Photovoltaik Anlage Mehrwertsteuer nachträglich zurück

  • Hallo liebe Community,


    ich habe eine Frage zu Steuern sparen mit Photovoltaik-Anlage.


    Mein Vater hat 2017 eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach gesetzt. Damals hat er die Unternehmerregelung gewählt und auf die Einspeisung Umsatzsteuer bezahlt, weil er über die Vorsteuer die Mehrwertsteuer zum Bau der Anlage zurückerstattet bekommen wollte.


    Leider wurde die Vorsteuer nicht geltend gemacht. Geht das auch nachträglich?


    Außerdem hat der Steuerberater gefragt ob man nicht auf Kleinunternehmerregelung umstellen kann um keine Umsatzsteuer zu bezahlen. Weiß jemand ob das auch innerhalb der ersten 6 Jahre geht?


    Viele Grüße

  • Fragt einfach den Steuerberater, der in der Sache bereits ja befragt wurde. Macht Sinn, oder?

  • Hallo lieber marvinm21 ,


    mit der Vorsteuer aus 2017 wird das wohl nichts mehr. Die Erklärung hätte zum 31.7.2018 beim Finanzamt sein müssen.


    "Fünf Jahre nach der Inbetriebnahme einer Solarstromanlage kannst Du beim Finanzamt beantragen, künftig als Kleinunternehmer behandelt zu werden. Ein Beispiel: Ging Deine Anlage im Mai 2020 in Betrieb, kannst Du erstmals zum 1. Januar 2025 von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregel wechseln. Der Statuswechsel ist immer zum Ersten eines Jahres nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist möglich." https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-steuer/


    Also für 2021 wird nochmal eine Umsatzsteuererklärung fällig und ab 1.1.2022 kann er in die Kleinunternehmerreglung wechseln. Bitte denkt daran, das auch dem Netzbetreiber mitzuteilen, damit er ab dann auch wirklich ohne die Umsatzsteuer abrechnet. Wenn Dein Vater das versäumt und doch noch Zahlungen mit Umsatzsteuer erhält, darf er sich die keineswegs in die eigene Tasche stecken...


    Aber was ist die Funktion des Steuerberaters? Er lässt sich von Euch zu Steuern beraten? Da läuft doch was schief.