Familienversicherung: Zählen Kapitalerträge des Mannes zu den Einnahmen der Ehefrau bei gemeinsamer Veranlagung?

  • Hallo zusammen,


    unsere Situation stellt sich folgendermaßen dar:

    Mein Mann ist angestellt ich bin nicht berufstätig bzw. nebenberuflich selbständig. Ich bin aktuell über meinen Mann familienversichert. Mein Einkommen darf monatlich die 450 EUR nicht übersteigen, sonst falle ich aus der Familienversicherung raus. Nun stelle ich mir folgende Fragen:

    1. Wir haben ein gemeinsames Depot. Die Kapitalerträge die dort anfallen, werden 50:50 zwischen uns beiden aufgeteilt und zählen bei mir als Einnahmen, richtig?
    2. Wir möchten weiteres Geld investieren bei dem alle 3 Monate Kapitalerträge ausgeschüttet werden. Wenn diese Investition nur von meinem Mann getätigt wird und auch auf ein separates Konto fließen würde, werden diese Einnahmen aus Kapitalerträgen nur meinem Mann zugeschrieben oder ist das bei einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung egal, welcher Ehepartner was, wann, wo einnimmt, weil alles am Jahresende in einen Topf fließt und durch zwei geteilt wird?


    Danke und sonnige Grüße

  • Hallo Die Petra , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: keine Steuer- oder sonstige Beratung.


    zu 1. Wenn das eine Frage war kann man das auch anders aufteilen, bei uns in einem Fall 90:10.


    zu 2. Auch hier ist die Frage nicht so ganz klar. Bei der gemeinsamen Veranlagung stehen die Kapitalerträge im Steuerbescheid so wie sie von Euch in der Steuererklärung angegeben werden und das sollte so sein wie die tatsächlichen Verhältnisse sind. Bei uns stehen also bei jedem die jeweiligen Konten und Depots und eben die Anteile des einen historischen gemeinsamen Depots.


    Am Ende macht das Finanzamt unter die Kapitalerträge einen Strich , zieht die 1.602 € ab und berechnet dann die gemeinsame Kapitalertragssteuer. Einfach mal in den letzten Steuerbescheid schauen, da sieht man das sehr gut.