Steuer bei ETF-Sparplan

  • Hallo an die Steuerbegabten:),


    Ich habe einige Infos über die Steuer bei einem ETF-Sparplan gesammelt.

    Es wird ja auch bei thesaurierendem ETF die jährliche Abgeltungssteuer fällig (natürlich abhängig vom Freistellungsauftrag).

    Nur was passiert wenn der ETF irgendwann komplett verkauft wird?


    1) Nach meinen Recherchen kommt dann nochmal die Steuer und dann wird ja auf einmal ein großer Betrag versteuert, obwohl doch schon im Aufbau des Sparplans jährlich geprüft wurde ob Steuer fällig wird. Das ist doch doppelt gemoppelt oder stimmt das so gar nicht?

    Oder wird die jährliche Abgeltungssteuer auf den größeren Steuerbetrag, bei Verkauf des ETFs angerechnet?

    Mir ist schon klar, dass man den ETF langsam "entsparen" kann und nicht auf einmal verkaufen muss, möchte das mit der Steuer aber trotzdem gerne kapieren. ?(


    2) Wenn ich den Sparvertrag plötzlich verkaufen will, weil z.B. ein erhebliches Kursrisiko besteht und das kurz vor der Rente…und das Geld kommt dann auf das Verrechnungskonto…wie schnell muss dann das Geld in eine andere Anlage, damit nicht auf den gesamten Gewinn die Steuer fällig wird?


    3) Oder auf welche risikoarmen Anlagen könnte man verlustfrei die ETF-Anlage umschichten ohne dass die Steuer auf einmal kommt. In Wertpapiere? Wertpapier ETF?


    Bin gespannt auf eure Antworten.

    Grüsse


  • Es wird ja auch bei thesaurierendem ETF die jährliche Abgeltungssteuer fällig (natürlich abhängig vom Freistellungsauftrag).

    Antworten beziehen sich auf D. In AT ist es mMn anders.


    Nein. Lediglich die Vorabpauschale. Die ist für 2020 (fällig in 2021) mikroskopisch klein, für 2021 (fällig in 2022) Null dank Negativzins.

    Oder wird die jährliche Abgeltungssteuer auf den größeren Steuerbetrag, bei Verkauf des ETFs angerechnet?

    Sofern Vorabpauschale angefallen ist wird diese angerechnet.

    2) Wenn ich den Sparvertrag plötzlich verkaufen will, weil z.B. ein erhebliches Kursrisiko besteht und das kurz vor der Rente…und das Geld kommt dann auf das Verrechnungskonto…wie schnell muss dann das Geld in eine andere Anlage, damit nicht auf den gesamten Gewinn die Steuer fällig wird?

    Keine Chance, mit Verkauf wird die Steuer fällig.

    3) Oder auf welche risikoarmen Anlagen könnte man verlustfrei die ETF-Anlage umschichten ohne dass die Steuer auf einmal kommt. In Wertpapiere? Wertpapier ETF?

    Es gibt kein steuerlich begünstigtes Umschichten.

    Ausnahme: das Ganze findet in einer Hülle statt. Es gibt z.B. Laufzeitfonds, die mit der Zeit von mehr Aktien zu mehr Anleihen umschichten. Das geht auch mMn (dünnes Eis, bitte bei Bedarf klären) bei Robos wenn man die Risikoklasse ändert, und innerhalb von fondsgegundenen Versicherungen.


    Die Theorie zur Steuer hier: https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/


    Noch mal zum grundsätzlichen Verständnis. Es ist mMn ein grundsätzlicher Irrtum zum Renteneintritt oder bei "erheblichem Kursrisiko" zu verkaufen. Die ganze Idee geht davon aus, dass auf lange Sicht die Indizes steigen. Deswegen gibt es auch keinen Grund zu verkaufen, auch nicht im Alter. Ausnahme ist wenn das Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt wird. Speziell zur Altersvorsorge besteht hier im Forum die Ansicht, bei Renteneintritt den Bedarf für mehrere Jahre auf Tages-/Festgeld zu haben, Finanztip spricht sogar von 15 Jahren. s. z.B. am Ende von https://www.finanztip.de/altersvorsorge/auszahlplan/


    Finanztest hat dazu einen Simulator hier https://www.test.de/ETF-Einmal…ortfolio-5179990-5505798/

  • Kurz vor der Rente zu verkaufen, finde ich keine gute Idee. Verkauft man später, hat man warscheinlich einen geringeren persönlichen Steuersatz. Verkauft man nur so viel, dass der Grundfreibetrag oder der Sparerfreibetrag ausgenutzt wird, zahlt man keine Steuer.

    Gruß


    Altsachse

  • Hab wohl die Begriffe Abgeltungssteuer und Vorabpauschale durcheinander gebracht...so macht es auf jeden Fall Sinn, wenn die Vorabpauschale später bei einem Verkauf angerechnet wird.


    Was meinst Du mit mMn?

    Es gibt kein steuerlich begünstigtes Umschichten.

    Okay, das heißt es ist nicht möglich das Geld von einem ETF in eine andere Anlage (Festgeld, konservativer ETF, Wertpapiere) umzuschichten, ohne dass das Geld auf das Verrechnungskonto der Depotbank kommt und versteuert wird?

    Also muss quasi vorher verkauft werden, damit das Geld "frei" wird?

    Sorry, wenn das blöde Fragen sind, ich weiß es nicht besser.

    In einem (ich glaube es war Finanztip) YouTube Video wurde zumindest mal davon gesprochen, dass man verlustfrei Geld von einem ETF-Sparplan in einen anderen transferieren kann, wenn z.B. ein ETF-Anbieter die Konditionen ändert und es für einen nicht mehr attraktiv ist, dort zu bleiben.

    Ich hab das wohl daher so gedeutet, dass man eben wie in einer Blase seine Geldanlage umschichten kann.

    Für mich würde die Risikominimierung, wenn es auf die Rente zugeht, und die Bilanz der Rendite zu diesem Zeitpunkt nicht schlecht ist, Sinn machen auf konservativere Anlagen zu setzen.


    Danke + beste Grüße

    Balduin

  • mMn heißt "meiner Meinung nach". Ich antworte hier nach bestem Wissen, kann und darf aber keine Beratung durchführen und auch keine Haftung übernehmen.

    Okay, das heißt es ist nicht möglich das Geld von einem ETF in eine andere Anlage (Festgeld, konservativer ETF, Wertpapiere) umzuschichten, ohne dass das Geld auf das Verrechnungskonto der Depotbank kommt und versteuert wird?

    So was ist mir nicht bekannt, Ausnahme die Hüllenkonstruktion z.B. über einen billigen Robo.

    In einem (ich glaube es war Finanztip) YouTube Video wurde zumindest mal davon gesprochen, dass man verlustfrei Geld von einem ETF-Sparplan in einen anderen transferieren kann, wenn z.B. ein ETF-Anbieter die Konditionen ändert und es für einen nicht mehr attraktiv ist, dort zu bleiben.

    Das ist wahrscheinlich ein Missverständnis, Man muss nicht beim bisherigen Sparplan-Anbieter = Depotbank bleiben sondern kann die Anteile zu einer anderen Depotbank übertragen. Das ist in D bis auf ganz spezielle Konstellation kostenfrei. Dadurch ändern sich aber die Anteile nicht.

    Für mich würde die Risikominimierung, wenn es auf die Rente zugeht, und die Bilanz der Rendite zu diesem Zeitpunkt nicht schlecht ist, Sinn machen auf konservativere Anlagen zu setzen.

    Wir könnten zusammen mal was simulieren. Da bräuchte ich ein paar allgemeine (keine persönlichen) Daten Also wie lange soll angelegt werden mit welcher Aktienquote und wie soll es danach weitergehen. Dann kann man besser sehen wie die steuerliche Relevanz ist.

  • Hallo und Danke.

    Also die Anlagezeit wäre bis zur Rente ca 12 Jahre.

    Einzelaktien würde ich wohl eher noch abstoßen und in 2 ETF Sparverträge investieren.

    Die Herangehensweise den ETF, wenn man dann schon in Rente ist, nicht zu verkaufen sondern nur die Entnahmen zu machen die man braucht, so dass man sich noch oder zum Großteil im Sparer-Freibetrag bewegt, kann ich gut nachvollziehen...aber etwas Bedenken habe ich schon, da ich auf es mir nicht leisten könnte, Geld durch Kursverluste dann noch zu verlieren.

    Aber ich könnte ja sukzessive das Geld aus dem ETF in eine andere Anlage umschichten (wenn es auf die Rente zugeht), dann wäre es ja auch steuerfreundlicher.

    Grüsse und sonnigen Sonntag.

  • Hallo balduin ,

    ein weiterer Aspekt ist noch Möglichkeit der Vererbung. Ich bin seit 20 Jahren in Altersrente. Bin überwiegend in Aktienfonds investiert. Solte ich einen Rücksetzer an der Börse nicht mehr überleben können, müssen halt meine Nachkommen die Sache aussitzen.

    Einen Teil habe ich noch in einer Festgeldtreppe. So fühle ich mich mit meiner Geldanlage wohl.

    Gruß


    Altsachse