Steuerklassenwechsel rückwirkend zur Heirat auch jahresübergreifend möglich?

  • Hallo zusammen,


    meine Frau und ich haben im Mai 2020 geheiratet. Bei Heirat gibt es ja (ausnahmsweise) die Möglichkeit, die Steuerklasse rückwirkend zu ändern. Weiß jemand, ob dies auch jahresübergreifend geht, d.h. könnten wir jetzt noch rückwirkend unsere Steuerklasse ändern? Kann dazu leider nichts finden und unser Finanzamt antwortet nicht...


    Mir geht es konkret um die Optimierung der Steuerklasse meiner Frau, um mehr Elterngeld zu erhalten.


    Im Netz finde ich dazu leider nichts. Dort enden die Diskussionen leider oft damit, dass ein Steuerklassenwechsel nichts an der Steuerschuld ändert. Das ist mir durchaus bewusst - aber darum geht es ja in unserem Fall nicht :)


    Würde mich sehr freuen, wenn jemand helfen könnte.

  • Wenn du den Antrag zum Steuerklassenwechsel morgen zur Post bringst, wird dein Arbeitgeber frühestens im März 2021 andere Abzugsmerkmale verwenden. Die bekommt er automatisch monatlich übermittelt. Dann ändert dich aber nichts an eurer geleisteten Steuerzahlung von Februar 2021 oder noch früher. Der Zug ist abgefahren. Wenn ihr bis jetzt zuviel Steuern gezahlt habt, korrigiert ihr das über die Steuererklärung im Nachhinein. Die 4:4 ist im übrigen der sicherste Weg eine Nachzahlung zu vermeiden.

  • Danke für deine ausführliche Antwort. Da meine Frau leider in Kurzarbeit ist und diese noch weiter andauert, müssen wir jetzt wohl sowieso einige "verheiratete Monate" ausklammern und die unverheirateten Monate überwiegen. Daher wäre eine Optimierung des Elterngelds über die Steuerklassen für uns jetzt dann sowieso nicht mehr möglich gewesen.