Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Hallo,


    wir haben am 18.05.2004 einen Kredit bei der Sparkasse abzgl. der Bearbeitsgebühr ausbezahlt bekommen.


    Die Tilgung begann am 28.05.2004, endgültig abgelöst am 10.11.2007.


    Nun teilt mir die Sparkasse heute schriftlich mit, dass meine Forderung seit dem 17.05.2014 verjährt ist. Weiterhin wäre ihr Standpunkt abschliessend und sie sind zu keinen Verhandlungen oder Gesprächen dazu bereit.


    Sind die im Recht?


    Ich denke die Gebühr wird erst mit der letzten Rate fällig?


    Vielen Dank


    Ines

    • Offizieller Beitrag

    Wurde die Bearbeitungsgebühr einmalig bezahlt oder auf die Raten verteilt?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Möchte nur kurz meine Erfahrungen bezüglich der Rückzahlung der Berabeitingsgebühr bei der Targo Bank erzählen:


    am 07.12.2014 hatte ich ein Einschreiben mit Rückschein (Musterbrief!) an meine Filiale der Targobank geschickt. Darin forderte ich die Bank auf, mir bis 27.11.2014 die Bearbeitungsgebühr & Zinsen auf mein Konto zu überweisen. Von seiten der Bank erfolgte keinerlei Reaktion, weder telefonisch, geschweige schriftlich! Anfang Dezember rief ich 2-3 mal in der Bankfiliale an und erkundigte mich, was denn nun Sache sei!? Mir wurde gesagt, es wären so viele Anträge zu bearbeiten..und es könnte bis Januar dauern :( . Ferner würden keine Anschreiben verschickt und bei berechtigten Ansprüchen würde auch keine Verjährung eintreten. Heute wollte ich schon ein aufgesetztes Schreiben an den Ombudsmann per Einschreiben losschicken, habe aber heute vorsorglich nochmals meinen Kontostand überprüft: und siehe da: meine Bearbeitungsgebühr und die Zinsen waren am 16.12.2014 überwiesen :):D:P !! Erstaunt war ich über die Höhe der Zinsrückzahlung: war mehr als 50% der Bearbeitungsgebührsumme :thumbup: !!

  • wenn ich das wüsste. die steht nach der auszahlung als erster posten auf dem kontoauszug.


    ich habe sie mit dem lfd. raten bezahlt und nicht extra.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Sie mit den Raten bezahlt wurde, dann sind die Anteile ab 2005 noch nicht verjährt und können entsprechend eingefordert werden. Zumindest wurde dies sehr häufig in diesem Forum diskutiert.

  • Wenn der Kredit wie beschrieben am 18.05.2004 abzüglich der Bearbeitungsgebühr ausgezahlt wurde, wurde die Bearbeitungsgebühr nicht mit den Raten gezahlt, sondern hat eine Verrechnung mit dem Darlehensauszahlungsanspruch stattgefunden. Der Erstattungsanspruch ist daher seit dem 19.05.2014 verjährt.