VWL und Arbeitnehmetsparzulage doppelt kassieren: Wie geht das?

  • Hi Leute,


    ich habe mal eine Frage: Und zwar liest man immer wieder, dass man die VL auch mehrfach beziehen kann, und damit auch die Arbeitnehmersparzulage mehrfach erhalten kann. Woanders heißt es wiederum, dass der Chef höchstens 40 Euro zahlt, und fertig. Damit könnte man den Förderhöchstbetrag ja nur einmal nutzen. Oder ist das so gemeint, dass die 40 Euro pro VWL-Vertrag gelten? Der Chef also auch 2 Verträge finanzieren kann. Oder muss ich den 2 Vertrag privat abschließen, und kann dann dafür die 2. Arbeitnhemersparzulage erhalten?


    Wer kann das aufklären?

    Vielen Dank

  • Kläre diese Frage direkt mit Deinem Arbeitgeber bzw. der Personabteilung. I. d. R. wird nur ein einziger MA-Vertrag mit dem 40,00 € Zuschuss vom Betrieb bedacht. Das hat auch steuerliche Gründe für den Betrieb.


    Abweichend davon kann vll ein zweiter VL-Vertrag bezuschusst werden. Das ist eine individuelle Verhandlungssache, die nur auf der Arbeit entschieden werden kann und nicht ergoogelbar ist oder in Internetforen, wie diesem hier, finalisiert wird.


    Bedenke immer, dass auf der Arbeit aus Sicht einer FK gilt: begünstige ich einen oder auch zwei Mitarbeiter mit mehr Geschenken als alle anderen Mitarbeiter, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis alle anderen ebenfalls dieselben teueren Geschenke verlangen werden (Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht!).


    Sollte also Deinem Wunsch nicht entsprochen werden (und ich gehe davon aus, dass Du keinen Erfolg haben wirst) dann kennst Du jetzt die Ursache.

  • Also wenn du zwei Arbeitgeber hast, die Dir jeweils auf Deine Teilzeitjobs die volle VL gewähren... ja warum eigentlich nicht?


    VL ist immer eine Entscheidung des AG (und dahinter den Tarifverträgen).


    Die Arbeitnehmersparzulage erhältst Du nur einmal.

  • Du kannst ohne weiteres deinen AG anweisen aus Deinem Netto 2 unterschiedliche VL Verträge (Bauspar und Fondssparvertrag ) mit Überweisungen zu bedienen

    Inwieweit er Dir VL Leistung oben draufgibt ist eine andere Frage, welche ja auch voll versteuert und SV Pflichtig sind.

  • Die Arbeitnehmersparzulage erhältst Du nur einmal.

    Falsch Arbeitnehmerzulage kann für Bausparen und Fondsparen parallel erzielt werden:

    • Bei einem Bausparvertrag beträgt die Höhe der Förderung 9 %. Bei einem Höchstbetrag von 470 Euro an VL entspricht das einer Arbeitnehmersparzulage von maximal 43 Euro pro Jahr. Die Einkommensgrenze (= zu versteuerndes Einkommen) liegt bei 17.900 Euro für Alleinstehende.
    • Beim Fondssparen beträgt die Höhe der Förderung 20 %. Bei einem Höchstbetrag von 400 Euro an VL entspricht das einer Arbeitnehmersparzulage von maximal 80 Euro pro Jahr. Die Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens liegt bei 20.000 Euro für Alleinstehende
  • Es gibt jetzt im Thread einige Irritationen und Missverständnisse:


    Pantoffelheld: ja, theoretisch sind bei zwei Arbeitsverhältnissen zwei VL-Zuschüsse vom AG möglich, nur war ja davon eingangs gar nicht die Rede. Es handelt hier zu 99% um ein Arbeitsverhältnis in nur einem Betrieb, bei dem "abkassiert" werden soll.


    tom70794: Alles richtig zur Arbeitnehmersparzulage. Nur, um die geht es ja gar nicht, es geht um den freiwilligen od. tariflichen od. arbeitsvertraglichen Zuschuss vom AG und nicht um die mickrige Zulage vom Staat.


    Um die Frage final zu beantworten:


    Zitat

    Oder muss ich den 2 Vertrag privat abschließen, und kann dann dafür die 2. Arbeitnhemersparzulage erhalten?

    https://www.finanztip.de/vermo…n/arbeitnehmersparzulage/

    https://www.test.de/Vermoegens…ergleich-5056653-5437877/


    JA, das geht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann man die Arbeitnehmersparzulage für beide Verträge erhalten. Man kann aber nicht, wie bereits erläutert, den AG-Zuschuss für zwei oder mehr Verträge bekommen. Du hast eingangs leider die Begriffe durcheinander geworden, was dann bei den Schreibern zu Misstverständnissen geführt hat. Ich hoffe, Dir ist der Unterschied zwischen der staatl. Zulage und dem Zuschuss des Betriebes bewusst.


  • Ok danke für die tollen und hilfreichen Antworten. Nur nochmal für mich zum Verständnis:


    Vom Arbeitgeber kann immer nur 1 VL-Vertrag finanziert werden, außer er finanziert freiweillig einen zweiten. Richtig? Wenn ich einen zweiten VL-Vertrag ansparen möchte, um die zweite Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, ohne dass der Arbeitgeber diesen finanziert: Kann ich den 2 VL-Vertrag auch komplett privat ansparen, oder benötige ich einen zweiten Arbeitgeber z.B. mit einem Nebenjob?


    Danke nochmal!

  • Vom Arbeitgeber kann immer nur 1 VL-Vertrag finanziert werden, außer er finanziert freiweillig einen zweiten. Richtig?


    Ja.


    Wenn ich einen zweiten VL-Vertrag ansparen möchte, um die zweite Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, ohne dass der Arbeitgeber diesen finanziert: Kann ich den 2 VL-Vertrag auch komplett privat ansparen


    Ja.


    oder benötige ich einen zweiten Arbeitgeber z.B. mit einem Nebenjob?


    Nein, was soll man darauf antworten? In einem Nebenjob à la 450,00 € bekommst Du keinen Zuschuss vom AG. Die Arbeitnehmersparzulage ist unabhängig davon, ob Du eine, zwei, drei oder vier Arbeitsstellen hast.


    Lies Dir doch mal die geposteten Links einfach durch. Da steht alles drin, vor allem in dem von test.de. Deine Fragestellung verwirrt immer mehr, weil Du nicht so richtig bereit erscheinst, Dir einfach mal selbst das Wissen anzueignen, womit sich die Fragen nämlich beantworten würden.

  • Die Arbeitnehmersparzulage erhältst Du nur einmal.

    Sorry, da habe ich totalen Blödsinn geschrieben. Es gibt ja genau den Fall der Doppelförderung von einmal Fonds und einmal Bausparer. So wird es in den verlinkten Artikeln auch dargestellt.


    Leider ist Bausparen gerade nicht besonders attraktiv. Da muss man mit dem spitzen Bleistift nachrechnen, ob sich das auch mit der Förderung überhaupt lohnt. Auf jeden Fall sollte es nur ein kleiner Vertrag werden, weil Dir sonst die Abschlusskosten die Rendite auffressen.