Hallo Zusammen,
Arbeitnehmer haben innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Wobei die Zeiträume darauf angerechnet werden, in denen Lohnfortzahlung oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung bezogen wurde. Diese jeweilige Blockfrist von 3 Jahren beginnt ab dem Tag zu laufen, an dem die Arbeitsunfähigkeit für dieselbe Erkrankung das erste Mal festgestellt wurde. Nach drei Jahren beginnt dann eine neue Blockfrist zu laufen in der dann wieder max. 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld besteht. Hier ein Beispiel, jeweils u. a. mit der selben Erkrankung:
01.02.2018 erste Arbeitsunfähigkeit für eine Woche
von Januar 2019 bis Juni 2020 Arbeitsunfähigkeit für 74 Wochen
bis 31. Januar 2021 Arbeitsunfähigkeit für eineinhalb Wochen
Demnach müsste am 01.02.2021 eine neue Blockfrist für dieselbe Erkrankung zu Laufen beginnen, richtig?
Nun habe ich jedoch hier (https://www.patientenberatung.…lange-gibt-es-krankengeld) gelesen, dass eine neue Blockfrist erst dann zu Laufen beginnt, wenn der Arbeitnehmer zuvor mind. 6 Monate gearbeitet hat und mind. 6 Monate nicht wg. der „ausgesteuerten Diagnose“ arbeitsunfähig war.
Dies würde dann bedeuten, dass in dem obigen Beispiel die neue Blockfrist nicht am 01.02.2021 zu laufen begänne sondern erst am 31.07.2021, sofern bis dahin keine Krankschreibung mit derselben Erkrankung mehr erfolgt. [Blockierte Grafik: https://www.finanz-forum.de/images/smilies/confused.png] Oder gilt diese 6 Monatsfrist nur, wenn der Arbeitnehmer schon ausgesteuert war. In dem obigen Beispiel sind die 78 Wochen Krankengeldanspruch innerhalb der Blockfrist von 3 Jahren ja noch nicht ausgeschöpft gewesen.
Hat da jemand Ahnung von oder kennt einen der einen kennt?
Herzlichen Dank für eure Tipps und Anregungen
Pauline