Ungefördertes Riester-Guthaben auszahlen

  • Hallo zusammen,


    eine Bekannte hat 2003 eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen und jährlich in Unkenntnis der Regelungen den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs eingezahlt (zuletzt 2100 Euro). Aufgrund der vielen Zulagen (eigene + drei Kinder) ist nun ein guter Anteil des Vertragsguthabens „ungefördert“, auch wenn das in den jährlichen Mitteilungen nicht ausgewiesen wird.


    1. Besteht ein Anspruch darauf, dass die Versicherung bei einem laufenden Vertrag das Guthaben getrennt nach gefördert und ungefördert ausweist?


    2. Ich finde an verschiedenen Stellen im Netz, dass das ungeförderte Guthaben entnommen werden könne und alle auf dieses zurückgehenden Erträge steuerfrei sein sollen (wie bei einer privaten Rentenversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde). Ist dem so, und gibt es dafür (also die steuerfreie Entnahme aller ungeförderten Beträge) eine Grundlage?


    Auf Schreiben hat die Gesellschaft bisher nicht reagiert und am Telefon werden immer nur die üblichen 30% erwähnt. Im Idealfall würde sie alle ungeförderten Teile (ggfs als Teilkündigung) entnehmen, und vom verbleibenden geförderten Rest die 30%. Geht das?


    Danke schon jetzt an alle, die sich hier auskennen und weiterhelfen können! Da das Rating der Gesellschaft nicht sonderlich gut ist, geht es verständlicherweise darum, die Auszahlung zu Beginn des Ruhestands zu maximieren.