Vater verstorben, Mutter und Schwester leben noch, erbe ich trotzdem?

  • Hallo,
    ich lebe seit über 15 Jahren im aussereuropäischem Ausland. Mein Vater zu dem ich nicht das beste Verhältnis hatte ist im Januar verstorben. Meine Mutter ist über 80 und dement, kann nicht alleine im Haus leben und wohnt derzeit bei Verwandten die sich kümmern. Meine Mutter steht sehr unter dem Einfluss meiner Schwester, die ihr geraten hat das Haus schnell zu verkaufen um eine Wohnung in einem Pflegeheim finanzieren zu können, womit ich nicht einverstanden bin, da die Grundstückspreise (Haus auf ca 1000m² ) in Hamburg konstant steigen.
    Beide Eltern waren im Öffentlichen Dienst für jeweils 40 Jahre bevor sie auf Rente gingen, sind also nicht verarmt sondern sollten eine ausreichende Rente bekommen und für Pflege aufkommen zu können, Pflegeversicherungen gibt es ausserdem.
    Habe ich ein Mitspracherecht oder gibt es für mich überhaupt so etwas wie einen Erbteil nach dem Tod meines Vaters?
    vielen Dank für Ihre/Eure Antworten, ich kann derzeit unmöglich nach Deutschland.

  • Ja, Du hast sehr wahrscheinlich von Deinem Vater mind den Pflichtteil geerbt (vollständige Enterbung gibt es nur selten, bei Straftaten etc). Gab es ein Testament? Und welchen Güterstand hatten die Eltern? Falls ohne Testament und falls Zugewinngemeinschaft (also ohne Erklärung von Gütertrennung oder -Gemeinschaft) würde das „gemeinsame“ Vermögen von Vater und Mutter halbiert. Von der Hälfte des Vaters ging die Hälfte an die Mutter (inkl pauschalem Zugewinnausgleich) und die verbleibenden zwei Viertel an Dich und Schwester.


    Wenn Deine Mutter dement ist, ist sie nicht geschäftsfähig, kann also selbst kein Haus kaufen. Hat Deine Schwester oder wer anderes eine Vorsorgevollmacht? Oder gibt es einen gerichtlich bestellten Betreuer?


    Dem Verkauf des Hauses widersprechen geht (zB bei Teileigentümerschaft) nicht.

  • Dem Verkauf des Hauses widersprechen geht (zB bei Teileigentümerschaft) nicht.

    So pauschal ist das nicht richtig. Es kommt nun immer drauf an, wie wer im Grundbuch nach dem Erbe steht.


    https://immoeinfach.de/blog/me…che-auswirkungen-hat-das/


    Zitat

    ich kann derzeit unmöglich nach Deutschland.

    Du kannst Dich aber an einen dt. Notar wenden, über entsprechende finanzielle Mittel für die Notarkosten scheinst Du ja mutmasslich zu verfügen.


    Ist nur meine bescheidene Meinung: die Spekulation auf eine Wersteigerung des Hauses / Grundstückes eines EXILANTEN liest sich schon ziemlich verwegen. Du hast ja die Last rund um das Haus weit entfernt von D nicht, die Last hat ja die Verwandtschaft und das schon seit vielen Jahren. Wen niemand das Haus bewohnen möchte oder kann, macht es wenig Sinn, es in den Leerstand zu verfrachten oder der Verwandtschaft eine Vermietung aufzuhalsen. Geld ist halt nicht alles, schon gar nicht diese spekulativen Gedanken wenn man die Familie und das Land vor so vielen Jahren verlassen hat, helfen niemanden.


    Aus dem Verkauf des Hauses müsstest Du wahrscheinlich ausgezahlt werden. Kläre solche aufwendigen Sachen lieber beim Experten und nicht in kostenlosen Internetforen mal eben über dem Zaun.


    Viel Glück!

  • Danke Galileo,
    wenn ich Dich richtig verstanden habe, würde mir also ein Viertel zustehen, d.h. meine Schwester kann das Haus nicht ohne mein Einverständis veräussern oder müsste mich auszahlen, wenn ich das richtig verstanden habe. und NEIN, meine Mutter will kein Haus KAUFEN, es geht um das Elternhaus in Hamburg, in dem meine Mutter nicht alleine wohnen kann, da sie z.Bsp. vergisst das Gas ausszumachen, Wasser abzustellen usw.
    Ob ein Testament vorhanden ist, habe ich bisher nicht gefragt, da die ganze Angelegenheit noch sehr frisch ist und ich nicht rüberkommen will als wäre ich hinter einem Erbe her. Es geht mir darum das meine Mutter abgesichert ist, selbständig entscheiden kann sie kaum noch etwas und meine Schwester beeinflusst sie stark.
    :
    sorry @Vino Verde, das hört sich für mich eher nach Geschwurbel an, als nach Fachwissen. Ich bin auch davon ausgegangen, hier fachmännischen Rat zu bekommen, nicht Antworten von Leuten die der Meinung sind sie kennen sich aus und haben ohnehin Langeweile. Danke trotzdem für deine Zeilen. Allerdings lösen Sätze wie, Zitat: ... über entsprechende finanzielle Mittel für die Notarkosten scheinst Du ja mutmasslich zu verfügen.... oder:

    Geld ist halt nicht alles, schon gar nicht diese spekulativen Gedanken wenn man die Familie und das Land vor so vielen Jahren verlassen hat, helfen niemanden.....was hat das eine mit dem anderen zu tun? ,..erschliesst sich mir grad nicht wirklich :/

  • Wer sich mit solchen Themen so an die Öffentlichkeit wendet, braucht sich über nichtfachgerechte Meinungsäusserungen nun wirklich nicht zu wundern. Dummerweise wurde nicht das geschrieben, was Du gerne lesen willst bzw. lieber nicht hören wolltest, nicht wahr?


    Einen rechtsischeren komplexen Rat kannst Du nicht kostenlos erwarten. Und ein Erbe ist aktiv anzutreten, das heisst Du wirst Dich wohl oder übel über die genauen Vermögensverhältnisse kundig machen müssen, gerade weil Du ja einen schnellen Verkauf aus zu verhindern versuchst, man nennt das Auskunftsanspruch.


    Das Ganze sieht am ehesten danach aus, das in einer Teilungsversteigerung enden wird.

  • Es geht mir darum das meine Mutter abgesichert ist, selbständig entscheiden kann sie kaum noch etwas und meine Schwester beeinflusst sie stark.

    Das ist doch ein verständliches Ansinnen. Erbengemeinschaften (in diesem Fall Deine Mutter, Deine Schwester und Du) können am einfachsten durch Einigkeit zwischen allen aufgelöst werden. Mein Rat wäre, auf Deine Schwester zuzugehen und mit ihr das offene Gespräch zu suchen. Es wird vielleicht einige Runden benötigen, aber letztlich macht es die Sache um ein Vielfaches einfacher, wenn ihr eine gemeinsame Lösung findet.

    Natürlich kannst Du einen Rechtsanwalt hinzuziehen (und das mag je nach Konstellation auch ratsam sein), aber ich würde es erst mal mit einem offenen Gespräch versuchen. Ihr sitzt nun mal im gleichen Boot. Dann könnt ihr auch gemeinsam den Erbschein beantragen und alles weitere gemeinsam regeln.


    (Zum Viertel: Ja, ein Viertel des Besitztes des Vaters, also ein Achtel des Hauses, wenn dieses zu gleichen Teilen Mutter und Vater gehörten. Du hast zwei Jahre Zeit, ohne Kosten das Grundbuch bereinigen zu lassen, benötigst dafür allerdings den Erbschein. Und ja, die Schwester kann nicht das ganze Haus ohne Deine Zustimmung verkaufen während die Erbengemeinschaft besteht).


    Wie sich das aus der Ferne anhört, ist die Mutter nicht geschäftsfähig, kann also selbst keine größeren Rechtsgeschäfte mehr eingehen. Es mag sein, dass die Schwester viele alltägliche Dinge und auch Verträge für die Mutter regelt, aber rechtlich darf sie es ohne Vollmacht nicht (und wären bei Prüfung nichtig - das wäre ein Druckmittel, solltest die Schwester absolut nicht einsichtig sein). Und Haus/Wohnungs-Käufe und -Verkäufe müssen vor dem Notar erfolgen, der auch die Geschäftsfähigkeit der Mutter prüft (und dann möglicherweise verneinen würde, und selbst wenn nicht: Dann wäre der Verkauf möglicherweise ungültig und Du könntest Rückabwicklung verlangen). Auch hier wäre die beste Lösung das Gespräch mit der Schwester, um die Umstände zu kennen und ggfs (falls nötig) sich beim Gericht als Betreuer bestellen zu lassen (ist nicht garantiert, das Gericht kann auch eine fremde Dritte Person bestellen und es hat auch einige weitere Nachteile, z.B. Prüfvorbehalt des Gerichts, etc. bitte unbedingt fachmännisch informieren). Das wird ohne Einigkeit sonst sehr schnell sehr kompliziert, teuer und auf persönlicher Ebene unschön.

  • Ich pflichte Galileo bei.

    Abzuklären ist, ob es ein Testament und welches Testament es gibt.

    Besteht ein sog. Berliner Testament, erbt die Frau alles vom Mann. Die Kinder erben erst nach dem Tod der Mutter.

    Ist das nicht der Fall, erbt die Frau die Hälfte (Zugewinngemeinschaft) und die 2 Kinder jeweils die Hälfte der anderen Hälfte. Es bildet sich eine Erbengemeinschaft, die einen Hausverkauf gemeinsam regeln muss.


    Bei der Demenz der Mutter ist eine Betreuung angeraten. Die kann durch eine Vorsorgevollmacht mit der Tochter vielleicht schon geregelt sein, sonst ist ein Betreuer zu bestellen.


    Grundsätzlich wird die Mutter wohl eines Tages ins Pflegeheim gehen. In dem Fall könnte das Haus verkauft werden müssen, wenn die Rente der Mutter für die Kosten nicht ausreichen sollte. Hier fordert der Sozialträger dann das fehlende Geld durch den Verkauf des Hauses ein. Die fehlenden Kosten können allerdings auch von den Kindern freiwillig übernommen werden.


    Da es ja um die Versorgung der Mutter geht, ist der Gedanke der Schwester nicht schlecht, den Erlös aus dem Hausverkauf für die Unterkunft der Mutter einzusetzen. So hat man die Entscheidung noch selbst in der Hand.

    Dies bedeutet allerdings den Willen zu einer gemeinsamen Lösung. Meine Empfehlung: Sich an einen Tisch setzen, miteinander reden und dabei nicht nur das Erbe im Blick zu haben.

  • Vorab: Auch wenn Deine Mutter dement ist, hat ihr Wille Vorrang, auch wenn die anderen Menschen um sie herum das für eine schlechte Idee halten. Wenn sie z.B. sehr an dem Haus hängt und es auf jeden Fall behalten möchte, dann darf es nicht verkauft werden.


    Zum Thema (Vorsorge-) vollmacht bzw. Betreuung:


    Du solltest zuerst klären, ob es Vollmachten von Deiner Mutter an Deine Schwester gibt. Die sind aber nur gültig, wenn sie sie zu einem Zeitpunkt erteilt hat, als sie die Tragweite ihrer Entscheidung noch beurteilen konnte. Das ist manchmal bei einer langsam fortschreitenden Erkrankung gar nicht so leicht zu beurteilen - war sie vor X Jahren noch klar genug?


    Wenn es keine (gültige) Vollmacht gibt und sie aufgrund ihrer Erkrankung bestimmte Lebensbereiche wie z.B. die Vermögenssorge nicht mehr regeln kann, dann sollte ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Das kann im Prinzip jeder für jeden anregen (also beispielsweise auch die Nachbarn, aber ich auch für mich selbst). Es gibt bei der Stadt eine Betreuungsstelle (Hamburg: https://www.hamburg.de/betreuungsstellen/), die dabei weiterhilft. Der Betreuer wird dann eingesetzt und beaufsichtigt vom Betreuungsgericht beim Amtsgericht. Es gibt ehrenamtliche Betreuer, die bevorzugt eingesetzt werden, und Berufsbetreuer. Wenn jemand aus der Verwandschaft bereit und dazu geeignet ist und sonst nichts dagegen spricht, würde er bevorzugt. Es kann also gut sein, dass Deine Schwester als gesetzliche Betreuerin eingesetzt würde.


    Der Unterschied ist, dass bei einer gesetzlichen Betreuung immer noch das Betreuungsgericht dahinter steht, einen jährlichen Bericht fordert, prüft und bei bestimmten Tätigkeiten vorab genehmigen muss.


    Wenn Deine Schwester eine gültige Vollmacht hat, Du aber der Meinung bist, dass sie sie nicht im Sinne Eurer Mutter einsetzt, könntest Du eine Kontrollbetreuung anregen. Dazu solltest Du den Vorwurf aber auch belegen können.


    Und um den Kreis zu schließen: Entscheidend ist der geäußerte oder auch nur mutmaßliche Wille Deiner Mutter. Wenn sie in den letzten Jahren insbesondere vor der Krankheit immer dicke war mit Deiner Schwester und immer das gemacht hat, was Deine Schwester ihr vorgeschlagen hat, denn spricht einiges dafür, dass sie es auch heute gerne so halten möchte. Dabei können auch Entscheidungen herauskommen, die Du nicht für sinnvoll hältst oder die Dein zukünftiges Erbe vermindern. Das musst Du in weiten Teilen aushalten.


    Wie immer ist es aber am besten, wenn man einen gemeinsamen Weg findet.


    Viele Grüße nach Kanada oder Neuseeland!

    Guido

  • @ Galileo, Uwe Vinke und Pantoffelheld,

    vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten, ich weiss es sehr zu schätzen, wenn sich wildfremde Menschen die Arbeit machen ausführlich und fachgerecht zu antworten.
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    Natürlich wäre es am besten mit meiner Schwester zu reden, leider funktioniert das in letzter Zeit eher weniger gut. Meine Schwester ist halt keine Dumme, sie hat unsere Eltern immer schon gut um den Finger wickeln können und ich war ja glücklicherweise weit genug weg.
    Mein Vater hat ihr schon seit ich denken kann immer ihre Autos finanziert und wohl auch ihr Haus, sowie inzwischen auch das ihres Sohnes, der sicherlich mit 22 nicht die nötigen finanziellen Mittel dazu hatte als Hartz4 Empfänger, aber gut, andere Geschichte.
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    Ich werde es also noch einmal versuchen in Ruhe mit ihr über die Situation zu sprechen. Noch immer halte ich eine Vermietung für wesentlich besser als einen Verkauf, grad zum derzeitigen Zeitpunkt in dem NIEMAND mit Sicherheit sagen kann, was im nächsten Jahr um die gleiche Zeit auf den Finanzmärkten los ist, und da ist Eigentum und ein konstantes Einkommen aus Mieteinnahmen immer besser als Bargeld, denke ich.
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    Ob ich jedoch einfach so einen Erbschein anfragen kann und wo, davon habe ich überhaupt keine Ahnung. Würde mir als Sohn nicht auch eine Kopie des Totenscheins meines Vaters zustehen? Angeblich ist er ja an/mit Corona verstorben, was ich ebenso bezweifle, er hatte schon vor 30 Jahren seine erste Herz OP und war absolut nicht mehr i.O. gesundheitlich was das Herz anbelangt.
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    Ich bin in erster Linie am Wohlergehen meiner Mutter interessiert und wie bereits getippt, meine Eltern haben beide gute Renten/Pensionen bekommen und garantiert auch so etwas wie eine Pflegeversicherung gehabt. Mein Vater war diesbezüglich ordentlich, und hatte sich auch um Grab und Bestattung schon im Vorraus gekümmert, was sicherlich auch nicht jeder tut.
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    Ich danke Euch nochmals für die wirklich hilfreichen Antworten
    Fred

  • Redet ihr überhaupt gar nicht miteinander oder sind nur schwierige Themen schwierig?


    Frage Nr. 1: Gibt es ein Testament? Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge und Du erbst 1/8 vom Haus und von allem. Ihr bildet dann eine Erbengemeinschaft und fällt alle Beschlüsse gemeinsam und einstimmig.


    Wenn es ein Testament gibt, kann da natürlich alles mögliche drinstehen, aber es kommt sehr häufig das sogenannte Berliner Testament vor, in dem sich beide Ehepartner zum Alleinerben einsetzen und die Kinder erst erben, wenn der zweite Partner verstorben ist. Uwe Vinke hatte das oben schon erwähnt. In dem Fall brauchst Du keinen Erbschein, weil nichts zu erben gibt. Im redaktionellen Teil steht auch ein Artikel zum Erbschein: Erbschein beantragen: Darauf musst Du achten | Antrag, Kosten - Finanztip

  • Hallo Fred,

    ich verstehe dich sehr gut. Erbschaften sind so ziemlich das Schwierigste überhaupt. Zweimal habe ich das aufs Schlimmste durchgemacht.

    Die bereits getroffenen Aussagen/Empfehlungen sind zwar alle formal richtig, aber die Wirklichkeit sieht leider oft anders aus.

    Eine Kopie von dem Totenschein bekommst du nicht. Wenn vom Verstorbenen nicht verfügt erfährst du nicht mal die Todesursache.

    Eine Sterbeurkunde solltest du unbedingt vom Standesamt anfordern, egal wie es weiter geht.

    Wichtig: Du bist bereits zu deinem Anteil Erbe, sofern du dies nicht ausschlägst. Da du dich im Ausland aufhältst, hast du dazu 6 Monate ab Kenntnisnahme Zeit. Die Ausschlagung kann man selbst beim Gericht beantragen oder über einen Notar.

    Die größte Schwierigkeit ist jedoch sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen.


    Damit der Wille der Mutter beachtet wird, kann das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden. Meist werden die Angehörigen zuerst gefragt, ob sie die Betreuung übernehmen möchten/können. Die Betreuung muss regelmäßig dem Gericht berichten. Leider gibt es auch in diesem Bereich "Schleichwege".


    Ein Gesprächsversuch sollte an erster Stelle stehen.

    Liebe Grüße

  • Das "Vormundschaftsgericht" wurde vor 13 Jahren (!!) im Zuge einer Gesetzesreform in Betreuungsgericht umbenannt. Es handelt sich dabei immer um eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Es geht hier um genau das Gegenteil einer Erbausschlagung: es geht um die Aufteilung von einem mutmasslich mittehohen bis hohen Vermögen.

    Das Forum hier ist einfach kein super Fachforum in Sachen Erbrecht. Es gibt zahlreiche vernünftige und kostenfreie Ratgeberseiten für dt. Erbrecht, zB diese hier https://www.erbrecht-ratgeber.de und viele mehr. Aber auch dort muss man nicht private Romane verfassen und der Öffentlichkeit quasi die ganze Geschichte zumuten.

    Weil eine geerbte Immobilie auf dem Spiel steht, wird die Konsultation eines Notars unumgänglich, auch das ist schon wiederholt notiert worden.

  • Gute Frage, ehrlich gesagt weiss ich das nicht einmal, weil ich bisher einfach nicht fragen wollte. Es soll nicht so aussehen als wäre ich hinter einem Erbe her, und das bin ich tatsächlich nicht. Andererseits will ich aber auch nicht das meine jüngere Schwester auf Familienoberhaupt macht, Entscheidungen über meinen Kopf hinweg trifft und meiner Mutter einredet, was das Beste für sie ist.

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    Vielleicht sollte ich sie einfach kontaktieren und nach einem Testament fragen. Ist das nicht normal so das ein Testament irgendwann vor einem Notar eröffnet wird? also so hab ich das jedenfalls schon einmal gehört, ich hatte bisher noch niemals etwas geerbt und somit auch nie einschlägige Erfahrungen dahingehend gemacht.

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    Gemeinsam und einstimmig hört sich gut an. Derzeit erzählt mir meine Schwester das eine Pflegestelle für meine Mutter um die 3000.-EU monatl. kosten würde incl. einer kleinen Wohnung und dass das Haus zur bezahlung der entstehenden Pflegekosten verkauft werden müsse.

  • Danke für Deine Antwort Sterne-22

    wer bekommt denn den Totenschein nach dem Ableben meines Vaters? ich hab da überhaupt keine Ahnung aber ich dachte es wäre normal zu erfahren wann und woran er genau vertorben ist und dachte dazu wäre ein Totenschein da.
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    Muss ich mich, oder besser sollte ich mich bei irgendwelchen Behörden in Deutschland melden, damit da nichts schieflaufen kann?
    Das Dumme ist halt das ich hier zwar sicherlich weg könnte, das es aber wirklich schwierig wäre anschliessend wieder nach Hause zu kommen, und das dadurch Kosten bezüglich Quarantäne usw. entstehen würden, davon einmal abgesehen das ich hier alles stehen und liegen lassen müsste, meine Frau und die Tiere hier allein wären und sie sich um alles auch allein kümmern müsste.
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    Für mich wäre es gut zu wissen, welche Schritte ich von hier aus erst einmal unbedingt einleiten müsste, damit es nicht irgendwann böse Überraschungen gibt, das meine Schwester zum Bsp. alles verkauft hat.
    Wie bereits geschrieben halte ich es beim derzeitigen wirtschaftlichem Klima nicht grad für besonders intelligent Grundbesitz in Bargeld umzuwandeln, aber das ist wohl eine andere Geschichte.

  • Ein Testament kann handschriftlich verfügt und im Haus hinterlegt sein. Es muss kein Notar eingeschaltet werden.

    Ruf doch einfach bei der Schwester an und frag nach einem Testament. Besser ist es allerdings auch trotz Corona sich blicken zu lassen und nach der Mutter zu sehen. So teilst Du allen in der alten Heimat die Wertschetzung Deiner Mutter mit. Dann lassen sich im Gegenüber mit der Schwester viele Dinge leichter klären.

    Die Schwester hat Recht, 3000 Euro für einen Demenz-Pflegeplatz sind sogar noch günstig. Und es stimmt, dass das Haus verkauft werden muss, wenn die Rente für die Pflegekosten nicht reicht. Hier achtet schon das Sozialamt drauf.

  • Was soll eine alte demente Frau denn bitte mit einer vermieteten Immobilie? Verkaufen hört sich für mich sehr vernünftig an, wenn du die Immobilie haben möchtest musst du ihr und deiner Schwester die Anteile eben abkaufen. 3000€ erscheint mir auch sehr billig, vor 9 Jahren hat eine mittelprächtige Einrichtung für meine Oma schon mehr gekostet... Mir schwingt hier aufjedenfall massives Misstrauen gegenüber deiner Schwester mit, wenn du ihr nichts glaubst hilft wohl nur ein Anwalt.