Vermögenswirksame Leistungen - innerhalb Sperrfrist von Bausparvertrag auf Aktienfonds wechseln

  • Hallo liebe Community,


    ich kümmere mich gerade um die Finanzen meiner Mutter. Sie hat 2017 einen Bausparvertrag abgeschlossen um für ihre vermögenswirksamen Leistungen die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen (9% auf 12 x 40€).


    Ich habe mir überlegt gehabt, ob man die vermögenswirksamen Leistungen nicht in einen Aktienfonds investieren kann da hier die Sparzulage höher ist. Ich Frage mich aber, ob das überhaupt innerhalb der Sperrfrist von 7 Jahren für die ASZL funktioniert, sodass man trotzdem die Förderung bekommt (für 2017 bis 2020 auf den Bausparvertrag, ab 2021 auf den Aktienfonds).


    Hat hierauf jemand eine Antwort?


    Viele Grüße und vielen Dank!

  • Die Mutter soll einfach selbst bei der BSK Bausparkasse nachfragen. Es ist fast unmöglich, das ein Wechsel im lfd. Vertrag gelingt, denn eine Bausparkasse hat schon dem Namen nach ganz andere Anlagehorizonte. Eine Bausparkasse ist meines Wissens nach keine verkappte Investmentgesellschaft und ist wohl vom Gesetzgeber her daran gehalten, möglichst konservativ anzulegen.


    Aber vll hat die BSK eine andere gute Idee oder ein beteiligtes Unternehmen an der Hand, dass einen VL-Aktienfondssparplan anbietet. Eine andere Möglichkeit wäre, einfach einen zweiten VL-Vertrag zu besparen.