Verständnisfrage zur Abgeltungssteuer und Freibetrag bei Auflösung eines Sparvertrages

  • Hallo Zusammen,

    mal angenommen es läuft seit 10 Jahren ein Sparvertrag (Prämiensparen) und anfangs wurde ein Freistellungsauftrag gemacht. Es sind insgesamt 2000 EUR Zinsen aufgelaufen.

    Nun soll dieser Vertrag aufgelöst werden.

    Fällt die Abgeltungssteuer dann auf 1199 EUR (=2000 - 801)?

    Oder greift der Freistellungsauftrag irgendwie schon über die Jahre, obwohl das Guthaben/Zinsen vorher nicht abgehoben wurde?

    Bzw. auf welchen Betrag fällt in diesem Bespiel die Abgeltungssteuer an?

    Vielen Dank!

    Chris

  • Hallo finanznewby007

    willkommen hier im Forum. Das kommt auf den Vertrag an, was da geschrieben steht. Wenn die Zinsen jährlich gezahlt wurden, und wieder mit verzinst wurden, währen nach meiner Einschätzung nur die Zinsen des letzten Jahres steuerpflichtig.

    Bei einen Vertrag, wo die Zinsen erst am Ende gezahlt werden, ist es so, wie Du vermutest hattest.

    Gruß


    Altsachse

  • Die Zinsen und Prämie (Prämienspar-Vertrag) werden jährlich gezahlt.

    Ungefährer Wortlaut: ...Die Bank zahlt neben dem Zinssatz am Ende eines Kalenderjahres eine verzinsliche Prämie gemäß Prämienstaffel...

    Also soweit ich verstehe mit einem Zinseszinseffekt.

  • Die Zinsen und Prämie (Prämienspar-Vertrag) werden jährlich gezahlt.

    Ungefährer Wortlaut: ...Die Bank zahlt neben dem Zinssatz am Ende eines Kalenderjahres eine verzinsliche Prämie gemäß Prämienstaffel...

    Also soweit ich verstehe mit einem Zinseszinseffekt.

    In diesem Fall hat die Bank die jährlichen Zinsen versteuert - du müßtest das eigentlich auf deinen Auszügen ersehen können ...

  • Oben steht, dass er einen Freistellungsauftrag eingerichtet hat. Dann wurden die Zinsen jährlich wahrscheinlich steuerfrei vereinnahmt. Dann sieht er auf dem Auszug nichts.

    finanznewby007

    Hast Du eine Jahressteuerbescheinigung bekommen? Wenn ja müssten da die Zinsen jeweils des Jahres drin stehen und in der Zeile "Höhe der in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages" der gleiche Betrag noch einmal. Das wäre die Bestätigung der Aussage von helmut_ott .