Riester und Bausparvertrag behalten oder kündigen ?

  • Hallo Zusammen,


    ich bin vor ein paar Wochen auf Finanztip gestoßen und höre seitdem fleißig die Podcasts.

    Da das Thema Finanzen eine wichtig Rolle spielt, habe ich mir vorgenommen mich damit nun

    endlich mal zu beschäftigen und das "Chaos" zu verstehen und aufzuräumen.


    Bei mir war es die klassische Situation, dass man am Anfang der Ausbildung mit seinen Eltern

    zur Hausbank (Volksbank) gegangen ist und einfach blind und ohne Verständnis Verträge abgeschlossen

    hat, die einem schmackhaft geredet wurden.


    Im Detail geht es hier um einen Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall:


    Tarif: Fuchs Junge Leute

    Bausparsumme: 20.000€

    Sparzinssatz: 1%

    Der Vertrag wurde 2012 abgeschlossen und die Sperrfrist ist seit 2019 hinfällig.

    Den Darlehenszins habe ich nicht gefunden und angefragt.


    und eine Riester Rente bei der Union Investment:


    Tarif: UniProfiRente/4P

    Fonds: UniGlobal Vorsorge ISIN: DE000A1C81G1 / UniEuroRenta ISIN: DE0008491069

    Aktueller Wert: ca. 5600€

    Einzahlung: 85€ pro Monat

    Ziel: Altersvorsorge

    Kinder: Keine

    Alter: 28


    Das Ziel ist immer noch Altersvorsorge. Die Frage ist nur, ob das mit den beiden Verträgen noch Sinn macht.

    Ich habe schon sehr viele Videos geguckt und Artikel gelesen. Da ich aber so gut wie kein Vorwissen zu dem

    Thema habe, hat mich das jetzt noch nicht sehr weit gebracht.


    Ich würde gerne das 4 Töpfe Prinzip aus dem Podcast anwenden und habe auch vor, die Bank zu wechseln. Konkrete Fragen wären nun:


    - Bausparvertrag behalten oder auszahlen lassen und das Geld anders anlegen / investieren (ETF) ?

    - Riester Rente ruhen lassen / kündigen / weiter einzahlen ?


    Vielen Dank im Voraus und sollten noch weitere Daten fehlen, einfach kurz Bescheid geben.

  • Wurde der Bausparvertrag mit Arbeitnehmersparzulagen oder einer Wohnungsbauprämie versehen? Wird der Vertrag vor der Zeit gekündigt oder wird die staatl. Subvention Wohnungsbauprämie wegen eines nicht vollzogenen Baus bzw. Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen, müssen diese beiden Zulagen zurückgezahlt werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann je nach Vertrag auch noch fällig werden.


    Wird das Sparguthaben des Vertrages 10 Jahre nach der Zuteilungsreife nicht an den Sparer ausbezahlt, kann und wird (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit!) der Bausparvertrag seitens der Bausparkasse gekündigt werden. Ein Bausparvertrag hat originär nichts mit Altersvorsorge zu tun, schon gar nicht, wenn er in sehr jungen Jahren abgeschlossen und bespart wurde.


    Bei der Riesterrente sind der Rückkaufwert und die erhaltenen Staatl. Zulagen entscheidend. Die Zulagen werden beim Rückkauf vom Versicherer vor der Auszahlung einbehalten. Darüberhinaus wird ein Rückkauf / Kündigung der Riester als schädliche Verwendung angesehen, was recht hohe Steuerforderungen nach sich zieht.


    Sehr allgemein gehaltenes Fazit: Riester nur in allerhöchster Not kündigen, andernfalls ruhend stellen. Ob sich eine Weiterbesparung der Riester lohnt, können eigentlich nur Fachleute (zB Verbraucherschutz) prüfen, weil sie die Vertragsbedingungen kennen und auch die zukünftige Lebenssituation (Familienplanung etc.) gilt es zu beachten. Bausparvertrag besser nicht vor der Zeit kündigen. Beim regulären Auszahlungszeitpunkt des Bausparvertrages das Geld als Einmalinvestment in Wertpapiere stecken.


    Einen ETF zu besparen gelingt grundsätzlich immer neben diesen beiden Verträgen, so man über genügend Reserven aus Einkommen verfügt. Man kann ja auch erstmal mit 25,00 € als Sparplan starten, wenn man das so möchte oder es gerade nicht anders geht.

  • Hallo.


    Von den Einzahlungen in den Riester-Vertrag ausgehend liegt das Brutto so Richtung 30.000 Euro im Jahr.

    Steuerlich macht sich Riester dann nicht sehr stark bemerkbar, daher könnte man die laufende Einzahlung hinterfragen.


    Arbeitnehmersparzulage wird es wohl auch nicht geben, daher müsste man schauen wie man die (eventuellen) VL des Arbeitgebers mitnehmen kann, ggf. ohne eigenes Aufstocken.


    Das was an laufender Belastung wegfällt, kann man in einen ETF-Sparplan stecken.


    (Das war jetzt ein 08/15-Gedankenanstoß, keine Beratung.)

  • Zitat

    Arbeitnehmersparzulage wird es wohl auch nicht geben


    Da der Bausparvertrag zum Ausbildungsbeginn abgeschlossen wurde, liegt die Wahrsch-einlichkeit, das dem Vertrag Arbeitsnehmersparzulagen hinzugeflossen sind, bei 99,99 %.


    Nicht ganz klar ist in der Ausgangsfrage, ob die 20k bereits erreicht wurden oder nicht. Noch eine Info an JanS123: der Darlehenszins spielt nur eine Rolle, wenn man bauen möchte oder umfangreich Handwerkerarbeiten beauftragt. Warum wurden die Zinskonditionen denn überhaupt angefragt, wenn man sowieso schon mit konkreten Auszahlungsgedanken spielt?

  • Da der Bausparvertrag zum Ausbildungsbeginn abgeschlossen wurde, liegt die Wahrsch-einlichkeit, das dem Vertrag Arbeitsnehmersparzulagen hinzugeflossen sind, bei 99,99 %.


    Nicht ganz klar ist in der Ausgangsfrage, ob die 20k bereits erreicht wurden oder nicht.

    Arbeitnehmersparzulage "laufend" ist bei den Annahmen unwahrscheinlich. Das meinte ich.

  • Ja, das stimmt. Die Grenze der Zulage liegt aktuell bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 17.900 Euro (Alleinstehende). Ich möchte noch hinzufügen, dass ich Metalle wie Krügerrand und Barren als Wertanlage für einen Teil der privaten Altersvorsorge ebenfalls für sehr passabel halte.

  • Wurde der Bausparvertrag mit Arbeitnehmersparzulagen oder einer Wohnungsbauprämie versehen?

    Arbeitnehmersparzulagen sind in Form von VL hinzugeflossen, sofern ich die Begrifflichkeiten nicht durcheinander bringe. Die VL wurden aber nicht voll ausgenutzt in den letzten Jahren. Eine Wohnungsbauprämie gab es nicht.


    Ein Bausparvertrag hat originär nichts mit Altersvorsorge zu tun, schon gar nicht, wenn er in sehr jungen Jahren abgeschlossen und bespart wurde.

    Das war vielleicht etwas blöd formuliert. Die Altersvorsorge war eher auf die Riester Rente bezogen. Da in den nächsten Jahren aber kein Darlehen zur Immobilienfinanzierung benötigt wird, dachte ich, dass man das Geld lieber anders anlegen könnte. Entscheidend ist doch hierbei, wie hoch der Darlehenszins ist, der vereinbart wurde oder sehe ich das falsch ?


    Die 20K beim Bausparvertrag sind nicht erreicht. Der ist aktuell bei 6.500€ ca.

    Die Konditionen habe ich angefragt, weil ich aktuell nicht weiß und gerne wissen will. Einfach um einen Überblick darüber zu gewinnen.


    Vielen lieben Dank erst einmal für die Antworten. Ich merke leider nur gerade, dass das Thema schon sehr komplex für mich ist. Von welchen Faktoren sollte ich die Entscheidung denn abhängig machen bzw. was wären die nächsten Schritte, um zu einer Entscheidung zu kommen ?

  • Der Darlehenszins ist nur relevant, wenn bei der Zuteilungsreife des Bausparvertrages ein Immobiliendarlehen bei der Bausparkasse aufnimmt. Der Darlehenszins wurde bereits bei Vertragsbeginn festgelegt. Wir der angesparte Betrag einfach ausgezahlt, entfällt das Darlehen.


    Für den Sparbetrag sind die 1,00% relevant. Ein Bonus ist ebenfalls relevant. Jährlich bekommt man einen Kontoauszug von der Bausparkasse, da findest Du die Angaben. Wichtig ist in Erfahrung zu bringen, wann Du den Sparvertrag regulär auszahlen lassen kannst. Kündige ihn nicht vor der Zeit.


    Dann lese Dich weiter ein, dieses Geld in einen ETF und in Aktien zu stecken. Neben Finanztip gibt es viel gute Literatur zum Thema, zB bei Stiftung Warentest - Finanztest. Dort findest Du gezielt auch Infos dazu, wie man für die Altersvorsorge in Wertpapiere / Indizes investiert (Pantoffelportfolio).


    Viel Erfolg!

  • Auch ich kann von der Riester-Rente nur dringend abraten. Die Zeit von dieser Vorsorge-Möglichkeit scheint abgelaufen. Daher sollte man lieber in ETF-Fonds investieren. Wieso die Riester-Rente abgelaufen ist, hat vielerlei Gründe:

    Die anhaltende Niedrigzinsphase sorgt für wenig Ertrag.

    Die Lebensversicherer haben sich zum Teil verspekuliert.

    Die Verwaltungskosten sind bei Abschluss des Vertrages enorm hoch.

  • Bitte beachte:

    Beim Bausparvertrag dürfte später bei Darlehensverzicht ein Bonus i.H.v 2 % dazukommen - also rund 3 % Guthabenszins. Es dürfen jedoch keine Vertragsänderungen vorgenommen und es muss auch eine Treueerklärung abgegeben werden.