Gewerbe Vermietung und Corona

  • Hallo Zusammen,

    mein Mieter (Gewerblich) hat mir den angefügten Hilferuf zukommen lassen.

    Ich möchte ich diesem irgendwie eine Corona Hilfe zukommen lassen, ohne Probleme mit dem Finazamt zu bekommen von wegen zu wenig Miete eingezogen.

    Letztes Jahr habe ich ihm einen Teil der Miete geschenkt. Ich weiß noch nicht, wie ich die Corona Unterstützung in der Steuer Erklärung 2020 einfügen soll. Jetzt möchte ich ihm mehr entgegen kommen, damit er seine Mitarbeiter auch nicht kündigen muss, den Mietvertrag kündigen muss oder sogar Insolvent wird. Er hat ein Gold und Antiquitäten An- und Verkauf Geschäft.
    Unter:
    https://www.finanztip.de/coronavirus/miet-fragen/
    Habe ich gefunden, dass es einen "Art. 240 § 7 EGBGB" gibt. Wie kann ich als Vermieter meinem Mieter entgegenkommen?

    Da es Gewerbe Miete ist muss ich UST an das Finanzamt abführen, und mit dem Finanzamt will ich mich nicht anlegen.

    Wer kann mir in diesen speziellen Fall helfen?
    Die Anwälte der Vermieter Rechtschutz meinten NUR Mietstundung und der Mieter MUSS die gestundete Miete im laufenden Geschäftsjahr zurückzahlen, dies ist ja keine gute Hilfe...
    Mein Steuerberater hat mir nur kurz geantwortet dass er aus Zeitgründen sich nicht der Sache annehmen kann.

    Deswegen kam mir jetzt die Idee mich hier hin zu wenden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Alexandra Schmidt-Ullrich

  • Moin,

    mein Rat an Dich wäre, Dich an einen im Gewerbemietrecht versierten Anwalt zu wenden. Dein Mieter kann / hat / wird ja auch ggf. staatliche Coronahilfen in Anspruch nehmen oder hat sie schon erhalten. Oder Kurzarbeitergeld für seine Mitarbeiter? Oder beides? Wie ist das ganze hinsichtlich eines Mietnachlasses zu bewerten und ist er Dir gegenüber überhaupt auskunftspflichtig? Möchte er Mietnachlass für bereits in der Vergangenheit gezahlte oder ggf. für noch in Zukunft zu zahlende Mieten haben? Zahlt er die Miete vielleicht jetzt schon nur noch unter Vorbehalt?

    Ggf. ist also eine rechtlich einwandfreie Anpassung des Gewerbemietvertrages erforderlich. Da würde ich einen Fachmann fragen, denn Du weisst ja genauso wenig, was die Zukunft bringt...