Verkauf von Fondsanteilen

  • Hallo,


    beim Verkauf von Fondsanteilen, sind ja Steuern fällig, die dann auf den Freistellungsauftrag angerechnet wird.


    Für den Verkauf (wie auch beim Kauf) gibt es ja einen Depotauszug und natürlich einen Beleg für den Verkauf. Auf diesem steht bei mir der errechnete Betrag, der auf den Freistellungsauftrag angerechnet wird. Wie dieser errechnet wird, ist mir theoretisch klar. Muß die Berechnung auf dem Depotdruck / Verkaufsbescheinigung angegeben werden? Wie ist dieses bei Euch?

  • Bei mir steht immer nur der berechnete Wertzuwachs. Die Details sind nicht ersichtlich (z.B. die Berücksichtigung der Transaktionskosten). Gilt aus dem Kopf für Comdirect, Ebase, Flatex. Bei den Aktien und den dortigen Depotbanken ist es genauso.

  • Nein, die Transaktionskosten werden in Abzug gebracht. Wertzuwachs = Kaufwert-Verkaufswert-Kaufkosten-Verkaufkosten.


    Das steht irgendwo im Gesetz. Suche ich gleich.


    Gefunden:

    Gewinn im Sinne des Absatzes 2 ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten;

    § 20 Abs, 4 Satz 1 EStG

    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html