Spekulationssteuer – Ja oder Nein in einer kniffligen Situation

  • Situation:

    Im Rahmen einer Mieterprivatisierung verkaufte eine städtische Wohnbaugesellschaft im Jahr 2013 ihre Mietwohnungen an die jeweiligen Mieter aus drei Häusern.

    Eine Mieterin, die zum Zeitpunkt des Kaufs (04.07.2013) 75 Jahre alt war, kaufte zwar ihre Wohnung, ließ aber im notariellen Kaufvertrag ausschließlich ihre drei (damals noch minderjährigen) Enkel ihres einzigen Sohnes als „Käufer“ im Kaufvertrag auftreten und übernahm „sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Käufers aus diesem Kaufvertrag“. Sie verzichtete außerdem „auf eine dingliche Absicherung z. B. durch Wohnungsrecht und/oder Nießbrauch am Kaufgegenstand“. Im Kaufvertrag wurde lediglich festgehalten, daß die ehemalige Mieterin „berechtigt ist, den Kaufgegenstand auf Lebenszeit unentgeltlich zu nutzen“.

    Die Mieterin lebte dann bis Juni 2020 in dieser Wohnung und zahlte auch die Betriebskosten an die Wohnungsverwaltung. Ab Juli 2020 zog die Mieterin zu ihrem Sohn, seitdem steht die Wohnung leer. Die Wohnung ist stark renovierungsbedürftig, weshalb eine Vermietung nicht lohnte. Seit Anfang dieses Jahres zahlt das älteste Enkelkind die Betriebskosten an die Wohnungsverwaltung.


    Frage:

    Wenn die Wohnung im Sommer 2021 verkauft würde, fiele dann Spekulationssteuer an, auch wenn die eigentliche Käuferin sieben Jahre in dieser Wohnung lebte, und die Wohnung nicht aus „Spekulationsgründen“, sondern aus wirtschaftlichen Gründen verkauft werden soll? Da der Kaufpreis sehr günstig war und die Lage der Wohnung einmalig ist, würde eine nicht geringe Differenz zwischen damaligem und heutigem Kaufpreis entstehen.

  • Fraglich ist hier der rechtliche Status Eigentümer / Besitzerin.


    Eigentümer = 3 zum Zeitpunkt des Immobilienhandels Minderjährige

    Besitzerin = die ältere Dame


    Bei Eigennutzung einer Immo fällt keine Spekulationssteuer beim Verkauf an.


    Wer genau steht im Grundbuch?


    Ich vote so:

    Steht die Dame im Grundbuch fällt keine Steuer an.

    Stehen nur die 3 damals Minderjährigen im Grundbuch wird die Steuer fällig.


    Lösung: die Eigentümer oder einer der Eigentümer bezieht die Wohnung.

  • Hallo Vino Verde,


    vielen Dank für Deine Antwort.

    Zitat

    Wer genau steht im Grundbuch?

    Nur die drei Kinder.

    Zitat

    Lösung: die Eigentümer oder einer der Eigentümer bezieht die Wohnung.

    Daran haben wir auch schon gedacht. Aber dann müßten die Eigentümer drei Jahre darin wohnen, und dann wäre die Zehn-Jahresfrist auch so rum.