Effektivzins Riestervertrag

  • Hallo,

    ich habe vor über 10 Jahren einen Riestervertrag bei der Allianz abgeschlossen.

    Bereits mehrfach habe ich (auch per Einschreiben) die Allianz um folgende Angaben gebeten:

    - Effektivzinssatz (auf Grundlage meiner eingezahlten Beträge, mit Zulagen)

    - Die Gesamtsumme aller über die Gesamtlaufzeit anfallenden Kosten bis Rentenbeginn unter der Prämisse, dass das der Vertrag so fortgeführt wird, wie bisher.

    Ich hatte im Briefeinschreiben eine Frist gesetzt, die vor einer Woche abgelaufen ist.

    Ich würde nochmal ein Einschreiben an den Vorstand abschicken und vermute, dass der Allianzkonzern auch zur Auskunft verpflichtet ist.

    Meine Frage: Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich in meinem Schreiben beziehen?

    Vielen Dank im Voraus

    Hagen

  • Warum rechnest du das nicht einfach selbst aus anhand deiner Unterlagen?


    Oder lässt uns dir helfen?


    Wir brauchen

    Vertragsbeginn und ende

    Bisheriges Vermögen

    Monatliche Einzahlung

    Kapitalgarantie am Ende

    Kapitalprognose bei x% Rendite

    Rentenfaktor je 10000 euro Kapital

    Garantierte Rente

    Wieviel Zulage bekommst du? Nur deine oder kinder


    Sollte alles in deinen Unterlagen stehen

  • Vielen Dank für das Angebot, ich selber könnte das nicht rechnen.

    Die Allianz ist ein Riesenkonzern, bei dem ich einen Vertrag über Jahrzehnte habe und ich erwarte ehrlich gesagt die Auskunft von der Allianz, zumal ich es bereits mehrfach angefragt habe.

    Wie gesagt, werde ich noch ein letztes Einschreiben schicken und dort die Rechtgrundlage benennen und den Schriftwechsel dann ggf. veröffentlichen.

  • Wenn ich mir den Riester meiner Frau ansehe, gibt es Infos zu Kosten und Rentenfaktor. Aber ein Effektivzins wird nirgendwo genannt. Würde mich nicht wundern, dass die Allianz mitteilt sie sei zu dieser Info nicht verpflichtet.

  • Hallo Hagen,


    Du darfst natürlich Auskunft zu Deinem Vertrag verlangen und solltest in jedem Fall eine Antwort erhalten. Dass es speziell für die von Dir gewünschten Informationen eine Rechtsgrundlage gibt, sehe ich allerdings eher nicht.


    Die Kosten stehen bei Riester-Verträgen inzwischen im Produktinformationsblatt (PIB), das vorvertraglich ausgehändigt werden muss. Zu Neuverträgen der Allianz findest Du sie z.B. hier: https://www.allianz.de/service…formation-presse-riester/


    Wenn für Deinen Altvertrag noch kein PIB erstellt werden musste, bin ich mir nicht sicher, ob Du diese Informationen trotzdem verlangen kannst. Es kann gut sein, dass es darüber denn keine Auskunftspflicht gibt. Eine Prognose der zukünftig anfallenden Kosten durch den Anbieter wird nicht gegeben. Wenn Dir die Informationen aus dem PIB vorliegen, kannst Du das aber leicht selbst ausrechen.


    Die Angabe des bisher erzielten Effektivzinses ist unüblich. Dazu brauchst Du aber nicht den Vorstand bemühen, denn das kannst Du selbst besser!


    Also spar Dir doch die Mühe mit dem Einschreiben und steck die Energie lieber in das Auskundschaften der Excel-Funktion XINTZINSFUSS. Wenn Du den Bogen erstmal raus hast, kannst Du gleich noch die Rendite von Deinen anderen Geldanlagen ausrechnen. Leg Dir aber bei bestimmten Produkten lieber ein Paket Taschentücher bereit...


    Wenn Du keine Tabellenkalkulation zur Hand hast, kannst Du auch unter https://www.zinsen-berechnen.de/renditerechner.php zum Ergebnis kommen. Bei über 10 Jahren monatlichen Zahlungen gibt das aber eine anständige Klickorgie.


    Viel Erfolg! Guido

  • Hallo, danke für die Antworten, aber der Konzern muss doch verpflichtet sein, mir die Summe der Kosten für Abschluss, Vertrieb und Verwaltung zu nennen (zumindest zwischen Vertragsabschluss bis heute).

    Das ist auch deshalb für mich interessant, weil ich die monatliche Rate nach 3 Jahren Vertragslaufzeit um 100 €/Monat kürzen musste.

    Auf welche Grundlage kann ich mich da berufen?

    Welches Verbrauchermagazin könnte ich bezüglich der Antwort mit ins Boot holen?

    Bin für Hinweise dankbar.

  • Du kannst jederzeit einen Honorarberater oder Anwalt hinzuziehen. Ein Robin-Hood-Magazin dass deinen Fall für null Euro vertritt gibt es nicht.


    Zur Berechnung hast du alle Daten in deinen Unterlagen. Du kannst selbst rechnen oder sie wie oben genannt hier reinschreiben.


    Viel Erfolg.

  • judy : ich hab an diesem Forum immer gemocht, dass nicht gehatet, sondern produktiv vorgegangen wird. Bleiben wir doch dabei.


    Der Wunsch, dass Riester-Verträge und ihre Kosten vonseiten der Versicherer transparenter gestaltet werden, ist schließlich nicht verkehrt.

  • Hallo PA, vielen Dank für den Verweis auf Finanztest 3/2021, den werde ich mir umgehend besorgen.

    Zwischenzeitlich habe ich das BaFin (Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht) in Bonn via E-Mail angeschrieben. Gestern kam der Brief des BaFin, das diese den Allianzvorstand um Stellungsnahme gebeten hat. Der Vorgang kann nach Info des BaFin erfahrungsgemäß drei Monate dauern.