Jahressteuerbescheinigung: Unklare Position (vor 2018-Anteile)

  • Hi allerseits,


    in meiner Jahressteuerbescheinigung wird bei einem Depot Kapitalerträge / Kapitalertragssteuer / Solidaritätszuschlag mit 0 Euro angegeben, darunter taucht aber ein zweistelliger Betrag auf mit dieser Beschreibung - siehe Bild im Anhang.


    Ich habe mir ihn jetzt 10x durchgelesen und nicht verstanden.


    Kann mir jemand erläutern, worum es sich dabei handelt?

    Wie muss ich steuerlich damit umgehen? Kann ich damit meine Kapitalerträge mindern? Oder muss ich den Betrag über meine KAP-Anlage / Steuererklärung als unversteuert angeben?


    Vielen Dank!

  • Das müsste die Summe aller bis Ende 2017 erhaltenen Thesaurierungen sein. Die solltest Du ja jährlich manuell in der Steuererklärung angeben, damit Du im Jahr des Zuflusses (mit automatischer Wiederanlage) die Kapitalertragsteuer zahlen durftest. Da es ausländische Fonds sind, wurde das nicht automatisch abgeführt.


    Die Summe ist nun als Teil der Kapitalerträge zwischen Kauf und Verkauf angegeben. Wenn Du sie all die Jahre versteuert hast, kannst Du sie von den Gesamterträgen abziehen, um sie nicht nochmals versteuern zu müssen. Ggf. musst Du auf Nachfrage die Nachweise der Vorjahre vorlegen.


    Siehe auch hier unter Punkt 3:

    https://www.finanztip.de/index…etf/thesaurierende-fonds/


    Nach meiner Erfahrung war die jährliche manuelle Versteuerung für viele Anleger*innen zu kompliziert. Wenn sie dann beim Verkauf die nicht versteuerten Thesaurierungen wieder nicht angeben, werden sie nachgelagert versteuert. Im Prinzip haben sie dann unerlaubterweise von einem Steuerstundungseffekt profitiert. Ich kenne aber keinen Fall, wo es deswegen Ärger gab.


    Dies ist ausdrücklich keine Aufforderung zur Steuervermeidung! Wenn jemand hier Präzedenzfälle oder Urteile kennt, freue ich mich über Ergänzungen.

  • Hallo allerseits,


    vielen Dank für die Ausführungen.


    Das heißt, diese Summe wurde nun automatisch abgeführt beim Verkauf - konnte/durfte aber nicht mit dem Freibetrag verrechnet werden (Kapitalerträge = 0 Euro im gleichen Jahr)?


    Und es ist so zu verstehen, dass man sie sich zurückholen kann, wenn sie bereits versteuert wurde? Woran kann man das festmachen?


    In den vergangenen Jahren war nie so eine Position in den Jahressteuerbescheinigungen enthalten. Immer nur Kapitalerträge, meist unter Freistellungsauftrag. Das heißt die „Wiederanlegungen“ im Thesaurierer waren hier bereits enthalten - und damit der Abzug möglich?


    Vielen Dank!

  • Zur Frage, woran man erkennt, ob es in der Vergangenheit schon versteuert wurde: Dann musste in den damaligen Steuerklärungen explizit in einem Feld "ausschüttungsgleiche Erträge" (ausländische Investmentfonds) etwas angegeben sein.


    Wenn man gar keine Anlage KAP abgab, weil man alles über die Kapitalertragsteuer abgegolten sah, dann war das vermutlich nicht der Fall. Dann kann man sie jetzt auch nicht von der zu versteuernden Summe abziehen.


    Unabhängig von den jährlichen Steuermitteilungen des Depotbank müsstest Du auch immer bei den Thesaurierungen eine Ertragsmitteilung erhalten haben. Wenn sich diese zur jetzt genannten Summe addieren, ist es plausibel.

  • Unabhängig von den jährlichen Steuermitteilungen des Depotbank müsstest Du auch immer bei den Thesaurierungen eine Ertragsmitteilung erhalten haben.

    Einspruch: das war bei weitem nicht bei allen Banken so. Bei Flatex gab es eine Summe, die nicht aufgeschlüsselt war, z.T. waren nicht alle Fonds angegeben und man musste sich die Daten aus dem Bundesanzeiger zusammen suchen.


    Ich würde es für d90 so formulieren:

    Sofern auf den Steuerbescheinigungen 2017 und älter unten die ausschüttunsgleichen Erträge angegeben waren und weiter unten nicht stand, dass Erträge nicht bekannt waren und diese Beträge manuell in die Anlage KAP eingetragen und damit versteuert wurden kannst Du die Erträge der aktuellen Bescheinigung abziehen. Gleiches gilt mMn wenn damals die Summe aller Erträge inkl. der ausschüttungsgleichen unter dem Pauschbetrag lag.

    In den vergangenen Jahren war nie so eine Position in den Jahressteuerbescheinigungen enthalten.

    Sofern Du nichts verkauft hast von vor 2018 passiert auch nichts.


    Bei gut organisierten Banken gab es Anfang 2018 einen Beleg über den fiktiven Verkauf Ende 2017. Dort stehen dann zum einen die Wertzuwächse von Kauf bis 31.12.17 drin - die werden bei Verkauf versteuert und dafür hast Du in der Vergangenheit nichts gezahlt - und die "besitzzeitanteiligen akkumulierten thesaurierten Erträge". Letztere sollten die Summe der ausschüttungsleichen Erträge sein, die Du jetzt wieder findest.

  • Die Summe ist nun als Teil der Kapitalerträge zwischen Kauf und Verkauf angegeben. Wenn Du sie all die Jahre versteuert hast, kannst Du sie von den Gesamterträgen abziehen, um sie nicht nochmals versteuern zu müssen. Ggf. musst Du auf Nachfrage die Nachweise der Vorjahre vorlegen.


    Dies ist ausdrücklich keine Aufforderung zur Steuervermeidung! Wenn jemand hier Präzedenzfälle oder Urteile kennt, freue ich mich über Ergänzungen.

    Ich würde auch erwarten, dass das Finanzamt Erklärungen der Vorjahre überprüft, bevor es spätere Betragsabsetzungen akzeptiert; denn die Beträge könnten vierstellig sein und deshalb sollte das Finanzamt schon gründlich agieren.