Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?

  • Um euch ein bischen Mut zu machen:

    Habe heute bei meiner Rechtschutzversicher vorgesprochen. Der Fall wird sehr gerne finanziell übernommen. Ich bekomme jetztschon mal einen Gutschein zur Vorortberatung bei einem Rechtsanwalt hier.

    Ein Rechtsanwalt von der der Versicherung mit dem ich telefonisch gesprochen habe meinte, dass wir sehr gute Chancen haben vor Gericht unser Recht durchzusetzen. Ich werde das heute Nachmittag im persönlichen Beratungsgespräch vor Ort vertiefen.

    Klasse!:thumbup:


    Viel Erfolg *Daumendrück*


    ..... und es wäre toll, wenn du uns ein wenig auf dem Laufenden hieltest ....

    *

    Alles was wir hören ist eine Meinung. Keine Tatsache.
    Alles was wir sehen ist eine Perspektive. Keine Wahrheit.

  • Bei mir Gleich.


    Hallo machen Wir sammelklage gegen DEP haben wir mehr Chans und wenn wir verlieren sind die kosten weniger für jede

    Eine "Sammelklage" wie in den USA üblich (und dort gang und gäbe) ist in Deutschland leider immer noch nicht möglich.


    Siehe auch:

    https://www.deurag.de/blog/sammelklage/


    Es gibt lediglich eine "Musterfeststellungsklage", die könnte in unserem Fall aber nur von einer Verbraucherzentrale eingereicht werden, dafür kostet sie nichts und dauert halt ewig (siehe VW - Dieselskandal).

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Heute lag die '2. und letze Mahnung' im Briefkasten, mit einer verstärkten Drohung 'ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte' einzuleiten und 'unsere Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben. Hierdurch entstehen ihnen weitere Kosten.'


    Das Ganze diesmal mit einer 'Mahngebühr' von 5 Euro.


    Inzwischen habe ich auch Antwort von der Schlichungsstelle erhalten, dass die Sache an einen Schlichter weiter geleitet wurde, da es innerhalb der 'Abhilfefrist' zu keiner Einigung gekommen sei. Die DEP hat bis auf die Drohbriefe nicht inhaltlich zu den Beschwerden Stellung genommen. Die müssen zwar an einer Schlichung teilnehmen aber offenbar nicht mitwirken :) - an die Empfehlung Inkassodrohungen und dergleichen zu unterlassen halten sie sich schon mal nicht - das ganze wegen ca. 40 Euro. Ich habe nur einen Abschlag zurückgeholt und darf bei einer geforderten Basispreisanpassung auf den hochgerechneten Jahresverbrauch ohne Heizperiode mit einer deutlich höheren Erstattung rechnen. Die gehen selbst in Richtung Klageweg. Ich bin sehr neugierig ob ich noch in den Genuß einer Schlichterempfehlung komme ...

  • Nabend, gibt's hier eigentlich noch andere, die noch gar keine Abrechnung erhalten haben?


    Wenn ihr zum Teil schon die zweite Mahnung erhaltet, frage ich mich ob da überhaupt noch was kommt.

  • Hallo,


    ich hab auch noch keine Abrechnung. Hatte ihnen am 23.11. eine Email mit Fristsetzung geschrieben, bis jetzt aber keinerlei Reaktion. Werde heute Abend oder spätestens morgen den Fall an die Schlichtungsstelle Energie melden.

    Intelligente Menschen haben im Vergleich zu "weniger" intelligenten einen unschlagbaren Vorteil:

    sie können sich dumm stellen. Umgekehrt ist das nicht möglich.

  • Ich habe mal vorsichtshalber meine mails ausgedruckt und noch per Einschreiben und mit Unterschrift nach Wettringen geschickt - man könnte auch ein Schreiben mit Unterschrift als pdf speichern und per mail senden ... . Ich gebe den Mitddiskutanten doch recht, ihnen keine Chance zu geben geben, sich wegen formaler Dingen Vorteile in der Auseinandersetzung zu verschaffen. Es kann auch ratsam sein, sie aufzufordern ihre Buchhaltung zu informieren und ein Mahnstopp zu veranlassen bis die Sache geklärt ist.

    Also z.B. Veranlassen sie bitte bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes einen Mahnstopp in ihrer Buchhaltung.

    Das für jene die deren Aussage etwas mißtrauen, dass die 2t. die letzte Mahnung gewesen sei :), oder eben vorbeugend für jene, die noch keine erhalten haben.

  • auch ich habe heute die sog. 2. Mahnung von DEP bekommen - Text gleich lautend wie bei DRJ


    da sieht man, dass auch formelle Schreiben, egal an welche Anschrift und auch egal welchen Inhalts garnicht erst wahrgenommen/beachtet werden .... :cursing:


    bei mir folgt jetzt der Musterbrief der Verbraucherzentralen zur Abwehr einer unberechtigten Forderung (Inkassobüro),

    zu finden u.a.:

    https://www.verbraucherschutz.…ng-inkassobuero-download/


    Und hier nochmal allgemeine Infos über die im Oktober 2021 geänderte

    Inkassoreform: Was sich für Sie verbessert und wo Kostenfallen lauern


    https://www.verbraucherzentral…kostenfallen-lauern-65423

    *

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  • Habe auch noch keine Abschlussrechnung erhalten. Meldung meines Zählerstandes Mitte Oktober. Habe 2 Beiträge zurückgeholt.


    Ein Inkassounternehmen muss am Ende doch auch klagen, oder? Wird dabei denn nicht auch über die Rechtmäßigkeit der Forderung geurteilt? Vor allem, wenn an einer Schlichtung nicht mitgewirkt wurde?


    Bin sehr auf die ersten Schlichter-Einschätzungen gespannt…

  • Habe auch noch keine Abschlussrechnung erhalten. Meldung meines Zählerstandes Mitte Oktober. Habe 2 Beiträge zurückgeholt.


    Ein Inkassounternehmen muss am Ende doch auch klagen, oder? Wird dabei denn nicht auch über die Rechtmäßigkeit der Forderung geurteilt? Vor allem, wenn an einer Schlichtung nicht mitgewirkt wurde?


    Bin sehr auf die ersten Schlichter-Einschätzungen gespannt…

    Ja das ist sehr eigenartig, dass manche Rechnungen und Mahnungen erhalten haben und andere nicht. Vielleicht liegt es auch an der Formulierung der Einwände bzw. Widersprüche oder aber an der Höhe der strittigen Posten. Aber wenn du 2 Beiträge zurückgeholt hast, dürften die aus ihrer Sicht ja noch was haben wollen? Ich bin mal gespannt ob sie ein Inkassounternehmen finden, dass unter diesen Umständen und den Bagatellbeträgen den Klageweg bestreiten möchte. Ich hoffe schon auf einen brauchbaren Schlichtervorschlag und darauf, dass man so ein Vertragsverhalten und Geschäftsmodell nicht durchgehen lässt - irgendwo (-wann) hört der Spass ja auf.

  • Habe auch noch keine Abschlussrechnung erhalten. Meldung meines Zählerstandes Mitte Oktober. Habe 2 Beiträge zurückgeholt.


    Ein Inkassounternehmen muss am Ende doch auch klagen, oder? Wird dabei denn nicht auch über die Rechtmäßigkeit der Forderung geurteilt? Vor allem, wenn an einer Schlichtung nicht mitgewirkt wurde?


    Bin sehr auf die ersten Schlichter-Einschätzungen gespannt…

    Prinzipiell ja... Du darfst nur nicht vergessen, dem Mahnbescheid zu widersprechen, der wird nach zwei Wochen rechtskräftig.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Holllaaahhhhh !!!!!

    --> DEP erhöht die Schlagzahl:


    mit Schreiben Eingang 06.12. erhielt ich die 2. Mahnung - erneut mit Inkasso"androhung", Zahlungsziel war der 08.12. !!! (= 2 Tage :cursing:8|).
    Meine Widerspruchs-Antwort wurde am 07. wieder umgeleitet ..... können sie also garnicht bekommen geschweige denn gelesen haben!....... und heute (09.12. !!) erhielt ich deren Schrei-en vom 08.12. (!) dass sie die Sache an ein Inkasso schon weitergegeben hätten ....... :cursing::evil:


    Fazit:

    1. die Post funktioniert viiiiiiiiel bessser/schneller als ihr Ruf ;)


    2. habe gerade online Anzeige erstattet "weil ich mich bedrängt + bedroht (Inkassoandrohung) + genötigt fühle .....

    3.Verbraucherzentrale + Schlichtungsstelle informieren

    4. Montag Anwalt einschalten!

    *

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  • Am 6.12. ist die '2te und letzte Mahnung' eingegangen, die mit dem Datum 1.12. und einer Frist zum 8.ten aufgesetzt wurde, die Inkassoweitergabe mit dem 8.ten überschrieben ging ein am 10.ten. Auf die Beschwerden bzw. Widersprüche geantwortet haben sie nicht - wieso sollte man da nervös werden? Immerhin scheint der Toner nachgefüllt worden zu sein und unten schön fett 'Mit dem heutigen Tag haben wir unsere Forderung an ein Inkassobüro übergeben. Dieses wird sich kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.'


    'Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt ....'


    (Die hätten bisher auch alles programmiert samt der Kündigung lange vorterminiert ans Konto verknüpft ablaufen lassen und auf den Bahamas an den Strand liegen können - oder hat irgendjemand von Euch bisher ein individuelles Schreiben auf Beschwerden und Widersprüche erhalten? 8o)

  • bei mir waren die Daten gleich, insoweit Korrektur zu Post # 774:

    Erhalt 2. Mahnung am 06.12. mit Zahlungsziel 08.12.

    Meine AW wurde am 09.12. erneut umgeleitet .....


    deren Ankündigung man habe an Inkasso übergeben datiert aber schon vom 08. und war heute 10.12. da ......

    *

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  • Wie geht ihr mit Inkasso um?

    Lasst ihr euch eine Abtretungserklärung vorlegen? Bestreitet ihr die Forderung? Vllt. jetzt schon mit Hinweis auf den möglichen Eingehungsbetrug? Würde sich ein Inkassounternehmen möglicherweise mit strafbar machen, wenn sie eine solche Forderung eintreiben?

    Vielleicht wäre der Hinweis auf das laufende Schlichtungsverfahren vernünftig, denn welches Gericht würde nicht erst mal den Ausgang abwarten?

  • Wie geht ihr mit Inkasso um?

    Lasst ihr euch eine Abtretungserklärung vorlegen? Bestreitet ihr die Forderung? Vllt. jetzt schon mit Hinweis auf den möglichen Eingehungsbetrug? Würde sich ein Inkassounternehmen möglicherweise mit strafbar machen, wenn sie eine solche Forderung eintreiben?

    Vielleicht wäre der Hinweis auf das laufende Schlichtungsverfahren vernünftig, denn welches Gericht würde nicht erst mal den Ausgang abwarten?

    Einmalig darauf hinweisen, dass die Forderung streitig ist und danach nicht mehr auf weitere Schreiben eingehen - wenn man denn tatsächlich bereit ist, im Notfall vor Gericht zu gehen.

    Es muss einem nämlich klar sein, dass genau das passieren kann.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Einmalig darauf hinweisen, dass die Forderung streitig ist und danach nicht mehr auf weitere Schreiben eingehen - wenn man denn tatsächlich bereit ist, im Notfall vor Gericht zu gehen.

    Es muss einem nämlich klar sein, dass genau das passieren kann.

    Ich bin da gelassen - sie haben nicht mal auf die Beschwerden und Widersprüche geantwortet - auch nicht nach Eingang des Schlichtungsantrags. Ein seriöses Inkassounternehmen würde das sofort nach dem Kundenhinweis zur Prüfung an DEP zurückgeben und würde auch wissen wollen, wie und ob auf Kundenbeschwerden reagiert wurde.


    Die Anpassung des Basispreises auf die Grundlage einer realistischen Jahresverbrauchsprognose (alle wissen dass sie fast ausschließlich in der verbrauchsarmen Zeit lieferten) garantiert der DEP, sowie ihren Kunden, nichts anderes als den vereinbarten durchschnittlichen Preis während der Lieferzeit - ohne Anpassung würde die DEP durch ihr eigenes Vertragsverhalten sich eine Überbezahlung verschaffen - wer sollte denen da Recht geben? Eine Antwort auf Widersprüche und Beschwerden wäre man Kunden sicher schuldig, zudem sind Firmen die auf diesem Markt ihre Dienste anbieten verpflichtet an Schlichtungsverfahren teilzunehmen, dabei werden sie gebeten währenddessen auf Inkassoaufträge zu verzichten - wie sollten sie da Inkassokosten überwälzen, noch dazu wegen Bagatellbeträgen.

    Klar ist, dass wer ängstlich ist und es nicht durchziehen will lieber schneller als später ihre 'Forderungen' begleichen sollte. Man kann auch die Forderungen unter Vorbehalt begleichen und auf den Schlichtungsvorschlag warten, an den die aber genauso wenig gebunden sind, wie an die Bitte auf Inkassobeauftragung zu verzichten. Ganz zu Ende gedacht muss man klein bei geben oder es durchziehen, was sich finanziell (vom einzelnen Kunden aus betrachtet) nicht lohnen kann - es geht da um andere Dinge - es fühlt sich einfach nicht gut an, dass man auf so eine plumpe Art übers Ohr gehauen werden kann.

  • Ich bin da gelassen - sie haben nicht mal auf die Beschwerden und Widersprüche geantwortet - auch nicht nach Eingang des Schlichtungsantrags. Ein seriöses Inkassounternehmen würde das sofort nach dem Kundenhinweis zur Prüfung an DEP zurückgeben und würde auch wissen wollen, wie und ob auf Kundenbeschwerden reagiert wurde.


    Die Anpassung des Basispreises auf die Grundlage einer realistischen Jahresverbrauchsprognose (alle wissen dass sie fast ausschließlich in der verbrauchsarmen Zeit lieferten) garantiert der DEP, sowie ihren Kunden, nichts anderes als den vereinbarten durchschnittlichen Preis während der Lieferzeit - ohne Anpassung würde die DEP durch ihr eigenes Vertragsverhalten sich eine Überbezahlung verschaffen - wer sollte denen da Recht geben? Eine Antwort auf Widersprüche und Beschwerden wäre man Kunden sicher schuldig, zudem sind Firmen die auf diesem Markt ihre Dienste anbieten verpflichtet an Schlichtungsverfahren teilzunehmen, dabei werden sie gebeten währenddessen auf Inkassoaufträge zu verzichten - wie sollten sie da Inkassokosten überwälzen, noch dazu wegen Bagatellbeträgen.

    Klar ist, dass wer ängstlich ist und es nicht durchziehen will lieber schneller als später ihre 'Forderungen' begleichen sollte. Man kann auch die Forderungen unter Vorbehalt begleichen und auf den Schlichtungsvorschlag warten, an den die aber genauso wenig gebunden sind, wie an die Bitte auf Inkassobeauftragung zu verzichten. Ganz zu Ende gedacht muss man klein bei geben oder es durchziehen, was sich finanziell (vom einzelnen Kunden aus betrachtet) nicht lohnen kann - es geht da um andere Dinge - es fühlt sich einfach nicht gut an, dass man auf so eine plumpe Art übers Ohr gehauen werden kann.

    Genau so sehe ich das auch - aber vor Gericht und auf hoher See... ;)

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    Grover Norquist