Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Was wäre denn, wenn die DEP von vornherein eine Flatrate vereinbart hätte? Wäre das auch Betrug gewesen? Im Grunde ist es doch egal, wie sich der Betrag zusammensetzt, wenn man 1/12 des anvisierten Jahresbetrags zahlt. Im Sommer zahlt der Kunde drauf, und im Winter der Versorger.


    Beim Handy regt sich doch auch keiner über Flatrates auf.

    Was ist das denn für ein merkwürdiger Vergleich??

    Der hinkt ja wohl auf mehr als einem Pferdefuß!


    Eine Flatrate ist völlig okay, wenn sie definiert als solche vereinbart ist und sich der Anbieter auch an den Vertrag hält und ihn vollumfänglich erfüllt.


    Genau DAS hat DEP aber ja gerade nicht getan!
    DEP hat nur den für sie lukrativen Teil des Vertrages (= Gaslieferung in der absoluten Nichtheizperiode) geliefert. Da wo unsere Kundenamortisation begonnen hätte (niedriger AP in der Heizperiode) da haben Sie die vertragsgemäße Leistung verweigert.

    Mit DEM Wissen vorher hätte garantiert KEIN Kunde bei/mit DEP abgeschlossen!

    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Hallo Kitzinger,


    deine Tabelle hat ja nur einen Schönheitsfehler: Beim Grundversorger zahlst du im Sommer nicht 10 Euro pro Monat, sondern das ganze Jahr über 157 Euro jeden Monat. Und bei DEP war es doch bisher vereinbarungsgemäß 90 Euro im Monat, und bei Montana 100 Euro, oder nicht?

    Hallo Andrej,


    nein, meine Tabelle hat keinen Schönheitsfehler.

    Ich habe aufgeführt, welchen Gasverbrauch ich in den einzelnen Monaten des Jahres hatte (echte, gemessene Zahlen aus dem Jahr 2017, die ich auf 25.000 kWh Jahresverbrauch angepasst habe). Diese monatlichen Verbräuche habe ich nach den jeweiligen Tarifen bepreist, also eine Monatsrechnung erstellt. Die Summe aller 12 Monatsrechnungen ergeben die Jahresrechnung.

    Was du meinst, ist die monatliche Abschlagszahlung, was einfach die mutmaßliche (!) Jahresrechnung dividiert durch 12 Monate ist - ergäbe auf meiner Grafik einen horizontalen Strich ohne jegliche Aussagekraft (wie der Basispreis der DEP dividiert durch 12 überhaupt nichts über den tatsächlichen Verbrauch im einzelnen Monat sagt). Das ist der Unterschied zwischen Jahresdurchschnitt und monatlichem Einzelwert (wie bei der Temperatur: Im Januar haben wir z.B. -19, im Juli +39 Grad Celsius, im Jahresdurchschnitt 10 Grad. Wenn ich nur die Durchschnittstemperatur berücksichtige, dann werde ich mit dem Bananenanbau scheitern ;-))

    In meiner Rechnung zahle ich also beim Grundversorger tatsächlich im Juli nur 10.- €, wenn ich nur vom 1. - 31. Juli dort Kunde war und kein Gas verbraucht habe - von den 157 € Abschlagszahlung erhalte ich 147 € aufs Konto zurück. Und bei DEP zahle ich 68,98 € und erhalte nur 22,02 € zurück, obwohl ich kein Gas verbraucht habe; 10 € zu 69 € => bei DEP zahle ich also das 7-fache des Grundversorgerpreises in den Monaten ohne Heizung!!

  • nein, meine Tabelle hat keinen Schönheitsfehler.

    Kitzinger:

    erstmal vielen Dank für Deine Mühe, ich weiß aus eigener Erfahrung, was so eine Tabelle an Aufwand bedeutet.


    Einen klitzekleinen Schönheitsfehler muss ich Dir aber trotzdem unterstellen:

    Du berücksichtigst nur die externen Fixkosten. Die internen sind ja auch nicht bekannt, deshalb entstehen sie aber trotzdem. Könnte man evtl. empirisch berechnen, dafür bräuchte man aber ca. 10-20 Angaben mit Verbrauchsmenge und zugeordnetem Grundpreis.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • hat irgendwer Hinweise (oder Quellen) was eigentlich mit den (geprellten?) Kunden der ehemaligen (und jetzt durch Insolvenz aufgelösten ) GasversorgerFirmen von Harald Pliet geworden ist?
    Mich würde echt interessieren ob die dort mit ihren Kunden schon die gleiche Masche abgezogen haben wie hier bei DEP?


    Esposso Energy GmbH ?
    Deutsche Erdgas Versorgungs GmbH?

    *

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  • Ich habe meiner Abrechnung wiedersprochen.


    Mit Angaben das der Anschlag angepasst wird auf die Tatsächliche gelieferten Monate.

    Sollte da nichts zurück kommen werde ich nochmal mit der Schlichtungsstelle in Kontakt treten.

  • hat irgendwer Hinweise (oder Quellen) was eigentlich mit den (geprellten?) Kunden der ehemaligen (und jetzt durch Insolvenz aufgelösten ) GasversorgerFirmen von Harald Pliet geworden ist?
    Mich würde echt interessieren ob die dort mit ihren Kunden schon die gleiche Masche abgezogen haben wie hier bei DEP?


    Esposso Energy GmbH ?
    Deutsche Erdgas Versorgungs GmbH?

    Nein, gar nichts zu finden. Dürfte genauso wenig Interesse bei Polizei und Presse gefunden haben wie derzeit die DEP.


    Übrigens: Die HVD GmbH wurde zum 5.11.2021 mit ihrem Firmensitz vom Wohnsitz der Familie zum Betriebssitz der DEP in Wettringen verlegt. Da wird wohl bald eine Webside erscheinen und 2022 das Spiel diesmal unter dem Namen HVD beginnen, während DEP irgendwann liquidiert wird (damit zivilrechtliche Kläger nach Erfolg nichts mehr vorfinden können).

  • ........


    Übrigens: Die HVD GmbH wurde zum 5.11.2021 mit ihrem Firmensitz vom Wohnsitz der Familie zum Betriebssitz der DEP in Wettringen verlegt. Da wird wohl bald eine Webside erscheinen und 2022 das Spiel diesmal unter dem Namen HVD beginnen, während DEP irgendwann liquidiert wird (damit zivilrechtliche Kläger nach Erfolg nichts mehr vorfinden können).

    Ja, das hatte ich heute auch gefunden - glaube auch, dass Du recht hast.

    ist schon erstaunlich, dass immer das gleiche Muster gestrickt wird :rolleyes: : Firmengründung, längere Zeit "schlafend" .... dann Firmensitz ändern ..... dann auf den Markt "wie Phönix aus der Asche".

    ......... weil ja nie jemand soweit vordringt dass die geschäftstüchtige Großfamilie strafrechtlich belangt wird.


    Ich jedenfalls habe heute Beschwerde eingelegt bei der Oberstaatsanwaltschaft gegen die Einstellung des Verfahrens gegen D.P. und H.P.

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    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Ich hab immer noch keine Abrechnung.

    Die 6 Wochen seit Beendigung des Vertrags sind ja wohl definitiv vorbei.

    Wie habt Ihr die Abrechnung bekommen, per Brief oder per Mail?

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Ich hab immer noch keine Abrechnung.

    Die 6 Wochen seit Beendigung des Vertrags sind ja wohl definitiv vorbei.

    Wie habt Ihr die Abrechnung bekommen, per Brief oder per Mail?

    hab meine auch per mail gekommen - 1 Tag zu spät = außerhalb der 6-Wochenfrist.


    => hab sie auch per mail zurückgewiesen: formal wegen zu spät und inhaltlich wegen falsch da nicht dem tasächlichen Verbrauch und verkürztenBemessungszeitraum angepasst. Für Erstattungen nach angemahnter Neuberechnung hab ich sicherheitshalber gleich Kontoangegeben auf die zu erstatten sei ..... :saint::S8)

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  • Darf ich fragen, wie der Anbieter nun reagieren soll? Du lehnst die Rechnungsstellung ab, weil zu spät -> es soll keine Rechnung mehr geschrieben werden. Gleichzeitig lehnst du den Inhalt ab -> die Rechnung soll korrigiert werden.


    Was sollte nun deiner Ansicht nach mit einer eventuellen Erstattung passieren? Was willst du mit den (IMO sich widersprechenden) Ablehnungen erreichen?

  • Darf ich fragen, wie der Anbieter nun reagieren soll? Du lehnst die Rechnungsstellung ab, weil zu spät -> es soll keine Rechnung mehr geschrieben werden. Gleichzeitig lehnst du den Inhalt ab -> die Rechnung soll korrigiert werden.


    Was sollte nun deiner Ansicht nach mit einer eventuellen Erstattung passieren? Was willst du mit den (IMO sich widersprechenden) Ablehnungen erreichen?

    versteh ich jetzt nicht wirklich ..... :/


    ist doch ziemlich logisch, als Erwiderung zwei Schienen zu fahren:

    1. Rein formal: verspätet = kein Anspruch mehr auf (Nach-)Zahlung, selbst wenn der Anspruch begründet wäre.

    2. inhaltlich: vermeintlichen (Nach-)ZahlungsAnspruch der DEP als unbegründet ablehnen wegen falscher Berechnungen (keine Anpassung der GP bzw. Abschlaghöhe) und gleichzeitig denen eine Rechnung aufzumachen, was ich von DEP gern zurückerstattet hätte .....

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  • Thebat : Der Sachbearbeiter soll so stark verwirrt werden, dass er einfach ganz viel Geld auf das angegeben Konto überweist um den Vorgang endlich los zu werden :S

    :D,

    warum sie erstatten wäre mir tatsächlich schnuppe ..... Hauptsache sie tun es ..... 8):saint:

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  • Darf ich fragen, wie der Anbieter nun reagieren soll? Du lehnst die Rechnungsstellung ab, weil zu spät -> es soll keine Rechnung mehr geschrieben werden. Gleichzeitig lehnst du den Inhalt ab -> die Rechnung soll korrigiert werden.


    Was sollte nun deiner Ansicht nach mit einer eventuellen Erstattung passieren? Was willst du mit den (IMO sich widersprechenden) Ablehnungen erreichen?

    Hier gibt es augenscheinlich ein paar Missverständnisse:


    Trixie hat soweit ich weiss einige Monatsabschläge einbehalten. Also besteht ihr gegenüber jetzt eine Forderung von DEP bzw. eine Nachzahlungspflicht.

    Der zu widersprechen macht ja doch Sinn.

    D.h. wenn nichts passiert (keine Rechnung), hat Trixie wenigstens ein paar Euronen gerettet.

    Und eine Aufforderung, die bisherige "Überzahlung" durch eine Neuberechnung zu korrigieren ist doch ebenfalls sinnvoll, oder?

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

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  • Hallo Jass,

    Danke für Deine Klarstellung - JA, genau SO ist es.



    nochmal Thebat:

    Es ist auch immer sinnvoll (und in Rechtsverfahren usus) sowohl formelle Dinge zu rügen ggü. DEP als auch inhaltlichen Dingen entgegenzutreten.

    Genau SO wird es in streitigen Verfahren (von dem ich auch vorliegend für die Zukunft ausgehe8)ausgehe) gehandhabt:
    geht der Einwand der Form schon durch wird das Inhaltliche garnicht erst geprüft.
    Geht der formelle Einwand fehl (weil zum andere Fristberechnung) dann wird die inhaltliche Entgegnung entscheidend.


    Beispiel: zu schnelles fahren:
    ist der Bescheid zu spät, die Frist abgelaufen ist die Sache verjährt und kann nicht mehr verfolgt werden. Egal dann, ob und warum Du zu schnell geblitzt wurdest ......

    Erst wenn der Bescheid fristgemäß ist kommt eine inhaltliche Entgegnung (z.Bsp. nachgewiesener Messfehler) zum tragen.

    Es wäre äußerst "unklug" nicht gleich beides zu entgegnen wenn ohne Mehraufwand ausführbar .... ;). Hilft manchmal auch bei der Entscheidungsfindung über weiteres vorgehen ...... oder aber auch dagegen .... 8)8)





    Im Übrigen, aber Achtung!, da bin ich juristisch noch nicht ganz "sauber" ;):/ ist es rechtswidrig streitige Forderungen Inkasso zu geben. Und wie Jass ja schon richtig sagte: DEP möchte Geld von mir ...... ;)8)

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  • Wenn es so wäre, dass eine zu späte Rechnungslegung dazu führen würde, dass Nachforderungen verfielen, muss man dann darauf überhaupt reagieren und kann die mail nicht einfach in den Papierkorb schieben? :)

    Wenn ich mir, was die Rechtssicherheit des Vertragswerks betrifft, sehr unsicher wäre, dann würde ich als Anbieter lieber die paar zähen Kunden auf dem Weg los. Das wäre im Zweifel günstiger. Das macht den Kohl nicht weniger fett 8o.

  • Bei verspäteter Abrechnung handelt es sich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht => die Verbraucherzentrale kann den Anbieter abmahnen.

    Bringt uns nicht weiter.


    Ab dem Zugang der Abrechnung (auch wenn es später als 6 Wochen ist) beginnt die Verjährungsfrist von 3 (in Worten: drei) Jahren. D.h. keine Abrechnung => kein Verjährungsbeginn. In der Grundversorgung entfällt sogar diese Frist komplett.


    Leider keine große Hilfe für geschädigte Verbraucher, aber so ist das Gesetz.


    Links:

    https://www.bayer-rechtsanwalt…ll_Energieabrechnung.html

    https://www.gasauskunft.de/wec…rjaerhrt-die-gasrechnung/

    https://alleantworten.de/gasrechnung-wann-verjaehrt

    https://www.branmatt.de/energie/grundversorgung-verjaehrung/

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Es haben ja Verbraucherzentralen, wie hier zitiert worden ist

    ("Die VZSH hat die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde über das Vorgehen der DEP informiert und um Prüfung gebeten."), die DEP und deren Vertragswerk bei der Bundesnetzagentur zur Überprüfung gemeldet, auch wurde wohl die Schlichtungsstelle über die Probleme informiert. Wie kann es da sein, dass Kunden die sich bei diesen Stellen melden einfach, sagen wir mal, abgewimmelt werden?

    Man könnte auch seine 'Volksvertreter' (Volksvertreter*innen) 'belästigen' und und fragen wie sie dazu stehen, dass derartige Verträge überhaupt angeboten werden dürfen. Da scheint doch auch die Aufsicht mangelhaft zu sein.