Versteuerung eines ETF

  • Angenommen ich kaufe 2020 für 30.000 Euro einen ETF (thesaurierend) und verkaufe diesen im Jahr 2030. Ich mache dabei jedes Jahr 3000 Euro Gewinn. Muss ich beim Verkauf für jedes Jahr die Abgeltungssteuer, also 11*3000 Euro, bezahlen oder nur für das Jahr des Verkaufs (Jahr 2030), 1*3000?

  • Du musst die Gewinne versteuern. Wenn du in 2030 ein Euro Gewinn gemacht hast, versteuerst du ein euro. Wenn du 100.000 Euro Gewinn gemacht hast, versteuerst du 100.000 Euro. Es kommt darauf an, wann der Gewinn realisiert wird und wieviel Gewinn es ist. Nicht wie die ETFs zwischendurch im Wert standen.


    Bei thesaurierenden ETF gibt es eine Vorabpauschale. Du zahlst eventuell jedes Jahr ein wenig Steuern. Diese Steuerzahlung ist aktuell sehr gering oder null. Aber wenn das in Zukunft relevant wird, werden die Steuern aus der Vorabpauschale von den Steuern bei Realisierung abgezogen. Du zahlst sie nicht zweimal.

  • Danke für die Information. Dann müsste ich mit dem Freistellungsauftrag nur die Vorabpaschale bedienen.

    Ja das ist korrekt.

    Wenn Du den Freistellungsauftrag allerdings nicht anderweitig ausnutzt, wäre es eine Überlegung wert, zum Beispiel durch jährliche Teil-Verkäufe (und direkte Wiederkäufe) immer etwas Gewinn zu realisieren (bis zu 801€ bei Singles und bis zu 1602€ bei Ehepartnern = Sparerpauschbetrag), so dass Du am Ende nicht den ganzen Gewinn auf einmal versteuern musst. Solltest Du nämlich Teile des Sparerpauschbetrags im Jahr ungenutzt lassen, verfällt dieser Teil, und Du hättest im Jahr des Verkaufs auch "nur" 801€/1602€, die Du von dem Gewinn nicht versteuern müsstest.

    Diese jährlichen Teilverkäufe benötigen allerdings eine gewisse private Buchhaltung, da Du abschätzen musst, wie viele Anteile zum jeweiligen Verkaufszeitpunkt welchen Gewinn realisieren werden (damit Du nicht zu viel verkaufst).

    Grüße

  • Dazu auch noch die Teilfreistellung beachten. Die meisten Aktienfonds haben eine Teilfreistellung von 30%. Man hat bei einen Gewinn von 100€ also nur 70€ zu versteuern. Entsprechend höher kann der Teilverkauf ausfallen.

    Gruß


    Altsachse