Versicherung zusammenlegen bei Paaren

  • Hallo zusammen,


    ich ziehe demnächst mit meiner Freundin zusammen in eine neue Wohnung und wir wollen unsere Verträge zusammenlegen. Folgende Daten und Fragen habe ich:


    Ich habe seit:

    15. Februar 2019 eine Hausratversicherung bei der HUK24

    09. September 2019 eine Haftpflichtversicherung bei der VHV (war ein Wechsel aus einer Versicherung aus 2009)


    Meine Freundin:

    13. Juli 2018 eine Haftpflichtversicherung bei der Allianz

    20. September 2020 eine Änderung durchgeführt bei der Allianz (Hausrat dazu wegen neuem Fahrrad)

    Laufzeit des Vertrages durch die Änderung nun bis 13.07.2023


    Meine Frage ist:

    Wie kommt sie aus ihrem Vertrag raus bzw. wie kann ich Sie in meinen Vertrag übernehmen, ohne das sie doppelt zahlen muss. (Meine Verträge sind günstiger, weil ich nicht mit einem Makler Verträge abschließe um die ich mich selbst kümmern kann)


    Bis 20. September 2020 hatte sie nur eine reine Haftpflicht, die Hausrat ist erst dazu gekommen weil sie ihrem Makler geschrieben hat, dass er das Fahrrad mit aufnehmen soll. Sie hat nichts davon erwähnt, dass eine Verlängerung um 3 Jahre gewünscht ist. Steht auch so im Mailverlauf. Im Beratungsprotokoll des Maklers steht drin "Die besprochene und vereinbarte Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre". Somit hat die Änderung des Vertrages am 20.09.2020 eine Verlängerung des Vertrages bis 13.07.2023 bewirkt.

    Warum nicht bis 20.09.2023? Beratungsprotokoll ist nur digital und nicht unterschrieben.

    Wenn der Vertrag am 13.07.2018 begonnen hat, kann sie doch theoretisch zum 13.07.2021 kündigen oder irre ich mich? Wenn die Änderung die Laufzeit verändert hat, warum nicht um 3 Jahre, sondern nur bis 13.07.2023?

    Wenn der 20.09.2020 als Anlass für eine Vertragsverlängerung genommen wurde, kann Sie dann nicht in meine Verträge übernommen werden, weil meine älter sind?


    Laut §11 Abs. 4 des Versicherungsvertragsgesetztes kann sich bei Verträgen die länger als 3 Jahre laufen nach 3 Jahren kündigen.


    Wie seht ihr das? Kommt Sie aus dem Vertrag raus. Auf was muss sie achten. Welches Infos benötigt ihr noch?


    Viele Grüße und Danke

    webstar87

  • Ich habe noch einen kleinen Nachtrag, da sich die Versicherung jedes Jahr erhöht (VPI des Statistischen Bundesamtes wird als Grundlage herangezogen), kann sie dann nicht trotzdem vom Sonderkündigungsrecht gebraucht machen?

  • Der Link ist gut und weist deutlich auf die Nachteile einer gemeinsamen Haftpflicht im Innenverhältnis hin. Bei der Hausrat resultiert selbstverständlich kein Sonderkündigungsrecht, die lediglich mit völlig normalen Preisanpassungen des Vertrages begründet werden wollen. Im Kleingedruckten des Nachtrag zum Versicherungsschein der Hausrat wird eine neue Vertragsdauer sicher zu finden sein. Lange Lamentos hätte sich der Fragsteller doch hier eigentlich sparen können, um sich direkt mit dem Sachverhalt an die Versicherungen zu wenden, Stichwort: Zeitersparnis.

  • Danke dir für deine Antwort. So habe ich es auch gesehen, nur stellt sich die Allianz quer und meint, ihr Vertrag wäre älter und es zählt immer der ursprüngliche Vertragsabschluss, auch bei Verlängerungen :(
    Eine Verlängerung ist bei denen auch immer gleich 3 Jahre

  • 1.Frage doch die HUK ob Sie das genauso sehen , Dann müssten Diese zumindesten aufheben.

    2. Dann nutze den Versicherungsombudsmann und lege Ihm beide (wiedersprüchliche) Antworten der 2 Versicherer vor .

  • Wenn der Vertrag bei der Allianz doch schon seit 2009 besteht, dann ist dieser Vertrag älter.

    Diese Regelung gilt zwar für Haftpflicht, ggf. auch für Rechtsschutz!

    Diese Regelung gilt aber nicht für Hausrat.Es könnte zwar entgegenkommend so gehandhabt haben, aber eigentlich bestehen beide Hausratversicherungen weiter. Es gibt ja auch weiter den jeweiligen Hausrat.

  • Zitat

    Es gibt ja auch weiter den jeweiligen Hausrat.


    Lange Oog, heute stimme Dich dir ausnahmsweise uneingeschränkt zu. Gewöhne Dich aber lieber nicht daran. ;)

  • Das mit dem Hausrat ist nicht ganz richtig. Sicherlich kann man zwei Verträge weiterführen, jedoch kann man auch einen Vertrag in der Summe erhöhen (nach Zusammenzug mehr Möbel im gemeinsamen Haushalt). Habe ich selbst so nach dem Einzug meiner Freundin gemacht. Gab keine Probleme.

  • Das mit dem Hausrat ist nicht ganz richtig. Sicherlich kann man zwei Verträge weiterführen, jedoch kann man auch einen Vertrag in der Summe erhöhen (nach Zusammenzug mehr Möbel im gemeinsamen Haushalt). Habe ich selbst so nach dem Einzug meiner Freundin gemacht. Gab keine Probleme.

    Ggf. Kulanz oder entgegenkommen des einen Versicherers ....

    Rechtlich gibt es bei Hausrat keine Grundlage.

    Bei Haftpflicht gibt es eine Rechtsgrundlage.

  • Das weiß ich doch ... dazu braucht es kein Ausrufezeichen in die Tasta zu donnern ....