Wertpapierverwahrart

  • Hallo Zusammen,
    ich habe Ende letzten Jahres mit dem Investieren in ETFs (MSCI World und MSCI EM mit Sitz in Irland) begonnen.
    Beim Blick auf meinen Jahresdepotauszug habe ich festgestellt, dass als Verwahrart Wertpapierrechnung bzw. Wertpapierrechnung in Deutschland und als Lagerland Großbritannien bzw. Irland aufgeführt ist.
    Ein Argument für die Investition war für mich, dass mein Geld durch die rechtliche Stellung als Sondervermögen besonders geschützt sei.
    Muss ich mir wegen der Verwahrart Wertpapierrechnung nun ernstliche Gedanken um die Sicherheit meines Geldes machen ?
    Wie verhält sich das genau mit der Wertpapierrechnung ?
    Ich habe wohl nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Wertpapiere. Andererseits sei diese Verwahrart typisch für ETFs mit Sitz im Ausland.
    Ist es daher eher ratsam in ETFs mit Sitz im Inland zu investieren ?
    Wer kann mir hiermit weiterhelfen ?

    Vielen Dank schon mal und viele Grüße
    Christian

  • Hallo MaPaRi , willkommen im Finanztip-Forum.


    In Deiner Frage stecken zwei Aspekte:

    Sondervermögen heißt, dass die Wertpapiere nicht von der Depotbank verwahrt werden sondern von einer Verwahrstelle. Das ist in D Clearstream Frankfurt (CBF). Unabhängig von der Lagerart ist diese Trennung gewährleistet, eine Insolvenz der Depotbank bedroht damit nicht Deinen Wertpapierbestand.


    Der zweite Aspekt ist das Eigentumsverhältnis. Bei ausländischen Wertpapieren bedient sich CBF der Clearstream Luxemburg (CBL) und diese wiederum lokaler Einheiten im Ausland, die die Wertpapiere treuhänderisch verwahren. Du hast den Herausgabeanspruch für Deine Wertpapiere. Das ist mit dem schuldrechtlichen Anspruch gemeint.


    Das Ganze ist in den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte beschrieben, denen Du bei der Depoteröffnung zugestimmt hast.


    Wie immer gibt es theoretische Risiken. Angenommen Großbritannien oder Irland würden ETF für illegal erklären und die verwahrten Wertpapiere beschlagnahmen dann würde Dir der Herausgabeanspruch nichts helfen. Allerdings wären diese Länder dann als Finanzplatz tot und die großen Jungs hätten das vorher schon gemerkt und was dagegen gemacht. Deswegen würde ich mir bei den zwei Lagerländern keine Sorgen machen.