Mietminderung wegen Trocknungsgerät nach Wasserschaden?

  • Lieber Forum, wir haben seit ein paar Tagen zwei Trocknergeräte hier in der Wohnung, weil zwei Etagen über uns jemanddas Wasser hat laufen lassen (wir hatten nur Wasserflecken an der Decke, sonst nichts). Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass wir ein Recht auf Mietminderung haben, weil der Schaden ja durch einen Fehler des Vermieters über uns entstanden ist und nicht aufgrund eines Fehlers/Schadens in der Wohnung, für den der Vermieter verantwortlich wäre.


    Es gibt ja hier bei FT einen Artikel zu dem Thema, in dem es auch um Trocknergeräte und Wasserschaden geht, aber da sieht es eben so aus, als läge es in der Schuld beim Vermieter. Dann kann ich das nachvollziehen (https://www.finanztip.de/mietminderung/).


    Die Frage ist also: Wenn der Vermieter gar keine Schuld trägt, sondern ein anderer Mieter, kann ich trotzdem Mietminderung fordern?

  • Ich hatte letztes Jahr einen Fall, bei dem auch in meiner Wohnung Trocknungsgeräte aufgestellt waren. Die anfallenden Stromkosten wurden mir von der Wohngebäudeversicherung ersetzt. Ich glaube nicht, daß man hier Mietminderung geltend machen kann. (Ich habe allerdings Eigentum, also kommt das bei mir ohnehin nicht in Frage)

  • Einfach mal Mietminderung und Trocknungsgerät in eine Suchmaschine tippern. Mietminderung ist möglich.

  • Lieber Forum, wir haben seit ein paar Tagen zwei Trocknergeräte hier in der Wohnung, weil zwei Etagen über uns jemanddas Wasser hat laufen lassen (wir hatten nur Wasserflecken an der Decke, sonst nichts). Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass wir ein Recht auf Mietminderung haben, weil der Schaden ja durch einen Fehler des Vermieters über uns entstanden ist und nicht aufgrund eines Fehlers/Schadens in der Wohnung, für den der Vermieter verantwortlich wäre.


    Es gibt ja hier bei FT einen Artikel zu dem Thema, in dem es auch um Trocknergeräte und Wasserschaden geht, aber da sieht es eben so aus, als läge es in der Schuld beim Vermieter. Dann kann ich das nachvollziehen (https://www.finanztip.de/mietminderung/).


    Die Frage ist also: Wenn der Vermieter gar keine Schuld trägt, sondern ein anderer Mieter, kann ich trotzdem Mietminderung fordern?

    Die Wohnung hat einen Sachmangel, deshalb kannst du die Miete mindern. Wer Verursacher ist, ist dabei egal. Der Vermieter kann den verursachenden Mieter in Regress nehmen, aber das muss dich nicht interessieren; du kannst auf jeden Fall mindern.

  • Manchmal denke ich mir, dass nicht jeder Vertrag, auch kein Mietvertrag, einem die Risken des Lebens nehmen kann. Wasserschäden kommen vor, egal, ob mir die Wohnung gehört oder dem Vermieter. Wenn sich der Vermieter nicht ernsthaft um den Schaden kümmert, kann ich über Mietminderung nachdenken. aber sofort? Finde ich komisch.

  • Du zahlst Miete dafür, dass Du das Mietobjekt nutzen darfst. Dafür darfst Du auch erwarten, dass das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand ist.

    Ist das Mietobjekt nicht in einem einwandfreien Zustand kannst Du die Miete mindern.

    Es ist doch unerheblich, ob der Vermieter für den ursächlichen Schaden am Mietobjekt verantwortlich ist oder eine dritte Partei.


    Nimm mal ein anderen Beispiel: Du mietest Dir im Urlaub einen Wagen. Nach einer Woche fährt Dir jemand ins Auto und der Mietwagen ist für Dich nicht mehr nutzbar. Der Vermieter hat aber leider erst in 3 Tagen einen Ersatzwagen für Dich.

    Du würdest doch wohl trotzdem auf einen Schadenersatz bestehen für die 3 Tage ohne Mietwagen bestehen, obwohl der Vermieter gar nicht dafür konnte, dass das Mietobjekt beschädigt wurde.

  • Formaljuristisch hat man den Anspruch ggü. seinem Vermieter, der wiederum kann es ggü. dem Verursacher geltend machen.


    Praktisch würde ich aber einen Blick werfen auf die Lebenswirklichkeit.


    Ich hatte mal einen Wasserschaden in einer gemieteten Wohnung, an dem ich nicht selbst schuld war, wo ich mit dem Vermieter ein exzellentes Verhältnis hatte. Dieser hat sich umgehend bestens gekümmert und auch ansonsten die Wohnung besser in Schuss gehalten als er gemusst hätte. Da hätte ich es schäbig gefunden, ihm was abzuknöpfen.


    Wäre ein anderer Verursacher gewesen, also bspw. der Bewohner über mir, hätte ich mich mit meinem Vermieter zusammengesetzt, wie wir damit umgehen.


    Wenn dabei herausgekommen wäre, dass der Vermieter über uns auch ein prima Kerl ist, der sich rührend kümmert, dem es ganz arg ist, mit dem man ein exzellentes Verhältnis hat - dann wäre es für mich erledigt gewesen.


    Wenn man es hingegen mit einem großen Vermieterkonzern zu tun hat, der auch ohne Rücksicht auf Persönliches seine formalen rechtlichen Ansprüche durchsetzt … why not ein paar hundert Euro rausholen?!

  • Ich weiß nicht, was der Vermieter mit einem Wasserschaden zu tun haben soll - üblicherweise greift hier eine Versicherung, Hausrat-, Wohngebäude-, Haftpflicht-, da hier offenkundig ein Schaden anhängig sein dürfte, würde ich zunächst klären, wie du deine Kosten bei der Versicherung melden kannst. Wichtig: beim Einsatz von Trocknungsgeräten sollte man die verbrauchten kwH ablesen können - die braucht man nämlich, wenn man den Schaden geltend machen will.

  • Ich weiß nicht, was der Vermieter mit einem Wasserschaden zu tun haben soll - üblicherweise greift hier eine Versicherung, Hausrat-, Wohngebäude-, Haftpflicht-, da hier offenkundig ein Schaden anhängig sein dürfte, würde ich zunächst klären, wie du deine Kosten bei der Versicherung melden kannst. Wichtig: beim Einsatz von Trocknungsgeräten sollte man die verbrauchten kwH ablesen können - die braucht man nämlich, wenn man den Schaden geltend machen will.

    Das mit dem Strom und dem Ablesen ist ein guter Hinweis, da es ja auf jeden Fall auf den eigenen Zähler läuft und diese Geräte viel Strom ziehen … den Rest sollte aber eigentlich der Vermieter mit dem Verursacher klären.

  • Ich würde halt mal mit dem Vermieter sprechen und schauen, dass es einen guten Kompromiss gibt. Man mag es kaum glauben, aber nicht alle Vermieter sind A...löcher.

    Es kommt vor, dass was in der Wohnung kaputt geht oder etwas nicht passt. Aber immer strickt auf sein Recht zu pochen und Paragraphen zu zitieren, kann einem dann irgendwann auch mal auf die Füße fallen.


    Bevor man einfach die Miete mindert würde ich mal das Gespräch suchen und klar machen, dass hier Kosten entstehen (Strom für die Lüfter, Belastung wegen Lärm usw), die man nicht tragen wird. Meistens kommt dann schon was gutes dabei raus. Und dass ist meistens mehr wert als 100 Euro Mietminderung.