Nebenkostenabrechnung - „Hauswartskosten“

  • Hallo Liebe Forenmitglieder,


    wir wohnen seit ca. 3Jhr in einem erstbezogenen 5FamHaus.


    Wir haben bisher unsere Nebenkosten ohne Nachfrage bezahlt.


    Im Gespräch mit meinem Onkel sind wir auf den Abrechnungspunkt „Hauswartskosten“, der uns mit ca. 250€, für das gesamte Haus mit ca. 1.200€ pro Jahr anfällt.


    Wir haben hierzu noch keine Belege gesehen aber auch noch nicht angefordert.


    Wir haben Anspruch auf Einsicht der (Rechnungs)belege - oder?


    Es gibt keinen angestellten Hausmeister; Arbeiten erledigt weitgehend der Eigentümer selbst.


    Ist die (pauschale) Umlegung rechtens?

    Müsste da nicht ein Fremddienstleister mit entsprechender Rechnung die Leistungen ausführen - wenn ja kann da ein „Dienstleistungsvertrag“ abgeschlossen werden, bei dem die Kosten einfach umgelegt werden, auch wenn fast keine Arbeiten anfallen?

    Wenn die Arbeiten der Eigentümer ausführt, können sie dann auch einfach - und pauschal oder nach Anfall umgelegt werden?

    Wie können durch den Eigentümer ausgeführte Arbeiten (Stundensatz?) angesetzt werden?


    Vielen Dank für Eure Rückmeldung

    Gruß Albert

  • Natürlich kann ein Beleg der Hauswartarbeiten eingefordert werden. Nur werdet Ihr den wohl nicht erhalten und falls doch, wird dieser Beleg wohl nicht den Tatsachen entsprechen, da er fungiert / fiktiv / frei erfunden / manipuliert ist.

    Ein Eigentümer kann definitiv nicht bei sich selbst angestellt sein. In der Regel wird der Hausmeister über einen 450,00 € Job angestellt, was evtl. sehr viel günstiger als ein externer Hausmeisterdienst sein dürfte.

    Alle anderen Eurer Fragen führen an dieser Stelle ins Leere oder zu weit. Möglicherweise handelt sich der Vermieter hier eine ungerechtfertigte Bereicherung ein. Er darf aber als Eigentümer grundsätzlich Eigenleistungen in Rechnung stellen, nur eben nicht fiktiv. https://www.mineko.de/eigenlei…er-nebenkostenabrechnung/ Über die Höhe liesse sich wohl beliebig streiten ... .


    Tip 1.) Fragt bei den Nachbarn an, wie die mit dem NK-Posten umgehen oder umgegangen sind und

    Tip 2.) so Ihr Euch fortgesetzt vom Vermieter vernatzt fühlt in dieser Angelegenheit, meldet Euch beim Mieterschutzbund, es gilt auch Verjährungsfristen zu beachten und man muss mit Skepsis die anderen NK-Posten prüfen, denn man kann evtl. davon ausgehen, dass nicht nur an einer Stelle besch**** wird.


    Es kommt halt immer darauf an, wie hoch Eure Streitbereitschaft in dieser Sache ist und die Risikobereitschaft, ein ungemütliches Verhältnis zum Eigentümer anzubahnen. Immer dabei bedenken, dass sich der Eigentümer ums Haus kümmert! Das ist sehr positiv - das macht nicht jeder. Es ist eine Abwägung der Verhältnismässigkeit und genau dabei können die Profis vom Mieterschutzbund unterstützen.

  • 1200,00 € p.a. für Hausmeisterkosten sind sehr wenig und nur in Eigenleistung können sie so günstig sein! Heutzutage nehmen Eigentümer meist Dienste von selbständigen Hausmeisterbetrieben in Anspruch, die sind natürlich wegen Sozialabgaben, Gewerbesteuer und Gewinnzuschlägen etc. für den Mieter letztlich viel teurer; aber werden mit korrekter Fremdrechnung abgerechnet und sind nicht beanstandbar und rechtssicher!

    Als Mieter zahle ich doch lieber viel weniger für Lohnkosten, die der Eigentümer notwendigerweise erbringen muß, weil leider viele Mieter leichtfertigt z.B. Schmutz bei den Mülltonnen machen, der vermeidbar wäre oder sich sonstwie auf dem Grundstück "wie wilde Horden" aufführen und Schäden anrichten. Aber auch Gartenpflege ist aufwendig. Ich habe mit Mietern leider viele Erlebnisse, die mir "die Haare zu Berge stehen lassen".

    Ein Eigentümer, der kostengünstig selber Hand anlegt und teure Hausmeisterbetriebe nicht einschaltet, ist Gold wert! Dabei will ich betrügerischen Nebenkostenabrechnungen nicht das Wort reden! Wer Mieter betrügt, soll auch zur Rechenschaft gezogen werden!

  • Hallo Bauernbua ,


    Es steht in den entsprechenden Gesetzen (und Urteilen) folgendes :


    A) Jeder Mieter hat das Anrecht , innerhalb seiner Wohnung , die Unterlagen, die zur NK-Abrechnung beitrugen (sogar auch die dazugehörigen Zahlungsbelege) , vorgelegt zu bekommen . Wenn dies nicht möglich ist (z.B. Vermieter wohnt weit weg) hat er Anspruch auf Zusendung der entsprechenden Kopien , ggf. gegen Kopiegebühren .


    B) Jeder Vermieter hat das Recht , diese "Hausmeister-Dienste" selber zu machen und dafür das selbe Geld zu verlangen , welches ein entsprechender Betrieb in Rechnung stellen würde--

    allerdings ohne die Mehrwertsteuer .

    Allerdings habe ich mich noch nicht darum gekümmert , ob dann der Vermieter auch ein Stundenbuch führen muß -- oder ob eine preiswerte Pauschale ausreicht .

    Normalerweise reicht es , wenn ein Firmen-Angebot vorgelegt werden kann .

    ------------------------------------

    Mein Vorschlag : Einfach den Vermieter , wenn er draußen so "rumtobt", zu einem Bier oder Kaffee einladen - und dann dabei .höflich fragen - ob Ihr mal die Berechnungs-Unterlagen einsehen könnt

    --------------

    Zusammenfassung : Sei froh , daß es für Dich/Euch so einen guten Eigentümer gibt , der es so preiswert für Euch macht ....

    ----------------

    Im Übrigen habe ich selber ein 6 Fam.-MFH , wohne auch dort - und mache diese Arbeiten (als Hobby) umsonst und in allen Mietverträgen steht extra (sinngemäß) :: wenn ich nicht mehr kann , muß eine Firma ran mit entsprechender NK-Umlage: Die Folge - wenn ich mal Hilfe brauche - ist sofort jemand da (Im Eigengeld-Interesse) .


    Mit freundlichem Gruß aus dem Raum Lüneburg