privat geführte Direktversicherung

  • Guten Morgen,


    ist es möglich, eine 1993 abgeschlossene Direktversicherung (direkt statt bar), die 2000 privat weitergeführt wurde (VN Stellung auf den Mitarbeiter übertragen) zu kündigen und sich den privat "ersparten" Teil auszahlen zu lassen ?


    VU weigert sich


    Freue mich auf Informationen

  • Hallo ratemal,


    ich kann nur beitragen, dass mir diese Problematik als ein Grund genannt wurde, eine Direktversicherung lieber nicht privat weiterzuführen. (Entscheidender war allerdings noch die Doppelverbeitragung, die in einem solchen Fall die irre Blüte trieb, dass Du Beiträge aus netto nach SV eingezahlt hast, auf die Du dann in der Rente SV zahlen musstest.)


    Bei Riester wäre Dein Wunsch übrigens "Standard". Man wird ja nicht müde, auch auf die Vorteile dieses Systems hinzuweisen...


    Vielleicht gab es bei der Vereinbarung zur privaten Weiterführung einen Fehler, der dazu führt, dass Du z.B. diesen Teil noch widerrufen? Das ist aber ein ganz spezieller Spezialfall für die Spezialisten zu dem Thema. Gibt es die auch hier?


    Viel Erfolg! Guido

  • Da die Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge mit AG gestartet wurde, läßt sie sich nicht kündigen, auch nicht bei eigener Weiterführung. Möglich wäre ein Beitragsfreistellung. Warum auszahlen lassen, der Garantiezins dürfte aus 1993 doch noch sehr hoch sein. Besser als heutige Verträge.

    Eine Doppelverbeitragung fällt für den Anteil ab 2000 nicht an, da ab dem Zeitpunkt kein AG mehr im Vertrag war. Für die Einzahlungen und Erträge ab 2000 fallen keine KV und PV an (Urteil Bundesverfassungsgericht).

  • Da die Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge mit AG gestartet wurde, läßt sie sich nicht kündigen, auch nicht bei eigener Weiterführung. Möglich wäre ein Beitragsfreistellung. Warum auszahlen lassen, der Garantiezins dürfte aus 1993 doch noch sehr hoch sein. Besser als heutige Verträge.

    Eine Doppelverbeitragung fällt für den Anteil ab 2000 nicht an, da ab dem Zeitpunkt kein AG mehr im Vertrag war. Für die Einzahlungen und Erträge ab 2000 fallen keine KV und PV an (Urteil Bundesverfassungsgericht).

    Hallo.


    Wenn ich Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (für die Zeit des Rentenbezuges) unterstelle, dann ist eher nicht damit zu rechnen, dass aus der Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sein werden. Es sei denn, es gibt noch andere Betriebsrenten, die aufaddiert werden.


    Aus dem Teil der Versicherung, der sich aus den Beiträgen der ersten 7 Jahre speist, müsste sich eine monatliche Rente von mehr als 164,50 Euro im Monat (Stand: 2021) ergeben.

  • Zunächst vielen Dank für die Antworten. Leider verstehe ich nicht ganz so viel von dem Thema aber, ist es denn nicht mein gutes Recht, den Teil, den ich privat seit 2000 einbezahle (ich bin doch VN und habe alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag) zurückkaufe. Der Teil, der damals durch direkt statt bar einbezahlt wurde, kann ja stehen bleiben.

    Gibt es gar keine Möglichkeit für mich ?

    Verkauf der Police habe ich auch versucht (aktueller RK Wert um die 13.000 €) - macht aber auch keiner.

  • Leider fallen auch für Verträge der bAv vor 2004 Beiträge für KV und PV an, wenn der AG der Versicherungsnehmer war. Leider 2004 so gesetzlich geregelt, um Geld in die klammen Krankenkassen zu spülen. Bestandsschutz wurde ausdrücklich ausgehebelt.


    Nach zahlreichen Klagen hat das Bundesverfassungsgericht dies leider bestätigt. Ausnahmen sind nur die Zeiträume der bAv, in der der AN auch Versicherungsnehmer war.


    Seit 1. Januar 2020 gibt es nach weiteren Klagen einen monatlichen Freibetrag, der in 2021 nun164,50 Euro beträgt. Dies aber nur für die KV, nicht für die PV. Gibt es weitere betriebliche Renten, oder Direktauszahlungen, werden diese aufaddiert.

  • Das ist eben der Unterschied zwischen einer Freigrenze und einem Freibetrag.


    (Wenn ich einen Cent über der Beitragsbemessungsgrenze liege, ist doch auch nur der eine Cent nicht beitragspflichtig.) ;)

  • ist es möglich, eine 1993 abgeschlossene Direktversicherung (direkt statt bar), die 2000 privat weitergeführt wurde (VN Stellung auf den Mitarbeiter übertragen) zu kündigen und sich den privat "ersparten" Teil auszahlen zu lassen ?


    VU weigert sich

    Eine Direktversicherung lässt sich vor Renteneintritt (Regelaltersgrenze der Erwerbsminderung, volle Erwerbsminderung) NICHT kündigen.


    Die Versicherung weigert sich zurecht, weil ein Rückkauf gem. den Versicherungsbedingungen einer bAV (= Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung) IMMER ausgeschlossen ist.

  • Vielleicht gab es bei der Vereinbarung zur privaten Weiterführung einen Fehler, der dazu führt, dass Du z.B. diesen Teil noch widerrufen? Das ist aber ein ganz spezieller Spezialfall für die Spezialisten zu dem Thema.

    Eine seit 21 Jahren freiwillig geleistete Einzahlung als VN & VP widerrufen??

    Du spielst auf die Vertragsabschlüsse aus den Jahren 1994 bis 2007 an, bei denen in der Verbraucherinformation kein Widerrufsrecht inkludiert und damit zich Jahre später nachträglich wiederrufen werden konnte.


    Dieser Vertrag stammt hier jedoch aus 1993. Das müsste ratemal echt mal prüfen:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitr…er-widerrufsjoker-sticht/