchitektur ein fristloses Kündigungsrecht einräumen darf. Dies benachteiligt den Kunden immer einseitig, da er ja in Vorleistung gegangen ist. Solche Klauseln sind doch in der Regel sittenwidrig und unwirksam!? Die DEP befände sich in Erfüllungsverzug. Ob sich daraus auch ein Schadenersatzanspruch ableiten ließe?

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    Spannend finde ich aber auch die Frage, ob sich die DEP bei einer solchen Vertragsarchitektur ein fristloses Kündigungsrecht einräumen darf. Dies benachteiligt den Kunden immer einseitig, da er ja in Vorleistung gegangen ist. Solche Klauseln sind doch in der Regel sittenwidrig und unwirksam!? Die DEP befände sich in Erfüllungsverzug. Ob sich daraus auch ein Schadenersatzanspruch ableiten ließe?

    selbst wenn das fristlose Kündigungsrecht Bestand hätte (was ich persönlich nicht glaube, denn bei Betrug ist der ganze Vertrag ja eh "hin" ...) so gibt es kein Kündigungsrecht ohne Grund. Und einen solchen hat die DEP (zumindest bei mir) im Kündigungsschreiben selber nicht angegeben. Bei Euch anders?
    Alle Gründe (angebliches wirtschaftliches Erfordernis) wurden später nachgeschoben - sind damit aber für die Rechtswirksamkeit der Künigung nicht zu berücksichtigen.


    Bei einer Verurteilung wegen Betruges ist der Betrügende im vollen Umfang schadensersatzpflichtig - sogar ein inzwischen abberufener GF ... ;):thumbup:

    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • selbst wenn das fristlose Kündigungsrecht Bestand hätte (was ich persönlich nicht glaube, denn bei Betrug ist der ganze Vertrag ja eh "hin" ...) so gibt es kein Kündigungsrecht ohne Grund. Und einen solchen hat die DEP (zumindest bei mir) im Kündigungsschreiben selber nicht angegeben. Bei Euch anders?
    Alle Gründe (angebliches wirtschaftliches Erfordernis) wurden später nachgeschoben - sind damit aber für die Rechtswirksamkeit der Künigung nicht zu berücksichtigen.


    Bei einer Verurteilung wegen Betruges ist der Betrügende im vollen Umfang schadensersatzpflichtig - sogar ein inzwischen abberufener GF ... ;):thumbup:

    In der Kündigung berufen sie sich ja auf ein Recht ohne irgendwelchen Grund jederzeit kündigen zu können. Sie berufen sich auf Paragraf 3.2 und 5.


    Irgendwie scheinen sie sich nicht sicher zu sein, ob ihr eigenes Vertragswerk in allen Punkten rechtlich unbeanstandet bleiben wird. Die späteren Verlautbarungen sind ja nicht Begründungen im strengen Sinne des Wortes. Sie berufen sich auch nirgends auf Paragraf 3.5 oder Paragraf 6. Das sind wohl eher Zusatzargumente, oder Reserveargumente, falls eine unbegründete 'fristlose' Kündigung dieses Vertrags mit seiner fragwürdigen Konstruktion, besonders auch im Zusammenhang mir der Art der Anwerbung, als rechtlich nicht haltbar sich erweisen sollte.

  • Laut den AGB von DEP (die wir ja alle akzeptiert haben) ist eine fristlose Kündigung ohne Begründung jederzeit möglich.


    Gesetzlich erlaubt ist außerdem:


    § 314 BGB eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

    § 626 Abs. 1 BGB fristlose Kündigung eines Dienstvertrags, wenn dafür ein triftiger Grund vorhanden ist. Ein derartiger Kündigungsgrund setzt voraus, dass es für eine Vertragsseite unzumutbar ist, die Vertragsbeziehung aufrecht zu erhalten.

    § 313 Abs. 3 BGB Kündigungsrecht bei einer Störung der Geschäftsgrundlage (siehe Link).



    In der uns per Email zugegangenen Kündigung haben sie ja den kompletten Wegfall der Gasversorgung als Grund genannt.

    Auf der Webseite ein paar Tage später wurde "wirtschaftliche Unzumutbarkeit" als Begründung genannt.

    Dann müsste ja eigentlich § 7.3 AGB greifen:

    "Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit kann die DEP die Lieferung ablehnen oder den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen."

    Diese Begründung haben sie "schlauerweise" (evtl. sogar vorsätzlich?) erst nach ein paar Tagen ins Netz gestellt, wahrscheinlich um die erwähnte Frist von 4 Wochen nicht zur Geltung kommen zu lassen.


    Meine Meinung:

    die Kündigung selbst wird sich rechtlich nicht anzweifeln lassen, der Kündigungstermin ist allerdings strittig.

    Durch die "Störung der Geschäftsgrundlage" (s.o.) könnte sich eine Verpflichtung zur rückwirkenden Anpassung des Vertrages ergeben (Anpassung des verbrauchsabhängig festgelegten Grundpreises).

    Beim hier des öfteren erwähnten Tatbestand des Eingehungsbetruges ist die Beweislage allerdings sehr schwierig, die stark gestiegenen Energiepreise spielen leider der DEP in die Karten. Der Nachweis eines Vorsatzes wird nicht leicht zu erbringen sein.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Wir kommen im Grunde alle zu einer ähnlichen Einschätzung: Kündigungsfrist strittig und Jahresgrundpreisabrechnung strittig. Betrugsabsichtsnachweis nicht aus der Welt. Ich habe einer 'fristlosen' Kündigungsmöglichkeit seitens der DEP aus meiner Sicht nicht zugestimmt. Eine unklare Formulierung dazu findet sich nur unter dem Abschlagsplan.


    Es macht aber doch keinen Sinn die wahrscheinlich absichtlich eingestreuten Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten des Vertragswerkes, die sich nun in dem ganzen Kündigungsprozedere wiederholen und eine Betrugsabsicht nahelegen, immer wieder von neuem zu diskutieren. Denke allein mal an die 12 monatige Preisgarantie der Anwerbephase die dort im Kleingedruckten mit 'längstens 12 Monate' ausgewiesen wird und auch an die Formulierung jährlicher oder Jahresgrundpreis bei der Anwerbung - da steht dann in Klammer ein Durchschnittswert. Wo steht eigentlich dass dieser verbrauchsabhängig bestimmte Jahresgrundpreis in einen monatlichen fixen Grundpreis gleicher Höhe in der durch Kündigung des Anbieters unterjährigen Endabrechnung aufzuteilen ist?

  • Von einem verbrauchsabhängigen Grundpreis ist im gesamten Vertragswerk nirgends die Rede. Das wurde erst durch die zur Verfügungstellung der Daten der Forenmitglieder und durch die Unplausibilität des nicht kostendeckenden Arbeitspreises von 1 ct/kWh "bekannt", bzw. durch das Herumprobieren auf der Webseite der Vergleichsportale.

    Normalerweise sollte der Grundpreis ja die (konstanten) Fixkosten abdecken und nicht variabel sein.


    AGB 6.4: "Der Kunde leistet -beginnend mit dem ersten Liefermonat- monatlich zum Ersten eines Monats zwölf gleich hohe Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Jahresverbrauchsabrechnung. Die Höhe der voraussichtlichen Jahres-Abrechnungssumme wird von der DEP nach billigem Ermessen festgelegt."


    Die ursprüngliche Höhe des Grundpreises ist rechtlich abgedeckt, die 12 gleichen Abschlagszahlungen ebenfalls. Auch bei unterjähriger Kündigung.


    Ansatzpunkt: die Vertragsgrundlage ist bei einer Kündigung durch den Anbieter vor Ablauf der 12 Monate entfallen und somit strittig, da sie sich auf den erwarteten Jahres-Gesamtverbrauch bezieht, der ja nun nicht mehr gegeben ist.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Wenn der Fall so klar wäre bräuchte es ja die vielen Paragrafen zu Kündigungrechten und -gründen des Vertragswerks nicht.


    Wenn gilt, dass jederzeit (grundlos) gekündigt werden kann und der durch angenommenen Jahresverbrauch bestimmte 'Grundpreis' auf den Monat heruntergebrochen in der Nichtheizperiode eingestrichen werden kann, dann ist es doch unerheblich ob es von Anfang an so geplant war um Gewinne zu maximieren. Verschiedentlich wurde diese Frage ja hier aufgeworfen und geurteilt dass planvolles Handeln hier 'Betrug' aber schwer nachweisbar sei.

  • Wenn der Fall so klar wäre bräuchte es ja die vielen Paragrafen zu Kündigungrechten und -gründen des Vertragswerks nicht.


    Wenn gilt, dass jederzeit gekündigt werden kann und der durch angenommenen Jahresverbrauch bestimmte 'Grundpreis' auf den Monat heruntergebrochen in der Nichtheizperiode eingestrichen werden kann, dann ist es doch unerheblich ob es von Anfang an so geplant war oder nicht. Verschiedentlich wurde diese Frage ja hier aufgeworfen und geurteilt dass planvolles Handeln hier 'Betrug' aber schwer nachweisbar sei.

    So ist es.

    Die AGB sind nicht gross unterschiedlich zu den AGB anderer Anbieter, auch "die vielen" Paragraphen halten sich meiner Meinung nach in Grenzen. Die Kündigungsfristen sind evtl. angreifbar, wird aber nicht viel bringen, da alles schon erfolgt und abgeschlossen ist.

    Aber die Vertragsgrundlagen haben sich definitiv verändert, und so könnte man gegebenenfalls eine Preisanpassung erstreiten.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • So ist es.

    Die AGB sind nicht gross unterschiedlich zu den AGB anderer Anbieter, auch "die vielen" Paragraphen halten sich meiner Meinung nach in Grenzen. Die Kündigungsfristen sind evtl. angreifbar, wird aber nicht viel bringen, da alles schon erfolgt und abgeschlossen ist.

    Aber die Vertragsgrundlagen haben sich definitiv verändert, und so könnte man gegebenenfalls eine Preisanpassung erstreiten.

    Wenn wir so weitermachen bleibt nicht mehr viel für uns übrig ;) - wieso sollten sich denn die Vertragsgrundlagen geändert haben, wenn der Grundpreis (manchmal auch Basispreis genannt) auf die einzelnen Monate heruntergebrochen, bei jederzeitigem grundlosen Kündigungsrecht, das einmal auch 'fristlos' genannt wurde, ausgewiesen und durch Nicht-Widersprechen nach Vertragseingang anerkannt wurde?

  • Weil der Grundpreis nachgewiesenermaßen auf dem erwarteten Jahresverbrauch basiert und bei jedem Kunden unterschiedlich berechnet wurde.

    Steht zwar nirgends in den Verträgen/AGB, das lässt sich aber problemlos belegen.

    Der Vertrag wurde in gutem Glauben für eine Dauer von 12 Monaten (Preisgarantie) geschlossen, bei kürzerer Dauer ist also die Vetragsgrundlage von 12 Monaten und die damit verbundene Berechnung des Grundpreises entfallen.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Weil der Grundpreis nachgewiesenermaßen auf dem erwarteten Jahresverbrauch basiert und bei jedem Kunden unterschiedlich berechnet wurde.

    Steht zwar nirgends in den Verträgen/AGB, das lässt sich aber problemlos belegen.

    Der Vertrag wurde in gutem Glauben für eine Dauer von 12 Monaten (Preisgarantie) geschlossen, bei kürzerer Dauer ist also die Vetragsgrundlage von 12 Monaten und die damit verbundene Berechnung des Grundpreises entfallen.

    Ich sehe das auch so und durch die Rechnungslegung ein Indiz für betrügerische Absichten.

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    Beim hier des öfteren erwähnten Tatbestand des Eingehungsbetruges ist die Beweislage allerdings sehr schwierig, die stark gestiegenen Energiepreise spielen leider der DEP in die Karten. Der Nachweis eines Vorsatzes wird nicht leicht zu erbringen sein.

    Wieso meinst Du die Beweislage sei schwierig? .... sehe ich anders. Vorgetäuscht hat die DEP (beweisbar) ja genug Unwahrheiten in ihrer vollmundigen Selbstdarstellung. Und mit den Falschdarstellungen haben sie uns - unter tatkräftiger Mithilfe der großen Vergleichsportale! - in die Verträge gelockt.

    Und wieso spielen die gestiegenen Preise der DEP in die Hände?

    Die DEP hat uns doch gekündigt, bevor sich die gestiegenen Preise überhaupt nennenswert auswirken konnten - jedenfalls wenn sich die DEP wie es sich für einen ordentlichen Vertragspartner/ Gasanbieter gehört- in ausreichendem Maße Gasvorrat angeschafft bzw. gesichert hätte für die geschlossenen Gaslieferverträge. Ob das tatsächlich der Fall war/ist werden die Ermittlungsbehörden sicherlich herausfinden und nachweisen - oder eben gerade auch nicht .... ;).

    Ich sehe dahingehend viel weniger Zweifel daran, dass sie wegen Betruges "dran sind" als sich an den Kündigungsfristen aufzuhalten oder auf "kulante Einsicht" der DEP bezüglich der Abschläge zu hoffen. Eher sähe ich darüber hinaus Chancen für uns darauf, dass sich deren AGB - zumindest teilweise - als rechtsunwirksam erweisen.

    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Wieso meinst Du die Beweislage sei schwierig? .... sehe ich anders. Vorgetäuscht hat die DEP (beweisbar) ja genug Unwahrheiten in ihrer vollmundigen Selbstdarstellung. Und mit den Falschdarstellungen haben sie uns - unter tatkräftiger Mithilfe der großen Vergleichsportale! - in die Verträge gelockt.

    Und wieso spielen die gestiegenen Preise der DEP in die Hände?

    Die DEP hat uns doch gekündigt, bevor sich die gestiegenen Preise überhaupt nennenswert auswirken konnten - jedenfalls wenn sich die DEP wie es sich für einen ordentlichen Vertragspartner/ Gasanbieter gehört- in ausreichendem Maße Gasvorrat angeschafft bzw. gesichert hätte für die geschlossenen Gaslieferverträge. Ob das tatsächlich der Fall war/ist werden die Ermittlungsbehörden sicherlich herausfinden und nachweisen - oder eben gerade auch nicht .... ;).

    Ich sehe dahingehend viel weniger Zweifel daran, dass sie wegen Betruges "dran sind" als sich an den Kündigungsfristen aufzuhalten oder auf "kulante Einsicht" der DEP bezüglich der Abschläge zu hoffen. Eher sähe ich darüber hinaus Chancen für uns darauf, dass sich deren AGB - zumindest teilweise - als rechtsunwirksam erweisen.



    Meine Rede! Es geht einfach um die Frage ob es der DEP erlaubt ist, die Sommermonate mit den überhöhten Jahresdurchschnittsabschlägen über die trickreiche Konstruktion mit dem Grund- bzw. Basispreis mitzunehmen und das genau scheinen sie zu meinen und daher auch angestrebt zu haben! Wenn sie das nicht angestrebt hätten, dann hätten sie die Rechnungslegung von sich aus angepasst oder das Interesse an einer gütlichen Einigung signalisiert. Sie sind ja bisher nicht einmal bereit zu der Frage der Grundpreisproblematik Stellung zu nehmen, oder gibt es hier Leute die auf diese Frage schon eine Antwort erhalten hätten? Ich warte schon seit über 4 Wochen darauf!

    Es spricht daher vieles dafür, dass sie nie die Absicht hatten ihren Vertrag 12 Monate zu erfüllen und daher könnte man geneigt sein in die Vollen zu gehen und vollen Schadenersatz und nicht nur die Anpassung des Grund- bzw. Basispreises zu fordern.

  • "Vorgetäuscht hat die DEP (beweisbar) ja genug Unwahrheiten in ihrer vollmundigen Selbstdarstellung. Und mit den Falschdarstellungen haben sie uns - unter tatkräftiger Mithilfe der großen Vergleichsportale! - in die Verträge gelockt."


    @Trixie: dann zähl doch mal die Unwahrheiten auf und die dazugehörigen (nachprüfbaren) Beweise ebenfalls.


    Dass in der Werbung etwas übertrieben und auf eine positive Selbstdarstellung Wert gelegt wird, wäre ja nicht das erste Mal. Wenn das allein schon strafbar wäre, müssten ca. 50% aller Firmen und wahrscheinlich 100% der Politiker ins Gefängnis......


    Auf kulante Einsicht werden wir wohl nicht hoffen dürfen. Und bei irreführender Werbung gibts eine Abmahnung oder die Verpflichtung zu einer Unterlassungserklärung. Das wird uns bestimmt nicht weiterhelfen.

    Ich bin leider ein gebranntes Kind, habe in meinem bisherigen Leben schon einige (auch mich persönlich betreffende) Gerichtsurteile miterleben müssen, die nach meinem Rechts- und Gerechtigkeitsgefühl eigentlich so nicht hätten entschieden werden dürfen. Und verletzte Gefühle, Vermutungen oder enttäuschte Erwartungen zählen auf jeden Fall nicht vor Gericht. Deshalb versuche ich, diesen Fall möglichst objektiv/konstruktiv und in Richtung eines für uns positiven Ergebnisses zu sehen und einzuschätzen. D.h. für mich, wo bzw. bei welchen Ansatzpunkten sehe ich die grössten Erfolgsaussichten.


    Bei den AGB ist höchstens die jederzeitige und ohne Angabe von Gründen mögliche Kündigung zu bemängeln. Das kann meiner Meinung nach aber vereinbart werden, es gilt ja auch im umgekehrten Fall, Du hättest ebenfalls (relativ) fristlos kündigen können. Und wenn dieser eine Satz rechtsunwirksam sein sollte, gilt durch die salvatorische Klausel der Rest immer noch.


    Lediglich die Kündigung mit einer falschen Begründung wäre demnach zu bemängeln. Deshalb auch mein Fokus hierauf. Das schliesst allerdings eine mögliche Kündigung vor Ende der geplanten Laufzeit selbst nicht aus.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Es spricht daher vieles dafür, dass sie nie die Absicht hatten ihren Vertrag 12 Monate zu erfüllen und daher könnte man geneigt sein in die Vollen zu gehen und vollen Schadenersatz und nicht nur die Anpassung des Grund- bzw. Basispreises zu fordern.

    "Es spricht vieles dafür" -- da bin ich absolut Deiner Meinung. Aber mit Meinungen kann man keinen Prozess gewinnen.


    "in die Vollen zu gehen" -- aber klar doch! Wenn, dann richtig. Ich bitte darum, mich nicht falsch zu verstehen. Ich sehe das Ganze zwar sehr kritisch, aber wahrscheinlich nur, um meine eigene Erwartungshaltung im Zaum zu halten. Ich bin auf jeden Fall dafür, alle möglichen rechtlichen Schritte zu versuchen. Dazu gehört natürlich auch Schadenersatz für die durch die vorzeitige Kündigung entstandenen Mehrkosten.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • "Es spricht vieles dafür" -- da bin ich absolut Deiner Meinung. Aber mit Meinungen kann man keinen Prozess gewinnen.


    ".......

    Bei einer Verurteilung der Geschäftsführung der DEP wegen Betruges gewinnen wir jeden Zivilprozess gegen die DEP .... egal ob es um Rückabwicklung/Rückerstattung geht oder um Schadensersatz für jetzige (und künftige) höhere Kosten.

    Das bedingt allerdings als 1. Schritt eine Anzeigeerstattung gegen die GF der DEP ;)8)

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