Hallo,
beim Verkauf von Fondsanteilen, sind ja Steuern fällig, die dann auf den Freistellungsauftrag angerechnet wird.
Für den Verkauf (wie auch beim Kauf) gibt es ja einen Depotauszug und natürlich einen Beleg für den Verkauf. Auf diesem steht bei mir der errechnete Betrag, der auf den Freistellungsauftrag angerechnet wird. Wie dieser errechnet wird, ist mir theoretisch klar. Muß die Berechnung auf dem Depotdruck / Verkaufsbescheinigung angegeben werden? Wie ist dieses bei Euch?