Ansprüche aus Kaufvertrag

  • Im Kaufvertrag vom 24.03.2017 ist im §14 aufgeführt dass der Käufer die Kosten der Teilungserklärung, der Abgeschlossenheitsbescheinigung und der grundbuchlichen Durchführung der Teilungserklärung zu tragen hat.

    am 17.02.2021 kam nun eine Rechnung vom Verkäufer, in der mir die Kosten in Rechnung gestellt werden. Welche Verjährungsfrist gilt für solche Ansprüche, 3 Jahre oder 30 Jahre? Bezahlen oder nicht? MfG Thomas Christiani

  • Hallo,

    warum stellen Sie die Frage?


    Sie haben doch den Vertrag unterschrieben und sind (nehme ich an) der Käufer.


    Also zahlen Sie einfach und suchen nicht irgendwelche Winkelzugtricks, um einer Verpflichtung zu entgehen.


    Viele GRüße


    Privatier 2021