neuer Arbeitgeber bestehende bAV übernehmen: Erfahrung aus der Praxis

  • Hallo zusammen,

    ich überlege mir gerade eine bAV abzuschließen (Metallrente). Ich bin auf das generelle Abraten solchen Produkten von diesem Community aufmerksam.

    Ein Verkäufer hat mir gesagt, dass beim Arbeitgeberwechsel man zwar nicht Anspruch auf eine Vertragsübernahme (nur auf das Kapital) hat, aber man das verhandeln könne. AG möchten nicht, dass jeder Mitarbeiter einen einzigen Vertrag hat (deswegen bieten sie nur eine bAV-Möglichkeit), aber bei individuelle Verhandlungen das möglich sei.

    Ist das wahr? Hat jemand schon erfolgreich das verhandelt, oder erfolglos Versucht? Wie sehr ein AG gegen eine Übernahme wehrt?

    Mir interessieren AG mit mindestens 100 Arbeitnehmern, wo HR schon ein professionelles Team ist.

    Ich freue mich auf eure Antworten.


    Danke,

    André

  • Es wird in dieser Community nicht generell von einer baV abgeraten. Viele machen es - ja - dabei handelt es sich meistens um die ETF-Jünger, vor allem diejenigen die vor gar nicht allzulanger Zeit erst auf den ETF-Trichter gekommen sind und das als das Maß aller Dinge betrachten und andere empfehlen (zurecht) ein zusätzliches versichertes Standbein als Altersvorsorge. Es scheint meiner Meinung nach dem die Sonne auf den Bauch, der sich beides leisten kann.


    Es gibt ab 2022 eine Neuregelung im Betriebsrentenstärkungsgesetz. Bitte informiere Dich dazu bei dem Versicherungsmenschen oder im Netz. Altverträge müssen ab dann von einem neuen Betrieb fortgeführt werden. Weil die Verordnung noch nicht in Kraft ist, sind wahrscheinlich noch viele Betriebe und Versicherte verwirrt, wenn es an die Umsetzung geht.


    Ich habe Erfolge und Misserfolge bei Arbeitgeberwechsel erlebt. Große bis sehr große Firmen mit vielen Mitarbeiterin haben bislang die Übernahme konsequent verweigert, weil sie ihre eigenen Versorgungswerke pflegen und kein Alterssicherungs-WildWest in ihren Akten dulden, was bei vielen Mitarbeitern wirklich sehr aufwendig ist.


    Kleinere Unternehmen, vor allem auch kleiner als 100 sind meiner Erfahrung nach viel eher bereit, die bAV als Versicherungsnehmer mit Zuschuss fortzuführen. Es gibt auch Firmen (früher zumindest) die zwar als Versicherungsnehmer gerade stehen, aber nicht bezuschussen.


    Als Selbstzahler (Versicherte Person = Versicherungsnehmer) werden dessen bAV-Ansparanteile später in der Rente anders behandelt als bei der klassischen Entgeltumwandlung. Selbstzahler ist man dann, wenn man kein Arbeitsverhältnis hat. Allzulange kann man eine bAV als Direktversicherung übrigens nicht ruhend stellen. Der Versicherer hat zB nach einem Jahr ein Kündigungsrecht, kommt halt auf den Vertrag an. Wenn ein paar Tacken Euros in den Vertrag wirft, verhindet man die Kündigung.


    Die Metallrente geniesst als bAV jahrzehntelang eigentlich einen guten Ruf. Dann kam Corona und dann haben die Sauerkrauts erstmal so richtig den Aktienmarkt für sich entdeckt .... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Vino Verde ()