Hallo an die Steuerbegabten,
Ich habe einige Infos über die Steuer bei einem ETF-Sparplan gesammelt.
Es wird ja auch bei thesaurierendem ETF die jährliche Abgeltungssteuer fällig (natürlich abhängig vom Freistellungsauftrag).
Nur was passiert wenn der ETF irgendwann komplett verkauft wird?
1) Nach meinen Recherchen kommt dann nochmal die Steuer und dann wird ja auf einmal ein großer Betrag versteuert, obwohl doch schon im Aufbau des Sparplans jährlich geprüft wurde ob Steuer fällig wird. Das ist doch doppelt gemoppelt oder stimmt das so gar nicht?
Oder wird die jährliche Abgeltungssteuer auf den größeren Steuerbetrag, bei Verkauf des ETFs angerechnet?
Mir ist schon klar, dass man den ETF langsam "entsparen" kann und nicht auf einmal verkaufen muss, möchte das mit der Steuer aber trotzdem gerne kapieren.
2) Wenn ich den Sparvertrag plötzlich verkaufen will, weil z.B. ein erhebliches Kursrisiko besteht und das kurz vor der Rente…und das Geld kommt dann auf das Verrechnungskonto…wie schnell muss dann das Geld in eine andere Anlage, damit nicht auf den gesamten Gewinn die Steuer fällig wird?
3) Oder auf welche risikoarmen Anlagen könnte man verlustfrei die ETF-Anlage umschichten ohne dass die Steuer auf einmal kommt. In Wertpapiere? Wertpapier ETF?
Bin gespannt auf eure Antworten.
Grüsse