Denn wenn ich es richtig verstanden habe, dann darf man doch immer nur das entnehmen, was in 6 Monate vor und 12 Monate nach Antragsstellung passt?
Hallo Juli, ich versuche es auch nochmal. 😊
Der Zeitraum ist von 6 Monate vor ANTRAGSTELLUNG bei der ZfA bis 12 Monate nach ENTNAHME bei Deiner Versicherung. Wenn Du also den Antrag jetzt (sagen wir mal 01. März 2021) stellst, aber erst am 31.03. 2026 das Kapital entnimmst, dann kannst Du alle Tilgungsraten, die zwischen 01. September 2020 bis 31.03.2027 liegen, für die Verwendung Deines Riesterguthabens angeben.
Wie Pantoffelheld und Referat Janders aber richtig sagen, sollte zuerst das teure Darlehen getilgt werden. Mit dem ganzen Rest können dann weitere Tilgungsraten der anderen Kredite aus dem Zeitraum „Jetzt bis 2027“ abgedeckt werden.
Es macht auch vielleicht deshalb durchaus Sinn, den Antrag jetzt schon zu stellen, denn bei der Antragstellung muss man einige Informationen über die Darlehen bei der ZfA einreichen, u.a. die aktuelle Restschuld. Die ZfA stellt dann anhand der Restschuld die Höhe des Betrages fest, die maximal aus dem Riesterguthaben entnommenen werden darf.
Hat man dann also den Bescheid der ZfA in der Hand, hat man schon einmal schwarz auf weiß, dass die ZfA diese Darlehen akzeptiert und welche Summe man entnehmen darf, und kann in Ruhe abwarten bis der richtige Zeitpunkt für die Entnahme gekommen ist, ohne die Sorge haben zu müssen, dass dann im Jahre 2026 der Antrag aufgrund irgendwelcher (mir im Moment unerfindlichen Gründen) nicht durchgeht.