Wohnriester Kapitalentnahme zur monatlichen Darlehensrückzahlung?

  • Hallo,

    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen: Ich habe einen Riestervertrag, das Kapital beträgt ca. 25.000 Euro. Ich würde dieses Geld gern nehmen z.B. für die monatlichen Darlehensrückzahlungen für unsere Eigentumswohnung, in der ich gemeinsam mit meinem Mann und unseren drei Kindern wohne. Der Hintergrund: Ich beabsichtige, demnächst meinen Job zu kündigen, u.a. um mehr Zeit für die Pflege meines Vaters zu haben. Daher könnte ich das Geld jetzt - für die monatlichen Rückzahlungen - sehr gut gebrauchen.

    Wisst ihr, ob man das Geld dafür benutzen kann?

    Vielen Dank im Voraus für evtl. Antworten! Juli

  • Hallo.


    Eine schädliche Verwendung bedeutet dass die Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Von den 25.000 Euro wird nur ein Teil übrig bleiben.


    Die Verwendung des Guthabens im Rahmen von Wohn-Riester könnte funktionieren, hat aber auch seine Schattenseiten.

  • Referat Janders: Vielen Dank für die Antwort! Aber: Wäre das denn eigentlich eine "schädliche" Verwendung, wenn man das Geld für die Darlehensrückzahlung verwendet? Denn für z.B. Sondertilgungen kann man einen normalen Riester-Vertrag ja auch in einen Wohnriester umwandeln?

  • Hallo Juli, es gibt bei den Modalitäten der Verwendung von Wohnriester zur Darlehenstilgung eine ungeahnte Flexibilität, die hier neulich diskutiert wurde.

    wie Uwe Vinke richtig schreibt müssen die Tilgungen im Zeitrahmen „6 Monate vor Antragstellung und 12 Monate nach Auszahlung“ erfolgt sein. Es ist aber nicht festgeschrieben, wann nach der Antragstellung die Auszahlung spätestens erfolgen muss. Der genehmigte Antrag ist erst einmal zeitlich unbegrenzt gültig, d.h. die Auszahlung kann auch erst 10 oder 15 Jahre (!) nach Antragstellung erfolgen

    Deine ursprüngliche Frage muss man also mit "nein, das geht so nicht" beantworten. Du kannst die Raten nicht dauerhaft aus dem Riester-Guthaben bedienen. (Es sei denn, Du kündigst förderschädlich, denn danach kannst Du mit dem Geld machen was du willst.)


    Wenn ihr aber etwas finanziellen Spielraum habt, könntet ihr aber einen ähnlichen Weg wie JayEffAr einschlagen und Antragstellung und Auszahlung zeitlich weit strecken. Also z.B. jetzt den Antrag stellen, die Raten weiter aus Einkommen und anderem Ersparten bedienen und wenn die 25.000 € erreicht sind, Riester auszahlen lassen und den Sparstrumpf damit wieder auffüllen. Auch Kombinationen mit der geschickten Ausnutzung von Sondertilgungen oder einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens nach Ende der Zinsbindungsfrist wären denkbar, um nicht die ganzen 25.000 vorstrecken zu müssen. Dazu müsste man aber mehr über das Darlehen wissen.


    Viele Grüße, Guido

  • Hallo Juli

    der Zeitraum, in dem die Tilgungen liegen müssen, ist 6 Monate vor Antragsstellung bei der ZfA bis 12 Monate nach Entnahme.


    Wenn Ihr Euch heute entscheidet, das Riesterguthaben dafür zu verwenden, müsstet Ihr also berechnen, wie lange dieser Zeitraum ist:

    - 6 Monate vor heute (Zeitpunkt der Antragstellung)

    - plus die Zeit der Antragsbearbeitung (das war bei mir ein Monat)

    - plus die Zeit nach der Bewilligung bis zur Entnahme (mein Versicherer lässt das immer nur zum Quartalsende zu mit einer Frist von 3 Monaten)

    - 12 Monate nach der Entnahme (dann will die ZfA wissen, wofür das Geld verwendet wurde)


    Somit kommen schon einige monatliche Tilgungsraten in Betracht (so ca. mindestens 20, wenn nicht mehr).

    Du müsstest einmal prüfen, ob Eure monatlichen Tilgungen über diesen Zeitraum Euer Riesterguthaben abdecken. Vielleicht lässt Euer Darlehensvertrag auch noch Sondertilgungen zu, die man in den Zeitraum legt.

    Oder Ihr verlängert wie von meinem Vorredner beschrieben den Zeitraum bis zur Entnahme, wenn Euch das finanziell möglich ist, so dass mehr monatliche Raten in den Zeitraum passen.

    Aber bitte beachten: monatliche Darlehenszahlungen setzen sich meist aus einem Tilgungs- und einen Zinsanteil zusammen. Ihr dürft bei der Berechnung natürlich nur den Tilgungsanteil berücksichtigen.


    Grüße

  • Hallo zusammen, hallo Referat Janders , tom70794 , Pantoffelheld , JayEffAr - vielen Dank für eure Antworten! Ich schreibe leider erst heute, weil ich noch ein paar Infos einholen musste - und generell leider immer etwas länger (als manch andere Leute) brauche, um solche Finanzinhalte zu verstehen;(

    Ich nenne einfach mal ein paar Fakten zu den Immobiliendarlehen und zum Riestervertrag - und hoffe, alles Wichtige ist dabei (weil jemand von euch geschrieben hatte, um das näher zu beurteilen, müsse man was über die Darlehen wissen)


    Riestervertrag:

    DWS Toprente Klassik, abgeschlossen ca. 2006, der "Rückkaufwert" beträgt ca. 18.000 Euro, das aktuelle Kapital beträgt ca. 26.000 Euro (das Kapital kann man sich - ganz oder teilweise - als Wohnriester auszahlen lassen - richtig?)


    Immobiliendarlehen:

    1. Restschuld 26.000 Euro, monatliche Tilgung 276 Euro, Sondertilgung möglich: 3600 Euro jährlich

    18* x 276 = 4968 / mit Sondertilgung 8568 Euro

    (* 18 weil: Zeitraum 6 Monate vor und 12 Monate nach Antragsstellung)


    2. Restschuld 33.000 Euro, monatliche Tilgung 191 Euro, Sondertilgung nicht möglich

    18 x 191 = 3438 Euro


    3. Restschuld 68.000 Euro, monatliche Tilgung 198 Euro, Sondertilgung möglich: 4655 Euro jährlich

    18 x 198 = 3564 / mit Sondertilgung 8219


    4. "Aufwendungsdarlehen" - 14.880 Euro - wurde vollständig ausgezahlt, die Rückzahlung beginnt in 2026 zu 6 % verzinst - ist zu jedem Zeitpunkt in Teilbeträgen oder ganz rückzahlbar


    -> nimmt man nur die Darlehen 1.-3., dann käme man in 18 Monaten (inkl. Sondertilgung bei 1. und 3.) auf 20.225 Euro - und von dem Rest könnte man dann noch einen Teil vom Aufwendungsdarlehen 4. zurückzahlen (oder sollte man das lieber mit höherer Priorität zurückzahlen??)


    -> passen pro Darlehen zwei Sondertilgungen in den Zeitraum??


    Dann gab es noch den Vorschlag, jetzt den Antrag zu stellen - und das Geld erst später zu entnehmen - da hab ich leider den Sinn dahinter bzw. den Vorteil nicht verstanden?? Warum stellt man den Antrag nicht erst dann, wenn man das Geld auch entnehmen will?


    So, das war's erst mal, für jegliche Ideen - Erklärungen - Beurteilungen wäre ich sehr dankbar:)!

    Juli

  • Hallo.


    Also losgelöst von der Herkunft des Geldes sollte die Rückzahlung von 4. Priorität haben. 6% sind nicht schön, zudem ist es das kleinste Darlehen mit der Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung. Wenn die monatliche Belastung (aktuell nur der Zins) weg ist, entsteht finanzieller Spielraum bzw. wenn die Tilgung einsetzt, wird es enger.

    Den psychologischen Effekt der vollständigen Rückzahlung eines Darlehens und Reduzierung der Anzahl an monatlichen Zahlungen sollte man nicht unterschätzen.


    Das gesetzliche Kündigungsrecht nach 10 Jahren (489 BGB) greift bei keinem der Darlehen?

  • Wie schon Referat Janders schreibt, sollte das Aufwendungsdarlehen (KfW ?) Prioriät haben, weil es sich einfach am meisten lohnt, das teuerste Darlehen zuerst zurückzuzahlen. Das Darlehen ist, wenn ich Dich richtig verstehe, im Moment tilgungslos und wohl auch zinslos? Wenn dem so ist, solltest Du die zinslose Zeit bis 2026 noch nutzen und das Darlehen dann komplett zurückzahlen, wenn Tilgung und Zinszahlung einsetzen.


    Das verbleibende Kapital von 8000 € nach heutigem Stand sollte dann in die Tilgung des nächstteureren Darlehens gehen (Du hattest zu Zinssätzen von Darlehen 1-3 noch nichts geschrieben) und das so früh wie möglich, um möglichst viel von den Zinsen zu sparen.


    Also siehst Du bei der Zeitplanung zu, dass die Tilgung von Nr. 4 im Jahr genau zum Tilgungsbeginn 2026 auf einen Schlag passiert. Dann sollte die Auszahlung ein Jahr vorher sein. Du legst Dir das Geld für Nr. 4 zurück und verwendest den Rest für Sondertilgungen (das sind dann schon etwas mehr als 8000 €, weil Du in den Riester noch weitere 4 Jahre länger einzahlst und Zulagen bekommst), auf das teurere Darlehen zuerst. Das geht auf mindestens 2 Kalenderjahre (2026 und 2025), eventuell sogar schon 2024.

  • Hallo Juli, wir brauchen mehr Details ;)


    Hallo, Referat Janders , ich habe mir es so gedacht (ohne es wirklich genau zu wissen), dass es ein gefördertes Darlehen ist, das erst zinsfrei oder zinsgünstig ist und nach X Jahren denn auf den höheren Zinssatz von hier 6 % angehoben wird. Etwa so wie https://www.nrwbank.de/de/them…is-2001-bewilligt-wurden?


    Die Konditionen sollte man sich aber in jedem Fall zu Gemüte führen. Eventuell ist die Verlängerung des zinslosen/zinsgünstigen Zeitraums möglich, wenn Einkommensgrenzen noch eingehalten werden. Da muss man aber auch aufpassen, dass das vermeintlich zinsgünstige Darlehen auch nach heutigen Maßstäben noch wirklich zinsgünstig ist.

  • nein, 4. ist tatsächlich zins- u tilgungsfrei bis 2026, bei 1.-3. habe ich nur die Tilgung aufgeschrieben ...

    Vielen Dank schon mal für die Antworten:)!

    Weil noch Fragen auftauchten bzgl. Darlehensbedingungen und Herkunft:

    1. Restschuld 26.000 Euro, monatliche Tilgung 276 Euro, Sondertilgung möglich: 3600 Euro jährlich

    18 x 276 = 4968 / mit Sondertilgung 8568

    -->GLS-Bank, 1,7%, Zinsbindung bis 2028


    2. Restschuld 33.000 Euro, monatliche Tilgung 191 Euro, Sondertilgung nicht möglich

    18 x 191 = 3438

    -->IFB, Ökologisch Bauen, eff. Jahreszins 2,06 %, Zinsbindung bis 2033 (aber ich glaube, nach 10 Jahren kann man immer raus?)


    3. Restschuld 68.000 Euro, monatliche Tilgung 198 Euro, Sondertilgung möglich: 4655 Euro jährlich

    18 x 198 = 3564 / mit Sondertilgung 8219

    -->IFB, 1,84 % Zinsen, hinzu kommt ein "Laufender Kostenbeitrag" von 0,5 %, macht also 2,34 % (?), Zinsbindung bis 2028


    4. "Aufwendungsdarlehen" - 14.880 Euro - wurde vollständig ausgezahlt, die Rückzahlung beginnt in 2026 mit 6 % verzinst - ist zu jedem Zeitpunkt in Teilbeträgen oder ganz rückzahlbar

    IFB, bis 2026 zins- und tilgungsfrei, dann 6 % Zinsen, jederzeit rückzahlbar (ohne Entschädigung)


    Grüße!

    Juli

  • Juli, bitte schau auch noch mal in die Bedingungen oder frage bei der IFB nach. Eventuell kannst Du die 6 % vermeiden, wenn Euer Einkommen auch noch niedrig genug für die Förderung ist.


    Marschroute: 1. Sondertilgungen zuerst in die teuren Kredite stecken. 2. Alle Kredite nach 10 Jahren prüfen. Wenn bessere Konditionen verfügbar dann umschulden. Und die gesparten Zinsen natürlich immer in eine höhere Tilgungsrate stecken ;)

  • Das verbleibende Kapital von 8000 €

    Pantoffelheld , das hast du weiter oben geschrieben - ich versuche die ganze Zeit herauszufinden, wie du zu diesen 8000 Euro kommst :/ .. vielleicht kannst du helfen?


    und was ich außerdem nicht verstanden habe: Worin liegt der Vorteil, wenn man Antragsstellung und Auszahlung "zeitlich weit streckt", wie es hier im Forum ein Vorschlag (von JayEffAr glaube ich) war?

  • Vergiss die 8.000 € bitte. Ich hatte versucht, im Kopf zu rechnen. Zu viel / zu große Zahlen... ?(


    Es ging nur darum, was vom Kapital nach Rückzahlung von Nr. 4 noch übrig bleibt. Also eigentlich 26.000 minus 15.000 gleich 11.000. Plus das was Du bis zur Entnahme noch in den Riester einzahlst plus die Zulagen plus die Wertsteigerung.


    Der Vorteil der Streckung ist, dass Du das Guthaben unter Wahrung der Förderung als Wohnriester nutzen kannst, ohne es auf einen Schlag einsetzen zu müssen. So hast Du die Flexibilität, erst 2026 die Nummer 4 zu tilgen (vorher macht keinen Sinn, weil 0%) und vom Rest so früh und so viel in Nr. 3 zu stecken wie möglich. Im Idealfall bekommst Du dort die Sondertilgung sogar in drei Kalenderjahren unter: 2024, 2025 und 2026.


    Es lohnt sich, von dem Plan vor der Ausführung noch eine Zeichnung zu machen...

  • sorry, aber ich hab's noch immer nicht verstanden;(: wenn ich das Geld erst frühestens 2024 entnehmen will - warum sollte ich dann jetzt schon den Antrag stellen? Denn wenn ich es richtig verstanden habe, dann darf man doch immer nur das entnehmen, was in 6 Monate vor und 12 Monate nach Antragsstellung passt? Wenn die 18 Monate dann eh erst in drei Jahren greifen - hab ich doch keinen Vorteil, jetzt schon den Antrag zu stellen??

  • Das war auch pädagogisch ungeschickt, mit dem superdupertricky Szenario anzufangen. Und Deine Situation ist auch eine komplett andere als die von Jay. Aber seine Erkenntnisse können trotzdem nützlich sein für Dich:


    1. Du kannst den Antrag irgendwann stellen, auch jetzt schon. Den Zeitpunkt der Auszahlung kannst Du (fast) beliebig nach hinten schieben.

    2. Es werden nur Tilgungen maximal 6 Monate vor Antrag angerechnet. das ist für Dein Szenario aber irrelevant.

    3. Nach der Auszahlung hast Du 12 Monate Zeit, das Geld fachgerecht unterzubringen. Du musst es also nicht zu einem Stichtag und in einer Summe tun, wie fast alle immer geglaubt haben (ich bis vor ein paar Tagen eingeschlossen).

    4. Du könntest den Termin also so legen, dass Du Nr. 4 komplett tilgst und zwei Sondertilgungen bei Nr. 3 und dann noch eine Sondertilgung bei Nr. 1 mitmachst.

    5. Du solltest aber auch die Kündigungsmöglichkeiten der Darlehen nach 10 Jahren prüfen. Eventuell musst Du gar nicht erst mit Sondertilgungen herumkrümeln, sondern kannst gleich komplett ablösen.


    Passt das bisher so für Dich?


    Leider ist es bei Riester immer noch komplizierter als anderswo und man muss noch 1-2 Runden drehen, um zu ermitteln, ob das nicht nur eine praktikable Möglichkeit ist sondern sich für Dich auch wirklich finanziell lohnt. Zwei Stichworte dazu: Das Wohnförderkonto mit 2% fiktiver jährlicher Verzinsung erzeugt eine Steuerlast in der Rente. Und auf die Rendite Deines laufenden Vertrags nach Förderung und Steuern sollte man schauen. (Wenn Du z.B. noch Kinder auf dem Vertrag hast, könnte es günstiger sein, dort weiter zu sparen, bis die aus dem Kindergeld sind).


    Viele Grüße

    Guido