Guten Tag liebes Finanztip-Forum,
Ich habe eine Frage an euch, die mir leider in meinem privaten Umfeld niemand 100% sicher beantworten kann.
Ich habe 3 Bausparverträge, diese möchte ich alle loswerden, also auf mein Bauspardarlehnen verzichten.
Die Verträge sind aus den Jahren 2001, 2007 und 2013.
Nun habe ich in Paragraph 3 der Verträge folgenden Satz gefunden:
„Die Gesamtverzinsung orientiert sich an der Umlaufrendite, wird jährlich neu festgelegt und gilt für die Dauer eines Kalenderjahres. NACH 8 JAHREN AB VERTRAGSBEGINN ENDET DIE HÖHERVERZINSUNG“
Was bedeutet das genau ?
Dieser Satz steht nur bei den Bausparern aus 2007 und 2013 drin, beim 2001 nichts dergleichen.
Liebe Grüße
Maik