Hallo,
ich habe vor über 10 Jahren einen Riestervertrag bei der Allianz abgeschlossen.
Bereits mehrfach habe ich (auch per Einschreiben) die Allianz um folgende Angaben gebeten:
- Effektivzinssatz (auf Grundlage meiner eingezahlten Beträge, mit Zulagen)
- Die Gesamtsumme aller über die Gesamtlaufzeit anfallenden Kosten bis Rentenbeginn unter der Prämisse, dass das der Vertrag so fortgeführt wird, wie bisher.
Ich hatte im Briefeinschreiben eine Frist gesetzt, die vor einer Woche abgelaufen ist.
Ich würde nochmal ein Einschreiben an den Vorstand abschicken und vermute, dass der Allianzkonzern auch zur Auskunft verpflichtet ist.
Meine Frage: Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich in meinem Schreiben beziehen?
Vielen Dank im Voraus
Hagen