Hallo Zusammen,
mal angenommen es läuft seit 10 Jahren ein Sparvertrag (Prämiensparen) und anfangs wurde ein Freistellungsauftrag gemacht. Es sind insgesamt 2000 EUR Zinsen aufgelaufen.
Nun soll dieser Vertrag aufgelöst werden.
Fällt die Abgeltungssteuer dann auf 1199 EUR (=2000 - 801)?
Oder greift der Freistellungsauftrag irgendwie schon über die Jahre, obwohl das Guthaben/Zinsen vorher nicht abgehoben wurde?
Bzw. auf welchen Betrag fällt in diesem Bespiel die Abgeltungssteuer an?
Vielen Dank!
Chris