Kündigung Arbeitsvertrag

  • Hallo an Alle

    Ich hoffe ich bekomme ein paar Antworten.

    Mein Chef hat mir zum 31.03 gekündigt. Den Grund hat er nur mündlich genannt. Ich bin aber seit über 1 Jahr im betrieb und wir sind über 10 Mitarbeiter.

    Also muss er sich ja an das Kündigungsschutzgesetz halten.

    Reicht die Begründung mündlich?

    Ich finde dazu leider nichts im Internet. Nur dass er eine angeben muss.

    Bin etwas verzweifelt.

    Rechtsschutzversicherung habe ich leider keine.

    Hoffe auf eine Antwort und vielen Dank im Voraus .

  • Danke die Seite kenn ich bereits.

    Mir geht es darum ob der Grund mit drin stehe muss oder ob es reicht wenn der Chef die Gründe mündlich darlegt?!

  • Für eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund erforderlich. Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nachweisen. Ansonsten ist sie sozial ungerechtfertigt. Es gibt verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungsgründe.


    Bitte einmal hier nachlesen:

    https://www.haufe.de/personal/…esk_PI42323_HI727066.html

    Joooh, so ist es und somit ist es viel besser für den Gekündigten, ohne explizit formulierte Gründe sofort ALG1-Ansprüche geltend gemacht werden können. Auf der Arbeitsbescheinigung steht ja als Ziffer oder als Klausel einer der drei o. g. Gründe. Neben denen gibt es ja auch noch die seltene ausserordentliche Kündigung.


    Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag selbst (der auch mündlich wirksam ist) bedarf es für eine Kündigung immer der Schriftform und nix eMail und schon gar nix mündlich. Wie schon festgestellt wurde, ist der Gang zum Anwalt jedoch obsolet, denn eine Kündigungsschutzklage wird marginal Geld per Abfindung einbringen, da das Arbeitsverhältnis nur 12 Monate Bestand hatte.


    Wo es halt hinkt, ist die wohl nicht eingehaltene gesetzl. Kündigungfrist. Aber lohnt es sich wirklich, deswegen den Aufstand zu proben? Vor allem, lohnt es sich denn, wenn man keine Rechtsschutz für so`n Zeugs hat?? Eher nicht ... . Sollte die Kündigungsfrist nämlich rückwirkend per Rechtsbehelf korrigiert werden, muss ja auch das ALG1 für den Monat wieder an AfA zurückgezahlt werden (allein schon weil das Versicherungskonto wieder ausgeglichen werden muss) = shit!


    Jetzt Auf ein Neues! :) und sich bewerben, bewerben, bewerben ..... :) Viel Glück!

  • Britta

    Hat den Titel des Themas von „Kündigung“ zu „Kündigung Arbeitsvertrag“ geändert.